JAGD IM
AUSGABE
02|20
BURGENLAND INFOBLATT DES BURGENLÄNDISCHEN LANDESJAGDVERBANDES
THEMENSCHWERPUNKT
LEBENSRAUM AB SEITE 5
IN DIESER AUSGABE: BEISPIELE ZUR LEBENSRAUMVERBESSERUNG • STROMTRASSENMANAGEMENT • DIE SEITE FÜR DIE JÄGERIN • JAGD IM WANDEL • U. V. M.
Österreichische Post AG MZ 02Z030809 M Bgld. Landesjagdverband, Johann Permayer-Straße 2a, 7000 Eisenstadt
„ Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.“ Otto von Bismarck
Ministerpräsident Preußen, Bundeskanzler des Norddeutschen Reiches, erster Reichskanzler des Deutschen Reiches | 1815 - 1898
EDITORIAL
Editorial
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iebe Jägerinnen und Jäger! Die Maßnahmen der letzten Wochen haben es deutlich gezeigt, der Mensch braucht die Natur, um sich zu erholen, um den eigenen vier Wänden zu entfliehen, um durchzuatmen. Für uns Jägerinnen und Jäger nichts Neues: Wir leben in, mit und von der Natur! Und dennoch: die Natur, der Lebensraum unserer Wildtiere, musste einiges verkraften. In den Revieren wurde ein deutlicher Anstieg der Freizeitnutzer registriert, genau zur Setz- und Aufzuchtzeit, einer höchst sensiblen Phase des Jahres. Mit steigender Tageslänge verweilen die Menschen in dieser ersten Jahreshälfte sehr lange in den Naturlebensräumen unserer Wildtiere. Das erschwert die Erfüllung der behördlich verfügten Abschusspläne, zu deren Erfüllung wir gesetzlich verpflichtet sind. Es erfordert aber auch die Bildung von Rückzugsinseln bzw. Lebensraumelementen, zu denen das Wild ausweichen kann. Wir haben daher für diese Ausgabe bewusst das Thema „Lebensraum“ gewählt, um Beispiele und Gedanken – Anstöße aus burgenländischen Revieren zu geben, wie wir das eigene Revier bereichern und den Lebensraum aufwerten können.
© Foto: Burgenländischer Jagdverband
Wir konnten in dieser, für den Wildbret-Absatz schwierigen Zeit, gemeinsam mit „Jagd Österreich“ ein zukunftsweisendes Projekt starten: Wildes Österreich bzw. Wildes Burgenland! – eine österreichweite Plattform und Dachmarke zur Wildbret-Direktvermarktung sowie entsprechende Ableger in den Bundesländern. Mit Beiträgen in Zeitschriften bzw. Fernsehauftritten haben wir medienwirksam auf das wertvolle Nahrungsmittel Wildbret aufmerksam gemacht und bringen durch die Direktvermarktung die Wertschöpfung direkt in die Reviere unseres Bundeslandes. Die Direktvermarktung ist ein Privileg und umfasst die große Verantwortung, sauber erlegtes und den Lebensmittel-Hygiene-Bestimmungen entsprechendes Wildbret in Umlauf zu bringen. Dazu gehört auch die Kontrolle durch die „Kundige 02/2020
Person“! Nachschulungstermine und Informationen dazu findet ihr auf der letzten Seite. Leider mussten wir das heurige Kursprogramm Corona-bedingt drastisch kürzen. Die möglichen Kurse und Termine sind am Ende dieser Ausgabe angeführt. Den COVID-19 Maßnahmen fallen in diesem Jahr auch drei Veranstaltungen zum Opfer, die mir grundsätzlich sehr am Herzen liegen: die Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen, Jäger im Advent und das Jagdhornbläsertreffen! Die Vorbereitungen zu diesen Veranstaltungen sind sehr umfangreich und waren heuer durch die Einschränkungen nicht in dem gewohnten Maße durchzuführen, zumal die Bedingungen zur Ausrichtung sich rasch ändern bzw. ändern können und eine realistische Planung damit unmöglich wird. Zum aktuellen Zeitpunkt ist auch noch unklar, ob der Jägerball vom Grünen Kreuz, dessen Patronanz wir Ende Jänner 2021 übernehmen sollen, überhaupt stattfinden wird. Sobald wir Informationen zur Veranstaltung bzw. Karten-Vorverkauf haben, werden wir über die Bezirke bzw. Newsletter oder Homepage informieren. Ich wünsche Euch und Euren Familien vor allem Gesundheit und Ausdauer, diese herausfordernden Zeiten ohne große Einbußen und Verluste zu meistern, für die kommenden Sommermonate eine lohnende Rehbrunft und ein kräftiges Weidmannsheil!
Euer Landesjägermeister Ing. Roman Leitner
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Editorial
Inhaltsverzeichnis Der Lebensraum – die wichtigste Säule Biotopverbessernde Maßnahmen im Niederwildrevier Naturschutz und Jagd in Stinatz Revierarchitektur – aus Alt mach Neu Hegemaßnahmen in den Sommermonaten Trassenmanagement der APG Gefährdet – Geschützt – Gehätschelt
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Jagd im Wandel Bgld. Jagdhundeprüfungs- verein – Prüfungen 2020
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Thema: Österreich
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Neuigkeiten Dachverband Jagd Österreich
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Thema: Aus den Bezirken
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– Neusiedl – Eisenstadt – Jennersdorf
Thema: Der BLJV informiert
Termine
Die Seite für die Jägerin Tierseuchen – aktuelle Entwicklungen Verkehrsunfalle mit Wild Covid 19 und die Jagd Sonne- & Mondkalender
Kursprogramm 2020 Termine Kundige Person – Nachschulung
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© Photo by Nathan Dumlao on Unsplash
Thema: Lebensraum
IMPRESSUM: Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber: Burgenländischer Landesjagdverband (BLJV), 7000 Eisenstadt, Johann Permayer-Straße 2a, Telefon 02682 66878, Fax 02682 66878-15, E-Mail: info@bljv.at, Website: www.bljv.at | Verlag: CRM Medientrend GmbH, Neudorferstraße – Betriebsgebiet 3, 7111 Parndorf | Redaktion und Bearbeitung: Verbandskanzlei des BLJV, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Andreas Duscher | Nach dem Mediengesetz für den Inhalt verantwortlich: Landesjägermeister Ing. Roman Leitner. Für die Beiträge, die mit Namen gezeichnet sind, trägt der Autor die Verantwortung. | Anzeigenkontakt: Burgenländischer Landesjagdverband (BLJV), Telefon 02682 66878, E-Mail: info@bljv.at | Produktion: Bohmann Repro-Media und Online GmbH, Leberstraße 122, 1110 Wien, E -Mail: production@repromedia.at | Druckerei: Wograndl Druck GmbH, Druckweg 1, 7210 Mattersburg | Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird manchmal nur die männliche Schreibweise verwendet. Sie bezieht sich dann auf beide Geschlechter gleichermaßen. | C overfoto: A. Duscher |
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Fachliches
Der Lebensraum – die wichtigste Säule für unser Wild Der Lebensraum eines Wildtieres ist sein Wohn-/Ess- und Schlafzimmer und die Kinderstube. Je nach jahreszeitlichen Ansprüchen wechseln die Habitatansprüche und auch die Wildtiere wechseln im Revier oder über die Reviergrenzen hinweg (z.B. Sommer- vs. Wintereinstand Rotwild). Gedanken von Landesniederwild-Referent Dr. DI Leo Cecil
© Foto: Pixabay.com
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ie Gesamtheit dieser Anforderungen an das Biotop (=Lebensstätte) machen den Lebensraum aus. Der Lebensraum selbst wirkt maßgeblich auf unsere Wildtiere ein. Sind die Bedingungen schlecht oder für die Art ungeeignet, ist die Reproduktion vermindert und essentielle Nahrungsbestandteile sind Mangelware. Im schlimmsten Fall kann es das Ende einer Population bedeuten, was wir anhand des Rebhuhns leider in einigen Teilen des Landes bereits feststellen müssen. Viele Komponenten wirken auf den Lebensraum ein und gestalten ihn z.T. 02/2020
drastisch um: Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus, Verkehr und Industrie wirken mit Bearbeitung, Flächenversiegelung oder Störung direkt und indirekt auf den Lebensraum. Aber auch die Jagd (Stichwort: Jagddruck) wirkt sich auf die Lebensraumnutzung aus. Wenn wir uns über Lebensräume und „lebensraumverbessernde“ Maßnahmen unterhalten, denken wir meist an das Niederwild. Aus meiner Sicht auch zurecht, denn wie die Abschuss-Statistiken der letzten Jahre zeigen, nehmen die Strecken und damit die Bestände von Hase, Fasan und Rebhuhn sukzessi-
ve ab. Die Schalenwildstrecken steigen allerdings. Bei lebensraumverbessernden Maßnahmen soll das Schalenwild aber nicht unter den Tisch fallen, es profitiert von abwechslungsreichen Lebensräumen genauso wie Wildtiere, die nicht dem Jagdrecht unterlegen, wie z.B. Bodenbrüter, Singvögel oder Insekten. Wie die Beispiele aus drei Revieren aus dem Burgenland zeigen, fußt eine nachhaltige (Nieder-) Wildhege auf drei Säulen: • Lebensraum erhalten/schaffen • Äsungsverbesserung/ -unterstützung
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Fachliches
FORSTWIRTSCHAFT
Wechselwirkungen Umwelt – Wildtier (nach Reimoser 1983)
JAGD
LEBENSRAUM VON WILDTIERPOPULATIONEN
WILDTIERE
TOURISMUS VERKEHR LANDWIRTSCHAFT •
INDUSTRIE
Prädatoren - Management
Die Gewichtung dieser drei Säulen fällt bei jeder Wildart (Schalenwild, Niederwild) etwas anders aus, denken wir nur an den Prädatorendruck beim Niederwild. Wichtig ist: die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Umsetzung von Maßnahmen müssen eingehalten werden!
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Ein kleiner Leitfaden für die Praxis: • Definieren Sie die Wildart(en), die
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sie stützen bzw. unterstützen wollen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die IST Situation (z.B. Hasenzählungen mittels Scheinwerfer, verfügbarer Lebensraum) der Wildart Formulieren Sie eine ZIEL Vorstellung (stabiler Bestand, höherer Bestand, nachhaltige Jagden) Gewichten Sie die drei Säulen der Wildhege für die formulierten Ziele Definieren Sie die Aktionen, um zum Ziel zu kommen.
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Suchen Sie Partner bei der Umsetzung (auch finanziell, z.B. ÖPUL) Die Erhaltung des natürlichen (Nieder) Wildbestandes stellt heutzutage eine große Herausforderung dar, die ohne zusätzliches Engagement nicht bewältigt werden kann. Ich denke, dass der Jäger der Zukunft an diesen Maßnahmen und an diesem (außerjagdlichen) Engagement für „schwache“ Wildarten in der Öffentlichkeit und von der Gesellschaft gemessen werden wird. •
BEGRIFFSERKLÄRUNG Habitat: Wohn- oder Aktionsraum einer bestimmten Tier- oder Pflanzenart. Zeitliche Unterschiede möglich: Sommer-Habitat, Winter-Habitat Biotop: Begriff für die artneutrale Lebensstätte (=Lebensraum), gleichzeitig verschieden Tier- und Pflanzenarten Biozönose: Lebensgemeinschaft.
© Grafik: BLJV
Ökosystem: Biotop + Biozönose
Die langjährige Statistik zeigt einen stetigen Rückgang der Jagdstrecke.
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Fachliches
Biotopverbessernde Maßnahmen im Niederwildrevier © Alle Fotos: Jürgen Himmler
Die Niederwildhege im Revier Zurndorf Süd wird seit vielen Jahren groß geschrieben. Revierinhaber Leitzinger sowie Revierjäger Himmler berichten über ihre Erfahrungen bei der Niederwildhege.
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ir alle leben in sich sehr schnell verändernden Zeiten und das Gleiche gilt für unsere Lebensräume und Wildtiere. Kleinste Veränderungen in der Agrarlandschaft oder Agrarpolitik können regional große Vor- oder Nachteile bewirken. Es ist daher essenziell, in unseren Re02/2020
vieren die Lebensräume zu erhalten bzw. diese zu verbessern, um möglichst vielen Arten einen „Lebens-Raum“ zu bieten. Sich dabei „nur“ auf jagdbare Wildarten zu beschränken, ist kurzsichtig und nicht z ielführend. Es muss das große Ganze gesehen werden, um Mangelerscheinungen auszugleichen.
Kleine Dinge können große Erfolge erzielen! Wegränder, Raine bzw. Zuackerung - wenn auch nur Gräser stehen bleiben - bieten ein Zuhause für eine Vielzahl von Lebewesen. Ziel muss es sein, Kleinbiotope zu schaffen, um eine Habitatverbesserung zu erhalten!
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Fachliches
Sida Miscanthus Diese Pflanzen kommen auch mit nur sehr wenig Feuchtigkeit aus. Beide Pflanzen sind rund 20 Jahre nutzbar und werden 3-5 Meter hoch.
Die Kante zwischen Acker und Wiese/ Blühstreifen ist zu hoch. Küken können diesen bei bei Gefahr nicht überwinden
Der Erfolg ruht auf 3 Säulen – Lebensraum, Äsungsangebot und Prädatoren-Management. Wird nur eine dieser Säulen vernachlässigt, so stürzt dies den Erfolg.
nur bedingt erfolgreich. Denn diese Früchte sind nur für eine relativ kurze Zeit für das Niederwild attraktiv. Um in der Biodiversität bzw. bei den Bioindikatoren nachhaltig etwas zu verändern, sollten die Saaten der Wildäcker so geplant werden, dass diese, fehlende Parameter im Biotop bzw. bei der Äsung ausgleichen. Die Schwierigkeit liegt darin, den Mangel zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu setzen, um diesen auszugleichen.
Vorweg: Effiziente Raubwildbejagung von Fuchs, Dachs, Marder oder Aaskrähe mittels Falle oder Gewehr ist für einen stabilen, nachhaltig nutzbaren Niederwildbestand unabdingbar. Das Prädatoren-Management ist allerdings
ein umfangreiches Thema, auf das in diesem Artikel nicht eingegangen wird. Lebensraum - Wildäcker Die Verbesserung des Lebensraumes und des Äsungsangebotes gehen Hand in Hand. Wird der Lebensraum entsprechend gestaltet, bietet er Schutz aber auch Nahrung. Vor diesem Hintergrund sind unsere Aktivitäten im Bereich Lebensraum zu sehen. Anfänglich waren wir mit Mais und Co.
Nach heutigem Wissenstand bauen wir die Wildackerflächen folgenermaßen auf:
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D ie Hauptwindrichtung (die windgeschützte Seite ist wärmer und daher nochmals attraktiver)
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W indschutzmischung – Sorghum 36 cm Reihen
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Brutmischung – Gras Klee 12cm Reihen
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Dauereinstand – Hecke, Miscantus, …
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Äsung/Blühmischung 50 cm Reihen
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So entstehen um 2 Randzonen mehr gegenüber herkömmlicher Bewirtschaftung
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Diese Vielfallt sorgt für mehr Nahrungsangebot und ein mehr an Lebensraum!
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Fachliches
Diese schüttere Anbauweise macht die Fläche noch attraktiver.
Als Dauereinstand haben sich Miscanthus (Elefantengras), Sida (blühende Energiepflanze) und Heckenpflanzen (Kornelkirsche, Liguster, …) bewährt. Beispiel einer Blüh-/Äsungsmischung Bei der Anlage von Blühfächen/Äsungsmischungen sollte so eingesät werden, dass der Boden erkennbar bleibt, damit sich das Wild auch darin geschützt bewegen kann. Selbst das beste Saatgut wird minderen Erfolg bringen, wenn es zu dicht gesät ist und die Fortbewegung des Niederwildes behindert. Mut zur Lücke ist angesagt! Ackerfurchen sollten nicht in der Nähe von Brutstreifen sein, da die Henne ihre Küken über diese hinwegführt. Bei Gefahr flüchtet die Henne in die Deckung zurück jedoch das Gesperre bleibt bis zur Flugfähigkeit an dieser Kante hängen. Und ist somit Prädatoren schutzlos ausgeliefert! Hier empfiehlt es sich mit dem Spaten zumindest im Fütterungsbereich Aufstiegshilfen zu schaffen. Äsungsangebot Die Erntemaschinen, die noch vor 10 Jahren 2 – 10 % Getreide bei der Arbeit verloren haben, kommen heutzutage praktisch ohne Verluste aus. Die Stop02/2020
Wasser ist Leben! pelfelder, die Fasan und Rebhuhn gerne aufsuchen, um Insekten und Körner aufzunehmen, werden meist direkt hinter dem Mähwerk umgebrochen. Diese Rückstände in Form von Getreide bzw. Struktur sind vor allem für die Überwinterung des Niederwildes essenziell. Randzonen an Feldern mit Gräsern und Kräutern, die einen Teil der Grünäsung für Hase, Fasan und Rebhuhn darstellen, existieren vielfach nicht mehr. Durch den Klimawandel kommt es immer öfter zu ausgeprägten Trockenperioden im Frühjahr und zur Verschiebung der Frostperioden nach hinten, wodurch keine oder nicht ausreichende Brut- bzw. Deckungsmöglichkeiten heranwachsen. Die Niederschläge in den Sommermonaten fallen nahezu aus, dadurch entsteht ein großer Wassermangel generell bzw. ein Äsungsmangel an Gräsern,
Blüten und Samen durch vermindertes Wachstum. Dort, wo flächige Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraum nicht oder nur minder möglich sind, muss mit punktuellen Maßnahmen, wie z.B. Futterkübel/Futterfässer bzw. Wasserspender gearbeitet werden. Bei entsprechender Anlage (Deckung/ Einstand in der Nähe, Erreichbarkeit zur Beschickung, etc.) können wertvolle Akzente im Revier gesetzt werden, die das Niederwild, aber auch andere Tierarten in der Notzeit des gesamten Jahres unterstützen. In den letzten Jahren war die Anlage von Tränken eine der Hauptaufgabe in unserem Revier bei der Niederwildhege. Die trockenen Sommer sind eine besondere Herausforderung für das Wild. Wasserbehälter mit Schwimmersystem haben sich im Besonderen be-
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Fachliches
Futterfässer: Der Abstand zum Boden sollte ca. 20cm betragen. währt, da das Wasser je nach Bedarf nachfließt. Kleine Behältnisse und ein Aufstellen wenn möglich unter Schirm verhindert zu hohe Verdunstungsverlust. In unserem Revier wurden im Jahr 2019 in Summe 235.000 Liter (!) Wasser (Anm.: eine Badewanne (Vollbad) hat rund 120 Liter – das wären 5,4 Badewannen pro Tag) ausgebracht. Wasser heißt Leben! Bei lichtundurchlässigen Behältern entstehen keine Algen. Das Schwimmersystem wird nicht verstopft. Aufgrund von Hitze und fehlendem Niederschlag wächst keine Grünäsung für das Federwild nach. Dieser Mangel kann nur mit Zufütterung über die Futterfässer ausgeglichen werden. Mit althergebrachten Methoden wäre diese Notzeit nicht oder nur sehr schwer auszugleichen gewesen. Im Normalfall sind in unserem Revier die Futterfässer über die Sommermonate nicht beschickt, es sei denn die fehlende Vegetation macht eine Zufütterung notwendig.
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Die Futterfässer haben unterhalb eine Spirale (bzw. Feder) aus Metall (am Besten Nieroster-Material) aus der das Futtermittel (Körner) fällt bzw. durch Picken oder Bewegen der Feder herausfällt. Um die Abstände zwischen den Spiralen zu vergrößern, kann die Feder mittels Draht zur Seite gespannt werden. Die Fässer werden auf kreisrund eingesteckten Baustahlmatten fixiert. So ist gewährleistet, dass ausschließlich kleines Wild durch die Gitter zur Spirale kommt und die Körner aufnehmen kann. Unterhalb der Feder wird eine Steinplatte (z.B. Waschbeton) gelegt, damit die Körner nicht in den Schmutz/Nässe fallen. Wenn die Futterstelle durch zu hohe Frequentierung schmutzig wird, bzw. die Grasnarbe zerstört oder durchbrochen ist, kann die gesamte Konstruktion einfach um ein paar Meter versetzt werden. Als Futtermittel hat sich reiner Weizen bewährt, natürlich können auch Samen beigemischt werden, um die Singvögel oder andere Bioindikatoren zu stärken.
