Bündnerwald Oktober 2021

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Die Strategie Waldbiodiversität Graubünden 2035 Das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) hat eine neue Strategie «Waldbiodiversität Graubünden 2035» erarbeitet. Diese basiert auf dem Waldentwicklungsplan (WEP2018+), welcher als wichtiges Instrument für die Waldbesitzer und den Kanton fungiert. In der Strategie wurden regionale Zielsetzungen für die kommenden 15 Jahre erarbeitet, um die Biodiversität in den Bündner Wäldern entsprechend ihrem Potenzial zu erhalten und wo möglich aufzuwerten. Dr. Marco Vanoni

Der Wald bedeckt einen Drittel der Bündner Kantonsfläche und bietet Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Rund 40 Prozent aller Arten in der Schweiz leben im oder vom Wald, beispielsweise die Hälfte aller knapp 200 Brutvogelarten oder gar sämtliche 30 heimischen Fledermausarten. Um die Biodiversität im Wald mit konkreten Zielsetzungen in einem Zeithorizont von rund 15 Jahren zu erhalten und zu fördern, wurde durch das AWN mit externer Begleitung in den Jahren 2018 bis 2020 die Strategie «Waldbiodiversität Graubünden 2035» erarbeitet. Diese Strategie löst das Konzept «Naturschutz im Wald» aus dem Jahr 2000 ab. Die bisherigen Förderprogramme im Wald für die Einrichtung von Waldreservaten sowie die Erhaltung und Aufwertung von Lebensräumen und Arten werden weitergeführt und punktuell ausgebaut. Damit sollen die Biodiversität im Allgemeinen sowie die Qualität des Lebensraums Wald für ausgewählte Arten erhalten und wo nötig aufgewertet werden. Waldentwicklungsplan als Grundlage Für die Erhaltung und Förderung der Waldbiodiversität wurden im WEP2018+ im Objektblatt Natur und Landschaft diejenigen Flächen bestimmt, auf denen in den kommenden 15 Jahren eine Förderung grundsätzlich sinnvoll ist und Beiträge von Bund und Kanton zielgerichtet eingesetzt werden sollen. Mit der Strategie «Waldbiodiversität Grau-

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bünden 2035» wurden nun ausgehend von dem im WEP2018+ identifizierten Potenzial regionale Zielsetzungen erarbeitet. Diese Zielsetzungen berücksichtigen unterschiedliche Kriterien, wie die Qualität der Lebensräume oder die Dringlichkeit von Massnahmen. So werden Waldreservate nur dort eingerichtet, wo das Potenzial im Waldentwicklungsplan bereits erfasst ist. Fördermassnahmen erfolgen ausschliesslich auf den bezeichneten Flächen, auf welchen die Dringlichkeit für Massnahmen hoch und das Potenzial für den Erhalt oder eine Aufwertung der Qualität gross ist. Die neuen Förderkategorien Die Beschreibung des Istzustands und die Festlegung von Zielsetzungen erfolgte anhand einer Einteilung in 13 Förderkategorien, klassiert in drei Hauptkategorien. Diese wurden angelehnt an die Kategorien aus dem WEP2018+ sowie die Unterteilung im Programm Waldbiodiversität der Projektvorschriften für Sammelprojekte Waldbau des AWN. In einer ersten Hauptkategorie sind die langfristig vertraglich gesicherten Objekte enthalten. Bei der bestehenden Förderkategorie Sonderwaldreservate steht das Hauptaugenmerk bei der Aufwertung des Lebensraums für wichtige Arten im Vordergrund. Bei Naturwaldreservaten und Altholzinseln soll die natürliche Dynamik des Waldes ermöglicht und geschützt werden (Abb. 1). Neu


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