Level Playing Field im internationalen Wettbewerb – Handlungsfähigkeit der EU erhöhen
▪ Die Verkürzung der Verfahren ist für die meisten Wirtschaftsbeteiligten positiv. Da gerade viele kleine Unternehmen nach wie vor aufgrund des hohen administrativen Aufwands vor AD-Verfahren zurückschrecken – trotz SME Helpdesk20 –, wäre eine weitere Entschlackung und eine zeitliche Straffung der Verfahren begrüßenswert. Die Kommission muss dabei sicherstellen, dass Antragstellern und interessierten Parteien auch in Zukunft gleichermaßen ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt wird, um ihre Interessenlage einzubringen und sich auf etwaige Zölle einstellen zu können. ▪ Handelsschutzmaßnahmen sollten vor ihrem Auslaufen auf Antrag eines Unionsherstellers oder wenn nötig von Amts wegen, das heißt ohne Mitwirkungspflicht für Unternehmen, überprüft werden und, soweit wegen Fortbestands der weltweiten Marktverzerrungen erforderlich, verlängert werden können. ▪ Eine Ausweitung des Antidumpinginstrumentariums auf Dienstleistungen sollte ergebnisoffen geprüft werden. ▪ Wünschenswert wäre es zu untersuchen, ob Umwelt- und Sozialkosten auch bei der Ermittlung des Normalwerts berücksichtigt werden können, auch in Hinblick auf WTO-Rechtskonformität. Wenn die EU-Kommission zukünftig Kosten, insbesondere aus dem Emissionshandel und den anstehenden CO2-Vermeidungskosten, anerkennt, dürfte die Schädigungspanne größer ausfallen. ▪ Die Anwendung der Lesser Duty Rule einzuschränken, wenn Wettbewerbsverzerrungen aufgrund niedrig gehaltener Energie- und Rohstoffpreise bestehen, wird überwiegend als sinnvoll und als Beitrag gesehen, fairere Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Dabei muss das Unionsinteresse berücksichtigt werden. ▪ Wünschenswert wäre eine weitere Standardisierung der einzelnen Etappen im Verfahren, beispielsweise bei der Vorbereitung einer AD-Klage im Sinne der Bereitstellung von Checklisten, Fragebögen und Entscheidungshilfen mit Erläuterungen auf den Internetseiten der Generaldirektion Handel oder der Mitgliedstaaten. Entsprechende Unterstützung wäre im gleichen Umfang für alle Wirtschaftsbeteiligten vorzusehen. ▪ Grundsätzliches Ziel sollte es sein, den Unternehmen ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, um etwaiger Planungsunsicherheit konstruktiv entgegenzuwirken.
Antisubventionsverfahren im Güterhandel 21 Industriesubventionen sind nichts Neues, haben sich aber in den letzten Jahren zu einer zunehmenden Bedrohung für den fairen Wettbewerb auf den globalen Märkten entwickelt. Ähnlich wie bei der Anzahl der Antidumpingfälle, steigt auch die Anzahl der Antisubventionsverfahren stetig. Nach Angaben der WTO haben neue Ausgleichsuntersuchungen unter den Mitgliedsstaaten in den letzten Jahren zugenommen. So wurden im Jahr 2018 55 neue Untersuchungen eingeleitet. Im Jahr 2010 waren es zum
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Ein Helpdesk stellt Unterstützung für kleine und mittelständische Betriebe zur Verfügung und wurde mit der Reform der ADGVO ausgebaut. 21 Der BDI hat eine ausführliche Position zur Reform des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen veröffentlicht. Das Papier ist unter folgendem Link abrufbar (in englischer Sprache): https://english.bdi.eu/publication/news/reform-of-the-wto-agreement-on-subsidies-and-countervailing-measures/. 23