Plexiglastrichter (oben) oder Spirale (unten) Vorteile der Fütterkübel • Steigerung der Artenvielfallt • Das Futter im Behälter ist immer trocken • Dauerhaft vorhanden • Gezielte Fütterung von Niederwild • Unter der Steinplatte sind immer Insekten • Entlastung der Balzkämpfe • Keine Keime durch Kot im Futter, gegenüber der Schütte • Der Gitterkorb sorgt für ungestörte Äsung Verschieden Anbieter liefern diese Futterfässer auch mit Plexiglastrichter, durch die das Futtermittel fällt, aus. Aufgrund unserer Erfahrung überwiegen allerdings die Vorteile der Metallfeder gegenüber der Plexiglasversion: • Durch das Spannen eines Drahtes vom Federende zum Gitterrahmen kann die Futtermenge reguliertwerden • Durch die Drahtspannung rutschen Fremdkörper bis an das Ende der Feder, ohne diese zu verstopfen • Ist die Futterfeder so ausgerichtet, 02/2020
Fachliches
Diverse Insekteneier unter den Steinplatten bewirken ein reiches Angebot an tierischem Eiweiß, welches zur Aufzucht der Gesperre lebensnotwendig ist. dass das Ende in die Hauptwindrichtung steht, kann keine Nässe in die Spirale eindringen. Somit bleibt dieser Bereich immer trocken. Gemeinsam mit lebensraumverbessernden Maßnahmen kann das Äsungsangebot entsprechend verbessert werden. Im Revier werden dazu Topinambur Felder (Süßkartoffel) angelegt. Diese werden ja nach Witterung Ende des Winters ausgegrubbert, um die Knollen als Äsung anzubieten. Dieser Arbeitsgang schlägt 2 Fliegen mit einer Klappe: Die Knollen werden ausgedünnt und wachsen in Reihen sodass die Deckungsfläche für das Federwild wesentlich interessanter wird. Diese Urkartoffel wächst bei nahezu jeder Witterung, und wird bei entsprechenden Bedingungen bis zu 3m hoch. Einmal ausgebracht wächst diese unaufhörlich jedes Jahr von neuem! 02/2020
Fazit Lebensraumverbessernden Maßnahmen im Revier können als flächige Maßnahmen oder als punktuelle Maßnahmen durchgeführt werden. Bei dem fortschreitenden Flächenverlust durch Verkehr, Siedlung und Tourismus ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Lebensraum unabdingbar. Dabei fungieren die Wildarten Rebhuhn, Fasan und Hase als Indikatorarten, durch die Maßnahmen profitieren deutlich mehr Arten wie Bodenbrüter oder Insekten (Stichwort Bienenwiese). Damit wird auch klar, dass der Grundbesitzer bzw. Landbewirtschafter den größten Hebel für Verbesserungen in der Hand hält. Mit ihm ist unbedingt eine Zusammenarbeit anzustreben, eine „Win-Win-Situation“ muss hier das Ziel sein, um die Artenvielfalt zu beleben bzw. zu erhalten. Jede noch so kleine
Bevor wir die Wildäcker von Ertragsflächen auf Äsungsflächen umgestellt haben, kam es immer wieder zu vermehrtem Hasensterben. Durch Erhöhung des Äsungsangebots in der vegetationslosen Zeit konnten diese Ausfälle ausgeglichen werden. Zudem erleichtert es die Aufzucht des ersten Hasen-Satzes im Frühjahr. Fläche hilft, die Lebensbedingungen des Niederwildes zu verbessern! Niederwildhege ist „Knochenarbeit“ und anhand dieser ausgewählten Beispiele aus unserem Revier ist ersichtlich, wie umfangreich die Maßnahmen sind bzw. sein können, um Lebensräume auszubauen. Mit diesem kleinen Auszug in der Niederwildhege hoffen wir, dass einige neugierig werden und es ebenfalls versuchen! •
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Fachliches
Wiese mit lückigen Bestand ideal fürs Niederwild. ( Wildapotheke)
Naturschutz und Jagd in Stinatz
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m Jahr 2015 wurde vom Jagdverein „Wir Stinatzer Jäger“ ein landwirtschaftlicher Betrieb gegründet. Das
Hinweisschild Wir Stinatzer Jäger
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Ziel des Betriebes war der Erhalt unserer letzten Wiesen und die Umwandlung von Ackerflächen in Wiesen. Mit der Gebietsbetreuerin DI Brigitte Gerger vom Verein Berta wurde ein Konzept erstellt und der Einstieg in das ÖPUL Programm Naturschutz WF beschlossen. In diesem Jahr wurden 48 Feldstücke gepachtet, die teilweise im Besitz von Jagdvereinsmitgliedern sind. In Summe wurden 3,7 ha Ackerfläche in Wiesenfläche umgewandelt. Auf diesen Flächen wurden sechs verschiedene Wiesenmischungen ausgebracht. Mit der Pfarre wurde neben dem Sommersbach eine Fläche von 1,5 ha auf die nächsten 25 Jahre in Pacht genommen. Diese Fläche war in den 50er Jahren eine Feuchtwiese und wurde später mit Fichte aufgeforstet, diese hätten wir wieder gerne revitalisiert. Nach etli-
chen Verhandlungen mit Ämtern und Behörden usw. ist es uns heuer gelungen ein Feuchtbiotop zu errichten. Mit unserer Hubertuspost wurde der Jagdverein und sein Konzept der örtlichen Bevölkerung vorgestellt, worauf sich viele Grundeigentümer meldeten. Im Jahr 2016 waren hatten wir dann schon 71 Feldstücke mit 13,7 Hektar in Pacht, 4,3 ha wurden wieder mit 4 neuen Wiesenmischungen (Leguminosen Mischungen, Wildapotheke) angelegt. Zusätzlich wurde eine Feldholzinsel mit insgesamt 200 Sträuchern angelegt. (Kreuz-, Sand-, Schlehdorn Heckenkirsche, Eberesche, roter und schwarzer Holunder) In den Jahren 2017 bzw. 2018 hatten wir insgesamt 128 Feldstücke mit 23 Hektar in Pacht. Im Herbst 2018 wurde beschlossen, in einem Teil des Revieres 02/2020
© Alle Fotos: Jagdverein Stinatz
Die Verleihung des „Brennessel-Award“ (siehe Jagd im Burgenland 1/20) war der bisherige Höhepunkt in den Bemühungen um Lebensraum verbessernde Maßnahmen in Stinatz. Der eigentliche Lohn ist aber die Rückkehr seltener Tierarten und die Erhöhung der Artenvielfalt wie Obmann Bernhard Pieber berichtet.
Fachliches
Quelle Grafik: https://gameconservancy.de/projekt/beetlebanks/
Blühfläche Veitshöchheimer Mai 2020 (280 ha) ein Niederwildprojekt angelehnt an das Revier Heiligenkreuz (Projekt Küchengarten) zu starten. Es wurden Betonrohrfallen, Kofferfallen, große Kastenfallen usw. angeschafft und auch eingebaut. Im Jahr 2019 wurden auf weiteren 15 Feldstücken Blühflächen mit der Veitshöchheimer Blühmischung aus 50 Wildund Kulturarten (blühfreudig von April bis November) angelegt. Hier kam es zum „Wow – Effekt“. Imker und auch Personen, die bis dato nichts mit der Jagd zu tun hatten, fragten uns warum wir das machen und ob es möglich wäre, auch auf ihren Feldern eine entsprechende Blühfläche anzulegen. Im Jahr 2020 gibt es keine Möglichkeit mehr, über das ÖPUL Programm Flächen anzulegen, trotzdem haben wir auf Wunsch einiger Grundeigentümer in Summe 1,2 ha Blühflächen angelegt. Zusätzlich wurden auch sechs Feldstücke mit Wildäsungsmischungen angelegt. Gemäht werden unsere Wiesen von Pferdebauern nach unseren Vorgaben: erste Mahd nicht vor den 15.06. Die Blühflächen werden erst ab September gemäht, wobei aber 1/3 der Fläche 02/2020
übers Jahr stehenbleibt. Für 2021 haben wir geplant, wieder einige Flächen anzulegen, vorrangiges Projekt ist die Anlage eines Windschutzstreifen (170 Meter lang und 10 Meter breit) und die Anlage einer „Beetle-bank“ als SelbstVersuch im Revier. Ab 2022 startet das neue ÖPUL Programm. Das ist für uns, aber auch für viele andere eine große Chance unserem Wild nutzbaren und neuen Lebensraum, aber auch unserer Bevölkerung einen gesunden und optisch ansprechenden Naherholungsraum zurückzugeben. Mit Schildern weisen wir auf unsere Arbeit hin, die Flächen dürfen natürlich nicht betreten werden! Es ist aber auch die Landwirtschaft gefordert, WF-Flächen im Offenland oder Blühstreifen zwischen großen Feldschlägen anzulegen, die unser Niederwild bzw. unsere Wiesenvögel benötigen. Jäger sind aus meiner Sicht die besten Naturschützer, denn sie sind vor Ort, verbringen viel Zeit in der Natur, beobachten und wissen wo der Schuh drückt. Über die Bewirtschaftung unseres Nieder- und Raubwildes berichten wir in der nächsten Ausgabe. •
Blühfläche August 2019
BEETLE BANK (KÄFERBANK/INSEKTENWALL) Unter Beetle Banks (zu dt. Käferbänke/Insektenwälle) versteht man zwei bis vier Meter breite, etwa 40 Zentimeter hohe Wälle an Ackerrändern, die mit speziellen Grasmischungen eingesät werden und mehrere, aufeinanderfolgende Wachstumsperioden bestehen sollen. Unter den richtigen Bedingungen tragen diese Strukturen, in denen viele, teils räuberische Insekten- und Spinnenarten überwintern können um im Frühjahr wieder ins Feld einzuwandern, zum Erhalt und der Förderung der Biodiversität bei ohne dabei landwirtschaftliche Praxis zu behindern oder einzuschränken. Zudem wird Bodenbrütern und Niederwild zusätzlicher Lebensraum geschaffen.
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Fachliches
Revierarchitektur Aus Alt mach Neu
© Alle fotos: Christian Toth
Tipps und Kniffe für die Anlage von Hecken und Sträuchern, die Finanzierung von „Beetle Banks“ und Entenwannen und wie Sie Steine in Gold (Fasane) verwandeln.
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Fachliches
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inst war die Feldhasendichte im Südburgenland und in der Südoststeiermark ähnlich hoch wie jene im Nordburgenland. Sie konnte sogar mit den guten Hasenrevieren in Niederösterreich mithalten. Heute kommt im Schnitt ein erlegter Feldhase auf 5-10 Jäger pro Jahr. Dafür gibt es in dieser Region jetzt mehr Reh-, Rot- und Schwarzwild als früher. Das Revier Heiligenkreuz zeigt, dass die Zeiten fürs Niederwild noch nicht vorbei sind. Der Niederwild-Referent des Bezirks und ehemalige Jagdleiter von Heiligenkreuz Dipl.Tzt. Bernhard Takacs berichtet über seine Erfahrungen. Im Laufe der Jahre war das Revier Heiligenkreuz vielen Veränderungen ausgesetzt: Anfang der 80er Jahre wurde die Lafnitz reguliert und die heutige Mogersdorfer Landstraße mitten durch das Kerngebiet des Niederwild-Reviers gebaut. Anfang der 90er Jahre entwickelte sich der Business Park Heiligenkreuz samt Industriegebiet, welches in Summe ca. 100 ha des Reviers in Anspruch nahm. Im Zuge des Strukturwandels der Landwirtschaft fanden eine Flurbereinigung und ständige Zusammenlegungen von Feldstücken statt. Wiesen wichen dem Ackerland, Streusiedlungen kamen auf und die Pflege von öffentlichem Gut unterlag ebenso der Mechanisierung wie der Acker- und Waldbau. Bernhard Takacs: „Die erste und wichtigste wirksame Maßnahme zur Verbesserung des Lebensraumes ist eine drohende Verschlechterung zu verhindern, zu stoppen oder abzuschwächen. Dabei entscheidet aber in erster Linie die Politik. Somit ist es eben wichtig, dass sich die Jagd (egal in welcher Farbe) in die Regionalpolitik einbringt. Entweder wir Jäger übernehmen Mitverantwortung und bringen uns in die Politik ein, oder wir müssen akzeptieren, was andere (Nichtjäger) zum Leid des Reviers entscheiden.“ Bei der Schaffung und Erhaltung von 02/2020
Mit einem Niederwild-Konzept konnte die Strecke im 3. Jahr ab Umsetzung gesteigert werden Lebensraum zählt heute jeder Quadratmeter. Es ist daher notwendig, vorhandene Ressourcen im Revier zu finden und zu erhalten, wie z.B.: ungenutzte Flächen, Ödland, (ungenutzte) Flächen im Eigentum der Kommune, Eigentum der Jagdpächter und Mitjäger, Flächen kooperativer Landwirte, Industriegebiete, von Bund oder Land verwalteten Flächen, Kirchengrund, öffentliches Gut, Hausgärten usw. Sobald ein Grundbestand an potentiellen Flächen vorliegt, ist ein Wild-RaumKonzept für die lokalen Voraussetzungen unabdingbar. Das Konzept für ein Niederwild-Projekt unterscheidet sich in vielen Punkten von dem eines Schalenwildreviers. Die Betreuung des Niederwildes ist deutlich zeitintensiver, da neben der Komponente „Lebensraum“ (=Wohnzimmer) auch noch der Schutz vor Prädatoren (legale Mittel ausschöpfen!) bzw. die Unterstützung mit artgerechten Futter dazu kommen. Bernhard Takacs: „Speziell für ein Niederwild-Projekt im Revier müssen Schwerpunkte gesetzt werden, sonst verlaufen alle Maßnahmen im Sand. Die Mindestgröße ist nicht notwendigerweise der Hegering, sondern schon ab 250 ha zusammenhängender Fläche,
evtl. auch revierübergreifend kann man erfolgreich arbeiten, sofern das Biotop geeignet ist. Man beginnt dort, wo sich das Niederwild am längsten halten konnte bzw. wo Restbestände der Populationen vorkommen. Dort sind noch essentielle Voraussetzungen vorhanden.“ Auf und um diese wertvollen Flächen müssen sich die drei Säulen Lebensraumpflege, Fütterung und die Raubwildbejagung konzentrieren. Das zuvor angesprochene Revier-Konzept hilft, die Zielvorstellungen nicht aus den Augen zu verlieren bzw. die gesetzten Maßnahmen auch zu evaluieren (z.B. durch regelmäßige Zählungen). Bei der Realisierung des Niederwild Projektes gilt das Motto: zuerst nicht gefressen werden, dann schöner wohnen. Raubwild muss durch konzentrierte Bejagung reduziert werden und wird durch den punktuellen hohen Jagddruck in Folge auch vergrämt. Es ist dabei in jedem Fall zu achten, dass ausschließlich legale Mittel und Methoden zum Einsatz kommen und nur das gesetzlich erlaubte Raubwild und Raubzeug weidgerecht und nachhaltig bejagt wird. Geschütztes Wild kann im
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Fachliches
Bei Windschutz ist auf die bleibende Funktionalität der Struktur zu achten. Ansitzwarten von Greifvögel (Altholz) sind zu entfernen (indirekte Vergrämung). Revier durch klug gesetzte Vergrämungsmaßnahmen vertrieben werden, wie z.B.: Ansitzwarten für Greifvögel (abgestorbene, aus dem Bestand stehende Bäume und Äste) im Niederwildlebensraum reduzieren oder entfernen (passives Greifvogelmanagement). Bernhard Takacs: „Nachdem wir mittels Fallen und Vergrämungsmaßnahmen die bestehende Übermacht der Beutegreifer für ca. 2 Jahre im Zaum halten
AUSSTATTUNG DES REVIERS GJ HEILIGENKREUZ: Jagdfläche rund 1.300 ha Geschaffene Lebensraumelemente der letzten 20 Jahre: • Ca. 10 ha Naturschutzwiesen • 10 ha Wildäcker und LR-Flächen • Mehrere 1000 Sträucher • Ca. 6 km Hecken • 7 neue Steinhaufen • 12 ha Ausgleichsflächen • 500 Wildobst- und Obstbäume alter Sorten • 8-12 Biberdämme • Natürliche und künstliche Wasserstellen u.v.m.
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Offene Stellen in der Wiese/Brache bringen Lebensraum für Jungwild
konnten, konnte sich das Niederwild so vermehren, dass es wieder zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Räuber und Beutetier kam. Damit war es uns möglich, ab dem 3. Jahr einen jagdlich nachhaltigen Überstand abzuschöpfen, ohne die Bestände zu gefährden. Und wieder zeigt sich: Ohne Nutz kein Schutz!“ Das Schlagwort „Lebensraumverbesserung“ umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen. Im Wesentlichen wird darunter die Flächenpflege bzw. –gestaltung verstanden. Die Vorbereitung, Gestaltung und Erhaltung von Blühwiesen oder mehrjährigen Brachen sind zweifelsohne wichtige Maßnahmen. Durch die Mehrjährigkeit von Wiesen wird der Nahrungsengpaß im Frühjahr durch samentragenden Gräser und Pflanzen etwas abgefangen. Eine unterstützende Fütterung mit artgerechten Futtermittel (Vogelfutter und Rüben) und der ausschließlichen Verfügbarkeit für Niederwild (Fütterungsbestimmungen im Jagdgesetz) sowie der Schaffung von Wasserstellen hilft nicht nur dem jagd-
baren Niederwild sondern kommt auch anderen Vogelarten und Insekten zugute. Zusätzlich zur Flächenpflege gilt es auch, Randlinien zu schaffen. Eine Randlinie ist ein Übergang von einer Struktur in eine völlig andere. Je größer der Unterschied, umso hochwertiger ist diese Zone, z.B. Feld- Asphalt, WieseFeldweg, Vegetation – Erde, Land – Wasser, Erde – Schotter usw. Speziell Insekten brauchen diese Übergänge. Und wo Insekten sind, ist Leben. Bernhard Takacs: „Im Revier Heiligenkreuz gingen in den letzten 50 Jahre ca. 200 km Randlinien verloren. Unser Motto: mit jedem Kilometer Randzone den wir schaffen, kommen ein Fasan und ein Hase zurück, mit jeden 10.Kilometer ein Rebhuhn ins Revier.“ Die Jagdgesellschaft Heiligenkreuz sah ihre Aufgabe darin, neben der Flächenpflege vor allem die Qualität (Vielfalt) der Randzonen zu erhalten oder zu reparieren. Es wurden Wegränder neu eingesät, gemäht statt gemulcht, große Feldstücke durch Linien unterteilt. Zusätzliche Schwerpunkte waren die 02/2020
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Schaffung von Blühstreifen, Altgras, sog. „Beetle Banks“, Schwarzbrache usw. Wie zuvor beschrieben, wurden die Maßnahmen in erster Linie dort umgesetzt, wo sich noch existierende Niederwild-Bestände finden. Das hat den Vorteil, dass die Maßnahmen gleich Verbesserungen für das dort lebende Wild bringen und nicht zuerst viel Geld und Zeit investiert wird, um Lebensraum zu schaffen und dann zu hoffen, dass etwas kommt und sich ansiedelt. Das ist der (im Naturschutz oft angewendete und mit Steuergeld bezahlte) falsche Weg. In der Umsetzung von niederwildfreundlichen Begleitmaßnahmen im Rahmen von diversen Bauprojekten ist seitens der Jagdgesellschaft unbedingt das Gespräch mit den Betreibern/Bauherren (Gemeinde, Straßenbau, ASFINAG, Wirtschaftspark) zu suchen. So können viele Missverständnisse abgefangen werden und zielorientierte Lebensraumverbesserungen vorgenommen werden (win-win-Situation für alle Beteiligten) Es besteht allerdings noch ein großes Potential im Bereich der öffentlichen Flächen im Besitz des Landes. Das Burgenland will Vorreiter im Bezug/Bereich biologischer Landwirtschaft sein.
