Level Playing Field im internationalen Wettbewerb

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Level Playing Field im internationalen Wettbewerb – Handlungsfähigkeit der EU erhöhen

der Zivilgesellschaft bei der Überwachung, „naming and shaming“ etc.) und Unterstützung für den Partner setzt. Die Durchsetzung von Nachhaltigkeitskapiteln von Freihandelsabkommen sieht der BDI weiterhin kritisch. Auch der CTEO sollte auf Basis der Durchsetzungsverordnung nicht über das in Freihandelsabkommen festgelegte Regelwerk hinaus aktiv werden können. ▪ Um das Unionsinteresse vollständig zu erfassen, sollten die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten frühzeitig und angemessen in Einzelverfahren eingebunden werden. ▪ Die EU sollte bei der Anwendung der Durchsetzungsverordnung darauf achten, dass sie das WTORecht nicht untergräbt.

Exportkontrolle Status quo Wegen sich zunehmend ausdifferenzierenden Genehmigungsanforderungen sind faire Rahmenbedingungen für die deutsche Industrie auch in der Exportkontrolle wichtig. Hier herrscht konkreter Handlungsbedarf in zwei Bereichen. Die Verschärfungen in der US-Exportkontrolle zur Bekämpfung der zivil-militärischen Integration in China setzen auch die global vernetzte deutsche Industrie unter Druck. Die US-amerikanische Reaktion auf Pekings Verhalten drohte in den letzten Jahren auf das Entstehen exklusiver Wirtschaftshemisphären hinzuwirken. Der Wunsch, sich vor Technologiepiraterie zu schützen, birgt die plausible Gefahr, die Innovationskraft von Unternehmen zu hemmen und damit deren Wettbewerbsfähigkeit zu schädigen. Aufgrund der extraterritorialen Anwendung des US-Exportkontrollrechts besteht hier das Potential, dass Lieferketten dauerhaft umgestaltet werden müssen. Ein sozusagen ausfuhrkontrollrechtlich halbsanktionierter Raum hätte jedoch negative Auswirkungen auf effiziente Wertschöpfungsketten und würde zu Wohlstandsverlusten führen. Darüber hinaus ist die Ausfuhrkontrollpraxis im europäischen Binnenmarkt auch nach der politischen Einigung zwischen den europäischen Kogesetzgebern zur Verordnungsreform über die Ausfuhr von doppelverwendungsfähigen Gütern immer noch nicht einheitlich. Zudem wurde verpasst, die europäische Ausfuhrkontrolle zukunftsfest zu machen. Besonders bei der Ausfuhrkontrolle von Zukunfts- und Basistechnologien besteht Nachbesserungsbedarf, damit die EU die rechtlichen Mittel zur Hand hat, um bei plurilateralen Kontrollinitiativen ihre Interessen und die Interessen ihrer Wirtschaftsbeteiligten effektiv zu vertreten. 1. Verschärfungen in der US-Exportkontrolle Die USA haben unter der letzten Administration den ausfuhrkontrollrechtlichen Trend der ObamaJahre fortgesetzt und einige Verschärfungen eingeführt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch unter der Biden-Administration Kontrollen weiter ausgebaut werden. Der treibende Faktor für die Verschärfung der US-Exportkontrolle ist Chinas zivil-militärische Integration („civil military fusion“) – also die aufgehobene Trennung zwischen einer zivilen Sphäre einerseits und einer militärischen Endverwendung andererseits. Wenn Wirtschaftsbeteiligte nicht mehr zwischen ziviler und militärischer Endverwendung bei ihren Kunden unterscheiden können, sind verschärfte Kontrollen dringend geboten. Zwei auf dem Verordnungswege verabschiedete Verschärfungen sind hier besonders erwähnenswert. Verschärfungen gegen China, Russland und Venezuela Im Sommer 2020 veröffentlichte das Bureau of Industry and Security (BIS) Verschärfungen, die nun bei bestimmten Verbringungen mit Bezug zu China, Russland oder Venezuela greifen (Expansion of Export, Reexport, and Transfer (in-Country) Controls for Military End Use or Military End Users in the 17


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