b auper fekt 2 0 2 1
BAUEN
Bei Auswahl und Kauf des Grundstücks sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Nehmen Sie zur Erstbesichtigung eine Vertrauensperson mit und besuchen Sie das Grundstück auch zu unterschiedlichen Tageszeiten, bei jeder Wetterlage und – wenn die Zeit dafür reicht – bei jeder Jahreszeit.
N
ehmen Sie zur Erstbesichtigung Ihres Wunschgrundstückes eine Vertrauensperson mit und be suchen Sie das Grundstück vor dem Kauf zu unterschiedlichen Tageszeiten, bei unterschiedlichen Wetterlagen und – noch besser – bei jeder Jahreszeit. Entsprechen Größe und Lage des Grundstücks Ihren Vorstellungen? Ist genug Platz für An- und Zubauten wie Terrasse, Garage oder Wintergarten vorhanden? Grundflächenform, Topo grafie, Hangneigung und Grundwasser spiegel spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Berücksichtigen Sie vorhandene natürliche/bauliche Schattenwürfe so wie Sparpotenziale hinsichtlich Heizko sten. Diese erschließen sich beispiels weise schon, wenn das künftige Haus ganzjährig von der Sonne beschienen wird und windgeschützt steht.
Bebaubarkeit In den meisten Fällen liegt ein Bebauungs plan vor, aus welchem die Bedingungen für die Bebauung hervorgehen. Beabsich tigt man den Erwerb eines Grundstücks,
8
für welches kein Bebauungsplan existiert, sollte im notariellen Kaufvertrag ein Rück trittsrecht vereinbart werden, sofern sich die mit der Baubehörde abgesprochene Planung nicht vollziehen lässt. Der Be bauungsplan gibt auch Aufschluss über die Art der baulichen Nutzung, wie etwa Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, ge werbliche Baufläche etc. Eine rechtskräftige Baugenehmigung garantiert die Bebaubarkeit eines Grund stücks. Sie hat in der Regel eine vier jährige Gültigkeit und innerhalb dieser Zeitspanne muss mit dem Bau begon nen werden. Das Baugenehmigungsver fahren ist in den Landesbauordnungen geregelt. Der jeweilige schriftliche An trag ist bei der Gemeinde einzureichen. Für den schnellen Erhalt der Baugeneh migung muss ein vollständiger (samt allen Bauvorlagen) Bauantrag eingerei cht werden, am besten noch vor der nächsten Bauausschusssitzung. Noch ein Tipp: Der Verlauf einer Grundstücks grenze sollte immer einvernehmlich mit den angrenzenden Nachbarn festgelegt und nota riell beglaubigt werden. Vor
© Daniel Bahrmann /Adobe Stock
Das passende Grundstück