3. Was tun?
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Lüftungsanlagen: sind große Energieverbraucher. Klären Sie, welche Lüftungsanlagen welche Bereiche des Gebäudes versorgen und wann welche Mindestluftmengen erforderlich sind. Versuchen Sie, Betriebszeiten und Volumenströme stufenweise zu reduzieren. Ggf. sind höhere Luftmengen nur für einzelne Betriebszustände (z. B. Publikum vs. Proben oder Arbeiten mit Farbe) erforderlich. Gleichzeitig sollte eine hygienische Belüftung erfolgen. Auch hier gilt es wiederum im Einzelfall zwischen den Zielen abzuwägen.
Weitergehende Hinweise sind in der VwV Betriebsanweisung Energie zu finden.
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3.2.2. Betriebliche Maßnahmen Folgende Bereiche sind in diesem Handlungsfeld aus Betreibersicht besonders relevant: ▪
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Betrieb der Heizungsanlage: Sofern es mit den baulichen Gegebenheiten zu vereinbaren ist, sollte die Heizungsanlage nur in Betrieb sein, wenn tatsächlich Heizbedarf besteht. Außerhalb der Heizperiode sind der Wärmeerzeuger und die Heizungsumwälzpumpen abzuschalten. Überprüfung von Heizungsanlage und Heizsystem: Zu Beginn jeder Heizperiode muss die Funktion und Einstellung der Regel-, Steuer- und Messeinrichtungen überprüft werden (Thermostate, Zeitschaltuhren, usw.). Mehrkesselanlagen sollten solange wie möglich mit einem Kessel betrieben werden. Alle Heizkreise müssen nach Inbetriebnahme der Pumpen entlüftet werden. Automatische Steuer- und Regelanlagen sind wöchentlich zu kontrollieren. Die Einstellwerte und Änderungen müssen vor Ort dokumentiert werden. Die Wärmedämmung von Heizungsrohren ist zu überprüfen. Schadhafte oder unzureichend gedämmte Stellen sind instand zu setzen. Vor- und Rücklauftemperaturen der Heizungsanlage bzw. der Heizgruppen sind vom Haustechniker zu überwachen. Im Normalfall beträgt die Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf (Spreizung) je nach Außentemperatur bis zu 20 Grad. Geringe Temperaturdifferenzen können ein Zeichen für mangelhaft einregulierte Anlagen sein (Anlagenhydraulik, Pumpen). In diesem Fall ist das Gebäudemanagement zu verständigen.