BETRIEBSFÜHRUNG
Controlling: Beratung durch HGV
Liquiditätsplan Von Dr. Roberto Cornoldi In diesen außergewöhnlichen Corona-Zeiten macht sich eine Fähigkeit ganz besonders bezahlt: kaufmännische und buchhalterische Kenntnisse und die richtige Interpretation der Zahlen. In einem Jahr, wie wir es heuer erstmals erleben, haben sich aufgrund der Covid-19-Situation die Gewohnheiten und Pläne von einem Tag auf den anderen plötzlich verändert. Heute ist man mehr denn je gefordert, sich mit der aktuellen Situation auseinanderzusetzen. Dies betrifft das Privatleben genauso wie den Geschäftsalltag. Mit einer gravierenden Auswirkung muss man sich zunehmend auseinandersetzen: Liquiditätsknappheit. Besonders davon betroffen sind Betriebe, die im November 2019 die letzten Einnahmen hatten. Die relativ schnelle und zum Großteil unbürokratische Stundung von Krediten war eine sinnvolle Erstmaßnahme. Diese reicht jedoch nicht aus, um weitere Umsatzausfälle aufzufangen.
Kostenstruktur wichtig Nun gilt es in Hinblick auf eine noch ungewisse Sommersaison weitere Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche negative Auswirkungen auf die betrieblichen Tätigkeiten, insbesondere finanzieller Natur, bestmöglich in Grenzen zu halten. Dazu bedarf es, sich mit dem eigenen Betrieb, der aktuell schwer einzuschätzenden Umsatzplanung, vor allem aber mit der Kostenstruktur auseinanderzusetzen. Ziel sollte es sein, die Betriebsführung so schlank wie möglich zu halten, dabei aber nicht auf die Qualität zu verzichten. Liquiditätsplanung soll immer ein Muss für jeden Betrieb sein, heuer aber erst recht. Trotz einzuplanender Umsatzeinbußen muss die notwendige Liquidität für die betrieblichen Aufwendungen erwirtschaftet werden. Ein dabei nützlicher Ansatz ist es, die anfallenden Kosten in fixe und variable
einzuteilen. Variable Kosten sind auslastungsabhängig und fallen entsprechend pro Nächtigung an: Wareneinsatz, ein Teil der Energie, Verbrauchsmaterialien, Tischoder Zimmerwäsche, Teil der Marketingkosten usw. Fixe Kosten können aufgrund einer anhaltenden Unterbrechung der Tätigkeit oder verspäteter Betriebseröffnung nur zum Teil reduziert werden. Mitarbeiter werden (leider) später eingestellt und nicht notwendige Ausgaben wie beispielsweise nicht prioritäre Instandhaltungsarbeiten kann man reduzieren bzw. an einem späteren Zeitpunkt einplanen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von sprungfixen Kosten. Neben den operativen Kosten muss die Liquidität auch für Darlehen, Kontokorrent-Kredite, Lieferanten- und Steuerbefindlichkeiten usw. geplant werden. Aus der Summe von Zahlungseingängen und -ausgängen obiger Positionen kann ein relativ genauer Liquiditätsbedarf berechnet werden. Liquidität ist das Gebot der Stunde, deshalb sollte man nach Bedarf möglichst genau und mit entsprechenden Sicherheitsreserven planen. Eine eventuell neue Verschuldung muss im Rückzahlungsplan der künftigen Jahre berücksichtigt werden.
Beratung durch HGV Die HGV-Unternehmensberatung führt am 4. Juni ein eigenes Webinar zur Liquiditätsplanung 2020 durch. Die Einladung erfolgt mittels Newsletter. Die HGV-Unternehmensberatung bietet für die HGV-Steuerkunden sowie für Controlling-Kunden der Unternehmensberatung eine kostenlose Beratung sowie die Erstellung eines kostenlosen Liquiditätsplanes an, sofern ein solcher von der Bank angefordert wird. Weitere Informationen erteilt die HGV-Abteilung Unternehmensberatung. Tel. 0471 317 780 Unternehmensberatung@hgv.it
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Mai 2020 HGV-Zeitung
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