Randlinien bereichern das Revier Mit den eigenen Flächen geht es aber oft sehr brutal um. Es werden immer wieder Pflegemaßnahmen in der Zeit der Jungenaufzucht ohne Rücksicht auf Verluste und Bedrohung der Arten in Form von häckseln, mulchen statt mähen oder Heuwerbung für Futterzwe-
cke durchgeführt. Im Bedarfsfall gibt es selten Ansprechpartner, keine genauen Zuständigen, keine Vorgespräche und kaum Lösungsansätze, obwohl das vom Land herausgegebene Handbuch „Naturnahe Pflege von Begleitgrün“ gute und genaue Anleitungen für derartige
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Steinhaufen sind Kleinstlebensraum und wertvolle, punktuelle Strukturelemente Maßnahmen gibt. Spezielle Pflegemaßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes könnten viel zeitgerechter, schöner, schonender und gemeinnütziger durchgeführt werden. Solche Flächen verteilen sich auf das ganze Burgenland und haben eine sehr hohe ökologische Wertigkeit. Deshalb fun-
DIPL.TZT. BERNHARD TAKACS ist praktischer Tierarzt in Güssing, zur Zeit Niederwildreferent im Bezirk Jennersdorf und Veterinärreferent des BLJV. Er ist bekannt für seine praktische Herangehensweisen. Er trägt in den Fortbildungskursen der Werkstatt Natur zu den Themen Reviergestaltung, Wildbrethygiene und erste Hilfe beim Jagdhund vor. Dieser Artikel ist eine Kurzfassung des Niederwildprojektes „DER KÜCHENGARTEN“ seiner Jagdgesellschaft in der GJ Heiligenkreuz i/L.
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gieren sie sehr oft als ökologische Falle. Es sei zu hoffen, dass sich das auch in unserem Bundesland bessern wird, denn österreichweit hat man das Potential dieser Flächen schon lange erkannt und behandelt sie mit der dementsprechenden Sensibilität. Der Mehraufwand lohnt sich allemal. Bei all den möglichen Umsetzungsmaßnahmen (Pacht/Ablöse von Grünstücken, Saatgut, Pflanzen, Maschinen, etc.) stellt sich natürlich die Gretchenfrage: „Wer soll das alles bezahlen?“ Neben Aufwendungen durch die Jagdgesellschaft bestehen Möglichkeiten zur Finanzierung vor allem durch die gesetzlich vorgeschriebenen 10% des Jagdpachtbetrages (Jagdgesetz 2017). Zusätzlich können Agrarförderungen, Umweltprojekte mit Partnern wie den Gemeinden, Land, EU, LEADER, Naturschutz usw., Gelder aus Vereinsaktivitäten zur Finanzierung diverser Projekte (Schmetterlingswiese, Feuchtbiotop)
Förderpreise (siehe Stinatz), Spenden und Fördermittel aus der Jagdabgabe lukriert werden. Bernhard Takacs: „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Auch das kleinste und strukturärmste Revier kann man aktiv mit Liebe gestalten. Jede und jeder der damit beginnt und Erfolge erreicht hat, wird von dem Trieb neue Lebensräume in unserer Kulturlandschaft zu schaffen, für immer gefesselt sein. Lange Zeit lebten wir in der Jagd von dem was uns unser Revier an Überschuss schenkte. Heute merken wir, dass diese Ressourcen zu Ende gehen. Um unseren Kindern intakte bejagbare Reviere weitergeben zu können, müssen wir beginnen dem Revier etwas zurückzugeben. Ein gelungenes Landschaftselement ist wie eine Trophäe, die im Revier bleibt und über das Leben seines Architekten und Schöpfer hinaus dort verweilt, nachkommende Generationen erfreut und nicht in einem Bananenkarton verschwindet. Ein besonderer Dank gilt der Gemeinde Heiligenkreuz, dem Wirtschaftspark, der Firma Lenzing , der Firma Agrar 42 und der Firma Klimesch für die Bereitstellung von Flächen und der Firma Freiland/ASFINAG und den ortsansässigen Bauern für die gute und entgegenkommende Zusammenarbeit. • 02/2020
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Hegemaßnahmen in den Sommermonaten Die Sommermonate im Burgenland sind meist heiß und trocken – Wasser ist der limitierende Faktor. Wie dem mit einfachen Mitteln entgegen gewirkt werden kann, zeigen Bezirksniederwildreferent Gerhard Wukits und das Team der Waidblick OG im Genossenschaftsrevier Schachendorf.
© Alle Fotos: Waidblick OG
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enn man den Klimamodellen Glauben schenken darf, werden sich die klimatischen Veränderungen auch auf das Niederwild, vor allem aber den Bedingungen im Sommer auswirken. Die Szenarien sind bekannt: Ansteigen der Durchschnittstemperatur um mehrere Grad Celsius, längere Trockenperioden und eine Zunahme der Starkregener02/2020
eignisse. Berufsjäger und Niederwildreferent des Bezirks Oberwart Gerhard Wukits geht davon aus, dass den Niederwildhegemaßnahmen im Sommer künftig eine noch größere Bedeutung zukommt. Zusätzlich zu den klimatischen Veränderungen wurde die Landschaftsstruktur in den letzten Jahrzenten intensiv vom Menschen geprägt, wodurch die
Lebensräume vor allem den Beutegreifern und weniger den Beutetieren dienlich wurden. Die Schaffung großflächiger Kulturen entzog dem Niederwild wichtige Lebensräume. Diese Umstände spiegeln sich unbestritten im Rückgang der jährlichen Niederwildstrecken wider. Die Bestände haben ein besorgniserregendes Niveau erreicht, welche die Jägerschaft vor große Herausforde-
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STATEMENT Die Reviere im Bezirk Oberwart werden von Jahr zu Jahr mehr die sich wieder mit der Niederwildhege und mit einer dafür wichtigen, intensiven Beutegreifer-bejagung befassen und auch die dazugehörigen Maßnahmen in der Praxis um-setzen. Dazu gehört aber sehr viel persönlicher Einsatz, Fleiß, Ausdauer und fachliches Wissen. Diese Eigenschaften treffen auf den Niederwildreferenten und Berufsjäger Wukits Gerhard im vollen Maße zu. Außerdem hat er auch den Willen, sein Wissen an interessierte Jäger, Jagdaufseher und Pächter weiter-zugeben und für die Niederwildhege zu begeistern. Natürlich ohne einen verständnisvollen Jagdpächter, der auch die finanziellen Ausgaben nicht scheut, ist dies alles nicht umzusetzen. Hier gebührt Dank und Anerkennung Herrn KR Gustav Katzbeck, der dies im Revier Schachendorf seit vielen Jahren ermöglicht. Ihm ist es zu verdanken, dass Berufsjäger Wukits im Revier Schachendorf auch die finanzielle Möglichkeit hatte, einen gut strukturierten Lebensraum zu schaffen, durch das Pflanzen von Baum- und Straucharten, Streuobstflächen und Errichtung von Wasserstellen. Das gute Verhältnis zu den Landwirten und der Gemeinde erleichtert und fördert die Hegemaß-nahmen. Um diese Aufgaben und Arbeiten auch an die Jungjäger und zukünftigen Jagdaufseher praxisnah weitergeben zu können, findet die jährliche ,,Revierbegehung“ des Jagdkurses in diesem Vorzeigerevier statt. Ich wünsche unserem NW-Referenten Wukits Gerhard und dem Team der Waidblick OG noch viel Schaffenskraft und hoffe, dass sich ihnen noch viele Reviere anschließen mögen und dem Niederwild der Stellenwert wieder-zukommt, den es verdient hat. Klaus Gemeiner, Bezirksjägermeister aus Oberwart
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rungen stellt. Je früher diesen Umständen entgegengewirkt werden, desto eher besteht die Chance die Niederwildbestände wieder zu erhöhen. Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Raubwildbejagung, denn „sämtliche Biotop- Verbesserungen nützen nur sehr wenig, wenn nicht gleichermaßen Fuchs, Dachs, Marder und andere Prädatoren intensiv bejagt werden.“ ist Berufsjäger Wukits überzeugt. Hegemaßnahmen im Lebensraum Fasan, Rebhuhn, Hase und Co. benötigen aufgrund der immer länger andauernden Trockenperioden die besondere Aufmerksamkeit der Jägerschaft. „Viele Bachläufe und natürliche Wasserstellen sind in den heißen und trockenen Sommermonaten über längere Zeiträume trocken“ so Wukits. Das Vor02/2020
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Aufstellvarianten der Betonrohrfallen -> das Anlegen von Zwangswechseln durch die Falle ist fördert den Fangerfolg 02/2020
handensein einer ausreichenden Anzahl an Wasserstellen sollte in jedem Revier selbstverständlich sein. Tipp aus der Praxis: Beim Anlegen von Wassertränken ist die Zugabe von ca. 1/8 L Apfelessig je 25 L Wasser ratsam, da das Wasser ansonsten kippen könnte. Zur Sicherstellung von ausreichend Wasser im Revier können auch Biotope oder Ausbuchtungen in Bachläufen angelegt werden. Ein „vernetzter Lebensraum“, bestehend aus Wildäckern, Wiesen, Hecken, Wasserstellen etc. bietet optimale Lebensbedingungen, die dem Niederwild in der heutigen Zeit vielerorts fehlen. Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Niederwildhege stellt auch die Fütterung dar. Eine ausreichende Beschickung der Fütterungen sollte über die gesamte Dauer der vegetationsarmen Zeit gegeben sein. Vor allem der Übergang von der meist vegetationslosen Zeit des Winters bis zum ersten Austreiben von Knospen muss überbrückt werden. Hier können mehrjährige Wiesen und Brachen bereits Abhilfe schaffen. Sie bieten nicht nur Deckung und Schutz sondern auch die wichtigen Sämereien, die durch die heutzutage übliche Bewirtschaftungsart des sofortigen Einackerns meist nicht mehr gegeben ist. „Die richtige Zusammensetzung des Futters ist ausschlaggebend,“ mahnt
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Niederwildreferent Wukits. „Der Maisanteil in der Futtermischung sollte so gering wie möglich gehalten werden, da sich dieser negativ auf den Bruterfolg der Hennen auswirkt.“ Raubwildbejagung mittels Fallenjagd Die Fallenjagd ist eine der ältesten Jagdformen und hat in der heutigen Zeit mehr denn je ihre Berechtigung und Bedeutung. Es handelt sich um eine äußerst spezielle Form des Beutemachens die dem Jäger sehr viel Fachwissen, Verantwortung, Können und eine riesige Portion Wollen abverlangt. Um eine weidgerechte Fallenjagd zu betreiben, sind einige Faktoren zu berücksichtigen. Neben der Auswahl eines geeigneten Standortes, sind auch das Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Kenntnis der Biologie der einzelnen Beutegreifer und ausreichend Zeit Voraussetzungen für eine nachhaltige und erfolgreiche Fallenjagd. Dabei sollte das Beködern unmittelbar nach dem Aufstellen der Falle erfolgen, das fängisch-stellen erst wenn das Wild sich mit der Falle vertraut gemacht hat. Zwangswechsel in Richtung Falle (siehe Bilder) erhöhen den Fangerfolg. Die Sommermonate eignen sich damit sehr gut, um die Falle dem Revier „vorzustellen“. Der Burgenländische Landesjagdverband unterstützt aktuell die Fallenjagd mit einem Kostenzuschuss von € 150.pro angekaufter Betonrohrfalle pro Revier. Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien erhalten Sie hierzu unter www.bgld-jagdverband.at oder unter +43 (0) 2682/66 878. Die Autoren bedanken sich herzlich bei KR Gustav Katzbeck und Leo Puskarits die bei der Vorstellung und Besichtigung des Niederwildreviers Schachendorf maßgeblichen Anteil hatten. Für Fragen zu den abgebildeten Produkten und Fallenjagdseminaren steht Gerhard Wukits unter 0664/6189210 zur Verfügung. •
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Trassenmanagement der APG Die Austrian Power Grid APG betreibt das überregionale Stromnetz in Österreich. Seit einigen Jahren werden auf diesen Stromtrassen verstärkt ökologische Begleit-Maßnahmen durchgeführt. Gerhard Stangl sorgt als zuständiger Leitungsmeister dafür, dass seine Kollegen vom Freileitungsteam und die ausführende Schlägerungsfachfirma die geplanten Trassenfreihaltungsarbeiten im Einklang mit Jagd und Biodiverstität durchführen und berichtet über diese lebensraumverbessernden Maßnahmen.
© Alle Fotos: Gerhard Stangl, APG
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as Stromnetz der Austrian Power Grid AG ist das Rückgrat der österreichischen Stromversorgung. Dieses überregionale Übertragungsnetz der APG besteht aus knapp 7.000 km Stromleitungen, die Österreich mit elektrischer Energie versorgen. Sie verbinden die Kraftwerke mit den heimischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und bilden zusammen mit den Verteilernetzen in den einzelnen Bundesländern ein weit verzweigtes Versorgungsnetz. Im Burgenland betreut Gerhard Stangl von der APG einen Abschnitt der 380 kV-Steiermarkleitung zwischen Markt Allhau und Oberwart und einem Teilabschnitt der 380 kV-Burgenlandleitung zwischen Oberwart und Sieggraben. Naturgemäß führen die Stromleitungen durch die verschiedensten Landschaft02/2020
stypen Österreichs. Technisch problematisch wird das in Bereichen mit Bewuchs, der in die Leiterseile einwachsen kann. Um Strom-Überschläge zwischen Baumbewuchs und Leiterseilen und damit Leitungsausfälle oder auch Waldbrände zu verhindern, ist ein ausreichender Abstand zwischen Baum bewuchs und Leiterseilen herzustellen (in der Regel zumindest sechs Meter). Die Hochspannungsfreileitungstrassen müssen daher in periodischen Abständen freigeschlägert werden bzw. ist die Flächenpflege unterhalb dieser Leitungen eine wesentliche Säule im Wartungsmanagement der APG. Die APG praktiziert Trassenfreihaltungsarbeiten entlang von Hochspannungsfreileitungen hauptsächlich in Waldgebieten. Die Arbeiten erfolgen unter der Prämisse der Betriebssicher-
heit, der rechtlichen Vorgaben und der ökologischen Gesichtspunkte. Es hat sich gezeigt, dass außerordentlich positive Effekte auf die Umwelt generiert werden und Wild und Jagdwirtschaft bzw. die Ökologie und Biodiversität durch die von der APG gezielt gesetzten Maßnahmen profitieren. Wo Wildkorridore unmittelbar an größere zusammenhängende Waldkomplexe anschließen, kann z.B. eine Freileitungstrasse durch den Wald gute Leitfunktion haben, wenn sie direkt auf diese Bereiche zuführt und ihr Bewuchs sich von der Umgebung deutlich unterscheidet. Die Sektoren im Querschnitt eines Trassenkorridors eignen sich auch gut zur Habitatverbesserung für viele Kleinsäuger. Die Breite der Korridore sollte möglichst 50 – 100 m betragen. In der
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Einsaat und Pflege der Stromtrassen mittels Spezialgerät durch die APG Mitte befindet sich die Rückegasse (5 – 6 m breit), die dem Abtransport des geschlägerten Schlagabraumes nach den
APG Die Austrian Power Grid AG (APG) betreibt das überregionale Stromnetz in Österreich und ist auch verantwortlich für den Stromaustausch mit den Nachbarländern. Die Stromversorgung funktioniert nach einem wesentlichen Prinzip: Stromerzeugung und Stromverbrauch müssen sich in jeder Sekunde exakt die Waage halten. Nur dann ist das System stabil und die Versorgung sicher. Als unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber Österreichs ist es die Kernaufgabe der APG, diese Balance in jedem Moment zu halten. Durch sorgsame und langfristige Netzplanung stellen wir sicher, dass das österreichische Stromversorgungssystem auch in Zukunft den stetig wachsenden Herausforderungen gerecht wird. Mehr als 600 Spezialistinnen und Spezialisten arbeiten in der APG daran, die Balance zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch zu halten, 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr.
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Schlägerungsarbeiten dient. Zusätzlich ermöglicht sie den Mitarbeitern der APG bei ihren Kontrollinspektionen die Einsehbarkeit und die Erreichbarkeit der Spannfelder bei Inspektions- oder Wartungsarbeiten. Die Rückegasse wird einmalig gemulcht und anschließend mit einer speziellen Wildäsungsmischung eingesät. Bei der Saatgutmischung hat sich die APG für eine Zusammenstellung entschieden, die einerseits sehr standhaft ist und andererseits auch als ökologisch wertvoll eingestuft werden kann. Durch die Verwendung heimischer Arten erhalten die Saatgutmischungen somit auch den typischen Charakter und durch die Beigabe von Weißklee, Phacelia und Malve sind sie vor allem für Bienen und Insekten sehr wertvoll. Für den schnellen Anwuchs sorgt Buchweizen und Hafer, diese leicht keimenden Arten sind essentiell, da sie den Rest in einer Art Kleinklima heranwachsen lassen. Der Waldstaudenroggen dient als Stütze bei der Unterdrückung von Neophyten sowie als Bodenverfestiger, der gut Erosionen vorbeugt. Weiters wird auch ein Anteil an heimischen Gräsern beigemengt, diese dienen als sehr leicht keimende und genügsame
Arten zum Schluss von Lücken, um diversen Neophyten keinen Raum zum Wachsen zu bieten. Dies ist aus fachlicher Sicht ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der heimischen Arten und dient dem Tier- und Artenschutz sowie in hohem Maße dem aktiven Naturschutz. Die Mischung benötigt keine Düngung - im Gegenteil - auf Dünger sollte verzichtet werden, da vor allem Wildblumen magere Standorte lieben und diese sich bei zu starker Düngung wieder „verflüchtigen“. Eine Kalkung mit kohlensaurem Bodenkalk erfolgt nur bei sauren Böden, da ein gutes Wachstum nur bei einem neutralen Boden-pHWert gegeben ist. Ein bis zweimal im Jahr wird die Rückegasse dann unter Einhaltung der Brutzeiten der Tiere geschlegelt. Dadurch ergibt sich eine gut geschützte Äsungsfläche für Niederwildtiere und ein „durchsichtiger“ Mittelstreifen als Blickfang für das Wild allenfalls mit gut versteckten Wasserstellen. Die Koordination und die Finanzierung der Maßnahmen bis hin zur Einsaat und Pflege übernimmt die APG. Die Rückegasse befindet sich vorwiegend in der Mitte des Servitutsstreifens, dessen Aufhiebsbreite ca. 60 m 02/2020
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Auch die Anlage von Feuchtbiotopen ist möglich beträgt. Die restliche Schlägerungsfläche im Servitutsbereich wird nach Bedarf händisch oder mit speziellen Maschinen bearbeitet, wobei die Wurzelstöcke im Boden bleiben, sodass die forstliche Wiederbewaldung gegeben bleibt. Dabei wird auch Rücksicht genommen, dass weniger schnellwüchsige Baumarten wie Kiefer, Fichte oder Tanne oder auch jene Bäume stehen bleiben, die den Betrieb der Leitung nicht gefährden. Die verlaufenden Übergänge von der Rückegasse zum angrenzenden Hochwald (Waldtrauf) bewirken zudem eine reduzierte Windwurfanfälligkeit der angrenzenden Bestände. Im angrenzenden Hochwald kommt es zur Verminderung von Folgeschäden und Wildverbiss. Äsungsplätze und Unterstände sind im Nahbereich vorhanden. Es wurde festgestellt, dass der Trassenkorridor durch heimische Kleinsäuger etwa 1 bis 2 Jahre nach Abschluß der Arbeiten wiederbesiedelt wird und den Kleinsäugern entsprechende Bedingungen für das Nahrungsangebot und die Fortpflanzung der Art bietet (Deckungsschutz). Kleine Laichbiotope wurden von der APG unter Einbezug der Grundstücks02/2020
eigentümer und der örtlichen Jägerschaft errichtet und schaffen so im Trassenkorridor Lebensraum für viele Wasserorganismen und auch andere am oder nahe zum Wasser lebenden Arten (Gelbbauchunken, Frösche, Libellen). Es werden auch zahlreiche Wildtierarten angezogen, die diese Gewässer als Tränke nutzen. Zusätzlich wurden auch bei den Trassenfreihaltungsarbeiten verwachsene und zugeschüttete Biotope wiederhergestellt und in Stand gesetzt. Auch um diese Biotope herum wurde mit Wildäsungsmischungen eingesät und die Flächen werden in die jährlichen Pflegemaßnahmen integriert. Alle Trassenabschnitte, die in der vorhin beschriebenen Weise errichtet, gepflegt und erhalten werden, sind einem kontinuierlichen Monitoring durch eine ökologische Bauaufsicht unterzogen. Die Entwicklung der Pflanzengesellschaften ist dabei ebenso im Fokus der Ökologen wie auch die Erhebung jener Tierarten, die sich diese Lebensräume vermehrt als ihre Habitate zunutze machen. Besonders zahlreiche Vogel- und schon selten gewordene Fledermausarten finden sich in den Trassenabschnitten ein und verdeutlichen eindrucksvoll
die Verbesserung der Attraktivität des Lebensraumes der oftmals zu Unrecht herabgewürdigten Flächen der Strominfrastruktur. •
GERHARD STANGL ist Leitungsmeister bei der APG und für den Betrieb und die Instandhaltung der Hochspannungsleitungen sowie der Trassenabschnitte der Region Süd (südöstliches Niederösterreich, Steiermark und Süd-Burgenland) zuständig. Ausgehend von Erfahrungen aus der Steiermark im Jahr 2014 mit der „Ökologisierung“ der Stromtrassen werden seither die Erfahrung und Erkenntnisse bei aktuellen Projekten eingesetzt und weiter optimiert.
