Schon gewusst? Die Mitgliedsbeiträge, die man an Berufsverbände und Gewerkschaften zahlt, sind als Werbungskosten voll von der Steuer absetzbar. Am Anfang jeden Jahres erhalten alle Mitglieder des BFFS eine entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt zugesandt.
www.bffs.de
Unsyncbar Ausgabe 2019 / 01
Seite 31