bauperfekt 2022
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BAUEN
Baustelle einrichten & sichern Planung ist alles. Das gilt auch für die Baustelle, welche nicht nur vorschriftsmäßig eingerichtet, sondern auch koordiniert und gesichert werden muss. Wer wofür die Verantwortung trägt, lesen Sie im Folgenden.
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in gelingendes Hausbauprojekt beginnt bereits bei der Baustelle. Und damit diese Baustelle funktioniert und allen rechtlichen Anforderungen gerecht wird, müssen Sie einige Dinge beachten: • Noch vor Baubeginn muss ein Wasser- und Stromanschluss gelegt werden, wenn auch nur als entsprechendes Provisorium. • Für die Arbeiter müssen Umkleide- und Sanitäreinrichtungen in behördlich vorgeschriebener Anzahl und Ausführung vorhanden sein. Sie sind für die Wartung dieser verantwortlich. Ein Anlegen von Senkgruben ist nicht zulässig. Üblicherweise muss diese Leistung im Bauwerkvertrag als Leistung des Bauunternehmers enthalten sein. • Erste-Hilfe-Ausstattung sollte immer vorhanden und leicht zugänglich deponiert sein. • Vorrichtungen zum Feuerschutz müssen gegeben sein. • Die regelmäßige Entfernung von Abfallmaterialien, Schutt, Bauschutt, Leergebinden oder Restmaterialien muss gewährleistet sein. • Sorgen Sie schon aus eigenem Interesse dafür, dass die Baugrube nicht als „Abfalldeponie“ missbraucht wird:
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Zum einen ist es schlicht illegal, den Bauschutt in den Raum zwischen Keller und Aushubwand zu „entsorgen“. Zum anderen muss dieser Raum so verfüllt werden, dass er dauerhaft Wasser zu der Drainageleitung durchlässt, nicht zusammensackt und dem seitlichen Erddruck standhält. Weiters darf das verwendete Material nicht so beschaffen sein, dass es die Wärme- und Feuchtigkeitsisolierung des Kellers beschädigt. All das ist nur mit einem entsprechenden Schotter (richtige Korngröße) gewährleistet, nicht aber mit Bauabfällen. Nicht wenige Keller waren schon unter Wasser, weil hier am falschen Ort gespart wurde.
Verletzungsquellen wie Gerüste, Bretterstapel oder Leitern, die kippen können, müssen unbedingt als solche gekennzeichnet oder noch besser am Ende des Arbeitstages beiseite geschafft werden. Zu einer gut gesicherten Baustelle gehören außerdem ein Anfahrschutz, Absperrschranken (als Absicherung gegenüber Fußgänger- und Radverkehrsflächen), Absturzsicherungen, ein Bauzaun, der tiefe Baugruben und Gefahrenstellen sichert, sowie Warnbänder zur Abgrenzung und Kenntlichmachung von Baumaterial oder Maschinen.
Achtung!
Zutritt verboten! Sichern Sie Ihr Grundstück mit einem Zaun ab und verhindern Sie so den Zutritt für Unbefugte. Diese Absicherung muss von Baubeginn an gegeben sein. Dazu gehören auch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Betreten auf eigene Gefahr“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“. Die Baustelle selbst muss grundsätzlich immer abgesperrt sein und Gefahrenquellen wie ausgehobene Gruben, unstabile Übergänge oder potenzielle
Als Bauherr haben Sie gemäß § 7 BauKG dafür zu sorgen, dass vor Eröffnung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erstellt wird. Es ist auch darauf zu achten, dass die vom Planungskoordinator ausgearbeiteten Maßnahmen vom Baustellenkoordinator umgesetzt und aktualisiert werden.