Europäische Governance & Innovationen

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VRV 2015

VRV 2015 – der Stand der Dinge Wie es um die Umsetzung des neuen Haushaltswesens in den Gemeinden bestellt ist, hat sich Robert BlĂśschl näher angesehen.

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n ungefähr einem Jahr muss die Erstellung des Voranschlags 2020 nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) weitgehend abgeschlossen sein. Wir haben uns in einigen Gemeinden umgehÜrt, wie es ihnen mit der Umsetzung des neuen Haushaltsrechts geht und welche Themen Sie aktuell beschäftigen.

GemeindevermĂśgen als Herausforderung HĂśrt man sich bei den Gemeinden um, so stellt man schnell fest, dass das Erfassen und Bewerten des GemeindevermĂśgens eine der grĂśĂ&#x;ten Herausforderungen darstellt. „Aktuell sind wir dabei, historische Daten zu sammeln und alles Relevante herauszulĂśsen. Die erhobenen Daten mĂźssen auĂ&#x;erdem hinterfragt werden, um ein mĂśglichst plausibles Rechenwerk erstellen zu kĂśnnen.“, so Harald Schmidhuber, Finanzdirektor der Stadtgemeinde Ansfelden. Sind die VermĂśgenswerte einmal erfasst, mĂźssen diese mit Bewertungen versehen werden. Dass die VRV 2015 fĂźr die Erstellung der ErĂśffnungsbilanz Erleichterungen im Bereich der Bewertung vorsieht, macht die Sache jedoch nicht einfacher. So ist im Bereich der GrundstĂźcke ein groĂ&#x;es Thema, welche Bodenpreise mangels Anschaffungs-

„Die Bewertung des VermĂśgens einer Gemeinde ist keine einfache Sache – der KDZ-Praxisplaner unterstĂźtzt dabei.“

wert heranzuziehen sind. Die Erfahrung zeigt, dass die vom Bundesministerium fĂźr Finanzen verĂśffentlichten Basispreise fĂźr das GrundstĂźcksrasterverfahren1 oftmals nicht die Realität widerspiegeln. Alternativ kann von der Gemeinde ein GrundstĂźckspreis herangezogen werden, der den Gegebenheiten der Gemeinde entspricht. Hier stellt sich jedoch zum Beispiel die Frage, ob und in welcher HĂśhe Bebauungsabschläge vorzunehmen sind bzw. wie mit landwirtschaftlichen NutzĂ€lFKHQ XP]XJHKHQ LVW DXI GHQHQ *UXQGstĂźckseinrichtungen liegen (z. B. Retentionsbecken). Eine groĂ&#x;e Herausforderung stellt auch das Erfassen und Bewerten des StraĂ&#x;envermĂśgens dar. Während einige Gemeinden diese Aufgabe ausgelagert haben und die StraĂ&#x;en von externen Unternehmen erfassen und bewerten lassen, werden die StraĂ&#x;en in anderen Gemeinden von den Bediensteten abgegangen, gemessen und mit dem jeweiligen Zustand vermerkt. Auf Basis dieser Zustandskategorien erfolgen Abschläge auf den StraĂ&#x;enpreis (Ăźblich sind 5 bis 6 Stufen, wobei die erste Stufe eine generalsanierte StraĂ&#x;e darstellt und die letzte eine nicht befahrbare StraĂ&#x;e), wobei auch hier oftmals mangels Anschaffungskosten auf Schätzwerte zurĂźckgegriffen werden muss. Eine Bewertung der StraĂ&#x;en kann z. B. mit dem KDZ-Praxisplaner vorgenommen werden. Dieses und weitere Tools sind unter www.praxisplaner.at fĂźr Gemeinden kostenlos abrufbar.

1 Das GrundstĂźcksrasterverfahren ist ein in der VRV 2015 geregeltes Verfahren zur Bewertung von GrundstĂźcken. Dabei wird von einem %DVLVSUHLV I U %DXĂ€lFKHQ XQG HLQHP %DVLVSUHLV I U ODQGZLUWVFKDIWOLFKH 1XW]Ă€lFKHQ DXVJHJDQJHQ 'LH %DVLVSUHLVH HUUHFKQHQ VLFK DXV GHQ letzten Grunderwerbssteuerfällen je Katastralgemeinde bzw. Gemeinde. Auf Basis von Zu- und Abschlägen wird zwischen einzelnen BenĂźtzungsarten differenziert.

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KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #3 2018


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