public Sonderheft - Voranschlag VRV 2015

Page 12

Veranschlagen von operativen nach der VRV 2015 Robert Blöschl (KDZ)

W

ährend nach der VRV 1997 die für das nächste Jahr geplanten Einnahmen der Gemeinde veranschlagt werden mussten, findet mit dem System des Drei-Komponenten-Haushalts eine Abkehr von diesem Erfordernis statt. Der folgende Betrag beleuchtet praxisnah, wie bei der Veranschlagung von operativen Erträgen und Einzahlungen vorzugehen ist. Die Veranschlagung von Transfererträgen und Transfereinzahlungen wird in einem gesonderten Beitrag (siehe Seite 14) behandelt.

12

Was muss veranschlagt werden?

Gina Sanders - fotolia.com

Die Veränderung beginnt bei den neuen Begrifflichkeiten. Bisher wurden die Einnahmen des folgenden Jahres im Voranschlag budgetiert. Die VRV 2015 führt die Begriffe der „Erträge“ und „Einzahlungen“ ein. Erträge sind die Wertzuwächse innerhalb einer Periode, Einzahlungen sind die tatsächlichen Geldzuflüsse.

1/2019  public VRV

Ein einfaches Beispiel soll den Unterschied verdeutlichen: Bei Vorschreibung einer Gebühr hat die Gemeinde bereits den Anspruch auf die Gebühr erworben, es hat daher ein Wertzuwachs stattgefunden (= Ertrag), obwohl der/die Schuldner/in die Gebühr noch nicht bezahlt hat. Bei Zahlung der Gebühr findet eine Einzahlung statt, es wird jedoch kein Ertrag mehr realisiert. Vereinfacht gesprochen ist ein Ertrag also mit einer Soll-Stellung und eine

Einzahlung mit der Ist-Stellung im bisherigen Einnahmenbereich zu vergleichen. Erträge müssen im Ergebnisvoranschlag budgetiert werden, Einzahlungen im Finanzierungsvoranschlag. Die Veranschlagung erfolgt auf Ebene der verwendeten Ansätze bzw. der notwendigen Konten. Nach § 11 Abs. 2 VRV leitet sich aus dem Ergebnisvoranschlag der Finanzierungsvoranschlag ab. Welcher Haushalt in der Praxis zuerst budgetiert wird, wird von der EDV-Lösung der Gemeinde sowie von den individuellen Präferenzen abhängen. In vielen Fällen wird es jedoch zu keiner Abweichung zwischen den beiden Haushalten kommen.

Ertragsanteile und gemeindeeigene Steuern Die Erträge des Ergebnishaushalts bzw. die Einzahlungen der operativen Gebarung werden im Kontenplan der Gemeinden in der Kontenklasse 8 abgebildet. Wie auch bisher sind Ertragsanteile, gemeindeeigene Steuern, wie Kommunalsteuer und Grundsteuer, aber auch andere Abgaben, wie Gebühren im Bereich der Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit zu veranschlagen. Ertragsanteile sind dem Ansatz 925 zuzurechnen, während gemeindeeigene Steuern dem Ansatz 920 zuzuordnen sind. Gebühren im Bereich der Betriebe sind beim jeweiligen Ansatz zu veranschlagen


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.