Pro& Contra Ist der Gewässerschutzplan in der derzeitigen Fassung zu weitreichend? Der Hintergrund:
SIEGFRIED RINNER, Direktor im Südtiroler Bauernbund: „Es gibt nunmal Gebiete, die sehr trocken sind und das Wasser benötigen“
Nein Der Gewässerschutzplan ist ein Dokument, das für jedes einzelne Gewässer die Ist-Situation aufzeigt, Probleme identifiziert und Verbesserungen vorschlägt. Es ist nichts anderes als die auf lokaler Ebene längst überfällige Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000: Bis spätestens 2027 muss der gute ökologische (und chemische) Zustand der Gewässer erreicht sein! Wir Südtiroler haben ein Anrecht darauf, ebenso wie alle anderen EU-Bürger. Analog zur Wolfs-Thematik, versucht der Bauernbund nun auch beim Gewässerschutzplan mit dem Totschlagargument „Existenzangst - … dann müssen die Bauern zusperren“ eine sachliche und demokratische Diskussion zu verhindern. Dabei ist der Entwurf des Gewässerschutzplans alles andere als radikal, und ebensowenig ist er über Nacht und ohne Vorwarnung über die Landwirtschaft „hereingebrochen“. Der Mindeststandard an Restwasser (2 l/s je km² Einzugsgebiet) liegt im europäischen Schnitt und ist nötig, um ein Überleben unserer Gewässerökosysteme zu garantieren. Dieser Wert entspricht etwa einem Drittel der Wasserführung eines Baches im abflussärmsten Monat (meist Februar) – ist also alles andere als „hoch“. In den noch zu definierenden „Trockengebieten“ wird dieser Mindeststandard behördlich vermutlich nach unten korrigiert werden. Freilich, ein Trockenlegen der Bäche wird nicht mehr möglich sein und strafrechtliche Konsequenzen haben. Genau wie jeder andere Wirtschafssektor muss auch die Landwirtschaft ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaft leisten – zum Wohle der Allgemeinheit. z
15.4.–18.4. VISAGIST
21.4.–24.4. KOSMETIK
05.5.–09.5. VISAGIST
04.4.–11.4. VIELE DÜFTE (OSTERN!) 11.4.–18.4. SHISEIDO 18.4.–24.4. KÖRPER- UND SONNENCREMEN 27.4.–02.5. BIOTHERM 02.5.–09.5. SHISEIDO
SONDERWOCHEN
Ja Eines vorweg: Von den 297 untersuchten Fließgewässern sind 94 Prozent in einem guten oder sehr guten ökologischen Zustand und erreichen damit das von der EU vorgegebene Ziel. Das beweist, dass wir in Südtirol sehr sorgsam mit unserem Wasser umgegangen sind. Das soll auch so bleiben, und darum begrüßt der Bauernbund auch die Ausarbeitung des neuen Plans. Aber dies darf nicht über die Köpfe der Betroffenen und der Landwirtschaft hinweg geschehen. Die Landwirtschaft nutzt nur drei Prozent des jährlichen Niederschlags und nur fünf Prozent der insgesamt in Südtirol genehmigten Wasserentnahme. Aber wir produzieren Lebensmittel und sind daher in vielen Gebieten unseres Landes auf eine funktionierende Beregnung angewiesen. Und es gibt nunmal Gebiete, die sehr trocken sind und das Wasser benötigen, zum Beispiel der Vinschger Sonnenberg, das Hochplateau Ritten oder auch Natz-Schabs. Hier braucht es Lösungen. Im Gewässerschutzplan werden aber nur Fristen gesetzt (meist bis 2021!) und Sparen und Verzicht eingefordert. Wenn es so einfach wäre, hätte es die Landwirtschaft schon lange gemacht. So hat die Bezirksgemeinschaft Vinschgau bereits 2009 eine Studie zur nachhaltigen Wasserversorgung am Vinschger Sonnenberg erstellen lassen: Investitionen für 30 Millionen Euro wären notwendig! Wie sollen das die Bauern am Sonnenberg schaffen? Darauf gibt es bis heute keine Antwort. Aber die Fristen im Gewässerschutzplan wurden schon mal mit 2021 gesetzt, ohne mit den Betroffenen über Lösungen zu reden. So geht’s einfach nicht! z
MARKUS HEISS, Präsident des Landesfischereiverbandes Südtirol: „Auch die Landwirtschaft muss ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaft leisten“
SCHÖNHEITSBEHANDLUNGEN
Fotos: Tiberio Sorvillo
Ende Dezember hat die Landesregierung einen Entwurf zum Gewässerschutzplan genehmigt. Der Planentwurf enthält Bestimmungen zum Schutz und zur Verbesserung der Gewässer, um die gute Qualität weiterhin zu erhalten und das Erreichen der Umweltziele zu sichern. Nun können Bürger, Gemeinden und die Interessensvertreter Stellungnahmen abgeben. Daraufhin erfolgt die endgültige Genehmigung durch die Landesregierung.
BRIXEN, DOMPLATZ 2 MO–FR 9–13 + 14.30–19 · SA 9–13 + 14.30–18