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BAUEN
Brandsicheres Eigenheim Brandschutz ist der Sammelbegriff für alle Maßnahmen, die eine Ausbreitung von Feuer verhindern und Mensch und Bauwerk schützen sollen. Der bauliche Brandschutz unterteilt sich in technische und rechtliche Vorschriften.
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aulicher Brandschutz setzt sich aus technischen Anforderun gen und rechtlichen Vorgaben zusammen. Hier die Details:
Rechtliche Anforderungen Diese sind in den betreffenden Bautech nikgesetzen und -verordnungen festge legt. Hier gibt es bundesländerspezi fische Ausführungen. Zudem richtet sich der bauliche Brandschutz auch nach den Regelungen in den Bundesgesetzen und der EU-Richtlinie. Die Baugesetzge bung sieht hier je nachdem, wie lange das Gebäude oder der Gebäudeteil dem Feuer Widerstand leisten soll, zeitlich gestaffelte Anforderungen vor, die den Begriffen für den Feuerwiderstand EUweit einheitlich zugeordnet sind.
Technische Anforderungen Wie Brandschutz baulich, also in Hin blick auf die einzusetzenden Baustoffe und Bauteile auszusehen hat, ist in den ÖNORMEN geregelt – seit 2002 gilt hier die Europäische Norm ÖNORM EN 13501 „Klassifizierung von Baupro dukten und Bauarten zu ihrem Brand verhalten“ – sowie in den technischen Richtlinien für den Vorbeugenden Brandschutz (TRVB) festgelegt.
Brandverhalten Grundsätzlich werden Baustoffe in brenn bar und nicht brennbar kategorisiert. Für
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die Einstufung der brennbaren Baustoffe nach ihrem Brandverhalten verwenden die Baugesetze und -verordnungen fol gende Begriffe – siehe Tabelle (hier mit ihrem jeweiligen EU-Klassen-Pendant angeführt). Zusätzlich gibt es noch die Klassifizie rung nach der Rauchentwicklung (Qualm bildung) in s1 (brandschutztechnisch „günstiger“) bis s3 und der Tropfenbildung (brennendes Abtropfen) in d0 bis d2.
Feuerwiderstand: REI Bauteile sind in der ÖNORM 13501 auch nach drei Feuerwiderstandsklas sen unterteilt: • R (Résistance) = Tragfähigkeit • E (Étanchéité) = Raumabschluss • I (Isolation) = Wärmedämmung; Hitzebarriere Je nach Brandschutzanforderungen an den Bauteil oder die Baukonstruktion sind davon nur ein, zwei oder alle drei Kriterien zu erfüllen.
Rauchwarnmelder Rauchwarnmelder gehören in die Auf enthaltsräume (Schlafzimmer, Kinder zimmer, Wohnzimmer). Den Gang und die Treppe darf man dabei jedoch nicht vergessen, denn das sind die Fluchtwege im Ernstfall. In Deutschland sind auch die Abstellräume in den Schutzumfang mit aufgenommen. Das macht zwar Sinn, ist aber bei uns in Österreich nicht zwin
gend erforderlich. Besonders wichtig ist, keinen Rauchwarnmelder in der Küche vorzusehen. Ständige Täuschungsalarme aufgrund von auftretendem Dampf und Rauch wären kontraproduktiv und nie mand würde derart „lästige“ Rauchwarn melder mehr ernst nehmen! Die Rauchwarnmelder sollten in der Mitte der Decke (mindestens jedoch 50 cm von der Wand) angebracht wer den, sodass Brandrauch frühzeitig er kannt und gemeldet werden kann. Achten Sie beim Kauf auf eine hohe Qualität! Die sogenannte VdS-Zulassung ist Grundvo raussetzung, das CE-Zeichen alleine ist zu wenig! Rauchmelder müssen der Pro duktnorm ÖNORM EN 14604:2005 ent sprechen (Temperaturbereich zwischen 0 und 55 °Celsius, elektromagnetische Verträglichkeit, Alarmlautstärke, Vernet zungsmöglichkeiten etc.).
Baulicher Brandschutz Brandabschnitte sind Bereiche in einem Bauwerk, die baulich so voneinander getrennt sind, dass sich im Brandfall das Feuer nicht auf andere Gebäude teile ausbreitet (z. B. Heizräume, Brenn stofflager, Aufzugschächte, Müllabwurf schächte und Garagen). Der Brandschutz im Hochbau hat neben vorbeugenden Maßnahmen die Aufgabe, einerseits die Ausbreitung eines Brandes auf Brandabschnitte ein zugrenzen und andererseits zu gewähr