FLOTTE 02-03/2022

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Der Führerschein wird digital Im Sommer soll es endlich so weit sein: Der lang versprochene digitale Führerschein kommt auf das Smartphone. Es gibt aber Voraussetzungen dafür. Text: Mag. Severin Karl, Fotos: Christoph Ehrenfels, Shutterstock

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ind wir bei „Täglich grüßt das Murmeltier“ gelandet oder hat sich die Zeitschleife bereits aufgelöst? Weil: „Ab nächstem Frühjahr ist es möglich, den Führerschein am Handy abgespeichert mitzuführen“ haben wir schon im Herbst 2020 gehört. Schon damals wurde bekannt, dass erst zahlreiche Gesetzesänderungen nötig seien, bevor die Fahrerlaubnis bei einer Kontrolle am Smartphone vorgezeigt werden kann. Während zu Beginn des Jahres tatsächlich erneut der Frühling genannt wurde, hieß es kurz vor Redaktionsschluss dann doch „voraussichtlich im Sommer 2022“ aus dem Ministerium.

Ein Auftrag über mindestens drei Millionen Euro ÖAMTC Jurist Martin Hoffer stellt eines über den Digi-Führerschein gleich klar: „Er ist kein Ersatz für die bestehenden Dokumente, sondern eine Ergänzung durch Abspeicherung am Smartphone, sodass das Originaldokument nicht mitgeführt werden muss.“ Das ist ja bereits ein Riesenvorteil, gerade in Firmen, wo es eventuell öfter zu einem Autotausch kommt und das Dokument im falschen Fahrzeug bleiben kann. Aber wieso lief die Einführung eigentlich nicht nach Plan? Zu den Hürden auf dem Weg in die Zukunft zählte nicht zuletzt die Pandemie. „Hauptgründe für die Terminverzögerung waren Covid19-bedingte Umpriorisierungen von Ressourcen und der parlamentarische Prozess zum Digitalisierungsfondsgesetz“, sagte ein Sprecher des Ministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Sommer 2021 gegenüber Radio Wien. Probleme im Vergabeverfahren gelten als weiteres Hindernis zum Führerschein in der App, für welche ja erst eine eigene Software entwickelt werden musste. Für die Erstellung der App musste ein Vergabeverfahren absolviert

Hürden auf dem Weg in die Zukunft waren Umpriorisierungen von Ressourcen und das Vergabeverfahren – das erstgereihte Unternehmen wurde ausgeschieden.“

werden und nachdem das ursprünglich erstgereihte Unternehmen im Nachhinein ausgeschieden wurde – es konnte diverse Forderungen nicht erfüllen –, ist wieder einige Zeit verstrichen. Den Zuschlag bekam schließlich die Österreichische Staats­ druckerei GmbH, die 1999 privatisiert wurde und sich seit 2000 im Besitz von Euro Capital Partners befindet. Mit Hochsicherheits-Ausweisdokumenten hat man dort gute Erfahrung, schon der Scheckkartenführerschein und der Zulassungsschein im gleichen Format werden dort hergestellt. Als „High Security Printer“ zertifiziert, gelangen von der Sicherheitsdruckerei mit Sitz in Wien Dokumente wie Reisepässe und Co auf gleich vier Kontinente. In Bezug auf die

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Die Originaldokumente müssen künftig nicht zwangsweise mitgeführt werden; E-ID und passende Smartpone-Features vorausgesetzt; Der alte Lappen muss vorher aber der Scheckkarte weichen!

Auftragsgröße wurden rund drei Millionen Euro als Summe angegeben, wobei für den Betrieb, Maßnahmen zur Sicherheit und weitere Entwicklungen zusätzliche Kosten einzuplanen sind. Nichts kommt von selbst auf unsere Smartphones. Welche Voraussetzungen müssen also erfüllt werden, um den neuen digitalen Führerschein – in unbestimmter Zukunft soll auch der Zulassungsschein in ähnlicher Form ins Handy wandern – zu nutzen? Basis ist der elektronische Identitätsnachweis, die sogenannte e-ID, mit der die eigene Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachgewiesen werden kann. Die bekannte Handy-Signatur und die Bürgerkarte waren sozusagen Vorgänger davon. Für die Registrierung und Nutzung steht die App „Digitales Amt“ zur Verfügung, sie steht zum kostenlosen Download im jeweiligen AppStore bereit. Wie schon von bisherigen digitalen Amtsbesuchen gewohnt, ist es wichtig, sich ein ordentliches Passwort auszusuchen und es sich auch zu merken. Darüber hinaus ist es für höchste Datensicherheit notwendig, dass das Smartphone über Touch ID oder Gesichtserkennung verfügt. Für manche, die weder ihren Fingerabdruck noch ihre Gesichtszüge „hergeben“ wollen – egal wie hoch die Sicherheitsversprechen sind –, dann doch wieder eine kleine Hürde. Aber auch hier wird an Lösungen gearbeitet, verspricht das Digi-Ministerium. Abschließend muss gesagt sein: Die neue Lösung gilt nur im Inland! •


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