Nachts am Berg
. Übernachten in unseren Bergen Ist Zelten und Biwakieren in Südtirol erlaubt? Eine Übernachtung im Freien, weit entfernt der Zivilisation auf einem Gipfel, an einem einsamen Bergsee oder einfach irgendwo in der Natur ist etwas Einzigartiges und Faszinierendes. Auch für viele unserer Jugendgruppen ist eine Übernachtung im Freien ein nachhaltiges Erlebnis, das prägend in Erinnerung bleibt.
B
ereits vor der Corona-Pandemie zogen viele Berg- und Naturliebhaber eine Biwak- oder Zeltübernachtung einem Hüttenaufenthalt vor. Ist nun Zelten und Biwakieren auf Grund der Corona-bedingten Einschränkungen eine ernste Alter native zu voll besetzten Schutzhütten geworden? Oder lässt die gesetzliche Regelung wenig Handlungsspielraum? Wir haben uns mit Vertretern des Amtes für Forstverwaltung und des 16
Bergeerleben 03/20
Verwaltungsamtes für Raum und Landschaft besprochen und zeigen auf, wie die Situation in Südtirol ist. Rechtliche Lage in Südtirol Die rechtliche Situation ist im Grunde genommen ziemlich klar, wobei grundsätzlich zwischen Zelten und Biwakieren zu unterscheiden ist. Ein Biwak ist laut Landesgesetz 22/1982 ein im Hochgebirge gelegenes, schwer zugängliches und nicht bewirtschaftetes Gebäude, das zum Schutz der Bergsteiger errichtet wird. In diesem Sinne versteht man unter „Biwakieren“ eine Sonderform des nächtlichen Aufenthalts im Hochgebirge in einer Notsituation (bei Wetterumschwung, Erschöpfung …), der nicht geplant ist. Dies kann in einer „Biwakschachtel“, in einem Schlafsack, im Zelt oder auf andere Weise erfolgen. Dieses Biwakieren ist immer erlaubt. Nicht erlaubt
hingegen ist in Schutzgebieten die geplante Übernachtung in einem Zelt. Im Nationalpark, in einem Naturpark, einem Naturdenkmal, Landschaftsschutzgebiet, Trinkwasserschutzgebiet oder auf Domänengrund ist durch das Landesgesetz bzw. Dekrete das Zelten und Campieren verboten. Daneben kann in einer Gemeinde zusätzlich auch ein generelles Campier- und Zeltverbot herrschen. Nicht zuletzt sollte auch der Grund eigentümer, speziell wenn es ein privater ist, immer um Erlaubnis gefragt werden. Es ist also immer ratsam, sich genau zu informieren und bei der Planung den rechtlichen Aspekt zu berücksichtigen. Mit etwas Fantasie findet man in Südtirol viele tolle Plätze, um das Erlebnis einer Nacht am Berg ohne gesetzliche Übertretungen genießen zu können, wenn man sich in der jeweili-