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So erfreulich der Anstieg der Graugans- und der Kormoranpopulation ist – leider taugen beide nur sehr wenig als Naturschutzindikator.
Gefährdet – Geschützt – Gehätschelt
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ehmen wir einmal den Kranich. Sein kometenhafter Aufstieg im Verlaufe der letzten zwei, drei Jahrzehnte ist eine erfreuliche Artenschutzentwicklung – hat mit „Naturschutz“ aber fast überhaupt nichts zu tun: Die Ernterückstände auf den immer zahlreicheren Maisfeldern führten zu einer soliden Herbstkondition sowohl der Alt- als auch der Jungvögel. Die prak-
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tisch in den letzten Jahren kaum noch vorhandenen Winter ersparen den Vögeln z.T. den anstrengenden Herbstzug und verringern die Wintersterblichkeit. Und die zunehmende Flexibilität in seiner Brutplatzwahl erschließt ihm neue Lebensräume: Der Zwang zum großen, unzugänglichen, menschenfeindlichen Sumpf ist für den großen Stelzvogel inzwischen Geschichte – „Straßengraben“
ist das neue (gewiss etwas überzeichnete…) Stichwort. Und trotzdem feiert der Naturschutz den Kranich beständig als Erfolgsgeschichte. Die einzigen, die wirklich für diese Erfolgsgeschichte verantwortlich gemacht werden könnten, wären die Landwirte, die auf den riesigen Maisschlägen unbeabsichtigt den positiven Bestandestrend des Kranichs fördern. Ich kann mich jedoch an 02/2020
© Alle Fotos: Burkhard Stöcker
Das Rebhuhn kurz vor dem Aussterben! Der Biber auf dem Vormarsch! Bald schaukelt der letzte Kiebitz durch die Lüfte! Der Wolf knackt in Deutschland die 1000er Marke, der Kranich die 10000er! Da kennt sich noch einer aus! Ja was denn nun? Geht’s jetzt bergauf oder bergab? Wie immer steckt natürlich, wenn auch dieses Mal nicht der Teufel, sondern nur die artspezifische Entwicklung im Detail. Kritische Gedanken aus Deutschland von Diplom Forstwirt Burkard Stöcker.
Fachliches
keine Dankeskampagnen erinnern, in denen die Landwirtschaft für ihren „Kranich-Überwinterungs-Bestandesstützungs-Einsatz“ von NABU, BUND, WWF und Co. gebührend gefeiert wurde. Der Kranich hat einen in Jägerkreisen sehr wohl bekannten „Säuger-Zwilling“: Das Wildschwein. Auch unsere Sauen profitieren vom Maisanbau, milden Wintern und der häufigen Mast der Laubbäume (Kraniche nehmen übrigens, wann immer möglich, ebenfalls gern und begierig Eicheln auf!). Hinzu kommt beim Schwarzwild noch die enorme Reproduktionsfähigkeit. Die Zunahme von Kranich und Wildschwein ist also prinzipiell den gleichen Gründen geschuldet – der Kranich ist also nichts weiter als das „Wildschwein der Lüfte“. Ein gefiederter und ein borstiger Kulturlandschaftsgewinner können sich da „Ständer und Lauf reichen“!
Der Naturschutz lässt sich für den positiven Bestandestrend beim Kranich (ungerechtfertigt?) ordentlich feiern, die Jägerschaft hingegen lässt sich für den positiven Bestandesstrend beim Schwarzwild (unberechtigt?) anständig schelten – „Ehre wem Ehre gebührt“, passt auch nicht immer. Kranich und Wildschwein sind aber nicht die einzigen Arten, denen es in unserer Kulturlandschaft zunehmend besser geht. Der Bestand der heimischen Graugans stieg von ca. 6.000–8.000 Paaren Mitte der neunziger Jahre auf aktuell ca. 50.000 Paare an, der Brutbestand der Kanadagans von knapp 500 Mitte der neunziger Jahre auf inzwischen weit über 10.000 Paare, und der Bestand des „Neubürgers“ Nilgans geht seit Jahren durch die Decke und hat sich innerhalb von nur zwei Jahrzehnten von 250 auf über 10.000 Paare verzigfacht. Gänse fressen ganzjährig fast nichts
weiter als einfaches Gras (und dazu zählt auch Getreide – „auf Kornertrag gezüchtetes Gras“!) und anderes Grünzeug und stellen an ihren Brutplatz keine besonderen Ansprüche. Der Kormoran kam 1990 mit einem Brutbestand von nicht einmal 6.000 Brutpaaren in 22 Kolonien in Deutschland vor – inzwischen sind es ca. 26.000 Brutpaare in über 100 Kolonien. Der Kormoran profitiert in erster Linie von überdüngten Gewässern, in denen sich feiste Weißfische tummeln. Und der Wanderfalke (früher vom Naturschutz durch Brutplatzbewachung ähnlich spektakulär geschützt wie die letzten „West-Kraniche“ vor der Wende) hat sich in den vergangenen Jahrzehnten prächtig entwickelt. Er ernährt sich vielseitig von Vögeln aller Art, häufig profitiert er von den Bemühungen eifriger Brieftaubenzüchter und den „fliegenden Ratten der Städte“.
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Auch üppige Schalenwildbestände sind unzweifelhaft des Jägers Freude – aber leider kein Zeichen für „blühende Landschaften“. Auch unter den Säugern gibt es zwei große „Naturschutz Flaggschiffe“, die sich in den letzten beiden Jahrzehnten prächtig entwickelt haben: Der Bestand des Bibers ist inzwischen auf über 25.000 Exemplare bundesweit angewachsen, und Meister Bockert tummelt sich längst nicht nur an naturnahen Gewässern, sondern vielfach an Vorflutern und in schnöden Entwässerungsgräben. Der „Anpassungskünstler par excellence“ schließlich, der Wolf, frisst flexibel alles was ihm in den Fang kommt, von der Maus bis zum Maulesel, von der Graugans bis zum Wildschwein. Bei all diesen Arten wird eine „Naturschutz-Entwicklung“ gefeiert, die fast nichts mit der Neuschaffung von Le-
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bensräumen oder mit substantieller Biotopverbesserung zu tun hat – sondern eigentlich eher mit einer Verarmung hin zur „einseitigen Agrarsteppe“! Wir freuen uns über die Zunahme bestimmter Tierarten – aber die Landschaft verarmt weiter. Ja, manche Arten streuen uns vielleicht geradezu Sand in die Augen, so dass wir nahezu blind werden für das was seit Jahrzehnten mit unseren Landschaften passiert… Gänse, Kormoran, Kranich, Biber – aber auch Reh, Damhirsch, Rothirsch, Wildschwein … Aber nicht nur der Naturschutz hat seine „Hätschelkinder“ die Erfolge oft nur vortäuschen – auch die Jägerei hat sie: Die Schalenwildbestände in Deutsch-
land haben in den letzten Jahren eine historisch einmalige Höhe erreicht. Und auch das liegt erstaunlich wenig an der „Hand des Hegers“. Wir haben so vitale Bestände unserer großen jagdbaren Pflanzenfresser, weil sie allesamt (wie die vorstehend genannten Vorzeigearten des Naturschutzes) recht flexible Arten sind, die mit unseren vom Mensch frisierten Landschaften gut klar kommen. Natürlich sind sowohl die Ziehkinder des Naturschutzes als auch jene der Jägerei zuerst einmal erfreuliche Entwicklungen: Schön, dass es so vielen großen Tieren in unserer Kulturlandschaft ausgesprochen gut geht! Ein guter Teil unserer landschaftlichen Lebensqualität 02/2020
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che Wegränder, nährstoffarme Trockenbiotope, prägende Einzelbäume der Landschaft. Die reichgestaltete Kleinstrukturiertheit unseres „Lebensraumes Landschaft“ ist einer mehr oder minder großen Monotonie gewichen in der „von wenigen Arten viele“ statt „von vielen Arten wenige“ vorkommen. Darüber täuscht auch das Trompeten der zahlreichen Kraniche und das Geschnatter der noch zahlreicheren Gänse nur oberflächlich hinweg. Und bei allen Arten, die „gut zu Recht kommen“, lassen früher oder später Konflikte und Probleme auch kaum auf sich warten: Gänse und Gras- (Land) Wirte, Kormoran und Fisch-Wirte, Biber und Wasser-Wirte, Wölfe und Vieh-Wirte, Wanderfalke und Tauben-Wirte, Wildschwein und Land-Wirte, restliches Schalenwild und Forst-Wirte. Über die Tiere die uns bei unserem Wirtschaften stören, wird oft viel heftiger diskutiert und gerungen als über das zahlreiche Heer jener, die unmerklich aus unserer Welt verschwinden. Wer kennt schon den Steppengrashüpfer (Chortippus vagans) eine der seltensten Heuschrecken Mecklenburg-Vorpommerns.
ist ganz gewiss eng mit der Präsenz von großen Tierarten verbunden: Ich freue mich an großen Kranichscharen und kopfstarken Hirschrudeln! Aber ein paar große präsente Kulturlandschaftsgewinner sind aus der Sicht von Biodiversität, Struktur- und Artenreichtum einer Landschaft leider längst nicht alles: Wir haben im Verlaufe des letzten halben Jahrhunderts über 80%(!) unserer Insektenmasse verloren, über 90%(!) unserer Kleingewässer. Vogelarten wie das Birkhuhn, die Bekassine, der Kiebitz, das Rebhuhn haben im letzten halben Jahrhundert z.t. über 90%(!) ihres Bestandes eingebüßt. Und diese Liste ließe sich beliebig verlängern… – Feldraine, Brachen, blumenrei02/2020
Naturschutz mit Landnutzung – Landnutzung mit Naturschutz Der Naturschutz muss bei der Betrachtung seiner Arbeit die Landnutzung viel mehr in den Focus nehmen – und die Landnutzung muss bei ihrer Arbeit den Naturschutz weitaus mehr berücksichtigen. Wenn die Landwirtschaft registriert, dass bspw. Feldlerche, Rebhuhn und Braunkehlchen in ihren Beständen katastrophal zusammenbrechen – muss sie nach intelligenteren Wirtschaftsweisen suchen. Und wenn der Naturschutz merkt, dass Kormoran, Biber und Wolf mit berechtigten Landnutzungsinteressen zunehmend kollidieren muss für diese (inzwischen ungefährdeten Arten) nach einem ausgleichenden, intelligenteren Management gesucht werden.
Ein Naturschutz, der sich auf Totalschutz fokussiert und eine Landnutzung, die auf Teufel komm raus wirtschaftet, sind nichts weiter als sektorale Fehl-Entwicklungen! Bei einer ganzheitlichen Betrachtung von Landschaften als Arbeits , Wirk- und Lebensraum darf es kleinräumig gewiss sowohl den Total-Schutz als auch die Total-Wirtschaft durchaus geben. Aber beide müssen die Ausnahme bleiben. Wir brauchen „in der Fläche“ integrierte Konzepte, die Wirtschaftlichkeit und Naturschutz intelligent miteinander verbinden. Hierzu gibt es viele erfolgversprechende Ansätze…und bei vielem stehen wir erst am Anfang… •
Online erschienen am: 6.5.2020 https://www.stiftung-waldundwild.de/ aktuelles/gefaehrdet-geschuetzt-gehaetschelt Mit freundlicher Genehmigung der Stiftung Wald & Wild in MecklenburgVorpommern
ÜBER DEN AUTOR: Dipl.-Forstw. Burkhard Stöcker ist Wildbiologe, Fotograf und Fachjournalist. Er hat aktuell Lehraufträge in den Fächern Wildbiologie und Ornithologie an der Fachhochschule in Eberswalde. Seine Fachartikel zu Wild, Jagd und Forst finden sich in verschiedenen deutschen Jagdzeitungen wie z.B. Wild&Hund oder Jäger.
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BLJV Informiert
Die Seite für die Jägerin
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ehr geehrte Weidkameradinnen! Ich freu mich sehr! Es ist gelungen- eine Seite des Info Blattes des Burgenländischen Landesjagdverbandes steht ab sofort den Weidfrauen des Landes zur Verfügung. Wenn die Jagd in Zukunft bestehen soll, werden wir Weidfrauen brauchen, die bereit sind, Ihren Stellenwert in der Jagd einzunehmen und die Jagd mitzugestalten. Monika E. Reiterer meint: Wesentliche, wenn nicht ausschlaggebende Gründe für die geringe Zahl an Jägerinnen sind höchstwahrscheinlich im Frauenbild der Weidmänner zu suchen. Diese Jäger können eingeteilt werden in: • Altgläubige: Schon zu Väter- und Großväterzeiten gab es keine Jägerinnen in unseren Revieren, und dabei soll es auch bleiben. • Herrenrechtler: Sie sind sich Ihrer Schwächen bewusst und betonen gerade deshalb ihre „herrliche“ Überlegenheit in jagdlichen Angelegenheiten, weil sie befürchten von fermen Jägerinnen in den Schatten gestellt zu werden. • Praktische Egoisten: Sie nehmen
an, dass die Ehegattinnen, Lebensabschnittspartnerinnen etc., wenn sie sich dem Weidwerk widmen, noch weniger Zeit hätten, sich um die häusliche Bequemlichkeit zu kümmern. Falk von Gagern, Sohn des Schriftstellers Friedrich von Gagern meint zu „ Jägerinnen“: Frage mich aufs Gewissen, was mir denn eigentlich an der Jagd der Frau so sehr widerstrebt und mißfällt, komme ich unfehlbar zur Antwort, dass gerade dasjenige, was das Wesentliche an der Jagd ist und bleiben muss, dass das Töten und die Absicht des Tötens mir un-
vereinbar erscheint mit den der Erhaltung des Lebens dienenden natürlichen Aufgaben der Frau. Viel Freude beim Lesen und gestalten Sie diese Seite der Jägerin mit Ihren Beiträgen mit! •
Weidmannsheil LJM-Stellvertr. VR Dr. Charlotte Klement
FRAUEN IN DER JAGD
In Literatur und Geschichte finden sich immer wieder Hinweise und Belege, dass sich Frauen aktiv an der Jagd beteiligt haben, wie z.B. die erste Frau von Kaiser Maximilian I., Maria von Burgund, die bei einem Jagdunfall tödlich verunglückte. Auch Elisabeth, Kaiserin von Österreich war eine leidenschaftliche Jägerin. Berühmte Jägerinnen von heute: Zarin Katherina, Kaiserin Elisabeth, Queen Elisabeth II, Silvia von Schweden; Christa Prinzessin von Thurn und Taxis, Tanja Blixen (Schriftstellerin), Claudia Schiffer (Model), Christiane Underberg (Spirituosenherstellerin), Greta Schladerer (Spirituosenherstellerin), Madonna Louise Ciccone (Musikerin), Caroline von Hannover, Annemarie Moser Pröll (Skirennläuferin), Mari Kiviniemi (Erste Ministerpräsidentin von Finnland).
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Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass Frauen immer schon jagdlich aktiv waren. Die Jagdgottheiten der Griechen und Römer, Artemis und Diana, sind weiblich besetzt und läßt darauf schließen, dass man(n) die jagdlichen Fähigkeiten der Damen durchaus hoch einschätzte.
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Im INterview Die Jagd ist nicht mehr das alleinige Betätigungsfeld der Männer. Dies belegen die ständig steigender Zahlen der Damen, die sich zur Jagdprüfung anmelden bzw. eine Jahresjagdkarte lösen. Im Burgenland üben derzeit 560 Damen (7 %) das Weidwerk aus, Tendenz steigend. LJM-Stv. BJM VetR Dr. Charlotte Klement hat Helene Pany, eine der wenigen Jagdleiterinnen im Burgenland, interviewt:
Wie sind Sie zur Jagd gekommen? Ich war eigentlich als Kind schon begeistert von der Jagd. Wir hatten in der Volkschule einen Lehrer der Jäger war, welcher uns sehr viel von den Wildtieren erzählt hat. Da dachte ich mir schon, dass ich irgendwann einmal Jägerin werde. 1999 habe ich dann die Jagdprüfung bestanden und drei Jahre später die Aufsichtsjägerprüfung absolviert. Was verstehen Sie unter einer guten Jägerin? Das sie Wissen über die Jagd, Wild und Natur mitbringt, eine eigene Meinung vertritt und dem Wild die gebührende Wertschätzung zukommen lässt.
Gab es für Sie als Frau bei der Verpachtung Ihrer Reviere Probleme mit dem Jagdausschuss oder den Bürgermeistern? Ich hatte mit dem Jagdausschuss und Bürgermeistern keine Probleme. Eher mit einigen Jägern, die die Frauen nicht akzeptieren wollten! Führen Sie einen Jagdhund? Ja, ich hatte einen Englisch Cocker Spaniel, der leider vor zwei Jahren verstarb. Heute führe ich noch einen Ceskey Foursek, einen tschechischen Vorstehhund. Fühlen Sie sich von den Jägern akzeptiert? Ja mittlerweile schon. Ich kann mich nicht beklagen. Warum glauben Sie, gibt es so wenige Frauen in jagdlichen Funktionen? Es stellt sich die Frage, ob Jägerinnen überhaupt für solche Funktionen angefragt werden oder Interesse dafür bekunden.
nicht nur schwergewichtig die Trophäenträger, sondern auch das weibliche Wild und im speziellen die Jugendklasse bewirtschaften. Was wünschen Sie sich in Zukunft für die Jagd? Mehr Verständnis und Akzepttanz aller Parteien, miteinander am gleichen Strang ziehen und nicht gegeneinander. Nur so können wir den Wild und der Natur eine Zukunft bieten. Was würden Sie Jungjägerinnen mit auf den Weg geben? Lasst euch in der männerdominierten Welt nicht unterkriegen, bringt eure Fähigkeiten ein und betreibt das Weidwerk mit Freuden. Ich wünsche allen ein kräftiges Weidmannsheil! Danke für das Gespräch und Weidmannsheil!
