public Sonderheft - Voranschlag VRV 2015

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Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag erstellen Alexander Maimer (KDZ)

A

uf Grundlage der VRV 2015 sind – wie bereits angemerkt – künftig sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzierungsvoranschlag zu veranschlagen. Laut VRV 2015 (§ 11 Abs. 2 VRV 2015) ist der Ergebnisvoranschlag für den Finanzierungsvoranschlag maßgeblich.

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Erstellen des Ergebnisvoranschlags Im Ergebnisvoranschlag sind laufende Aufwendungen und Erträge zu veranschlagen. Der Saldo daraus stellt das Nettoergebnis dar. Das Nettoergebnis soll künftig auf Basis der aktuellen Entwürfe der Gemeindehaushaltsordnungen positiv bzw. nach Möglichkeit positiv sein. Das bedeutet, dass die laufenden Erträge so groß sind, dass die laufenden Aufwen-

dungen inkl. Abschreibungen finanziert werden können. Der Ergebnisvoranschlag unterscheidet sich von der operativen Gebarung des Finanzierungsvoranschlags dadurch, dass im Ergebnisvoranschlag nur Aufwendungen veranschlagt werden, die dem Voranschlagsjahr zuzurechnen sind. Dadurch ergeben sich beispielsweise aktive und passive Rechnungsabgrenzungen. Eine Rechnungsabgrenzung (siehe Seite 30) kann entstehen, wenn eine Rechnung im Voranschlagsjahr zur Gänze beglichen wird, die Leistung allerdings erst im Voranschlagsjahr und im darauffolgenden Jahr erbracht wird. Beispiele dafür sind Versicherungen, Leasingverträge, Wartungsverträge oder Mietverträge. Eine Abgrenzung hat dann zu erfolgen, wenn der Leistungsbetrag über 10.000 Euro ausmacht.

Abbildung 1: Ergebnisvoranschlag, Finanzierungsvoranschlag – operative Gebarung Ansatz 2400 Konto

Kindergarten Sonnenschein

VA 2020 VA 2019 RA 2018 Ergebnisvorschlag

VA 2020 VA 2019 RA 2018 Finanzierungsvorschlag

Operative Gebarung

2400

400

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

300,00

0,00

0,00

300,00

0,00

0,00

2400

430

Lebensmittel

8.000,00

0,00

0,00

8.000,00

0,00

0,00

2400

500

Geldbezüge der Beamten der Verwaltung

75.000,00

0,00

0,00

75.000,00

0,00

0,00

2400

530

Sachbezüge der Beamten der Verwaltung

800,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2400

591

Dotierung von Rückstellungen für Abfertigungen

2.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2400

614

Instandhaltung von Gebäuden und Bauten

2.400,00

0,00

0,00

2.400,00

0,00

0,00

2400

680

Planmäßige Abschreibung

50.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2400

685

Dotierung von Rückstellungen für Prozesskosten

5.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2400

688

Dotierung von Rückstellungen für ausstehende Rechnungen

1.500,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2400

690

Abschreibung von Forderungen (Schadensfälle)

2.500,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2400

694

Aufwendungen aus der Bewertung von Beteiligungen

2.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2400

700

Miet- und Pachtaufwand

4.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

SU

22 / 32

Summe Aufwendungen / Auszahlungen operative Gebarung

153.500,00

0,00

0,00

85.700,00

0,00

0,00

Quelle: KDZ, 2018.

1/2019  public VRV


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