6 Brand- und Einbruchschutz
Rauchwarnmelder: kleiner Aufwand, grosse Wirkung Obwohl heutzutage elektrische Haushaltsgeräte sehr sicher sind und in den Haushalten kaum offenes Feuer benutzt wird, kommt es immer wieder zu Wohnungsbränden. Dabei gefährdet nicht das Feuer selbst das Leben der Bewohner, sondern der entstandene Rauch. In Privatwohnungen in der Schweiz sind Rauchmelder immer noch keine Pflicht. Dennoch werden sie von Feuerwehrverbänden und Feuerversicherern heiss empfohlen.
Wie man sein Eigenheim vor Bränden schützen kann, ist wohl bekannt. Als Bauherr beginnt man mit dem ver stärkten Einsatz feuerfester Baumaterialien. Ein sachge rechter Umgang mit Elektrogeräten und Heizgeräten ist in einem nächsten Schritt unerlässlich. Kommt es dennoch zu einem Feuerausbruch, verlässt man sich auf Warnanlagen für die Schadensbegrenzung. Dabei sind Rauchmelder heutzutage zu günstigen Prei sen erhältlich. So eine Anlage kann einfach und ohne fachmännische Hilfe eingerichtet werden. Den Sinn einer solchen Investition dürfte kein vernünftiger Hausbesitzer bezweifeln.
Warum brennt es hin und wieder in privaten Häusern Wohnungsbrände entstehen aus unterschiedlichen Gründen. Ein defektes elektrisches Gerät oder eine Ver drahtung, die nicht nach den Vorschriften ausgeführt ist, zählen dazu. Nicht selten liegen solche Zwischenfälle auch an einem nachlässigen Umgang mit offenem Feuer. Adventskränzen sowie Kamin stellen hierfür die häufigs ten Gefahrenquellen dar. Kinder machen auch gerne ihre ersten Versuche mit Feuer. Dagegen kann man einige Vor kehrungen treffen. Die teuerste, jedoch bei Weitem sicherste Möglichkeit, ist der Einbau einer Brandalarmanlage, die direkt mit der Feuerwehr verbunden ist. Die Dienstleistung kostet aller dings jährlich 10 000 Franken. Viel günstiger sind Rauchmelder für den Personenschutz in den einzelnen Räumen. Die batteriebetriebenen Mel der werden über Funk kabellos miteinander verbunden. Falls etwa die Waschmaschine im Keller in Brand gerät und sich Rauch entwickelt, wird das Warnsignal auch in die anderen Wohnungsteile übertragen. Für den zuver lässigen Betrieb von Rauchmeldern müssen sie jährlich von Profis überprüft werden. Hausbesitzer, die bereits eine Einbruchsmeldeanlage be sitzen, können diese mit geringen Zusatzkosten um die Rauchmeldefunktion ergänzen. Das Einhalten der stren gen Normen der Vereinigungen kantonaler Feuerver sicherungen (VKF) ist in diesem Fall nicht notwendig. HAUSBAUER 2022 65