Impulse für den öffentlichen Sektor

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GRUNDSTEUERREFORM

Reform der Grundsteuer in Österreich Aus deutschen Fehlern lernen.

von Gunnar Schwarting

D

ie Grundsteuer auch in Österreich weist erhebliche Mängel auf, die eine Reform notwendig erscheinen lassen1. Wie in Deutschland basieren die für die Besteuerung maßgeblichen Einheitswerte auf einer Hauptfeststellung, die aber seit 1972 nicht aktualisiert worden ist. Es gab pauschale Erhöhungen der Einheitswerte, die aber die Wertrelationen zwischen den Grundver­ mögen nicht verändert haben. Genau da aber liegt das Problem: Wenn die Grundstückswerte sich nicht gleichmäßig verändern sondern in einigen Regionen enorm ge­- stiegen, in anderen möglicherweise sogar gefallen sind, dann kann eine wertbasierte Grundsteuer das nicht ignorieren. Das ist in Deutschland eigentlich seit langem, spätestens aber seit dem 10. April 2018 klar. Denn das Bundesverfassungsgericht hat an diesem Tag die Grundsteuer in ihrer bis­

Foto: privat

A D PE R S ON A M Prof. Dr. Gunnar Schwarting wurde 1949 in Hamburg geboren. Er ist Autor mehrerer Fachbücher und zahlreicher Beiträge in Zeitschriften und Sammelbänden. Er war über 15 Jahre als ­Kommunalpolitiker und in leitender Stellung in der Kommunalverwaltung tätig, bevor er 1992 als Geschäfts­führer (bis Mai 2014) zum Städtetag Rheinland-Pfalz wechselte. 2001 wurde er zum H ­ onorarprofessor an der ­Deutschen Universität für Ver­­waltungs­ wissenschaften in Speyer ernannt.

herigen Form gekippt. Bis zum 31.12.2019 muss eine Neuregelung der Steuer erfolgen und bis spätestens zum 31.12.2024 umgesetzt sein.

Wie ist es zu dem Ergebnis gekommen – und was wurde falsch gemacht? Fehler 1 Der Bund hat seine Gesetzgebungskompetenz erst ganz zum Schluss wahrgenommen. Die Grundsteuer beruht auf einem Bundesgesetz; insofern hätte der Bund die Reforminitiative schon weit vor dem Verfassungsgerichtsurteil ergreifen müssen. Stattdessen aber hatte er – mit dem Hinweis, dass Gemeindefinanzen ja Ländersache seien – die Neuregelung in die Hand der Länder gegeben. Im November 2016 beschloss der Bundesrat mehrheitlich ein wertorientiertes Reform­ modell, das allerdings von Bayern und ­Hamburg nicht mitgetragen wurde. Wegen der fehlenden Einheit der Ländervoten, beschloss der Bundestag die Gesetzesvor­ lage des Bundesrates nicht zu behandeln. Weitere Initiativen wurden danach nicht mehr ergriffen, da ja in absehbarer Zeit ein Votum des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten sei – mit bekanntem Ausgang. 1 Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung/KDZ- Zentrum für Verwaltungsforschung/Institut für österreichisches und internationales Steuerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, Reform der Grundsteuer nach dem „Grazer Modell“, Wien 2008, S. 1

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KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #2 2019


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