Videoüberwachung für Brixen
Foto: Oskar Zingerle
Politik & Gesellschaft
BRIXEN
Die optisch-elektronische Überwachung zum Schutz der Bürger gehört immer mehr zur Normalität. Auch in Brixen, wo derzeit 33 Videokameras die Sicherheit erhöhen sollen, denkt man daran, den Bestand weiter aufzustocken.
A
ls die jetzige Stadtregierung 2015 das Ruder übernahm, standen in Brixen etwas mehr als ein Dutzend Videokameras im öffentlichen Raum. Denn seit gut 20 Jahren gehört es mittlerweile auch in demokratischen Staaten zur Normalität im Alltag, dass die Bürger im öffentlichen Raum und auch zunehmend am Arbeitsplatz, zumindest an den Eingängen, überwacht werden. Die kleinen unauffälligen Kameras hängen an Laternenmasten und Gebäuden, mal weit oben, mal so weit unten, dass man den Menschen,
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die daran vorbeigehen, direkt ins Gesicht schauen kann. Wer einmal die Möglichkeit hat, in den abgeschlossenen Raum der Ortspolizei einen Blick auf den großen Monitor werfen zu können, auf dem rund um die Uhr die Bilder der Brixner Kameras flimmern, wird überrascht sein, wo überall Kameras bereits installiert sind. An der Rad- und Fußgängerunterführung beim Rondell zum Bahnhof etwa hängt eine Kamera in Augenhöhe, was die meisten, die dort vorbeigehen, gar nicht wissen. In Gebäuden, auf Parkplätzen und Grundstücken
wird man auf Schildern darauf hingewiesen: „Achtung, dieser Bereich ist videoüberwacht.“ Im öffentlichen Raum muss man die Orte kennen oder genau schauen.
Zum Schutz der Bürger. Vandalis-
mus, Einbrüche und Beschwerden etwa von Schulleitern veranlassten die Stadt und den zuständigen Stadtrat Thomas Schraffl, in den letzten Jahren nach und nach weitere Kameras aufzustellen, um die Sicherheit in der Stadt zu erhöhen: „Derzeit sind 33 Videokameras auf dem Gemeindegebiet in Betrieb, zu denen bald drei zusätzliche fixe und zwei mobile Kameras hinzukommen werden. Aber wir möchten nun ein Gesamtkonzept für die Stadt und die Fraktionen vorlegen, um die neuesten Technologien noch besser nutzen zu können.“ Die Beobachtung von Orten durch „optisch-elektronische Einrichtungen“, so die offizielle Beschreibung von Videoüberwachung, und die Speicherung dieser Daten ist auch ein heikles Thema. So betont Schraffl, dass der nach den kommenden Gemeindewahlen neu gewählte Stadtrat über dieses Konzept erst nach der eingeholten Kostenanalyse entscheiden werde – in Abwägung von Kosten und Nutzen. Denn natürlich findet es jeder gut, wenn ein Fahrraddieb, Bankräuber oder Vergewaltiger auf diese Weise ermittelt und gefasst werden kann. So begrüßen Polizei und Strafverfolgungsbehörden diese Möglichkeiten der Aufklärung von Straftaten und die damit zusammenhängende abschreckende Wirkung – im Fachjargon „Beobachtungsdruck“ genannt. Ein potentieller Täter, so die Vermutung, könnte von einer Straftat abgehalten werden, wenn er sich beobachtet weiß. Dies hat sich jedoch in der Kriminalitätsbekämpfung wenig bewährt: Kriminalität verlagert sich dann an
unbeobachtete Orte. Kriminalität wird verlagert, geht aber kaum oder gar nicht zurück.
Die Kritik. Kritiker der schrittweisen Ausweitung von Videoüberwachung argumentieren daher, dass eines der grundlegenden Prinzipien unserer Rechtsstaaten die sogenannte Unschuldsvermutung ist – ein sehr altes Rechtsprin-