In Holz gemeißelt Neue Markierungsrichtlinien mit Landesbeschluss
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orweggenommen, der beste hende und bewährte Markie rungs- und Beschilderungs- Standard bleibt erhalten. Die für Südtirol so charakteristischen Holz wegweiser werden also weiterhin das Landschaftsbild prägen.
Einheitliche Richtlinien Wie in der seit Jänner 2017 geltenden „Vereinbarung zur Aufwertung, Instandhaltung, Verwaltung und Nut zung der Wanderwege in Südtirol“ vorgesehen, hat die Landesregierung am 19. März 2019 „Richtlinien zur ein heitlichen Markierung und Beschilde rung der Wanderwege“ erlassen. Diese Richtlinien wurden gemeinsam von den Wegehaltern (Tourismus vereine, AVS, CAI und Naturparke) un ter Koordination des zuständigen Funktionsbereich Tourismus des Lan des erarbeitet, wobei der AVS feder führend tätig war. Sie umfassen die zentralen Elemente der Beschilderung und Markierung und definieren deren Anwendung, das Material, das Aus sehen, die Maße, den Inhalt und die Anbringung. Holz als Alleinstellungsmerkmal Interessanterweise haben sich alle Ver treter der Wegehalter in der Arbeits gruppe für Holz als Material für die Wegweiser ausgesprochen, nicht zu letzt deswegen, da die Holzschilder in zwischen ein Alleinstellungsmerkmal für Südtirol darstellen und damit ein nützliches Marketinginstrument sind. In den Richtlinien sind Pfosten, Weg weiser, Richtungsweiser, Tourenweiser,
Zusatztafeln, Plaketten und Zwischenmarkierungen ab gebildet und exakt mit Maß angaben beschrieben, und auch die Anwendung der Wegnummerierung, der Zeitangaben sowie der Toponomastik sind kurz erklärt. Eine unverzichtbare Grundlage Die Richtlinien sind demnach die un verzichtbare Grundlage für alle Wege halter, um ihre Wege den offiziellen Vorgaben entsprechend und landes weit einheitlich zu markieren und zu beschildern. Schlussendlich ist die Arbeitsgruppe jetzt gefordert, das ergänzende Handbuch mit weiter
Foto: AVS-Archiv
führenden technischen Angaben und detaillierten Ausführungen zur Mar kierung des Wegenetzes in Südtirol zu erstellen, ein Handbuch, das den Wegewarten Leitfaden für ihre Tätig keit sein soll und praktische Hilfe stellung in der Umsetzung ihrer Arbeit bieten wird. Karin Leichter
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Photo: ©Max Seigal
Seit letztem Frühjahr gelten mit Beschluss der Landesregierung für alle Wegehalter einheitliche Richtlinien für die Markierung und Beschilderung der Wanderwege.
Bergeerleben 01/20
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