90-91 Immobilien.qxp_kloen 21.12.21 11:58 Seite 90
IMMOBILIEN
Das Objekt als Computersimulation
ELEVEN DECKS
Eine Nussschale in der Urbanität von morgen DC Developments startet mit der Vermarktung des „Eleven Decks“, einem der drei Wohngebäude des Westfield Hamburg-Überseequartiers, und schafft somit neue Formen des urbanen Wohnens. Von den 306 geplanten Einheiten werden 224 als Ein- und Zweizimmer-Appartements realisiert. Die Wohnungen bieten ihren künftigen Bewohnern zwischen 39 und 200 Quadratmetern Wohnfläche und neben drei verschiedenen exklusiven Designlinien sowie einer Grundausstattung jeweils eine Loggia, einen Balkon oder eine Terrasse. Die 18 Penthouse-Wohnungen verfügen über begrünte Dachgärten mit einer Fläche von bis zu 240 Quadratmetern. Besonderes Augenmerk liegt auf dem großen Community-Space, der seinen Bewohnern neben Think-Tanks und Co-Working-Spaces mit umfangreicher Ausstattung auch Fitness- und Yoga-Räumlichkeiten, einen Clubbing-Bereich mit offener Küche, Diningroom, Bar, Lounge sowie einen Gaming Room mit Billardtisch und großem Monitor zur Verfügung stellt. Eine großzügige Terrasse mit Outdoor-Kitchen im sechsten Obergeschoss kann zudem von allen Nutzern für private Veranstaltungen gebucht werden. Die Fertigstellung ist für das dritte Quartal 2023 geplant.
VERBAND PRIVATER BAUHERREN
Klönschnack 1 · 2022
Schneeräumen ist haushaltsnahe Dienstleistung
90
Viele Kommunen haben die winterlichen Streu- und Räumpflichten für die Bürgersteige auf die Anlieger übertragen. Hausbesitzer sollten diese Pflichten ernst nehmen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Falls sie selbst nicht Schnee fegen möchten, sollten sie jemanden mit dem Streuen und Schneeschieben beauftragen. Allerdings müssen sie überwachen, dass der Beauftragte rechtzeitig und gewissenhaft räumt. Auch wenn die Stadt die öffentlichen Wege räumen lässt, so muss sich der Hausbesitzer immer noch um sein eigenes Grundstück kümmern und dort Zuwege fegen, Eiszapfen und Schneeverwehungen vom Dach räumen, Außentreppen vom Schnee befreien, Zufahrtswege für Notfälle und Müllabfuhr freihalten, Wege streuen. Die gute Nachricht: Professionelles Kehren und Schneeräumen kann als „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt laut VPB insbesondere auf dem eigenen Grundstück. Wer hier eine Firma beauftragt, der kann die Kosten in der Steuererklärung teilweise absetzen. Die Kosten für die Räumung des Gehwegs vor dem Haus erkannten die Finanzämter in der Vergangenheit allerdings oft nicht an, sondern nur die Dienstleistung auf dem Grundstück selbst. Inzwischen gibt es dazu ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil v. 20.03.2014, Az. VI R 55/12), wonach auch der Winterdienst auf dem öffentlichen Trottoir als „haushaltsnahe Dienstleistung“ zählt, sofern der Immobilienbesitzer dazu verpflichtet ist.