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Was können Jägerinnen besser als Jäger? Ein altes Sprichwort sagt:,, Wie man in den Wald hineinruft, so kommt es zurück!‘‘
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HELENE PANY: Jägerin seit 1999, Aufsichtsjägerin in einem südburgenländischen Revier, ab 2015 Pächterin und Jagdleiterin im eigenen Revier im Südburgenland
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Was verstehen Sie in der Jagd unter Nachhaltigkeit? Entnahme des natürlichen Zuwachses zum Frühjahresbestandes unter Berücksichtigung des Revierbiotopes. Um dieses zu erreichen, müssen wir unser Revier und die Bestände kennen und
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Tierseuchen – aktuelle Entwicklungen Die Nutztierhaltung in Österreich wird zurzeit im Wesentlichen von zwei Tierseuchen bedroht. Einerseits ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) nun schon seit Jahren eine unmittelbare Bedrohung für die heimischen Schweinebestände, andererseits tritt die Vogelgrippe in den letzten Monaten punktuell in den Nachbarstaaten auf. Im nachfolgenden Beitrag wird ein Überblick über die aktuelle Situation und Ausbreitung dieser beiden Seuchen gegeben, Österreich ist mit Stand 20.05.2020 frei von beiden Seuchen. Bei beiden Krankheiten handelt es sich um Virusinfektionen bei Nutztieren, zu betonen ist, dass beide Seuchen für den Menschen nicht ansteckend sind. Das heißt Menschen können nicht an dem jeweiligen Virus erkranken! Ing. Wolfgang Pleier, LK-Burgenland
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Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) Bei der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI), allgemein auch als Vogelgrippe oder Geflügelpest bezeichnet, kommt es zu Massenerkrankungen von Geflügel mit schweren respiratorischen Symptomen, grünlich wässrigem Durchfall, Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern, ausgeprägtem Rückgang der Legeleistung, Mattigkeit und Fieber. Aus Ungarn werden Ausbrüche von HPAI gemeldet; zuletzt in einem bisher freien Gebiet (Békés) bei Puten und Gänsen. In Deutschland, Polen, Ungarn, Rumänien und Bulgarien gab es im Jahr 2020 Meldungen. Betroffen sind vor allem kleinere Betriebe mit gemischter Geflügelhaltung, aber auch Großbestände der Geflügelkategorien Legehennen, Enten, Truthühner und Gänse. Insgesamt waren schon über 3,8 Mio. Tiere an der HPAI erkrankt. In Abbildung 2 sind die Vogelgrippefälle verschiedener Subtypen in verschiedenen Regionen dargestellt. Bedrohungslage ist ernst zu nehmen! Mit Stand 20.05.2020 ist Österreich frei von beiden Seuchen. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) schätzt aber das Risiko einer Einschleppung beider Krankheiten nach Österreich nach wie vor als „sehr hoch“ ein. Vor al-
Von der ASP betroffene Gebiete
Verbreitung HPA lem die Situation in Ungarn bereitet Sorgen. Eine Übertragung dieser Krankheiten muss unbedingt verhindert werden. Daher sind alle tierhaltenden Betriebe dazu aufgerufen, ihre Hygienemaßnahmen laufend zu über prüfen, um eine Einschleppung in die Bestände zu verhindern. Aber auch der indirekte Übertragungsweg muss unterbunden werden. D. h. 02/2020
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Afrikanische Schweinepest (ASP) Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige, fieberhafte und meist tödlich verlaufende Viruserkrankung von Haus- und Wildschweinen. Sie breitet sich von Südosteuropa ausgehend vor allem im Wildschweinebestand kontinuierlich weiter aus. In den letzten zwei Jahren ist das Virus bis in die Region um Budapest vorgedrungen und damit nur noch ca. 115 km von der österreichischen Grenze entfernt. Auch Polen, die Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Serbien und die baltischen Staaten melden regelmäßig neue Fälle. Während in Polen, der Slowakei, Ungarn und Serbien vor allem Wildschweine betroffen sind, treten in Rumänien und Bulgarien auch zahlreiche Fälle in Hausschweinebeständen auf. Auch international bereitet die ASP große Sorgen. In Russland und Südostasien kommt es immer wieder zu Ausbrüchen und auch in China dürfte die Krankheit noch nicht überwunden worden sein. Im Burgenland ist unter Leitung der Veterinärdirektion des Landes Burgenland eine Task Force Afrikanische Schweinepest eingerichtet, welche Maßnahmen zur Prävention und bei einem allfälligen Auftreten der ASP im Burgenland veranlasst. Alle maßgeblichen Kooperationspartner sind in diese Task Force eingebunden.
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der Kontakt von Tieren zu infektiösem Material (kontaminierte Transportfahrzeuge, Speisereste, Jagdausrüstung, Haustiere, …) muss unbedingt verhindert werden. Wichtig ist die Sensibilisierung von Personen, welche zur indirekten Ausbreitung der Krankheiten unbewusst beitragen könnten, wie z. B. landwirtschaftliche Hilfsarbeitskräfte, Pflegepersonal aus dem Ausland, Forstarbeiter, befreundete Jäger etc. Infektiöses Material darf nicht in den Haustierbestand kommen! Die Tierzuchtabteilung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer informiert über die Seuchensituation regel-
mäßig per E-Mail und in wichtigen Fällen auch per SMS Tierhalter und interessierte Personen, welche sich zu diesem Nachrichtenservice angemeldet haben. Interessenten für diesen Nachrichtendienst mögen sich gerne in der Tierzuchtabteilung melden (02682/702-500 oder tierzucht@lkbgld.at). Nachfolgend wird auf einige nützliche Links verwiesen. •
Weiterführende Links: Europäische Kommission: https://ec.europa.eu/food/animals/ animal-diseases/control-measures AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: https://www.ages.at/themen/ krankheitserreger Sozialministerium: Aktueller Lagebericht aufgrund der ADNS-Meldungen: https://www.verbrauchergesundheit. gv.at/tiere/krankheiten/tgb_adns
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BLJV Informiert
Der Verkehrsunfall mit Wild I. Einleitung In der Saison 2017/18 wurden allein im Burgenland insgesamt rund 8.000 Wildtiere (im Vergleich dazu in Österreich gesamt: 74.000) – darunter rund 1.250 Jungtiere (Österreich: 12.000) bei einem Verkehrsunfall getötet. Somit kommt es im Burgenland statistisch etwa alle 66 Minuten (Österreich: alle 7 Minuten) zu einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier. Diese Zahlen und Fakten wurden vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) auf Basis der Verkehrs- und Jagdunfallsstatistik der Statistik Austria im Rahmen einer Presseinformation zuletzt am 02. Oktober 2019 veröffentlicht. Bei derartigen Verkehrsunfällen, die sich besonders häufig in der Zeit zwischen 18:00 und 06:00 Uhr Früh ereig-
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nen und sich im Jahr 2018 dabei leider auch 17 Personen im Burgenland (Österreich: 418) verletzt haben, sind es fast ausschließlich die burgenländischen Jägerinnen und Jäger, die für die Beseitigung/Entsorgung der verunfallten/getöteten Wildtiere Sorge tragen. Der wohl häufigste Ausgangspunkt für das regelmäßige Einschreiten der Jägerschaft ist ein Ersuchen bzw. die Information des Wildunfalles durch die Polizei. Denn jeder Verkehrsteilnehmer ist nach den Vorschriften der österreichischen Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, verpflichtet, jeden Verkehrsunfall mit einem Sachschaden – und dazu zählt natürlich auch ein Wildunfall – ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle zu verständigen (§ 4 Abs. 5 StVO). Die Organe der infor-
mierten Dienststelle haben sich dann zur Unfallstelle zu begeben und die Sach- bzw. Faktenlage unter Mitwirkung des Unfalllenkers vor Ort festzustellen. Sachverhalte, bei denen das verunfallte Wild durch den Zusammenstoß bereits erkennbar getötet wurde oder nach dem Kontakt mit dem Verkehrsteilnehmer nicht mehr sichtbar ist, da z.B. das Wild bereits in einen angrenzenden Wald oder Feldgebiet abgesprungen ist, werden im gegenständlichen Beitrag bewusst nicht gesondert beleuchtet, da nach Ansicht des Verfassers die Lösung derartiger Fälle in rechtlicher Hinsicht von keiner besonderen Schwierigkeit bzw. Relevanz sind. Dem Verfasser geht es vielmehr um jene Wildunfälle, bei denen die einschrei02/2020
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Rechte und Pflichten der burgenländischen Jägerschaft an Hand eines praktischen Fallbeispiels
BLJV Informiert
tenden Organe der Polizei vor Ort feststellen, dass das verunfallte Wildtier zwar noch lebt, aber durch die Kollision so schwer verletzt wurde, dass es sich von der Unfallstelle nicht mehr entfernen kann bzw. konnte. II. Fragestellungen a. Muss in einem derartigen Fall ein von der Polizei informierte Jäger, eine informierte Jägerin – unabhängig von der Tages- oder Nachtzeit – zur Unfallstelle kommen, um einem verunfallten, noch lebenden Wildtier den wohl unstrittig erforderlichen Fang- oder Gnadenschuss zu geben? b. Könnte es für den informierten Jäger, die informierte Jägerin bei einer Verweigerung der angeforderten Hilfestellung der Polizei zu jagdrechtlichen (verwaltungsstrafrechtlichen) oder sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen (Stichwort: Tierquälerei) kommen? Nur diese Fragen werden im gegenständlichen Beitrag in rechtlicher Hinsicht näher beleuchtet, da nach bisherigen Erkenntnissen und Erfahrungen sowohl die Polizei als auch die Jägerschaft selbst offenbar von einem Rollenbild der Jägerinnen und Jäger ausgehen, das nach der derzeitigen Rechtslage nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 und den dazu ergangenen Verordnungen näher zu beleuchten ist. Ein Blick in die Informationsplattform zur Förderung des Wissens und zur Förderung des Dialoges zu den Themen Natur, Wild & Jagd unter www. jagdfakten.at zum Thema „Wildunfälle auf Österreichs Straßen“ (Herausgeber dieser Plattform ist nach den Angaben im Impressum der „Dachverband Jagd Österreich“) macht dies wohl am besten deutlich, denn da wird zur Rolle des Jägers bei Wildunfällen folgendes geschrieben: „Die Jäger sind dafür zuständig, dass 02/2020
verunfallte Wildtiere keine weiteren Qualen erleiden müssen. Es kann vorkommen, dass die verunfallten Tiere noch leben. Hier muss der zuständige Jäger das Tier von seinen Leiden erlösen.“ Da es sich bei dieser Informationsplattform offenbar um eine österreichweit tätige Institution handelt, konnte nicht verifiziert werden, nach welchen Rechtsgrundlagen, insbesondere nach welchem Landesjagdgesetz, der Verfasser diese Pauschalaussagen herleitet. Anhand des nachfolgenden Praxisfalles, der vom Verfasser in seiner Funktion als Rechtsanwalt (aber auch als praktizierender Jäger und Jagdhundeführer) erst kürzlich bearbeitet wurde, sind diese Aussagen zumindest nach dem Burgenländischen Jagdrecht so nicht aufrecht zu erhalten. III. Praxisfall – zusammengefasster Sachverhalt Ein „einfaches“ Mitglied einer burgenländischen Genossenschaftsjagd (kein Aufsichtsjäger oder Jagdleiter dieser Jagdgesellschaft) wird um ca. 23:30 Uhr von einer Bezirksleitstelle der Polizei telefonisch kontaktiert und ersucht, so rasch als möglich zu einer Wildunfallstelle zu kommen, da ein Rehbock nach einer Kollision mit einem PKW offenbar so schwer verletzt wurde, dass er jedenfalls von einem Jäger „weidgerecht“ erlegt werden müsse. Der verunfallte Rehbock befand sich in Sichtweite zum Unfallsort. Der ersuchte Jäger, der zum Zeitpunkt dieses Anrufes bereits geschlafen hat, verweigerte sein Kommen einerseits unter Hinweis auf die fortgeschrittene Zeit und andererseits mit dem Argument, dass er weder der Jagdleiter noch ein Aufsichtsjäger, somit nicht zuständig sei. Auch bei einem zweiten Anruf, dieses Mal durch den einschreitenden Polizeibeamten bei der Unfallstelle vor Ort, blieb der Jäger bei seinem Standpunkt.
Da der Jäger, insbesondere nach dem zweiten Telefonat, von weiteren Schwierigkeiten ausging, wenn er nicht zur Unfallstelle fahren würde, entschloss er sich letztlich doch zum Vorfallsort zu fahren. Als er kurz nach Mitternacht bei der Unfallstelle eintraf, konnte er nurmehr den Tod des Rehbocks feststellen, zumal dieser zuvor vom einschreitenden Beamten mit zwei Schüssen aus seiner Dienstpistole erlegt wurde. Der Jäger nahm den erlegten Rehbock, schärfte das Haupt ab, entsorgte in weiterer Folge den restlichen Wildkörper in der BTKV und veranlasste die Eintragung ins Jagd-Online Portal als Fallwild. Wenige Tage nach diesem, für den Jäger bereits erledigt geglaubten, Vorfall erhielt der Jäger allerdings Post von der Polizei, nämlich eine Ladung als Beschuldigter wegen des Verdachtes der Tierquälerei durch Unterlassung gemäß § 222 StGB iVm § 2 StGB. Da es sich beim Vorwurf der Tierquälerei (auch durch Unterlassung möglich) um ein Offizialdelikt handelt, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht ist, war es für den betroffenen Jäger vollkommen klar, sich in dieser Angelegenheit von Beginn an anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. IV. R echtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft Eisenstadt Die für die Beurteilung des Sachverhaltes letztlich zuständige Staatsanwaltschaft Eisenstadt hat sich sehr rasch aber auch eingehend mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt und ist zum Ergebnis, nämlich die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Jäger, mit nachstehender Begründung gelangt: • Weder das Burgenländische Jagdgesetz 2017 noch die dazu ergangenen Verordnungen noch die Straßenverkehrsordnung (StVO) selbst sehen überhaupt eine recht-
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Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen, das Ansehen der Jägerinnen und Jäger stets zu wahren, sich jederzeit weidgerecht und dem bodenständigen Brauchtum entsprechend zu verhalten und die Interessen des Tier- und Naturschutzes zu berücksichtigen, ist eine bloße Zielbestimmung! Aus dieser Gesetzesnorm, vor allem aus der Verpflichtung von Jägern (als Mitglieder des burgenländischen Jagdverbandes bei Inne habung einer burgenländischen Jagdkarte) die Interessen des Tierschutzes zu berücksichtigen, ist keine rechtliche Verpflichtung abzuleiten, auf Aufforderung der Polizei, die jederzeit mit ihrer Dienstwaffe, einer Glock 17, Kaliber 9mm, einem schwerverwundeten Tier den Gnadenschuss geben kann und muss, zu kommen und solche Gnadenschüsse durchzuführen.
V. Weitere rechtliche Bestimmungen zum Wildunfall Noch ergänzend - von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt für ihre rechtliche Gesamtbeurteilung des gegenständlichen Praxisfalles explizit nicht erwähnt - werden zwei weitere Bestimmungen des Burgenländischen Jagdgesetzes in Erinnerung gerufen:
ZUR PERSON: RA Mag. Wolfgang Rebernig ist Jäger und Hundeführer und seit 2002 Rechtsanwalt. Seit 2012 Partner bei Riegler Rebernig Rechtsanwälte – ALL RIGHT und auf verschiedenste Fachgebiete spezialisiert, u.a.: Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Vereinsreicht. Seit 2017 ist er der Leiter der “Ombudsstelle für Sportund Vereinswesen” im Auftrag des Landes Burgenland.
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§ 84 (Durchführung des Abschussplanes) (3) Kümmerndes, offensichtlich krankes oder sichtbar verletztes Wild darf unbeschadet der Bestimmungen des Tierseuchengesetzes - TSG, RGBl. Nr. 177/1909, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 163/2015 über den genehmigten Abschussplan selbst während der Schonzeit erlegt werden, wenn dies zur Gesunderhaltung des Bestandes oder zur Behebung von Qualen des Wildes unerlässlich ist. Die Erlegung ist unverzüglich nach dem Abschuss unter Darlegung der hiefür maßgebenden
Gründe der Hegeringleiterin oder dem Hegeringleiter bekannt zu geben und ihr oder ihm auf Verlangen vorzulegen. Für verletzte Stücke ist ein tierärztliches Gutachten über die Art und Ursache der Verletzung der Anzeige anzuschließen. § 85 (Abschussliste) (1) Die oder der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, das während des Jagdjahres in ihrem oder seinem Jagdgebiet erlegte, verendete, verendet aufgefundene oder gefallene Wild aller Art in einer für jedes Jagdgebiet gesondert geführten Abschussliste unverzüglich zu verzeichnen. Angeschossenes Wild, das in einem fremden Jagdgebiet zur Strecke gekommen ist, ist in der Abschussliste für jenes Jagdgebiet zu verzeichnen, dessen Jagdausübungsberechtigten das Wildstück, bei Trophäenträgern die Trophäe, zufällt. Bei jedem abschussplanpflichtigen Wildstück ist ferner der Tag der Erlegung, das Gewicht, - davon ausgenommen sind das Auer- und Trappwild - bei Trophäenträgern die Altersklasse, Name und Anschrift der Erlegerin oder des Erlegers sowie Art der Verwertung bzw. die Unverwertbarkeit des Wildstückes zu vermerken. Die Landesregierung hat durch Verordnung die Art und den näheren Inhalt der zu führenden Abschusslisten festzulegen. Aus diesen beiden Bestimmungen kann auch keine gesetzliche Verpflichtung der burgenländischen Jägerschaft abgeleitet werden, auf Aufforderung der Polizei, nach einem Verkehrsunfall mit Wild, an die Unfallstelle zu kommen, um dort dem verletzten Wild den Fangoder Gnadenschuss zu versetzen. § 84 Abs 3 ist überhaupt nur als „Kannbestimmung“ (Arg.: darf) formuliert und nach der Bestimmung des § 85 Abs 1 besteht „nur“ die Verpflichtung, „erlegtes, verendetes, verendet aufgefundenes oder gefallenes Wild aller Art in einer für jedes Jagdgebiet gesondert 02/2020
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liche Verpflichtung für einen Jäger (Jagdausübungsberechtigten) vor, auf Aufforderung der Polizei, nach einem Verkehrsunfall mit Wild, an die Unfallstelle zu kommen und dort dem Wild den Fang- oder Gnadenschuss zu versetzen. Nur eine solche rechtliche Verpflichtung kann jedoch eine Garantenstellung eines verdächtigen Jägers iSd § 2 StGB begründen, bei deren Verletzung er sich wegen Unterlassens gerichtlich einer Tierquälerei strafbar machen könnte. Eine Garantenstellung eines Jägers - nicht einmal für einen Aufsichtsjäger – im Sinne des Strafrechts besteht jedoch nicht. Die gesetzliche Normierung des § 117 Abs. 4 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017, wonach alle Mitglieder des Jagdverbandes verpflichtet sind, den Verband bei
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geführten Abschussliste unverzüglich zu verzeichnen. Die Nichteinhaltung dieser Norm könnte selbstverständlich zu einem verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren und allenfalls einer Bestrafung durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft führen, was im gegenständlichen Praxisfall aber auch nicht zum Tragen gekommen ist, da auch diese Norm eingehalten wurde. VI. Zusammenfassung und persönliche Anmerkungen • Infolge der immens hohen Wildunfallsfrequenz auf den burgenländischen Straßen (alle 66 Minuten) kann jeder burgenländischer Jagdkarteninhaber sehr rasch in eine ähnliche Situation kommen, wie im zuvor dargestellten Sachverhalt; • Auch wenn es sich „nur“ um eine rechtliche Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft Eisenstadt als
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der zuständige öffentliche Ankläger handelt, so war die (jagd-) rechtliche Auseinandersetzung mit dem zu beurteilenden Sachverhalt schon sehr beeindruckend, umfassend und sicherlich richtungsweisend, nicht zuletzt auch für die Polizeiorgane; Alle burgenländischen Jägerinnen und Jäger sollten sich über ihre rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Jagdausübung von Zeit zu Zeit informieren. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Kurse des Burgenländischen Landesjagdverbandes zum Thema Jagdrecht und Brauchtum hingewiesen. Die burgenländische Jägerschaft sollte den gegenständlichen Praxisfall und die daraus resultierenden Rechtsbeurteilungen allerdings nicht zum Anlass nehmen, hinkünftig alle Unterstützungsan-
fragen der Polizei oder anderer Blaulichtorganisationen einfach zu ignorieren, sondern im Gegenteil weiterhin diese bestmöglich unterstützen und alles unternehmen, um nicht nur das Ansehen aller Jägerinnen und Jäger sondern insbesondere die Interessen des Tier- und Naturschutzes zu wahren und zu fördern. • Mit einem kräftigen Weidmannsheil und Ho Rüd Ho verbleibt Ihr Jagdkollege RA Mag. Wolfgang Rebernig
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Covid 19 und die Jagd In den vergangenen Monaten hat sich die Welt stark verändert. Ein Coronavirus, dass von Fledermäusen auf ein Schuppentier und von diesen über einen Wildtiermarkt in China auf den Menschen übertragen wurde, hat die Menschen in Angst und Ungewissheit versetzt.
