Dezember-Ausgabe der HGV-Zeitung

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56. Jahrgang - Bozen, Dezember 2021 - Nr. 11

www.hgv.it

Fachzeitung für Hotellerie und Gastronomie

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Was bei der Abfertigung zu beachten ist Seite

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Foto: Brixen Tourismus/Manuel Kottersteger

Der Einsatz hat sich gelohnt

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Wintersaison: Gastbetriebe und Skigebiete bis orange Zone geöffnet Der HGV, die Seilbahnbetreiber und die Politik sind sich einig. Eine Wintersaison muss es heuer geben. Kurz vor Beginn der Saison wurden dafür die Voraussetzungen geschaffen: Die Genehmigung der Sicherheitsauflagen für Skigebiete und die Zusicherung, dass Gastronomie und Beherbergung auch in gelben und orangen Zonen geöffnet sind. Bereits seit den Sommermonaten hat sich HGV-Präsident Manfred Pinzger zusammen mit IDM Südtirol, den Aufstiegsanlagenbetreibern, der Politik und der staatlichen Federalberghi dafür starkgemacht, dass die Wintersaison wie geplant starten kann. Dafür zeigten sich die Touristiker

auch bereit, gegebenenfalls auch einer 3G- oder sogar 2G-Regelung für den Zutritt zu den Gastbetrieben und den Skigebieten zuzustimmen, wenn diese auch in der gelben und orangen Zone ihre Tätigkeit aufrechterhalten können. „Wir sind sehr froh, dass Gastbetriebe und Skigebiete, wenn auch unter strengeren Auflagen, arbeiten können. Hauptsache ist, dass unsere Betriebe arbeiten können und wir den Gästen einen sicheren Winterurlaub und den Mitarbeitern ein gesichertes Einkommen bieten können“, unterstreicht Pinzger. Für den Zutritt zum Beherbergungsbetrieb gilt seit 6. Dezember die sog. 3G-Regelung. Das heißt, beim Einchecken muss der Gast den Nachweis erbringen, dass er entweder geimpft, gene-

sen oder getestet ist. Beim Zutritt in Gastronomiebetriebe (Restaurant, Bar usw.) muss der Gast den 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erbringen.

Regelungen in Skigebieten In den Skigebieten gelten folgende Sicherheitsmaßnahmen: • Für den Zutritt zu den Aufstiegsanlagen ist in den gelben Zonen der Nachweis des Green Pass (3G) erforderlich. In orangen Zonen kommt hingegen die 2G-Regelung zur Anwendung. Diese Regel gilt für Kinder unter 12 Jahren nicht. • In geschlossenen Kabinen ist das Tragen einer chirurgischen oder FFP2-Maske erforderlich.

• Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand von einem Meter einzuhalten. • Der Online-Kauf des Skipasses ist zu bevorzugen. • In den Skihütten gelten dieselben Coronaschutzauflagen wie in Bars und Restaurants. Die Voraussetzungen für einen gesicherten Winterurlaub sind gegeben, wenn es gelingt, parallel dazu das Infektionsgeschehen in Südtirol in den Griff zu bekommen. Der HGV ruft daher die Gastgewerbetreibenden auf, die Green-Pass-Kontrollen konsequent durchzuführen, die Corona-Schutzmaßnahmen (Masken, Handhygiene, Abstand halten usw.) einzuhalten und die diversen Impfangebote wahrzust nehmen.

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Nachhaltigkeit und Bauen Seite

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Hotel Palace ist historischer Gastbetrieb Seite 46


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