Zusammenarbeit, um die aktuellen Hindernisse zu überwinden. Es bedarf aber auch eines wirksamen Instrumentenkastens, um selbstbestimmt agieren zu können. Zur Gewährleistung der Einhaltung internationaler Handelsregeln und der Durchsetzung europäischer Handelsabkommen braucht die Europäische Union einen ausgewogenen Instrumentenkasten, der den sich ändernden Rahmenbedingungen im internationalen Handel, wie beispielsweise international steigendem Protektionismus oder der Schwächung internationaler Organisationen, entspricht und ein Level Playing Field sicherstellen kann. Hierzu hat die Kommission bestehende Instrumente (beispielsweise die EU-Durchsetzungsverordnung) an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst und zudem angekündigt, neue Instrumente zu schaffen (zum Beispiel ein sogenanntes Anti-Coercion Instrument). Ziel ist es, die europäischen Handelsinteressen zu schützen. Defensivinstrumente können jedoch nur ein zusätzlicher Weg zur Sicherstellung des Wettbewerbs auf Augenhöhe darstellen. Das wirtschaftspolitische Primat der EU muss auf der Stärkung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit liegen. Nur eine dynamische und innovative europäische Wirtschaft kann langfristig global erfolgreich sein und als Vorbild agieren. Dies setzt marktorientierte, industriefreundliche und technologieoffene Rahmenbedingungen voraus. Einen besonderen Schwerpunkt müssen zudem weiterhin offensive Maßnahmen der EU zur Öffnung von Drittmärkten und zur Förderung des gegenseitigen Handels bilden. Dazu gehören der Abschluss und die Inkraftsetzung weiterer Freihandels- und Investitionsabkommen mit wichtigen Wirtschaftspartnern. Darüber hinaus sollte die EU gemeinsam mit anderen interessierten Staaten plurilaterale Wege einschlagen, um marktwirtschaftlich ausgerichtete Länder besser vor den wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen von staatswirtschaftlichen Systemen schützen zu können. Schließlich sollten die EU-Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten den Dialog mit staatswirtschaftlichen Drittstaaten nutzen, um zu Wirtschaftsreformen hin zu mehr Marktwirtschaft zu ermutigen und anzumahnen. Im Folgenden betrachten wir verschiedene handels-, investitions- und wettbewerbspolitische Instrumente der EU und analysieren, inwiefern diese Instrumente bereits ausreichen, um ein internationales Level Playing Field sicherzustellen und wo nachjustiert werden sollte. Nach Implementierung dieser Instrumente sollten sie bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen konsequent angewendet werden.
Öffentliche Ausschreibungen und Vergabeverfahren: Das International Procurement Instrument Die Vergabe öffentlicher Aufträge stellt national, europäisch und international einen außerordentlich bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Das Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge beläuft sich sowohl bei nationaler als auch europäischer Betrachtung in der Regel auf einen Anteil von zehn bis 20 Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts. Insofern sind öffentliche Aufträge zugleich auch von erheblicher Relevanz für wirtschaftliches Wohlergehen, Wachstum, Innovation und Arbeitsplätze. Essenziell ist insoweit ein auf Transparenz und Gleichbehandlung aller Bieter beruhender Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Ferner ist ein effektiver Vergaberechtsschutz für den Fall von Verletzungen der genannten Prinzipien beziehungsweise dazu geschaffener Vergaberechtsregelungen erforderlich. Wichtig ist für die anbietende Wirtschaft somit nicht nur der Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf ihrem Heimatmarkt, sondern auch zu Vergabemärkten anderer Staaten. Das gilt insbesondere für die stark exportorientierte deutsche Wirtschaft.
3