DATENSCHUTZ IM FOKUS
Wohin entwickelt sich Südtirols Tourismus? DIE EINEN WOLLEN IHN, DIE ANDEREN HABEN ANGST VOR IHM: DIE REDE IST VOM SOGENANNTEN BETTENSTOPP IM LAND. Die geplanten Neuerungen sind Teil des Landestourismusentwicklungskonzepts, das jüngst von Landesrat Schuler vorgestellt wurde. Konkret bedeutet der Bettenstopp, dass eine Obergrenze an Gästebetten und eine Höchstbeherbergungskapazität eingeführt werden soll. Das bedeutet, dass landesweit eine bestimmte Auslastung nicht (mehr) überschritten werden soll – als Referenzjahr wird hierfür das Jahr 2019 angegeben. Eine Flexibilität der Bettenzuweisung innerhalb des Tourismusgebietes Südtirol soll möglich sein, allerdings soll es eine Art „Antragstopp“ geben: bis zur Festlegung der Bettenobergrenze sollen keine Tätigkeitsmeldungen, die eine Erhöhung der Betten zur Folge haben, für die private Vermietung eingereicht werden können.
BISHER NUR EIN ENTWURF
Die wichtigen Neuerungen sollen anlässlich der Behandlung des Omnibus-Gesetzes Ende Juli im Landtag diskutiert und genehmigt werden. Bis dahin gehen die Wogen hoch zwischen Touristikern und Bürgermeistern, Hotels und Landesämtern. „Die Wirtschaftssektoren in Südtirol sind alle eng miteinander verwoben,“ betont Martin Haller. Der lvh setzt sich in dieser Thematik ebenso wie bei anderen Themen der Raumordnung, die im Mini-Omnibus behandelt werden, für konstruktive Lösungen ein, mit denen die Wirtschaftstreibenden leben können. „Besonders wichtig ist uns aber, dass kein Stillstand und kein Vakuum entstehen, weil diese sich auch auf das Handwerk auswirken würden. Offene Fragen müssen so schnell wie möglich geklärt werden und jegliche Unsicherheit hinsichtlich Entwicklungsmöglichkeiten muss ausgeräumt werden“ so Haller.
LUCIA MENINI DATENSCHUTZBERATERIN BEI EFFIZIENT GMBH
Unerwünschtes Marketing? Wie oft haben Sie schon einen Anruf von einem Callcenter erhalten, das Ihnen etwas verkaufen wollte? Wie oft haben Sie sich schon gefragt, woher das Callcenter die Nummer hat und wie Sie die unerwünschten Anrufe stoppen können?
07|08 2022
Hilfe im Umgang mit unerwünschtem Telefonmarketing bietet das „Registro delle Opposizioni”, eine Website (www. registrodelleopposizioni.it), auf der Sie sich registrieren lassen können, um keine unerwünschten Werbeanrufe oder Papierwerbung mehr zu erhalten. Um sich als Benutzer zu registrieren, gehen Sie einfach zum Abschnitt „Abonnentenbereich“ und folgen Sie den Anweisungen. Das “Registro delle Opposizioni” ist auch und vor allem dann unerlässlich, wenn Sie als Unternehmen Telemarketing betreiben oder Werbung per Post verschicken wollen: Bevor Sie eine Werbekampagne starten, müssen Sie sich auf der Website im Bereich „Abonnentenbereich“ registrieren und überprüfen, dass die Personen, die kontaktiert werden sollen, nicht im Register eingetragen sind. Wenn sie eingetragen sind, können Sie kein Marketing betreiben, da Sie sonst gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen. Achtung! Das “Registro delle Opposizioni” gilt nur für die herkömmliche Post (Versand von Broschüren, Prospekten usw.) und für Telefongespräche mit einer Telefonistin. Für die Vermarktung mit anderen Mitteln, z. B. mit Newslettern, gelten andere spezifische Regeln!
Wie weit Südtirols Tourismus? © Shutterstock manufakt
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