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iele sind und waren mit neuen Herausforderungen wie Ausgangsbeschränkungen, soziale Isolation und Angst um ihre Gesundheit und ihre berufliche Zukunft konfrontiert. Gerade wir Jäger als naturverbundene Menschen sollten aber wissen, dass die Natur immer wieder Grenzen zur Herstellung des natürlichen Gleichgewichts setzt. Als Beispiele sind erwähnt: Zunahme der Erdbevölkerung auf derzeit 8 Milliarden Bewohner und Corona-Pandemie, Massenvermehrung von Borkenkäfer als Antwort auf Trockenheit und falsche Baumartenwahl, stark zuneh-
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mende Schwarzwildbestände und ASP usw. Andererseits ist seit dem Auftreten der Tollwut in den 1980er Jahren bekannt, dass nach einer starken Populationsverdünnung bei den Füchsen die Zahl der Welpen pro Fähe von 4 bis 6 Stück in Normaljahren auf 8 bis 12 Stück nach der Reduktion angestiegen ist. Inzwischen hat sich die Situation entspannt und es ist eine Lockerung der Verbote eingetreten, ein Post-Corona ist gerade im Entstehen. In dieser Situation scheint es angebracht über mögliche Auswirkungen der Pandemie auf die Jagd im Burgenland für die Zukunft nachzudenken.
Wildbret Wildbret ist als gesundes, fettarmes Nahrungsmittel anerkannt. Seine Qualität ist durch die natürliche Lebensweise des Wildes und durch strenge Vorschriften für die Beurteilung vor und nach dem Schuss abgesichert. Die Verwertung erfolgte bisher durch Eigenverbrauch, Abgabe an den WildbretHandel und Direktvermarktung. Durch die Corona-Krise ist ein Rückgang bei der Übernahme durch den Handel eingetreten und durch Zusperren der Gastronomiebetriebe ein wesentlicher Abnehmer weggebrochen. Andererseits darf es durch die Absatzkrise nicht zum Nachlassen der Bejagung z. B. auf 02/2020
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wHR DI Friedrich Prandl
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Schwarzwild kommen, da die Schadens- Die Corona-Krise und die verschiedeverhinderung bei Schwarzwild und Ver- nen Initiativen zeigen, dass die Wildhinkünftig eine meidung von erhöhten Straßenfallwild- bretverwertung ziffern bei Rehwild ein wesentlicher Teil wesentliche jagdbetriebliche und nachhaltige Tätigkeit sein wird. Die Vorhader Jagdausübung sind. Es sind daher neue Strategien zu entwi- ben entsprechen auch den Plänen der Landesregierung ckeln. Dabei wird der Schwerpunkt auf Burgenländischen der Direktvermarktung mit Zustellung nach Schaffung einer eigenen Biovervon zerwirktem Wild zum Konsumenten marktungsgesellschaft bis 2021, mit der nach dem Motto: „Regionalität kommt faire Preise für Konsumenten und Erins Haus“ liegen. Erfreulicherweise wird zeuger durch Wegfallen von Zwischenim Burgenland von immer mehr Jagd- händlern geschaffen werden sollen. gesellschaften und Eigenjagdberechtigten die Wildbret-Direktvermarktung Jagdgebietsfeststellung und Jagdpacht in verschiedenen Formen praktiziert. Die Corona-Krise zeigte aber auch, Im Herbst 2020 beginnen die Jagdgedass das Interesse an „aufbereitetem“ bietsfeststellungen durch die BezirksWildbret größer als bisher angenom- verwaltungsbehörden für die neue men. Der BLJV als Interessenvertre- neunjährige Jagdpachtperiode von tung der gesamten Bgld. Jägerschaft 2023 bis 2031 mit der Feststellung der hat daher die konsumentengerechte Eigenjagdgebiete. Nach deren AbWildbretvermarktung in einem Fachar- schluss erfolgt die Feststellung der Getikel zu den Themen „Faktencheck“ nossenschaftsjagdgebiete. Dabei wird „Wildbret aufbrechen“, „Zerwirken und neben der Größe der Jagdgebiete Hygiene im Revier“ im neugestaltetem auch deren Struktur durch AusscheiMitteilungsblatt „Jagd im Burgenland“ dung von Jagdruhegebieten und Vor1/20 eingeleitet und mit dem Projekt pachtrechten festgelegt. „Wildes Burgenland“ die Umsetzung in Nach dem neuen Bgld. Jagdgesetz 2017 der Praxis ermöglicht. Bei dieser neuen haben bei GenossenschaftsjagdgebieVermarktungsplattform wurden die er- ten die Vertreter der Grundeigentümer legten Stücke vom Revier abgeholt, in (Jagdausschuss) mit Einbindung des Jaeinem zertifizierten Verarbeitungsbe- gausübungsberechtigen die Möglichtrieb küchenfertig zerwirkt, vakuumiert keit zu prüfen, welche Grundstücke hinund etikettiert und wieder ins Revier künftig bejagbar sind. Als Grundlage zur weiteren Abgabe an die Konsumen- hierfür dient ein von der Bezirksverwaltungsbehörde übermitteltes Grundten zurückgebracht. Diese einmaligen Leistungen wurden stücksverzeichnis und der rechtsgültige mit folgenden Kosten für die Revierin- Flächenwidmungsplan der Gemeinde. Mit dieser neuen Bestimmung wird eine haber erbracht: Rehwild: € 35,00 pro Stück bessere Beschreibung des JagdgebieSchwarzwild € 55,00 pro Stück tes hinsichtlich der Lebensräume und Rotwild € 75,00 pro Stück jagdlichen BewirtschaftungsmöglichFür die Anschaffung eines Kühlschran- keiten und somit seiner Wertigkeit erkes zur Lagerung der erlegten Stücke möglicht. Das Mitspracherecht der gewährt der BLJV eine Förderung von Jagdausübungsberechtigten eröffnet 20% des Kaufpreises des Kühlschran- erstmalig auch die Möglichkeit zu dekes. Nähere Information sind auf der ponieren, welche Maßnahmen im ReHomepage des BLJV www.bgld.-vier notwendig sind wie z. B. Einschränburgenland.at oder per E-Mail Wild- kung der verbauten Flächen in Randgebieten und im Freiland, Ausbret@bljv.at erhältlich. 02/2020
scheidung von Tourismus- und Wildruhezonen, Anlage eines zentralen Aufbrechplatzes usw. Damit soll der Wert des Revieres sichergestellt bzw. verbessert und eine Grundlage für die Verpachtung geschaffen werden Die Höhe der Pachtbeträge die im Burgenland derzeit im Spitzenfeld von Österreich liegen, werden hinkünftig von den vorkommenden Wildarten, dem Lebensraum und seiner Belastung durch Tourismus etc., aber auch von den Einkommensverhältnissen der Pachtinteressenten nach der Corona-Krise abhängig sein. Auch ein Ausfall des Schwarzwildes durch die ASP – das Schwarzwild ist dzt. das zweithäufigste und trotz hoher Wildschadensanfälligkeit die pachtbestimmende Schalenwildart im Burgenland – lässt eine deutliche Wertminderung der Revier erwarten. Pachtbeeinflussend können auch die nach Rechtskraft der Feststellungsbescheide möglichen Vergaben von Genossenschaftsjagdgebieten durch Zusammenfall mit der voraussichtlich im Jahr 2022 im Burgenland stattfindenden Gemeinderatswahlen sein. Die Jagdvergabe kann für den Bürgermeister in einer Gemeinde das politische Überleben kosten, wie Erfahrungen in vergangenen Jagdperioden zeigten. Lebensräume und Tourismus Viele Prognosen sagen für die Zukunft eine Abnahme des Auslandstourismus und Zunahme der Besucher aus dem Inland voraus, wie bereits während der Corona Krise in den Revieren zu bemerken war. Immer mehr Menschen wollen Natur um sich haben und in der Natur baden. Die gesetzliche Waldöffnung im Jahr 1975 mit einer fast uneingeschränkten Begehbarkeit des Waldes hat die Situation weiter verschärft. Seit Ende er 80er Jahre ist auch in der Europäischen Charta durch das Europäische Parlament festgelegt worden: „Der Fußgänger hat das Recht, in einer
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gesunden, offenen Umwelt zu leben und die öffentlichen Straßen und Plätze zu angemessenen Bedingungen für die Sicherheit seiner körperlichen und seelischen Gesundheit frei zu benutzen“. Vor diesem Hintergrund wird besonders im urbanen Bereich eine ökologische Raumplanung oder ein „Lebensraummanagement“ hinkünftig unausweichlich sein, wobei zu beachten sein wird, dass eine deutliche Mehrzahl an Nichtjägern einer Minderzahl an Jägern gegenübersteht. Die Grundzüge eines „Lebensraummanagement“ können nur an einem runden Tisch mit Vertretern der Grundeigentümer, Jagdausübungsberechtigten, Gemeinde-, Fremdenverkehr und Naturschutz erarbeitet werden. Der fachliche Inhalt wird wird neben der Festlegung der bejagbaren Flächen (siehe Kapitel Jagdgebietsfeststellung und Jagdpacht) auch eine Ausscheidung von Zonen für Tourismus und von Wildruhegebiete umfassen. In beiden Zonen muss eine auf die Wildschadensprävention abgestimmte Bejagungsmöglichkeit erhalten bleiben. Die Kennzeichnung der Zonen ist durch Gebotstafeln, d.h. Tafeln mit kurz gefassten Erläuterungen zum Verhalten in der Natur und den notwendigen Einschränkungen und nicht mit Verbotstafeln vorzunehmen. Verbotstafeln werden nach bisherigen Erfahrungen langfristig kaum beachtet und führen eher zu Abneigungsäußerungen seitens der Besucher. Da bei den Teilnehmern an einem runden Tisch die Jagdausübungsberechtigten meist die einzigen Teilnehmer sind, die für ihre Tätigkeit in der Natur einen jährlichen Beitrag (=Jagdpacht) leisten, ist eine flächenbezogene Entschädigung für die jagdlichen Einschränkungen in der Tourismuszone durch den Fremdenverkehr oder die politische Gemeinde angebracht. Dieser Beitrag kann zusammen mit dem gesetzlich festgelegten 10% Anteil am
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jährlichen Pachtbetrag (siehe § 50 Bgld. Jagdgesetz 2017) und einer Unterstützung aus der Jagdabgabe des BLJV für lebensraumverbessernde Maßnahmen wie z. B. Verbesserung der Wasserversorgung, verwendet werden. Viele Betroffene werden diese in anderen Ländern bereits umgesetzten Anregungen im Burgenland für nicht durchführbar halten. Ihre Verwirklichung ist jedenfalls einen Versuch im Hinblick auf die anstehende Jagdverpachtung wert und kann viel Ärger in der Zukunft ersparen. Jäger und Öffentlichkeit Wie andere Organisationen ist die Jägerschaft bemüht ihre Leistungen in der Öffentlichkeit darzustellen. Diese PR-Arbeit beginnt bei der Standesvertretung und endet beim einzelnen Jäger und ist die Grundlage für die Beurteilung des Jägers und seiner Tätigkeit. Neueste Untersuchungen bescheinigen der Jägerschaft hohe Akzeptanz als Lieferant von gesundem Wildbret und als Lebensraumbetreuer und -gestalter; wobei das Verständnis bei der Landbevölkerung größer als im urbanen Bereich ist. Das Zusammenleben zwischen Jägern und anderen Naturnutzern ist im Revierbereich meist abhängig von der Wahrung einer respektvollen Gesprächskultur, was für den Jäger bei laufenden Übertretungen von Verboten durch andere Naturnutzer nicht immer leicht ist. Seitens der Jägerschaft werden auch im Burgenland große Anstrengungen unternommen, das Verständnis für die Jagd als Lebensraumgestalter, Wildstandsregulator, Wirtschaftsfaktor und Wildbretlieferant, durch Führung von Schulklassen, einer sehr erfolgreicher Einrichtungen wie die Werkstatt Natur in Marz und verschiedenen Veranstaltungen zu fördern. Diese Aktivitäten sind gerade in der Zeit der Corona-Krise sehr wichtig, da sich besonders der Wald großer Beliebtheit der Erholungs-
suchenden erfreut. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Öffentlichkeitsarbeit kann nur durch eine geschlossene Standesvertretung, wie sie der gut aufgestellte und liquide BLJV derzeit ist, gewährleistet werden. Ausblicke Die Corona-Krise wird die Einstellung des Menschen zur Natur ändern und vieles wird nach der Krise anders als bisher sein. Einem Sprichwort folgend sind es nicht schlechten Nachrichten die Angst machen, sondern die Unwissenheit. Verschieden Prognosen erwarten eine Wende zu mehr Nachhaltigkeit und Regionalität, sowie eine Besinnung auf natürliche Zusammenhänge. Wir dürfen aber keine Rückkehr zu ehemaligen Zuständen oder zur Selbstversorgung erwarten, denn Kreativität und Wachstum ist die Grundlage unseres Wohlstandes. Bei der Jagd werden neue Wege bei der Wildbretverwertung, beim Lebensraummanagement, in einer erhöhten Informations- und Dialogbereitschaft und einer stärkeren Ausrichtung der Bejagung auf die Lebensweise des Wildes zu berücksichtigen sein. Als Motto sollte gelten: „Jede Krise hat bisher Grundlagen für einen Neuanfang gebracht.“ •
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BLJV Informiert
In der Verbandskanzlei erhältlich… Wildsack •
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für die hygienische Entsorgung von Wildabfällen, Straßentod und Fallwild aus Maisstärke, vollständig biologisch abbaubar und kompostierbar
Abgabemenge: 15 Stück zum Preis von € 10,00 zzgl. Versandkosten
© BLJV, Grafik: Österr. Weidwerk (3)
Sonnen- & Mondkalender
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© unsplash.com/Seth Schulte
BLJV Informiert
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BLJV Informiert
Jagd im Wandel Die Jagd hat sich auch im Burgenland in den letzten Jahrzehnten stark geändert. Waren ursprünglich Reh- und Rotwild die Hauptschalenwildarten, sind heute Reh- und Schwarzwild die dominierenden Arten mit großer Anpassungsfähigkeit an den Menschen (Kulturfolger). Rotwild gilt als Stand- und im Grenzbereich zu Ungarn als häufiges Wechselwild mit neuen Verbreitungsgebieten, Muffel- und Damwild tritt regional als neues Stand- und Wechselwild auf. LJM-Stv. VetR Dr. Charlotte Klement, ELJM wHR DI Friedrich Prandl
D
as Niederwild mit ehemals guten Besätzen von Hasen, Rebhuhn und Fasan ist heute auf Hase und Fasan zusammengeschrumpft, das Rebhuhn bedarf besonderer Hegemaßnahmen zu seiner Bestandsicherung. Die Entenstrecke weist nach einem erfreulichen Anstieg eine fallende Tendenz auf. Der einst kleinflächig strukturierten Landwirtschaft sind Großflächen mit vollmechanisierter Bearbeitung gewichen. 10.000 km Verkehrswege, davon 4.000 km Güter- und 3.000 km Forstwege zerstückeln die Region des Landes. Ein beidseitig von Autobahnen und Schnellstraßen im Interesse der Verkehrssicherheit errichteter Wildschutzzaun unterbindet ehemalige Fernwechsel des Schalenwildes. Die Errichtung von Grünbrücken haben teilweise eine Verbesserung gebracht. Bei der Jagdausübung ist den Gesellschaftsjagden auf Niederwild, die neben der jagdlichen auch eine große gesellschaftspolitische Bedeutung in einer Gemeinde hatten, die Einzeljagd meist auf Schwarzwild gefolgt und dabei die Rauwildregulierung auf der Strecke geblieben. Durch die Zunahme des Schwarzwildes zur zweithäufigste Schalenwildart wurde aus der seinerzeitigen winterlichen Notzeitfütterung eine ganzjährige Futtervorlage mit Mais und anderen Getreidearten, bei den Kirrungen. Die Gefahr der Azidose, einer Pansenübersäuerung, die besonders beim Rehwild durch Vorlage attraktiver aber ungeeig02/2020
neter Futtermittel zum Verenden führt (FIWI, Jahresbericht 2019), steigt.. Azidose ist eine Pansenübersäuerung, die besonders bei Rehwild durch Vorlage attraktiver aber ungeeigneter Futtermittel zum Verenden führt (FIWI, Jahresbericht 2019). Bei den Reviergrößen ist besonders bei Eigenjagdgebieten ein Trend zu kleineren Bejagungseinheiten mit höheren Pachterlösen zu verzeichnen. Noch einschneidender war die technische Revolution bei der Jagd. Vom Futterautomat als Ersatz der manuellen Futtervorlage, von der Wildkamera anstelle mehrmaliger Beobachtungsansitze, von der digitalen Übermittlung von Erlegerfotos mit falscher Darstellung der Jagd, von „Jagd online“ als Ersatz von Abschussplänen und –listen bis zu Büchsen mit einer möglichst weiten Schussabgabe und hochentwickelten optischen Einrichtungen, wie bestens vergütete Ferngläser, Entfernungsmesser, Wärmebildgeräten, Schalldämpfer und Zieleinrichtungen von Kimme und Korn bis zu Nachtzielgeräten etc. Prof. Dr. Walter Arnold vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie in Wien berichtet in einem Artikel im Vorarlberger Jäger, Mai und Juni 2020, bezogen auf Rotwild, dass Furcht zu Nachtaktivität des Wildes führt und zu einem wesentlichen Faktor in der Lebensweise des Rotwildes geworden ist. Bei den Auslösern der Furcht steht an oberster Stelle die Jagd, besonders dann wenn ein hoher Jagddruck längere Zeit vorhanden ist.
Dr. Arnold fordert daher dringend Wildruhezonen mit einem Betretungsverbot zumindest über die Wintermonate, als Teil eines Wildtiermanagements. Kürzere Jagdzeiten und Intervalljagden machen das Wild vertrauter, sichtbarer und erleichtern dadurch die Erlegbarkeit. Notwendige Bestandreduktionen beim Schwarzwild im Hinblick auf die ASP und die Schadensvermeidung werden daher nur erreichbar sein, wenn auf die natürliche Lebensweise des Schwarzwildes durch Einschaltung von Bejagungsintervallen d.h. zeitweises Aussetzen der Bejagung – ausgenommen Schadensfälle – Rücksicht genommen wird. In Frage zu stellen ist das bereits vor Covid 19 bekannt gewordene jagdliche Home-Office bei den Bilder von Wildkameras auf den Bildschirm zu Hause übertragen werden und von zu Hause aus über einen Abschuss eines Stück Schalenwildes entschieden wird. Viele der neuen Technologien sind zweifelsohne für eine zeitgemäße Jagd unverzichtbar geworden. Bei allem Verständnis hierfür sollte aber der Kontakt zwischen Jäger und Revier mit Fährtenlesen, persönliche Wildbeobachtungen, Gespräche mit Revierbesuchern, Bau von Reviereinrichtungen etc. als wesentlicher Teil einer naturnahen, weidgerechten Jagd erhalten bleiben. Nur so wird die Jagd gegenüber der nichtjagenden Bevölkerung und den Medien argumentier bar sein. •
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BLJV Informiert
Bgld. Jagdhunde prüfungsverein BRINGTREUEPRÜFUNG am 18.07.2020 im Raume Dörfl für alle Jagdhunderassen um 7 Uhr Standquartier wird nach Eintreffen der Nennung bekannt gegeben. Prüfungsleiter: Mf OFö Ing. Alexander PRENNER, Mitterwald 33, 7350 Stoob-Süd, Telefon: 0650/3501626, E-Mail: alexander.prenner@bnet.at Prüfungsleiter-Stv.: Alexander OKTABEC, Sebastianstraße 80, 7063 Oggau/Neusiedlersee, Telefon: 0664/6285605, E-Mail: aoktabecprivat@outlook.com Nennschluss: 01.07.2020 Nenngeld=Reugeld: € 50,-- für Mitglieder, für Nichtmitglieder doppelte Nenngebühr Mindestalter des Hundes: vollendetes 8-tes Lebensmonat. Mindestens 4 Hunde, maximal 12 Hunde Jeder Hundeführer hat ein kaltes, einwandfreies Stück Wild, Raubwild oder Raubzeug (Fasan od. Ente od. Hase od. Fuchs od. Marder) mitzubringen und vor der Prüfung der Prüfungsleitung zu übergeben. Eine bereits abgelegte Schussprüfung ist der Prüfungsleitung vorzuweisen. Keine Nennung mehr möglich!! VOLLGEBRAUCHSPRÜFUNG am 12./13.09.2020 im Raume Neusiedl für alle Vorstehhunderassen um 7 Uhr 30. Standquartier wird nach Eintreffen der Nennung bekannt gegeben. 2.Tag: Standquartier und Treffpunkt wird am Ende des 1. Tages bekannt gegeben. Prüfungsleiter: Gerhard LEIER, Angergasse 29c, 7123 Mönchhof,
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Telefon 0681/81686969, E-Mail: gerhard.leier@gmx.at Prüfungsleiter-Stv.: Paul PITTNAUER, Mühlgasse 13, 7122 Gols, Telefon: 0699/10858066, E-Mail: paul.pittnauer@aon.at Nennschluss: 30.08.2020 Nenngeld=Reugeld: € 90,-- für Mitglieder, für Nichtmitglieder doppelte Nenngebühr. Zusatzarbeit: € 20,--. Die Schweißarbeit wird auf einer Übernachtfährte gearbeitet und es wird Rotwildschweiß verwendet. Mmaximal 12 Hunde, mindestens 4 Hunde. FELD- und WASSERPRÜFUNG Feldprüfung, Wasserprüfung u. Anlagenprüfung am 13.09.2020 im Raume
Neusiedl für alle Vorstehhunderassen um 7 Uhr. Standquartier wird nach Eintreffen der Nennung bekannt gegeben. Prüfungsleiter: Mf Johann DOBROVITS, untere Hauptstraße 24, 7041 Wulkaprodersdorf, Telefon: 0664/5451700, E-Mail: jive.dobro@bkf.at Prüfungsleiter-Stv.: Alois FRANK, Zickhöhe 17, 7142 Illmitz, Telefon: 0664/3512630 Nennschluss: 30.08.2020 Nenngeld=Reugeld: € 70,-- für Mitglieder, Nichtmitglieder zahlen doppelte Nenngebühr. Es werden maximal 24 Hunde zur Prüfung zugelassen.
