PLANUNG
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Mit welchen Nebenkosten ist bei Kauf und Umbau zu rechnen? Der Ablauf eines Bauprojekts sollte ausführlich besprochen und kalkuliert werden.
Die folgende Auflistung dient zur richtigen Einschätzung der Kosten bei Hauskauf oder Umbau. Erkundigungen bei Behörden, Fachplanern und Gewerken sowie Kostenvoranschläge helfen, die genaue Höhe der Nebenkosten zu eruieren, damit es am Ende kein böses (finanzielles) Erwachen gibt.
Immobilienmakler Ist ein Makler mit Ihrem Grundstücks- oder Hauskauf betraut, fallen Vermittlungsgebühren für Sie an.
steuer fällig. Üblicherweise beträgt der Steuersatz 3,5% des Kaufpreises oder 2,0% bei Verkauf unter nahen Angehörigen.
zu lassen. Wurde das Grundstück noch nicht vermessen, muss dies durch einen Vermessungstechniker erfolgen.
Rechtsanwalt Bei komplizierten Verträgen lohnt es sich, einen Rechtsanwalt beizuziehen. Meist ist das Honorar auf den Kaufpreis abgestimmt.
Bankkosten Abhängig von der Finanzierungsart fallen Bearbeitungs-, Bereitstellungs-, Kontoführungsgebühren sowie Kreditzinsen an.
Notar Der Notar erstellt die Kaufurkunde, nimmt die Grundbucheintragung von Sicherheiten (Hypotheken, Grundschulden) vor und veranlasst den behördlichen Grundbucheintrag. Die Notariatskosten richten sich nach dem Kaufpreis.
Versicherungen Von manchen Banken werden bei Gewährung eines Kredits eine Lebensversicherung oder andere Sicherheiten verlangt. Für die Bauphase ist eine Haftpflichtversicherung anzuraten.
Konsulenten Bei Neu- und Umbauten müssen diverse Berechnungen eingebracht werden, etwa für Statik und Bauphysik. Ist nichts zu berechnen, so ist meist ein Nichtigkeitsgutachten vorzulegen.
Finanzamt Sobald der Grundkauf unter Dach und Fach ist, wird die Grunderwerb-
Gutachter Vor der Planung ist es sinnvoll, sich diverse Gutachten (bzgl. Bausubstanz, Bodenqualität etc.) vorlegen
Baumeister, Architekt, Planer Das rechtzeitige Konsultieren von Fachleuten kann zu einer wirksamen und wirtschaftlichen Planung sowie Kostenersparnis beitragen. Baustrom Bei aufwendigen Baustellen sollte genügend Kapital für Baustrom veranschlagt werden.