Maschinen und Ausrüstung

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Bodenschutz bei der Holzernte In den befahrbaren Lagen ist das Risiko von mechanischen Beeinträchtigungen des Bodens bei der Holzernte bedeutend grösser als in den nicht befahrbaren, wo seil- und luftgestützte Holzernte­ verfahren eingesetzt werden. Durch verschiedene Massnahmen bei der Planung, der Organisation und der Ausführung der Holzernte lassen sich Bodenbeeinträchtigungen jedoch auch im befahrbaren Gelände erheblich einschränken. Fritz Frutig, Stephan Zimmermann, Oliver Thees

Ausgangslage In den nicht befahrbaren Lagen, das heisst im Seilkran- und Helikoptergelände, sind schädliche Auswirkungen der höheren Mechanisierung der Holz­ ernte auf den Waldboden sehr gering. Die zunehmende Mechanisierung der Holzernte führt dagegen in den befahrbaren Lagen zu einem erhöhten Risiko von Bodenbeeinträchtigungen. Der Einsatz von hoch spezialisierter Forsttechnik erfordert entsprechend geschultes Personal, ist kostenintensiv und verlangt nach einer jährlichen Mindestauslastung. Zusammen mit den oft eng terminierten Lieferverpflichtungen für Holz können so Konfliktsituationen mit dem Bodenschutz entstehen. Gemäss Bont (2016) und einer neuen Auswertung der WSL (Abbildung 1) kann im Kanton Graubünden bis zu einem Viertel der Waldfläche bodengestützt bewirtschaftet werden; drei Viertel der Fläche sind nicht befahrbar. Hier kommen zu 70 Prozent Seilkräne mit Linienlängen bis 1500 m zum Einsatz und in 30 Prozent der Fälle wird mit längeren Seillinien gearbeitet, der Helikopter eingesetzt oder gar nicht bewirtschaftet. Nach einer kurzen Übersicht über die Befahrungsempfindlichkeit der Böden in Graubünden stellen wir planerische und technische Massnahmen zur Bodenschonung bei der Holzernte im befahrbaren und im nicht befahrbaren Gelände vor. Die Aus-

führungen sind nicht als Rezept zu verstehen, sie sollen dem Leser resp. der Leserin verschiedene Überlegungen vermitteln, anhand derer er oder sie möglicherweise in einer konkreten Situation einen Schritt in Richtung besserer Schonung des Bodens machen kann. Befahrbarkeit der Waldböden im Kanton Graubünden Bont (2016) hat die befahrbaren Flächen im Wald des Kantons Graubünden mithilfe der Bodeneignungskarte sowie topografischer Eigenschaften (vor allem Neigung) identifiziert. Er hat dabei vorausgesetzt, dass die befahrbaren Lagen mit dem Waldstrassennetz «vernetzt» sind. Daraus resultiert eine in zahlreiche kleinflächige Einheiten gegliederte Karte, die für eine Darstellung im Rahmen dieses Artikels nicht gut lesbar ist. Wir haben deshalb einen vereinfachten Ansatz gewählt, indem die Einheiten der Bodeneignungskarte in drei Einheiten mit «möglicher», «eingeschränkter» und «nicht möglicher» Befahrbarkeit klassiert wurden (Abbildung 1). Mit dieser vereinfachten Methode ergibt sich ein Anteil von 15 Prozent mit möglicher beziehungsweise 9 Prozent mit eingeschränkter Befahrbarkeit, welche sich regional mit den nach Bont (2016) als bodengestützt bewirtschafteten Gebieten weitgehend deckt. Für die Befahrbarkeit spielen neben den erwähnten Standorteigenschaf-

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