MANAGEMENT UMGANG MIT KUNDEN
Der Kunde ist König!? Ihre Rechte im Umgang mit dreisten Kunden
N
ehmen wir folgenden Sachverhalt als Beispiel: Stephan ist Inhaber eines Fitnessstudios mit Wellnessbereich in Hamburg. In letzter Zeit hat er vermehrt mit dreisten Kunden zu tun und ist verunsichert, wie er auf solche Mitglieder regieren soll. Um Ärger aus dem Weg zu gehen, hat er bisher oftmals den Forderungen solcher Kunden nachgegeben. Nun hat sich aber eine Situation ergeben, die er nicht hinnehmen will. Er möchte wissen, was seine Rechte als Studioinhaber sind.
32 l body LIFE
2 I 2021
Mitgliedsvertrag widerrufen? Stephan fragt: Ein Kunde hat bei uns im
Studio einen Vertrag abgeschlossen und beim nächsten Training verlangte er, dass er künftig 10 Euro weniger auf seinen Monatsbeitrag bezahlen muss, sonst würde er den Mitgliedsvertrag widerrufen und zu einem anderen Studio gehen. Wie reagiert man auf so eine Forderung richtig? Rechtsexpertin Julia Ruch kann helfen: Interessanter Versuch, aber rechtlich liegt das Mitglied da völlig falsch. Wenn
der Vertrag im Studio unterzeichnet wurde, hat der Kunde kein Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht gibt es nur bei sogenannten Fernabsatzverträgen, also Verträgen, die z. B. online oder telefonisch abgeschlossen wurden. Verbraucher haben bei solchen Fernabsatzgeschäften besondere Rechte. Dazu zählt auch, dass sie innerhalb von 14 Tagen den abgeschlossenen Vertrag durch Widerruf wieder auflösen können. Vorsicht auch bei Werbeaktionen auf offener Straße, also z. B. in der Fußgän-
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Egal, in welcher Branche: Häufig kommt es vor, dass Kunden unangemessene Forderungen stellen oder sich dreist verhalten. Was ist in solch einem Fall zu tun und wie sieht die Rechtslage aus? Rechtsanwältin Julia Ruch hat die Antworten.