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BAUEN
Baustelle einrichten & sichern Planung ist alles. Das gilt auch für die Baustelle, welche nicht nur vorschriftsmäßig eingerichtet, sondern auch koordiniert und gesichert werden muss. Wer wofür die Verantwortung trägt, lesen Sie im Folgenden.
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in gelingendes Hausbauprojekt beginnt bereits bei der Baustel le. Und damit diese Baustelle funktioniert und allen rechtlichen An forderungen gerecht wird, müssen Sie einige Dinge beachten: • Noch vor Baubeginn muss ein Was ser- und Stromanschluss gelegt werden, wenn auch nur als entspre chendes Provisorium. • Für die Arbeiter müssen Umkleide- und Sanitäreinrichtungen in behördlich vor geschriebener Anzahl und Ausführung vorhanden sein. Sie sind für die War tung dieser verantwortlich. Ein Anle gen von Senkgruben ist nicht zulässig. Üblicherweise muss diese Leistung im Bauwerkvertrag als Leistung des Bau unternehmers enthalten sein. • Erste-Hilfe-Ausstattung sollte im mer vorhanden und leicht zugäng lich deponiert sein. • Vorrichtungen zum Feuerschutz müssen gegeben sein. • Die regelmäßige Entfernung von Ab fallmaterialien, Schutt, Bauschutt, Leergebinden oder Restmaterialien muss gewährleistet sein. • Sorgen Sie schon aus eigenem Inte resse dafür, dass die Baugrube nicht als „Abfalldeponie“ missbraucht wird:
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Zum einen ist es schlicht illegal, den Bauschutt in den Raum zwischen Keller und Aushubwand zu „ent sorgen“. Zum anderen muss dieser Raum so verfüllt werden, dass er dauerhaft Wasser zu der Drainage leitung durchlässt, nicht zusammen sackt und dem seitlichen Erddruck standhält. Weiters darf das ver wendete Material nicht so beschaf fen sein, dass es die Wärme- und Feuchtigkeitsisolierung des Kellers beschädigt. All das ist nur mit einem entsprechenden Schotter (richtige Korngröße) gewährleistet, nicht aber mit Bauabfällen. Nicht wenige Keller waren schon unter Wasser, weil hier am falschen Ort gespart wurde.
Verletzungsquellen wie Gerüste, Bret terstapel oder Leitern, die kippen können, müssen unbedingt als solche gekennzeichnet oder noch besser am Ende des Arbeitstages beiseite ge schafft werden. Zu einer gut gesicherten Baustelle gehören außerdem ein Anfahrschutz, Absperrschranken (als Absicherung ge genüber Fußgänger- und Radverkehrs flächen), Absturzsicherungen, ein Bau zaun, der tiefe Baugruben und Gefah renstellen sichert, sowie Warnbänder zur Abgrenzung und Kenntlichmachung von Baumaterial oder Maschinen.
Achtung!
Zutritt verboten! Sichern Sie Ihr Grundstück mit einem Zaun ab und verhindern Sie so den Zu tritt für Unbefugte. Diese Absicherung muss von Baubeginn an gegeben sein. Dazu gehören auch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Betreten auf eigene Ge fahr“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“. Die Baustelle selbst muss grundsätz lich immer abgesperrt sein und Gefah renquellen wie ausgehobene Gruben, unstabile Übergänge oder potenzielle
Als Bauherr haben Sie gemäß § 7 BauKG dafür zu sorgen, dass vor Eröffnung der Baustelle ein Sicher heits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erstellt wird. Es ist auch darauf zu achten, dass die vom Planungskoordinator ausge arbeiteten Maßnahmen vom Bau stellenkoordinator umgesetzt und aktualisiert werden.