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© Pixabay
Prüfungen 2020
BLJV Informiert
Für die beiden Herbstprüfungen gelten folgende Punkte: • Die Nennungen sind gut leserlich in Blockschrift vollständig auszufüllen und bis spätestens • bzw. 30.08.2020 (Nennschluss) ausnahmslos an den Prüfungsleiter zu senden. • Es sind Flinte, genügend Schrotpatronen (für WasserarbeitStahlschrote) • sowie frisches, einwandfreies Schleppwild (Fasan, Ente, Hase und Raubwild-Fuchs für VGP) ist mitzubringen. • Jeder Hundeführer hat die vollständig ausgefüllte OriginalAhnentafel am Tag der Prüfung • der Prüfungsleitung zu übergeben (Hundebesitzer ist anzuführen). • Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist der Prüfungsleitung vorzuweisen, Jagdkleidung ist erforderlich. SCHWEISSSONDERPRÜFUNG (SSP) am 26.10.2020 im Raume Dörfl für alle Jagdhunderassen um 7 Uhr. Standquartier wird nach Eintreffen der Nennung bekannt gegeben. Prüfungsleiter: Mf OFö Ing. Alexander PRENNER, Mitterwald 33, 7453 Stoob-Süd, Telefon: 0650/3501626,
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E-Mail: alexander.prenner@bnet.at Prüfungsleiter-Stv.: Mf Stefan MIGSICH, Wiesengasse 12, 7042 Antau, Telefon: 0699/14211156 E-Mail: s.migsich@bnet.at Nennschluss: 12.10.2020 Nenngeld=Reugeld: € 90,-- für Mitglieder, für Nichtmitglieder € 90,-- plus € 30,-Die Nennungen sind gut leserlich in Blockschrift vollständig auszufüllen und bis spätestens 12.10.2020 (Nennschluss) an den Prüfungsleiter zu senden. Mindestalter: vollendetes 18tes Lebensmonat. Jeder Jagdhund muss bereits eine Schussprüfung erfolgreich abgelegt haben, d.h. dass keine Schussempfindlichkeit festgestellt wurde. Mindestens 3 Hunde, maximal 12 Hunde. Bei der Schweißfährte wird Rotwildschweiß verwendet.
Jagdkleidung ist erforderlich. Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung (PO) des ÖJGV für Vorstehhunde bzw. nach der gültigen PO für Einzelleistungen des ÖJGV. Nennformulare können bei der Geschäftsstelle unter der Nummer 0676/5750010 angefordert, von der Homepage des ÖJGV (www.oejgv.at) oder von der Homepage des Bgld. JHPV (www.bjhpv.at) heruntergeladen werden. Die Nenngebühr ist ausnahmslos auf das Konto d. RAIKA Gols, IBAN: AT71 3300 0000 0234 4406, BIC: RLBBAT2E einzuzahlen und die Einzahlungs-bestätigung ist mit der Nennung an den Prüfungsleiter zu senden, denn ohne diese wird die Nennung nicht anerkannt. Sämtliche Termine finden Sie auch auf unserer Homepage www.bjhpv.at.
Jeder Hundeführer hat die vollständig ausgefüllte Original-Ahnentafel am Tag der Prüfung der Prüfungsleitung zu übergeben (Hundebesitzer ist anzuführen). Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist der Prüfungsleitung vorzuweisen,
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Thema: Österreich
Neuigkeiten des Dachverbandes Jagd Österreich Auch „Jagd Österreich“ hat auf die Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung des Corona-Virus reagiert und gemeinsam mit den Landesjagdverbänden über die Auswirkungen auf die Jagd informiert. In der Zwischenzeit wurden die Maßnahmen wieder gelockert und die Jagdausübung ist fast uneingeschränkt möglich. Chance für die Direktvermarktung! Die Corona-Maßnahmen hatten auch direkte Auswirkungen auf die Abholung/Bearbeitung von Wild durch Wildbrethändler. Durch die Schließung der Grenzen zu unseren östlichen Nachbarländern mangelte es an Arbeitskräften, der Export in wichtige Absatzmärkte
war durch die Grenzsperren erschwert und die Nachfrage in der Gastronomie war vollständig zum Erliegen gekommen. Viele Betriebe hatten damit die Abholung von Wild eingestellt. Mit Aussendungen und Pressemeldungen wurde auf die Wichtigkeit der Direktvermarktung hingewiesen.
Managementplan für den Umgang mit Kalamitäts flächen vorgestellt Der Forst & Jagd-Dialog, die Landwirtschaftskammer Österreich und die „JAGD ÖSTERREICH“ stellten einen gemeinsamen Leitfaden für den forstlich und jagdlich abgestimmten Umgang mit Kalamitätsflächen vor. Im Jahr 2018 lag die durch Wind und
Borkenkäfer geschädigte Holzmenge gemeinsam bei rund 9, 4 Millionen Vorratsfestmeter. Eine Zunahme dieser Holzmenge ist wahrscheinlich, bedingt durch weitere Wetterextreme und dem voranschreitenden Klimawandel in den nächsten Jahren. Im Rahmen des Forst & Jagd-Dialogs haben Experten aus Forst und Jagd einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, um den Umgang mit solchen Flächen systematisch zu planen und die jeweiligen Zielsetzungen bzw. Maßnahmen im Waldbau und Schalenwildmanagement sowie eventuell zusätzlichen Maßnahmen aufeinander abzustimmen. Die 24-Seiten handliche Broschüre umfasst insgesamt rund 50 Planpunkte und Fragestellungen, um eine Wiederbewaldung der Flächen durch forstliche und jagdliche Maßnahmen zu optimieren. Zudem bietet der Leitfaden wichtige Hinweise, Beispiele und zahlreiche lokale Ansprechpartner, die Waldeigentümer wie Jagdverantwortliche in ihrem Handeln unterstützen können. Auf den Websites der Landwirtschaftskammern sowie auf www. jagd-oesterreich.at steht die Broschüre kostenlos als Download zur Verfügung.
„JAGD ÖSTERREICH“ auf der „Hohen Jagd und Fischerei“ in Salzburg
Jagd Österreich auf der „Hohen Jagd“
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Die Messe „Die Hohe Jagd & Fischerei“ war auch heuer wieder Dreh- und Angelpunkt für Neuigkeiten rund um 02/2020
© alle Fotos: Jagd Österreich
Corona-Virus: Informationen zur Ausübung der Jagd
Thema: Österreich
Jagd, Outdoor und Fischerei in Österreich. Generalsekretär Klaus Schachenhofer und PR- und Marken Manager Lutz Molter standen an allen Tagen der Messe als Ansprechpartner bereit und konnten zahlreiche Jägerinnen und Jäger am Messestand begrüßen. Positiv zu verbuchen war der hohe Andrang am Stand und die große Nachfrage nach Informationsmaterial zu „JAGD ÖSTERREICH“, dem Forst & Jagd Dialog und Jagdfakten.at. Im Interview mit dem ORF Salzburg konnte Präsident Ing. Roman Leitner über die Auswirkungen des Klimawandels auf die heimischen Wildtiere informieren und auch auf den aktuellen Stand der Afrikanischen Schweinepest eingehen. Um die Aussteller und die Besucher der Messe auf die Gefahren der Afrikanische Schweinepest hinzuweisen, informierte „JAGD ÖSTERREICH“ die Messeleitung im Vorfeld der Messe, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen an die Aussteller und Besucher zu kommunizieren. Im Rahmen der Messe lud Ungarn eine österreichische Delegeation zum Stand zur 2021 geplanten Weltjagdausstellung „One with Nature 2021“ ein. Ob Österreich sich bei der Weltjagdausstellung beteiligen wird, hängt noch von der offiziellen Entscheidung der Bundesregierung ab.
Relaunch Jagdfakten.at Das Informationsmedium „Jagdfakten. at“ wurde überarbeitet und hat nun ein neues Erscheinungsbild. Neben neuen technischen Standards der Darstellungen der Website wurde auch die Redaktion erheblich erweitert. Neu ist ebenfalls die Erweiterung eines Kinderkanals, der neben vielen Informationen für Kinder auch interaktive Elemente und Spiele beinhalten wird. Jagdfakten. 02/2020
Die vier Säulen der Jagd in Österreich - jagdfakten.at at wurde geschaffen, um objektive Informationen zu Wild, Wald, Natur und Jagd für Nicht-Jäger anzubieten und somit einen sachlichen Dialog zu fördern. Ein wesentlicher Punkt zur Verbreitung der Internetseite ist jedoch die Mithilfe aller Jägerinnen und Jäger durch das aktive Mitkommentieren der Beiträge auf der Facebook-Seite: Jagdfakten.at. Die Redaktion freut sich auch über Ihre Mitarbeit, Ideen, Artikel und ganz besonders über die Einsendung von Fotos unter kontakt@jagdfakten.at.
26. Jägertagung in Aigen Unter dem Motto „Jagd im Wandel – Globale Probleme und lokale Lösungen“ fand vom 9.-10. März die Jägertagung in Aigen im Ennstal statt. Das Programm behandelte aktuelle Herausforderungen und Probleme zum Wildlebensraum in Österreich, die daraus folgenden Aufgaben für die Jägerschaft und die Jagdverbände sowie aktuelle Themen wie den Wolf und den Einsatz von Jagdhunden in Wolfsgebieten. Ein für die Außenwirkung wichtiger Beitrag befasste sich mit dem Verhalten von Jägerinnen und Jägern in den sozialen Netzwerken wie Facebook und Co. Anschaulich wurde gezeigt, dass die Jägerschaft insgesamt noch besser nach außen kommunizieren sollte. Gerade Fotos von erlegten Wildtieren seien kri-
tisch zu betrachten, da diese oftmals bei Nicht-Jägern negative Emotionen auslösen und somit Anstoß zur Kritik an der gesamten Jagd geben. Zu weiteren Diskussionspunkten zählten u.a. die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Kulturlandschaft und die Herausforderungen der Niederwildhege. Die Maßnahmen, die die Jägerinnen und Jäger bei der Pflege des Niederwildes setzen, dienen jedoch nicht nur den jagdbaren Wildarten, sondern allen Wildtieren wie Singvögeln, Insekten und Amphibien. Die Jägerschaft leistet beispielsweise mit den biotopverbessernden Maßnahmen einen erheblichen Anteil zum Artenschutz und sollte dies auch entsprechend betonen.
Presseinformation am Beginn der Hauptjagdzeit mit Einschränkungen durch COVID-19 Im April bzw. Mai startete in Österreichs Bundesländer die Jagdsaison auf Reh- und Rotwild. Neben den sich stetig ändernden Rahmenbedingungen aufgrund der COVID-19 Maßnahmen hat „JAGD ÖSTERREICH“ die Jägerinnen und Jäger Österreichs motiviert, die Chance als regionale Direktvermarkter zu nutzen, um das Wildbret in der Bevölkerung bekannter zu machen.
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Thema: Österreich
GF Video Konferenz Zusätzlich wurde und wird an einer österreichweiten Plattform „Wildes Österreich“ und ein einheitliches Label die Direktvermarktung von Wildbret gearbeitet. Hinsichtlich der Tätigkeiten der Jägerinnen und Jäger im Rahmen der Revierdienste stellte „JAGD ÖSTERREICH“ klar, dass die Bejagung des Reh- und Rotwildes aufgrund behördlicher Abschusspläne im Hinblick auf die Wildschadenssituation zu erfolgen hat. Auch die vorsorgliche stärkere Beobachtung und Bejagung des Schwarzwildes zählt zu den wichtigen jagdlichen Aufgaben. Österreichs Jägerinnen und Jäger erfüllen damit systemrelevante Dienste zu Gunsten der Allgemeinheit, so Präsident Leitner.
Konferenzen in Zeiten des Coronavirus Die Arbeit an gemeinsamen Projekten ging auch in Zeiten des Coronavirus weiter! Mittels Online-Konferenz koordinieren und besprechen sich aktuell die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Landesjagdverbände. Vor allem die Auswirkungen des Coronavirus auf den Jagdbetrieb (Veranstaltungen, Schießbetrieb) in Österreich waren neben der österreichweiten Wildbret-Plattform Thema.
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Jagd Memory Spiel online
Presseinformation: „JAGD ÖSTERREICH“ ruft zur Rücksichtnahme auf Wildtiere auf. Die anhaltenden guten Wetterbedingungen und die anstehenden Osterfeiertage zogen viele Menschen zur Erholung in die freie Natur. „JAGD ÖSTERREICH“ appellierte an die Naturnutzer einen respektvollen Umgang mit der Natur, den Wildtieren und deren Lebensräumen an den Tag zu legen und folgende Punkte zu beachten: • bitte bleiben sie auf den Wegen, • lassen sie Hunde und Katzen nicht freilaufen und • fassen sie gefundene Wildtiere nicht an „JAGD ÖSTERREICH“ rief zur Rücksichtnahme auf Wildtiere auf. „In unseren Revieren ist die Brut- und Setzzeit der Wildtiere voll im Gange und viele Jungtiere sind zum Schutz vor Fressfeinden versteckt. Derzeit findet man manchmal Junghasen oder Gelege von Enten und in ein paar Wochen auch Rehkitze versteckt im Gras liegen. Ich appelliere an jeden Naturfreund diese Jungtiere nicht anzufassen. Die Elterntiere sind oft nicht weit entfernt und nehmen ihre Jungtiere nach einem menschlichen Kontakt oftmals nicht mehr an“, erklärte Ing. Roman Leitner, Präsident von „JAGD ÖSTERREICH“.
Das Jagdfakten Memory-Spiel Das Jagdfakten Memory-Spiel ist seit Ostern online und erfreut Groß und Klein. Das Jagdfakten Memory trainiert spielerisch das Gedächtnis und zeigt dabei viele unserer österreichischen Wildtiere. Damit erhält die Aufklärungsplattform Jagdfakten.at das erste Spielelement für Kinder.
Presseinformation: Revierzugang für Jagd pächter aus Nachbarstaaten wieder ermöglicht Die Einschränkungen des Grenzverkehrs haben in der Coronakrise den Revierzutritt für Jagdpächter und ganzjährige Abschussvertragsnehmer aus Nachbarstaaten bisher nicht erlaubt. „JAGD ÖSTERREICH“ hat bundesweite Rechtssicherheit im engen Austausch mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI)für den Revierzugang dieser Personen erreicht. Gerade in landwirtschaftlich geprägten Regionen und im Bereich des Objektschutzwaldes ist eine Regulierung des Wildtierbestandes zur Minimierung des Wildschadens eine wichtige Säule der nachhaltigen Landnutzung und damit systemrele02/2020
Thema: Österreich
Einschränkungen im Grenzverkehr durch COVID 19 wurden für Jagdpächter gelockert vant. Der Schutz landwirtschaftlicher Nutzpflanzen sowie die Kontrolle der Wildtiergesundheit hinsichtlich der Tierseuchenprävention gehört zu den wichtigen Aufgabenfelder der Jägerinnen und Jäger in Österreich. Abschussvertragsnehmer und Jagdpächter aus Nachbarstaaten wurden jedoch bisher durch die erschwerten Grenzübergänge im Maßnahmenpaket zur Eindämmung von COVID-19 bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten empfindlich eingeschränkt.
Kein #Neuland – Wildbret, Jagd und JägerInnen erobern das www! Der Zusammenschluss der neun Landesjagdverbände JAGD ÖSTERREICH baut seine digitalen Kanäle aus. JAGD ÖSTERREICH ist die starke Interessensvertretung für alle 130.000 Jägerinnen und Jäger auf nationaler und internationaler Ebene. Über sein Webportal www.jagd oesterreich.at präsentiert der Verband regelmäßig die aktuellen Neuigkeiten der Jagd in Österreich. Ausgerüstet mit einer dyna02/2020
mischen Interaktivkarte, die alle Aktivitäten der Jagd in Österreich präsentiert, bildet das Webportal des Verbandes die Drehscheibe für eine große Vielfalt an Informationen. So werden alle Weiterbildungsangebote der Landesjagdverbände, Schießplätze, Jagdvereinigungen, Geschäfte und Kulturveranstaltungen übersichtlich mit Adresse und Kontaktmöglichkeit abgebildet. Auch für Medienvertreter bietet das Webportal nützliche Informationen wie Pressemitteilungen aus den Bundesländern, Statistiken und Positionspapiere. Der Verband ist auch auf Social Media aktiv und versorgt seine Follower regelmäßig mit aktuellen Nachrichten zur Jagd aus Österreich und der Welt. Folge uns auf Facebook!
Wildes Österreich – die Online- Plattform für Wildbret!
Wertschätzung gegenüber dem Produkt der heimischen Jagd in der Bevölkerung steigern. Anbieter von heimischem Wildbret wie Direktvermarkter, Gastronomen und Veredelungsbetriebe können sich in wenigen Schritten auf der Plattform registrieren und ein Profil mit ihren Angeboten anlegen. Die Anbieter profitieren durch die professionelle Vermarktung des Netzwerkes und erreichen durch hohe Reichweiten ein breites Publikum und werben somit auch neue Kunden. Wildes Österreich will das gute Lebensmittel Wildbret in den Fokus der Öffentlichkeit stellen und mit leichten Kochrezepten, zahlreichen Informationen und einem starken Marketing die Begeisterung für Wildbret wecken. Das Wildbret zu einer bewussten Ernährung gehört, macht auch der ökologische Fußabdruck deutlich, denn Wildbret ist frei von Tiertransporten oder langen Lieferketten. •
Ab Juli 2020 ist www.wild-oesterreich. at, ein digitaler Marktplatz für Wildbret aus heimischen Revieren, online! Die von JAGD ÖSTERREICH gegründete Plattform soll die Wildbretvermarktung in Österreich unterstützen und auch die
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Neuigkeiten aus den Bezirken Neusiedl am See
Am 09. Mai 2020 kam es im Genossenschaftsjagdgebiet Frauenkirchen zu einer besonderen Rettungsaktion. Nach Verständigung durch den Frauenkirchner Landwirt Ludwig Birschitzky machten sich Jagdpächter Paul Ehn und dessen Sohn Christian auf den Weg zu einem nahegelegenen Wasser-Überlaufbecken, aus dem ein – offenbar vom Durst getriebener – Rehbock nicht mehr aus eigener Kraft herauskam. Jegliche Versuche des gut veranlagten Jahrlings aus dem mit schwarzer Folie ausgelegten und umrandeten Becken zu flüchten, scheiterten schon nach wenigen Metern. Der Bock rutschte auf der nassen Folie immer wieder ins Wasser zurück. Die Weidkameraden entschieden sich kurzerhand, dem Stück eine Decke über das Haupt zu werfen, in der Hoffnung, ihn danach bergen zu können – was auch gelang. „Dass gleich
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der erste Wurf mit der Decke gepasst hat, hat mich selbst verwundert, aber auch gefreut“, so Christian Ehn. Quasi blind, mit der Ansitzdecke über Haupt und Lichter, ließ sich der Bock gänzlich ohne Gegenwehr aus dem Becken tragen. Nach einer kurzen Verschnaufpause und nachdem die Jagdkollegen die Decke entfernt haben, trat der Bock gesund die Flucht an. „Ohne die Verständigung durch Ludwig Birschitzky und unsere gemeinsame Hilfe, wäre der Bock mit Sicherheit im Überlaufbecken verendet. Bei unserer Ankunft war er mit seinen Kräften schon fast am Ende“, schilderte Pächter Paul Ehn die Situation. Dass ein Miteinander von Jagd und Landwirtschaft nicht nur wichtig, sondern auch überaus förderlich ist, zeigt auch diese gelungene Rettungsaktion. Weidmannsdank an alle Beteiligten!
