bauperfekt 2022
BAUEN
Bei Auswahl und Kauf des Grundstücks sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Nehmen Sie zur Erstbesichtigung eine Vertrauensperson mit und besuchen Sie das Grundstück auch zu unterschiedlichen Tageszeiten, bei jeder Wetterlage und – wenn die Zeit dafür reicht – bei jeder Jahreszeit.
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ehmen Sie zur Erstbesichtigung Ihres Wunschgrundstückes eine Vertrauensperson mit und besuchen Sie das Grundstück vor dem Kauf zu unterschiedlichen Tageszeiten, bei unterschiedlichen Wetterlagen und – noch besser – bei jeder Jahreszeit. Entsprechen Größe und Lage des Grundstücks Ihren Vorstellungen? Ist genug Platz für An- und Zubauten wie Terrasse, Garage oder Wintergarten vorhanden? Grundflächenform, Topografie, Hangneigung und Grundwasserspiegel spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Berücksichtigen Sie vorhandene natürliche/bauliche Schattenwürfe sowie Sparpotenziale hinsichtlich Heizkosten. Diese erschließen sich beispielsweise schon, wenn das künftige Haus ganzjährig von der Sonne beschienen wird und windgeschützt steht.
Bebaubarkeit In den meisten Fällen liegt ein Bebauungsplan vor, aus welchem die Bedingungen für die Bebauung hervorgehen. Beabsichtigt man den Erwerb eines Grundstücks,
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für welches kein Bebauungsplan existiert, sollte im notariellen Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart werden, sofern sich die mit der Baubehörde abgesprochene Planung nicht vollziehen lässt. Der Bebauungsplan gibt auch Aufschluss über die Art der baulichen Nutzung, wie etwa Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, gewerbliche Baufläche etc. Eine rechtskräftige Baugenehmigung garantiert die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Sie hat in der Regel eine vierjährige Gültigkeit und innerhalb dieser Zeitspanne muss mit dem Bau begonnen werden. Das Baugenehmigungsverfahren ist in den Landesbauordnungen geregelt. Der jeweilige schriftliche Antrag ist bei der Gemeinde einzureichen. Für den schnellen Erhalt der Baugenehmigung muss ein vollständiger (samt allen Bauvorlagen) Bauantrag eingereicht werden, am besten noch vor der nächsten Bauausschusssitzung. Noch ein Tipp: Der Verlauf einer Grundstücksgrenze sollte immer einvernehmlich mit den angrenzenden Nachbarn festgelegt und nota riell beglaubigt werden. Vor-
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