Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag erstellen Alexander Maimer (KDZ)
A
uf Grundlage der VRV 2015 sind – wie bereits angemerkt – künftig sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzierungsvoranschlag zu veranschlagen. Laut VRV 2015 (§ 11 Abs. 2 VRV 2015) ist der Ergebnisvoranschlag für den Finanzierungsvoranschlag maßgeblich.
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Erstellen des Ergebnisvoranschlags Im Ergebnisvoranschlag sind laufende Aufwendungen und Erträge zu veranschlagen. Der Saldo daraus stellt das Nettoergebnis dar. Das Nettoergebnis soll künftig auf Basis der aktuellen Entwürfe der Gemeindehaushaltsordnungen positiv bzw. nach Möglichkeit positiv sein. Das bedeutet, dass die laufenden Erträge so groß sind, dass die laufenden Aufwen-
dungen inkl. Abschreibungen finanziert werden können. Der Ergebnisvoranschlag unterscheidet sich von der operativen Gebarung des Finanzierungsvoranschlags dadurch, dass im Ergebnisvoranschlag nur Aufwendungen veranschlagt werden, die dem Voranschlagsjahr zuzurechnen sind. Dadurch ergeben sich beispielsweise aktive und passive Rechnungsabgrenzungen. Eine Rechnungsabgrenzung (siehe Seite 30) kann entstehen, wenn eine Rechnung im Voranschlagsjahr zur Gänze beglichen wird, die Leistung allerdings erst im Voranschlagsjahr und im darauffolgenden Jahr erbracht wird. Beispiele dafür sind Versicherungen, Leasingverträge, Wartungsverträge oder Mietverträge. Eine Abgrenzung hat dann zu erfolgen, wenn der Leistungsbetrag über 10.000 Euro ausmacht.
Abbildung 1: Ergebnisvoranschlag, Finanzierungsvoranschlag – operative Gebarung Ansatz 2400 Konto
Kindergarten Sonnenschein
VA 2020 VA 2019 RA 2018 Ergebnisvorschlag
VA 2020 VA 2019 RA 2018 Finanzierungsvorschlag
Operative Gebarung
2400
400
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
300,00
0,00
0,00
300,00
0,00
0,00
2400
430
Lebensmittel
8.000,00
0,00
0,00
8.000,00
0,00
0,00
2400
500
Geldbezüge der Beamten der Verwaltung
75.000,00
0,00
0,00
75.000,00
0,00
0,00
2400
530
Sachbezüge der Beamten der Verwaltung
800,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2400
591
Dotierung von Rückstellungen für Abfertigungen
2.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2400
614
Instandhaltung von Gebäuden und Bauten
2.400,00
0,00
0,00
2.400,00
0,00
0,00
2400
680
Planmäßige Abschreibung
50.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2400
685
Dotierung von Rückstellungen für Prozesskosten
5.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2400
688
Dotierung von Rückstellungen für ausstehende Rechnungen
1.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2400
690
Abschreibung von Forderungen (Schadensfälle)
2.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2400
694
Aufwendungen aus der Bewertung von Beteiligungen
2.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2400
700
Miet- und Pachtaufwand
4.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
…
…
…
SU
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Summe Aufwendungen / Auszahlungen operative Gebarung
153.500,00
0,00
0,00
85.700,00
0,00
0,00
Quelle: KDZ, 2018.
1/2019 public VRV