VERMEIDUNG VON RACIAL UND ETHNIC PROFILING BEI PERSONENKONTROLLEN
Vermeidung von Racial und Ethnic Profiling bei Personenkontrollen Vom Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) * Mitglied des Direktoriums, Themenbereichsleitung Polizei und Justiz und Themenbereichsleitung Geschlechterpolitik ** Direktor des SKMR, Themenbereichsleitung Polizei und Justiz Judith Wyttenbach *
Jörg Künzli **
Eliane Braun ***
*** Hilfsassistenz, Institut für öffentliches Recht, Universität Bern
Zusammenfassung Der folgende Artikel analysiert das Diskriminierungspotenzial von polizeilichen Personenkontrollen und beschäftigt sich mit der Vermeidung von Racial und Ethnic Profiling. Polizeiliche Massnahmen müssen den verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen wie dem Legalitäts- und Verhältnismässigkeitsprinzip genügen. Insofern sind die Handlungsmöglichkeiten und das Selektionsermessen der Polizei auch bei Personenkontrollen begrenzt. Faktoren wie die Nationalität
oder die Hautfarbe dürfen nicht alleiniges Kriterium für polizeiliches Handeln sein; um eine Personenkontrolle zu rechtfertigen, braucht es objektive Anhaltspunkte. Zur Verhinderung von Racial und Ethnic Profiling bieten sich verschiedene Massnahmen an: Essenziell sind zum einen konkret formulierte Dienstanweisungen, zum anderen die sensibilisierende Aus- und Weiterbildung des Polizeipersonals und das Anstreben von Diversität bei der Rekrutierung von Polizeiangehörigen.
Ist es diskriminierend und damit rechtswidrig, wenn Personen mit schwarzer Hautfarbe häufiger und systematischer Personenkontrollen von Sicherheitsorganen unterworfen sind als Personen mit anderen Äusserlichkeiten? Unter dem Schlagwort von Racial Profiling wird diese Frage seit einigen Jahren auch in einer weiteren Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Dienen solche Personenkontrollen einer Seite als Beleg für ein auf äusserlichen Stereotypen beruhendes oder gar offen rassistisches polizeiliches Handeln, wird von der Gegenseite betont, auch eine solche Auswahl der zu kontrollierenden Personen könne basierend auf sachlichen Erkenntnissen erfolgen, sei daher nicht diskriminierend und für eine effektive Polizeiarbeit erforderlich. Vor dem Hintergrund dieses Spannungsfeldes beleuchtet der vorliegende Beitrag die rechtliche Ausgangslage für Personenkontrollen und klärt insbesondere ab, wann
die Auswahl der zu kontrollierenden Personen das Diskriminierungsverbot missachtet. Basierend darauf sollen Grundsätze nichtdiskriminierender Personenkontrollen und mögliche Massnahmen zur Sicherstellung dieser Vorgaben dargestellt werden. 2016 beauftragte das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) mit einer juristischen Studie zu möglichen Massnahmen zur Vermeidung von Racial und Ethnic Profiling. Der vorliegende Artikel basiert auf den Erkenntnissen dieser Studie, die 2017 publiziert worden ist.1
format magazine no 9
1 Künzli Jörg, Wyttenbach Judith, Fernandes-Veerakatty Vijitha, Hofer Nicola (2017), Personenkontrollen durch die Stadtpolizei Zürich – Standards und Good Practices zur Vermeidung von Racial und Ethnic Profiling, Bern, abrufbar unter www.skmr. ch/de/themenbereiche/justiz/publikationen/studie-personenkontrollen.html. Die Autorinnen und der Autor danken Marie Thomet für die sorgfältige Mitarbeit an diesem Text.
95