public Sonderheft - Rechnungsabschluss 2020

Page 12

Laufende Buchungen in der VRV 2015 Robert Blöschl (KDZ)

12

D

ie Verrechnung von laufenden Gebarungsfällen im System der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) basiert • auf der funktionellen Gliederung des Ansatzverzeichnisses (Anlage 2 der VRV 2015) sowie • auf der ökonomischen Gliederung des Kontenverzeichnisses (Anlage 3b der VRV 2015).

MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Jeder Gebarungsfall muss also einem Funktionsbereich (z. B. 612 – Gemeindestraßen) zugeordnet werden und zusätzlich auf Basis seines ökonomischen Gehalts auf einem Konto (z. B. 611 - Instandhaltung von Straßenbauten) verbucht werden. Die VRV 1997 schrieb noch die zwingende Verwendung eines Haushaltshinweises vor, um zu markieren, welchem Haushalt (ordentlich oder außerordentlich) und welcher Flussrichtung (Einnahme oder Ausgabe) ein Gebarungsfall zuzurechnen ist. Die Verwendung eines Haushaltshinweises

ist mit der neuen VRV nur mehr freiwillig vorgesehen.

Erfolgswirksame Buchungen Die bisherige Trennung in eine Soll-Buchung (bei Entstehung eines Anspruchs) und Ist-Buchung (bei Zahlungswirksamkeit) wird in ähnlicher Form beibehalten. Wird nun beispielsweise Grundsteuer vorgeschrieben, so entsteht auf dem Konto 831 ein Abgabenertrag und gleichzeitig eine Abgabenforderung (Debitor). Bezahlt der oder die Abgabenschuldner/in die Abgaben, wird die Forderung abgebaut und der Zahlungseingang verbucht. Nimmt die Gemeinde eine Leistung in Anspruch und erhält eine Rechnung dafür, so entsteht ein Aufwand und eine Verbindlichkeit (Kreditor) wird aufgebaut. Die Verbindlichkeit wird wiederum bei der Zahlung abgebaut. Für die korrekte Darstellung der Forderungen und Verbindlichkeiten im Rechnungsabschluss ist also sicherzu-

stellen, dass im Prozess der Verbuchung zwischen der Entstehung eines Ertrags bzw. Aufwands und der Zahlung unterschieden wird. Hier können sich auch Auswirkungen auf die interne Organisation der Gemeinde ergeben. Wenn bislang Gebarungsfälle bei der Zahlung sowohl Soll als auch Ist gebucht wurden, so muss nun eine Umstellung erfolgen. Der Prozess des Rechnungslaufs muss gegebenenfalls angepasst werden, sodass die Verbuchenden die Rechnung oder Vorschreibung immer bereits vor der Zahlung erhalten.

Umgang mit Anlagenzugängen Besondere Aufmerksamkeit sollte der Bereich der Anlagenverrechnung erhalten. Vermögensgegenstände, welche der Gemeinde langfristig zur Verfügung stehen, sind dem Anlagevermögen zuzuordnen und damit auf einem Konto der Kontenklasse 0 zu verbuchen. Der Zugang einer Anlage ist dann zu verbuchen, wenn das


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.