Natur+Umwelt 1-2022

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KLIMASCHUTZ JETZT! Ende 2020 verabschiedete der Bayerische Landtag ein mehr als dürftiges Klimaschutzgesetz – trotz massiver Einwände von Opposition, Umweltverbänden und Fachleuten. Das Gesetz ist völlig unzureichend, um das 1,5-Grad-Ziel von ­Paris zu erreichen. Insbesondere die 10H-Regel, die den Ausbau der Windkraft in Bayern praktisch zum Erliegen gebracht hat, wurde nicht angetastet. Das gilt auch für die geplante Novelle, die auf Druck des BN Ende 2021 veröffentlicht wurde. Doch nun ist auf Bundesebene Bewegung in das Thema gekommen: Der neue Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat angekündigt, den Ausbau Erneuerbarer Energien zügig voranbringen zu wollen. Bei Gesprächen in den Bundesländern forderte er die Ministerpräsidenten auf, dies zu unterstützen, auch Bayerns Regierungschef Markus Söder, der an der 10H-Regel festhalten will. Der BN forderte Söder mit einer Aktion vor der Staatskanzlei auf, die Windkraft in Bayern voranzubringen (siehe Bild). Bild li.: BN-Vorsitzender Richard Mergner im Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck

Inzwischen bis Essenbach fertiggebaut: die B 15 neu. Der BN fordert ein Moratorium für solche über­ holten Fernstraßenprojekte.

AKTUELLES

Meldungen aus Bayern 7

Foto: Klaus Leidorf

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MORATORIUM GEFORDERT Der BUND Naturschutz befürchtet, dass trotz der Ankündigung der neuen Bundesregierung, die Bahn und den ÖPNV zu stärken, viele »Dinosaurierprojekte« des Straßenbaus noch ausgeführt statt gestoppt werden. Gerade für Bayern sieht der bisherige Bundesverkehrswegeplan mehrere teure und naturzerstörende Fernstraßenneubauten vor, so zum Beispiel die B 15 neu von Landshut bis Rosenheim oder die B 26 neu von Würzburg bis Schweinfurt. BN-Vorsitzender Richard Mergner forderte ein Moratorium für den Fernstraßenbau: »Wenn die Klimaschutzverpflichtungen im Koalitionsvertrag ernst genommen werden, muss das ein Ende der ­milliardenschweren Bundesfernstraßenbauprojekte bedeuten.«

Fotos: Christof Stache

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NEIN ZU MEGASTÄLLEN Der Neubau von Stallanlagen für mehr als 40 000 Hühner, über 2000 Mastschweine oder 6000 Ferkel könnte künftig verhindert werden, wenn ein Gesetzesvorschlag umgesetzt würde, den der BUND Naturschutz in Auftrag gegeben hat. Bisher haben Kommunen kaum Möglichkeiten, Bauanträge für solche industriellen Massentierhaltungen abzulehnen. Der Grund: Landwirtschaftliche Bauvorhaben sind »privilegiert«, wie es im Fachjargon heißt. Sie dürfen also ohne nennenswerte ­Einschränkungen im Außenbereich errichtet werden. Mit dem ­Gesetzesvorschlag, den ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht für den BN erstellt hat, würden solche Megaställe künftig als das ­bewertet werden, was sie tatsächlich sind: Industrieanlagen. Der BUND Naturschutz befindet sich aktuell in einem Klage­ verfahren gegen eine industrielle Hähnchenmastanlage, deren Betreiber sich auf ein privilegiertes Bauen im Außenbereich bezieht. Mit der Neuregelung würde es im Ermessen der Gemeinde liegen, ob der Stall an dieser Stelle gebaut werden dürfte.


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