public Sonderheft - Rechnungsabschluss 2020

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Verbindlichkeiten Kerstin Halbedl (Mazars)

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erbindlichkeiten sind ein Teil der Fremdmittel und sind von den Rückstellungen und den Finanzschulden abzugrenzen. Verbindlichkeiten sind per Definition Verpflichtungen der Gebietskörperschaft zur Erbringung von Geldleistungen, auf die ein Dritter einen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch auf Zahlung erlangt hat, welche dem Grunde und der Höhe nach feststehen. Die Definition der VRV stellt sehr starr auf die Leistung von Geldbeträgen ab. Es ist nicht davon auszugehen, dass im Rahmen der Abschlusserstellung derart weit von anerkannten Rechnungslegungsregelwerken abgewichen wird und dabei die Tatsache negiert wird, dass Leistungsverpflichtungen auch auf andere Weise als durch die Übertragung von Geldmitteln getilgt werden können. Wesentlich ist dabei zu erkennen, dass eine wortgenaue und strenge Auslegung der VRV 2015 zu einer mangelnden abstrakten Bilanzierungsfähigkeit von Verbindlichkeiten führen würde. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein. Verbindlichkeiten stellen also vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen der Gebietskörperschaft dar und sind in langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten zu unterteilen. Jene Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von bis zu einem Jahr sind den kurzfristigen Verbindlichkeiten zuzuordnen. Im Gegensatz dazu stellen Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von über einem Jahr langfristige Verbindlichkeiten dar. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Zahlungsbetrag zu bewerten. Unter dem „Zahlungsbetrag“ ist jener Betrag zu verstehen, mit dem eine Verbindlichkeit endgültig zu tilgen ist. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Rechnungsabschlussstichtag umzurechnen.

9/2020  public VRV

Abbildung 1: Vermögensrechnung, langfristige Fremdmittel Vermögensrechnung – PASSIVA

31.12.2020

01.01.2020

Differenz

Langfristige Fremdmittel Langfristige Verbindlichkeiten

0,00

0,00

0,00

Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

0,00

0,00

0,00

Leasingverbindlichkeiten

0,00

0,00

0,00

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

0,00

0,00

0,00

Kurzfristige Verbindlichkeiten

97.958,46

91.508,81

6.449,65

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

93.438,93

74.397,43

19.041,50

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Abgaben

0,00

0,00

0,00

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

0,00

0,00

0,00

4.519,53

17.111,38

-12.591,85

Kurzfristige Fremdmittel

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (nicht voranschlagswirksame Gebarung)

Quelle: eigene Abbildung, KDZ/Mazars Austria 2020

Ausweis der Verbindlichkeiten • Nach Überprüfung möglicher vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen der Beispielgemeinde wurde festgestellt, dass zum 31.12.2020 keine langfristigen Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von über einem Jahr vorhanden sind. • Die Überprüfung hat jedoch dazu geführt, dass 93.438,93 Euro als kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen sind. Diese resultieren aus allen Leistungen und Lieferungen an die Gemeinde, die bis 31.12.2020 verrechnet waren (Rechnungseingang), jedoch aufgrund der Verpflichtung zur sachlichen und rechnerischen Prüfung nicht bis zum Jahresende zur Zahlung angewiesen werden konnten. • Zum Stichtag des Rechnungsabschlusses liegen auch noch sonstige Verbindlichkeiten iHv 4.519,53 Euro vor. Es handelt sich um eine Spesenabrechnung der

Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen des Weihnachtsmarktes am Hauptplatz im Dezember 2020. Diese Verbindlichkeiten sind daher im Sammelposten sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (nicht voranschlagswirksame Gebarung) auszuweisen.

Langfristige und kurzfristige Finanzschulden Finanzschulden sind ein Teil der Fremdmittel und sind von den Rückstellungen und den Verbindlichkeiten abzugrenzen. Unter Berücksichtigung von § 18 Abs 5 VRV sind sämtliche Finanzschulden mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr den kurzfristigen Finanzschulden zuzuordnen. Daraus folgt, dass all jene Finanzschulden mit einer Fälligkeit von über einem Jahr, langfristig sind. Unter Finanzschulden sind jene Verbindlichkeiten zu verstehen, welche zu dem Zwecke eingegangen werden, um der Gebietskörperschaft die Verfügungsmacht über Geld zu verschaffen (Geldverbind-


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