Amnesty Journal Mai/Juni 2022

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OSTAFRIKA UGANDA

Nicht frei, aber auch nicht unfrei Die Pressefreiheit in Uganda ist eingeschränkt. Dennoch gibt es eine vielfältige Medienlandschaft, in der nicht nur regierungskonforme Stimmen Platz finden. Von der Amnesty-Koordinationsgruppe Demokratische Republik Kongo/Uganda

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ie Corona-Krise hat viele Facetten. Dazu zählen Einschränkungen der Pressefreiheit in vielen Ländern. So stufte die Organisation Reporter ohne Grenzen die Pressefreiheit in Deutschland 2021 erstmals nur als »zufriedenstellend« ein. Der Hauptgrund dafür waren Angriffe auf Journalist_innen bei Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen. Auch im ostafrikanischen Staat Uganda erleben Journalist_innen im Zusammenhang mit der Pandemie Gewalt – dort geht sie allerdings von staatlichen Akteuren aus. So wurde der Journalist Julius Ocungi im März 2020 von Sicherheitskräften tätlich angegriffen, als er fotografierte, wie die Polizei eine Bar im Distrikt Kitgum im Norden des Landes schloss. Er ist beileibe kein Einzelfall. Zwar hat Uganda Gesetze, die die Pressefreiheit schützen, die Praxis sieht aber oft anders aus. Bereits vor der Corona-Pandemie wurden Journalist_innen wegen kritischer Berichte angegriffen oder bedroht. Bei brisanten Themen üben sie häufig auch Selbstzensur. Dies gilt zum Beispiel für die Berichterstattung über den seit 1986 amtierenden Präsidenten Yoweri Museveni und seine Familie. Internationales Aufsehen erregte ein Fall im Jahr 2013. Damals veröffentlichte der Daily Monitor, die größte unabhängige Tageszeitung des Landes, den Brief eines Armeeangehöri-

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gen, in dem es hieß, Museveni sehe seinen Sohn als Nachfolger im Präsidentenamt vor. Die Zeitung wurde daraufhin für mehr als eine Woche geschlossen, ebenso weitere Medien, die über den Brief berichtet hatten. Vom Ideal ist die Pressefreiheit also weit entfernt, doch im Gegensatz zu Eritrea, wo private Medien verboten sind (siehe Seite 23), hat sich in Uganda eine Medienlandschaft herausgebildet, die Raum bietet für eine Vielzahl unabhängiger Zeitungen, Radio- und TV-Sender. Und trotz aller Einschränkungen können sie zumindest teilweise Berichte veröffentlichen, die nicht der offiziellen Regierungslinie entsprechen. Dies wurde in den vergangenen Jahren deutlich, als Uganda Tausende abgelehnte Asylbewerber_innen aus Israel aufnahm. Die ursprünglich aus Eritrea und dem Sudan stammenden Menschen waren von Israels Regierung nach Uganda abgeschoben worden, wo sie unter prekären Umständen lebten. Die ugandische Regierung bestritt jahrelang, dass eine Abmachung mit Israel über die Aufnahme der Geflüchteten existiere. Dies hielt ugandische Zeitungen aber nicht davon ab, unter Schlagzeilen wie »Israel schickt 1.400 Flüchtlinge nach Uganda« oder »Uganda nimmt aus Israel ausgewiesene Ausländer auf« darüber zu berichten. Ein anderes Beispiel sind queere Themen. Obwohl LGBTI-Personen und Unterstützer_innen teilweise massive Unterdrückung erleben, existiert in Uganda

eines der ersten und auflagenstärksten Szenemagazine Afrikas: Seit 2014 erscheint »Bombastic« und schreibt offen über Probleme und Wünsche von Menschen mit LGBTI-Identität. Angriffe auf Journalist_innen einerseits und Spielräume für kritische Berichterstattung andererseits – dieser Widerspruch kennzeichnet die Situation in Uganda. Vor diesem spannungsgeladenen Hintergrund leisten zivilgesellschaftliche Organisationen wie Amnesty International und die ugandische NGO Chapter Four, die sich auf den Schutz von Bürger- und Menschenrechten spezialisiert hat, ihren Beitrag, um die Pressefreiheit zu verteidigen. ◆

Titelseite des Magazins »Bombastic«.


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