Unsyncbar 01/2019

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SYNCHRON/SPRACHE

Privates Schiedsgericht Ordentlicher Rechtsweg ausgeschlossen!? Du willst das Recht des Staates nicht, dann gründ’ Dein eignes Schiedsgericht Und schreib in die Verträge rein: Ihr habt kein Recht, das Recht ist mein! Diesen Reim haben sich offensichtlich die Berliner Synchron GmbH (BSG) und ihr Kunde Sony auf die Fahne geschrieben. Denn in ihren Verträgen finden sich neuerdings Klauseln, mit denen wir verpflichtet werden sollen, die uns zustehenden Ansprüche vor einem privaten Schiedsgericht geltend machen zu müssen. Ein Versuch, der darauf gerichtet ist, uns die Möglichkeit zu nehmen, den ordentlichen Rechtsweg, also unsere Rechte vor ordentlichen unabhängigen Gerichten, durchzusetzen. Denn diese ordentlichen Gerichte haben uns Schauspielerinnen und Schauspielern zunehmend Recht gegeben, wenn wir eine angemessene und

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faire Vergütung eingeklagt haben. Das scheint den Produzenten ein Dorn im Auge zu sein. Wir brauchen ohnehin viel Kraft und viel Mut, wenn wir die uns zustehenden Rechte, die uns vorenthalten werden, durchsetzen wollen. Das gilt vor allem, wenn es ums Geld geht. Wer traut sich schon, gegenüber dem Arbeitgeber auf sein Recht zu pochen, oder gar den Klageweg zu beschreiten. Wir kennen alle die Konsequenzen. So schwer es ist, rein zu kommen ins Synchrongeschäft, rausfliegen geht ganz schnell …

Unsyncbar Ausgabe 2019 / 01


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