Level Playing Field im internationalen Wettbewerb – Handlungsfähigkeit der EU erhöhen
– Es muss eine gewisse Flexibilität in der Überwachung der Safeguards gegeben sein, um auch kurzfristig auf sich ändernde Bedingungen zu reagieren. Hier wird von interessierter Seite zum Teil eine engere Überwachung der Entwicklungen auf der Importseite von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Gleichzeitung darf aber auch die notwendige Planungssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten nicht außer Acht gelassen werden. – Die Vorgaben in der EU-Schutzklausel-Grundverordnung, die beschreiben, in welchen Fällen Safeguards auf Einfuhren aus Entwicklungsländern anzuwenden sind, sollten konsequent durchgeführt werden. Allerdings sollte die EU sowohl das Unionsinteresse als auch entwicklungspolitische Erwägungen in die Entscheidungsfindung einfließen lassen. – Nicht immer werden Safeguards in Drittländern im Einklang mit den Regeln der WTO ergriffen. Einige Branchen melden, dass sie sich in Drittstaaten regelmäßig mit Untersuchungen oder Safeguards oder gar Retorsionsmaßnahmen konfrontiert sehen. Die EU sollte den Einsatz von Safeguards von Drittstaaten in Abstimmung mit der Wirtschaft aufmerksam beobachten und bei neuen Untersuchungen die betroffenen EU-Unternehmen dabei unterstützen, entschieden gegen offensichtlich rechtswidrige und unzulässige Maßnahmen vorzugehen (zum Beispiel Streitschlichtungsverfahren). – Die Notifizierung von Safeguards bei der WTO und die dadurch erzeugte Transparenz ist von hoher Bedeutung, um sich im Außenhandel auf die veränderte Situation einstellen und sich gegebenenfalls frühzeitig an Untersuchungsverfahren beteiligen zu können. Grundsätzlich wird die Notifizierung von Safeguards für angemessen gehalten. Es ist vielmehr ein Problem, dass nicht alle Länder ihrer Notifizierungspflicht nachkommen. Ein effektiverer Durchsetzungsmechanismus einschließlich stärkerer Anreize zur Notifizierung sollte seitens der WTO vorgenommen werden.
Investment Screening Status quo Die deutsche Wirtschaft ist über Direktinvestitionen im Ausland weltweit vernetzt. Über acht Millionen Arbeitnehmer sind im Ausland für Unternehmen beschäftigt, an denen deutsche Investoren maßgebliche Anteile halten. Andererseits ist der Standort Deutschland aber auch auf das Vertrauen von Investoren aus dem Ausland angewiesen. In Deutschland arbeiten 3,2 Millionen Arbeitnehmer für 16.817 Unternehmen, an denen ausländische Investoren beteiligt sind (2018). Investitionen und Übernahmen aus Drittstaaten in Deutschland haben hierzulande in den letzten Jahren allerdings auch zu kontroversen Diskussionen geführt. In Deutschland führten unter anderem die Übernahme des deutschen Roboterherstellers KUKA sowie der chinesische Einstieg bei Unternehmen der Automobilindustrie zu kontroversen Diskussionen. Die Bestände chinesischer Direktinvestitionen im Ausland haben sich in den letzten zehn Jahren (2009 bis 2019) laut UNCTAD etwa verzehnfacht. 31 Befürworter einer verschärften staatlichen Investitionskontrolle warnen vor einer Gefährdung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung, die mit ausländischen Investitionen einhergehen können. Außerdem sehen sie die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts in Gefahr, wenn sich ausländische
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UNCTAD, <http://unctadstat.unctad.org> (eingesehen 01.09 2020). 31