Reh zu Tode gebissen
Ende Mai wurde im Jagdgebiet Weiden am See eine hochbeschlagene Geiß durch einen freilaufenden Hund getötet. Die Hundeführerin und ihr Begleiter bemerkten zwar kurz die Abwesenheit des Hundes, hatten aber keine Kenntnis über das wildernde Verhalten des Vierbeiners. Der Hund kehrte blutverschmiert zur Hundeführerin zurück, dennoch musste diese erst durch Anhalten des zuständigen Jagdleiters auf das Fehlverhalten des Hundes hingewiesen werden. Bei der folgenden Nachsuche durch Mitglieder der Jagdgesellschaft wurde die mit zwei Kitzen trächtige Rehgeiß verendet aufgefunden. Die Hundehalterin wurde angezeigt, eine entsprechende Schadensersatzzahlung durch einen Anwalt eingefordert. 02/2020
© GJ Frauenkirchen (2), GJ Frauenkirchen (2)
„Rehbock aus Überlaufbecken gerettet“
Aus den Bezirken
Eisenstadt
Papillomatose beim Reh
Am 10. Juni 2020 konntekonnte diese kranke Rehgeiß beim Abendansitz erlegt werden. Obwohl dieses Stück schon öfters gesehen wurde, konnte dieses erst jetzt zur Strecke gebracht werden. Laut Diagnose vom Tierarzt Dr. Roman Jandrinitsch handelt es sich hier um eine Viruserkrankung „Papillomatose“ mit
starkem Verlauf. Diese Erkrankung zeigt sich nur äußerlich mit warzenartigen Wucherungen an der Haut. Bis dato gibt es noch keinen Nachweis, dass dieser Virus auf den Menschen übertragen wurde. Ebenso wurde vom Tierarzt
bestätigt, dass diese Erkrankung im Bezirk immer häufiger vorkommt. Auch das Wildbret ist bei geringem Verlauf durchaus genusstauglich und unbedenklich zu verarbeiten.
Jennersdorf
Relaunch
Woche des Raubwildes
© Adalbert Luka (3), Bez.Gst. JE
In den Monaten Jänner und Feber wurden im Jagdbezirk Jennersdorf revierübergreifende Jagden (Ansitz- und Baujagden) durchgeführt. Bei den Jagden im Hegering II vom 2.2.bis 8.2.2020, im Hegering III vom 7.2. bis 14.2.2020, im Hegering V vom 1.2. bis 8.2.2020 und in den Hegeringen VI und VII vom 6.1. bis 12.1.2020 wurden insgesamt 33 Füchse, 5 Marder, 1 Dachs und 6 Wildschweine erlegt. Zur Förderung des jagdlichen Brauchtums und des Zusammengehörigkeitsgefühls wurden nach den Jagden Streckenlegungen durchgeführt, die von den Jagdhornbläsern musikalisch gestaltet wurden. Im Anschluss gab es jeweils einen Schüsseltrieb. 02/2020
Neue Website für den Jagdverein Deutsch Kaltenbrunn Die Jäger in Deutsch Kaltenbrunn nutzen die Möglichkeiten der neuen Medien und haben eine eigene Website gestaltet. Der Verein präsentiert dort seine jagdlichen Tätigkeiten sowie seine Veranstaltungen und möchte damit der örtlichen Bevölkerung sein Wirken näher bringen. Zusätzlich wird das direkt zu vermarktende Wildbret auf der Seite angeboten, damit Interessierte ihre Vorbestellungen machen oder sich über Verkaufstage im Jagdhaus informieren können. Als besonderes Highlight finden sich auch Rezepte und Tipps zur Wildküche um die Begeisterung für heimisches Wildbret sowie dessen hervorragenden Geschmack zu steigern. Weiter Infos unter: www.jagdverein-dk.at
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Aus- und Weiterbildung 2020 Aufgrund der Corona-Maßnahmen musste das Kursprogramm 2020 drastisch gekürzt werden. Folgende Kurse werden heuer (Änderungen vorbehalten) angeboten:
Die wildbrethygienische Beschau des erlegten Wildes durch die „kundige Person“ ist unabdingbar für die Direktvermarktung und stellt eine hohe Verantwortung dar. In dem Kurs werden die Grundkenntnisse und gesetzlichen Vorschriften sowie die Kenntnis über die wichtigsten Krankheiten, bestimmte Vorkehrungen für ein hygienisches Aufbrechen, das Einhalten einer korrekten Kühlkette und vieles mehr vermittelt. Voraussetzungen: mind. 3 abgelaufene Jahresjagdkarten sowie aktuell gültige bgld. Jagdkarte Termine: 12. September, 9:00 – 18:00 Uhr, GH Zum Fröhlichen Arbeiter, Apetlon 19. September; 9:00-18:00 Uhr; GH Herics, Großpetersdorf Seminargebühr: € 45,--
Wildgrill-Seminar Bei diesem Grillkurs zeigt Ihnen Haubenkoch Georg Gossi alles was man braucht, um Wildfleisch in ein besonderes kulinarisches Erlebnis zu verwan-
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deln. Schritt für Schritt erfahren Sie, wie das Wild auch am Grill schmackhaft zubereitet werden kann. Egal ob Anfänger oder Griller aus Leidenschaft - unser „Wild gegrillt“-Seminar ist für Jeden ein „Highlight“. Termine: 10. Juli; 16:00 – 20:00 Uhr; Werkstatt Natur, Marz 18. Juli; 16:00 – 20:00 Uhr; Kochtheater Oberwart, Wienerstraße 28-30 Seminargebühr: € 128,--
Fallenstellerkurs Totschlagfalle Schwerpunkte des Kurses sind die gesetzlichen Grundlagen der Fallenjagd im Burgenland sowie der sichere und vor allem verantwortungsvolle Umgang mit dem Fangeisen. Weiters werden praktische Erfahrungen des Referenten anschaulich und praxisgerecht vermittelt, die helfen, diese Möglichkeit der Raubwildregulierung erfolgreich im Jagdbetrieb umzusetzen. Nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 befähigt dieser Kurs nach erfolgreich abgelegter Fallenstellerprü-
fung das Aufstellen von registrierten Totschlagfallen im Revier. Termin: 22. August 2020; 9:30 bis 15:30 Uhr; Werkstatt Natur, Marz Seminargebühr: € 65,--
Messer schleifen Nur ein scharfes Messer erfüllt seine Funktion im Jagdbetrieb oder der Küche! Entsprechend geschärft und behandelt, macht das Arbeiten Freude und geht leicht von der Hand. Messermacher Bernhard Pieber zeigt, dass das Schärfen eines Messers keine Hexerei ist und wie danach die richtige Pflege die Funktion des Messers lange erhalten wird. Eigene Messer sind beim Kurs explizit erwünscht! Termine: 4. September, ab 18:00 Uhr; Stinatz 5. September, ab 18:00 Uhr; Stinatz Seminargebühr: € 25,--
Messer machen In diesem zweitägigen Seminar gibt Messermacher Bernhard Pieber nicht nur sein Wissen rund ums Messerma02/2020
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Grundschulung – Kundige Person
Termine
chen weiter, sondern „begleitet“ jeden einzelnen Seminarteilnehmer auf den Weg hin zu seinem eigenen Messer. An den beiden Kurstagen gestalten Sie zu Beginn aus Stahl eine Klinge und schleifen die Form bzw. die Konturen des Messers. In weiteren Arbeitsschritten wird unter anderem das Hohlschleifen der Schneide und das Bohren der Grifflöcher durchgeführt. Anschließend wird die Klinge gehärtet und fertig gestellt. Den Abschluss bilden die Gestaltung des Messergriffes und die Feinarbeit. Sie können gerne Ihre eigenen Vorstellungen mitbringen und unter Anleitung von Bernhard Pieber Ihr Messer individuell gestalten. Ein Seminar für diejenigen, die ihr Jagdmesser nicht „von der Stange“ kaufen wollen sondern etwas Besonderes, Einzigartiges und eigenhändig Gefertigtes
in ihre Messerscheide führen wollen. Termin: Achtung zweitägiger Kurs 4./5. September, jeweils 9:00 – 17:00 Uhr, Stinatz Seminargebühr: € 490,-- (inkl. Verpflegung. Unterkunft nicht enthalten)
Zerwirkkurs Schalenwild Wer sein Wild richtig versorgt, effizient verarbeitet und hygienisch verpackt, wird in Zukunft auch seine erlegten Stücke rentabel vermarkten und den Erlös aus dem Wildbretverkauf deutlich steigern können. Aber auch für den „Eigenverzehr“ gilt es, das erlegte Wild entsprechend fachgerecht herzurichten. In diesem Seminar wird nachvollziehbar demonstriert, worauf es beim Zerwirken ankommt. Verschiedene Schnittführungen sowie Zerwirktechniken
werden vorgestellt und es besteht die Möglichkeit, auch eigene erlegte Stücke zum Kurs mitzubringen. Achtung: im Anschluss findet der Kurs „Wildbretveredelung“ statt. Termine: 18. Juli, 9:15 – 12:30 Uhr; Treffpunkt Tankstelle Weber (Cafe „The Bar“) Güssing 19. Juli, 9:30 – 12:30 Uhr, Werkstatt Natur, Marz 12. September, 9:30 – 12:30 Uhr; Werkstatt Natur, Marz 19. September, 9:30 – 12:30 Uhr, Treffpunkt Tankstelle Weber (Cafe „The Bar“) Güssing Seminargebühr: € 64,--
Zerwirkkurs Niederwild Das Zerwirken und richtige Vorbereiten von Niederwild für die Küche gerät lei-
In tiefer Betroffenheit und Trauer gibt Kettner als Tochter der Schmid Industrie Holding Nachricht vom Ableben von
Gewerke Kommerzialrat
Friedrich Schmid
†
Industrieller, der am 31. März 2020 im 78. Lebensjahr den Kampf gegen seine Krankheit verloren hat und friedlich eingeschlafen ist. Friedrich Schmid hat über viele Jahrzehnte hinweg aus einem kleinen Kalkwerk im südlichen Niederösterreich eine der größten und erfolgreichsten österreichischen Unternehmensgruppen im Baustoffbereich mit Unternehmen in 25 Ländern geschaffen. Vor rund 10 Jahren zog er sich aus dem operativen Geschäft zurück und übergab die Agenden an die nächste Generation, blieb aber seinen Firmen und vor allem seinen Mitarbeitern intensiv verbunden. Mit dieser Übergabe hatte Friedrich Schmid vermehrt Zeit, sich seiner großen Passion, der Jagd, zu widmen. Er machte sein Hobby im weiteren Sinne zum Beruf und übernahm Kettner, den führenden Jagdausstatter Österreichs, um diesen wieder „zu dem zu machen, was er einmal war“! Auf diesem Weg durften wir ihn ein Stück begleiten. Sein Tod hinterlässt im Konzern eine große Lücke, die uns alle betroffen macht. Er hinterlässt vor allem auch das Vermächtnis, seinen Weg und seine Prinzipien in Zukunft weiter zu verfolgen und damit sein Andenken zu ehren. Unser besonderes und tief empfundenes Mitgefühl gilt seiner über alles geliebten Familie, insbesondere seiner Gattin, seinen Kindern sowie seinen Enkelkindern. Weidmannsruh! In dankbarem Gedenken und im Namen aller 6300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baumit, Austrotherm, Murexin, Wopfinger Transportbeton, Wolf Plastics, Lorencic, Eurofillers, Furtenbach, Ortner, Kettner sowie Werbeagentur Wahrheit. Wopfing, im April 2020
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Termine
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Wildbret-Veredelung: Dieses Seminar, das als Aufbaumodul zum Zerwirkkurs gesehen wird, beschäftigt sich primär mit der Weiterverarbeitung des zerlegten Wildbrets. So erfahren die Seminarteilnehmer Wissenswertes über die Produktion von zum Beispiel Wurst, Speck Grammeln und Co, die aus Wildbret hergestellt werden können. Nach dem Besuch dieses Kurses werden Sie staunen, welch kulinarische Köstlichkeiten aus Wildbretteilen entstehen können, die vielleicht zuvor achtlos als unbrauchbar entsorgt wurden. Termine: 18. Juli, 14:00 – 17:30 Uhr; Treffpunkt Tankstelle Weber (Cafe „The Bar“) Güssing
19. Juli, 14:00 – 17:30 Uhr, Werkstatt Natur, Marz 12. September, 14:00 – 17:30 Uhr ; Werkstatt Natur, Marz 19. September, 14:00 – 17:30 Uhr, Treffpunkt Tankstelle Weber (Cafe „The Bar“) Güssing Seminargebühr: € 65,--
Wiederlader-Seminar Obwohl in Wahrheit schon eine sehr alte Tätigkeit (seit ca. 150 Jahren üblich), erfreut sich das Wiederladen bzw. das Selbstladen von Munition für die Jagd immer größerer Beliebtheit. Dieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis in den Bereichen Rechtsvorschriften, Ladekomponenten, 02/2020
© Christian Toth
der immer mehr in Vergessenheit. Wo es noch vor gar nicht allzu langer Zeit als Selbstverständlichkeit galt, zu wissen, wie man einen Hasen oder ein Huhn küchenfertig zurichtet, so ist es heute für manche komplettes Neuland. Fasane richtig rupfen, Hasen gekonnt abbalgen und Entenbrüstchen ganz leicht entnehmen sind nur einige Dinge, die hier gezeigt werden und der kulinarischen Nutzung der herbstlichen Niederwildbeute nichts mehr im Wege stehen lässt. Termine: 17. Oktober, 9:15 – 12:00; Treffpunkt Tankstelle Weber (Cafe „The Bar“) Güssing 17. Oktober, 14:00 – 17:00; Werkstatt Natur, Marz Seminargebühr: € 65,--
Termine
Geräte und Werkzeuge, Ladeverfahren, Innenballistik sowie Unfallvorschriften. Erlernen Sie bei diesem Seminar wie Sie Ihre eigenen Patronen produzieren können. Termin: 10. Oktober 2020; 10:00- 14:00 Uhr; Werkstatt Natur, Marz Seminargebühr: € 65
Nachschulung kundige Person – Termine 2020 Im Rahmen der Neuregelung der Grund- und Nachschulung der Kundigen Person durch den Erlass der Abtei-
KONTAKT UND ANMELDUNG: •
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lung 6 vom Amt der Bgld. Landesregierung ist unter anderem eine Fortbildungsverpflichtung beeideter/ aktiver Kundiger Personen längstens nach 6 Jahren (statt bisher 10 Jahre) vorgeschrieben. In einer Übergangsregelung ist dabei festgelegt, dass Personen, die eine Grund- oder Nachschulung in den Jahren 2012, 2013 oder 2014 absolviert haben, eine Fortbildungsveranstaltung im Jahr 2020 absolvieren müsen, um die Befähigung zur Wildbeschau zu behalten. Aufgrund der aktuelllen COVID-19 Situation können heuer nur begrenzt
Fortbildungsveranstaltungen (s.u.) angeboten werden. Daher wurde eine Verlängerung der ursprünglichen Fortbildungsfrist der oben genannten Jahrgänge bis Ende 2021 seitens der Abteilung 6 vom Amt der Bgld. Landesregierung genehmigt. Das Kursausmaß der Nachschulung beträgt mindestens sechs Stunden. Im Anschluss an die absolvierte Schulung erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung, die der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen ist. Eine Anmeldung in der Verbandskanzlei ist unbedingt erforderlich.
ANMELDE- UND STORNEBEDINGUNGEN:
Fö. Ing. Roman Bunyai MA Leiter der „Werkstatt Natur“ - jagdliche Aus- und Weiterbildungsstätte des BLJV Telefon: 0664/24 111 53 Burgenländischer Landesjagd verband, 7000 Eisenstadt, Johann Permayer-Straße 2a
Anmeldung per Email (info@ Werkstatt-Natur.at bzw.kurse@bljv.at) oder telefonisch unter 0664/24 111 53 bzw. in der Verbandskanzlei des BLJV unter 02682/66878
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie zeitgerecht vor dem Seminar eine Anmeldebestätigung, Informationen zum Seminar und eine Bankverbindung, wo der jeweilige Seminarbeitrag einzuzahlen ist. Mit der Einzahlung des Seminarbeitrages akzeptieren Sie unsere An-meldeund Stornobedingungen; die Einzahlung gilt als fixe Seminarbuchung. Eine Barzahlung vor Ort ist NICHT möglich. Kommt ein Seminar nicht zustande oder ist bei Ihrer Einzahlung die maximale Teilnehmeranzahl bereits überschritten, so werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt; der Seminarbeitrag wird Ihnen
rücküberwiesen. Der BLJV behält sich vor, gegebenenfalls das Seminarprogramm abzuändern. Storno-Bedingungen: Abmeldung vom Seminar bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei, Seminarbeitrag wird zur Gänze rückerstattet. Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Seminarbeitrags wird rückerstattet. Nichterscheinen zum Seminar ohne Abmeldung: gesamter Seminarbeitrag verfällt.
Aus- und Weiterbildung 2020 Nachschulung kundige Person
Tag
Datum
Kursort
Samstag
11.07.2020
Gasthaus Zur Alten Mauth, Eisenstädter Straße 205, 7100 Neusiedl/See, 02167/8129
Freitag
24.07.2020
Gasthaus Uhudlerei Mirth, Kirchenstraße 7, 7562 Eltendorf, 03325/2216
14:00-21:00
Samstag
25.07.2020
Gasthaus Zur Traube, Herrengasse 42, 7311 Neckenmarkt, 02610/42256
09:00-16:00
Freitag
04.09.2020
Gasthaus Gregorits, Ödenburgerstraße 8, 7013 Klingenbach, 02687/48138
Samstag
05.09.2020
Gasthaus Walits-Guttmann, Nr. 27, 7544 Deutsch-Tschantschendorf, 03327/2285
Freitag
18.09.2020
Gasthaus Scheiber, Bachstraße 31, 7221 Marz, 02626/63904
Samstag
03.10.2020
Gasthaus Herics, Güssinger Straße 1, 7503 Großpetersdorf, 03362/2222
Freitag
16.10.2020
Gasthaus Gregorits, Ödenburgerstraße 8, 7013 Klingenbach, 02687/48138
Samstag
17.10.2020
Gasthaus Zur Traube, Herrengasse 42, 7311 Neckenmarkt, 02610/42256
02/2020
Zeit 09:00-16:00
14:00-21:00 09:00-16:00 14:00-21:00 09:00-16:00 14:00-21:00 09:00-16:00
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„JAGD ÖSTERREICH“ ist der Zusammenschluss der neun Landesjagdverbände Österreichs und vertritt die Interessen aller 130.000 JägerInnen auf nationaler und internationaler Ebene. „JAGD ÖSTERREICH“ mit Sitz in Wien ist Informations- und Koordinierungsstelle für alle länderübergreifenden jagdlich relevanten Themen. „JAGD ÖSTERREICH“ setzt sich für jagdpolitische Angelegenheiten ein, wie gemeinsame Agrarpolitik, Waffenrecht, Forst&Jagd-Dialog, Großraubwild, … und ist im engen Austausch mit allen relevanten Bundesministerien, Organisationen und Verbänden.
Unser Fokus liegt auf gemeinsame nationale Projekte: s Österreichweite standardisierte Jagdausbildung s Umsetzung einer modernen, zukunftsorientierten
Berufsjägerausbildung
s Österreichweite Wildbret-Plattform für
jagdliche Direktvermarkter
s Informationsmedium „Jagdfakten.at“ für die nicht-
jagende Gesellschaft
s Öffentlichkeitsarbeit: „JAGD ÖSTERREICH“ – die Marke
der gemeinsamenen Identifikation aller JägerInnen
s und viele weitere Projekte …
Wir ALLE sind JAGD ÖSTERREICH! www.jagd-oesterreich.at