I.P.
55. Jahrgang - Bozen, Mai 2020 - Nr. 5
www.hgv.it
Fachzeitung für Hotellerie und Gastronomie
Interview mit Landesrat Arnold Schuler Seite
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Foto: Armin Terzer
Eigener Weg für den Neustart Corona-Krise: Gastbetriebe öffneten am 11. Mai, Hotels ab 25. Mai
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Die Landesregierung hat mit eigenem Landesgesetz die sog. Phase 2 im Umgang mit der Corona-Pandemie früher begonnen als im restlichen Italien. Das heißt, die Gastronomiebetriebe durften bereits öffnen. Die Beherbergungsbetriebe folgen in wenigen Tagen. Als der italienische Ministerpräsident Ende April mitteilte, dass die Bars und Restaurants italienweit erst ab 1. Juni öffnen dürfen, der Einzelhandel erst ab Mitte Mai und für die Hotels kein Termin genannt worden ist, war der Unmut und der Ärger unter den betroffenen Unternehmern in ganz Italien sehr groß. Auch in Südtirol war die Enttäuschung groß. Es sei die Zeit gekom-
men, nicht jede zentralistische Entscheidung aus Rom zu akzeptieren und allmählich auf die autonomen Entscheidungsbefugnisse zu pochen, war der Tenor. Der Plan der Landesregierung, in Südtirol die Betriebe, darunter auch die Gastronomiebetriebe und die Hotels früher zu öffnen, ist vom HGV voll mitgetragen worden. Parallel dazu hat der HGV zusammen mit Fachexperten die vorgesehenen Sicherheitsprotokolle erarbeitet, welche die Sicherheit und den Schutz der Mitarbeiter und Gäste gewährleisten. Zudem hat sich der HGV stark eingebracht in der Ausarbeitung des eigenen Landesgesetzes, mit welchem zahlreiche Tätigkeiten früher als im restlichen Staatsgebiet wieder starten können und
die Beherbergungsbetriebe, im Gegensatz zum restlichen Italien, einen klaren Öffnungstermin erhalten haben. Demnach konnten Bars und Restaurants mit 11. Mai wieder öffnen und die Beherbergungsbetriebe mit 25. Mai, natürlich unter Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen. „Dabei ging es dem HGV stets darum, dass trotz der notwendigen Auflagen ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Wirtschaften unserer Betriebe, von der Bar bis zum Fünf-Sterne-Hotel, möglich ist“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger. Gleichzeitig verweist er darauf, dass die Landesregierung mit dem früheren Start der Phase 2 eine große Verantwortung in die Hände der Südtiroler gelegt hat, nämlich die allgemei-
nen Auflagen (Mund-Nasenschutz, Abstandsregelung, Desinfektionsmaßnahmen usw.) genau einzuhalten, damit kein neuer Infektionsherd entsteht. Dasselbe trifft auch auf die Gastwirte und Hoteliers zu. Auch sie sind nun aufgefordert, die festgelegten Hygiene- und Schutzmaßnahmen strikt einzuhalten. Die genauen Auflagen, die bei Redaktionsschluss dieser HGV-Zeitung noch nicht bekannt waren, haben wir in den letzten Tagen unseren Mitgliedern in Form eines Newsletters zur Verfügung gestellt. In Kürze folgt eine eigene Broschüre als Sonderdruck zur HGV-Zeitung, wo alle Details, welche in Bars, Restaurants und Beherbergungsbetrieben zu beachten sind, beschrieben werden. st
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