Das Heft – Ausgabe Nr. 5 (2021) – Integration – Inklusion

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Ausschluss wegen «Geistesschwäche»

Nadja Wenger, Dozentin am Institut Primarstufe der PH FHNW, untersucht in ihrer Dissertation die Entstehung und Funktion schulpsychologischer Dienste in der Schweiz. Die Arbeit ist Teil eines Forschungsprojekts der Professur für Allgemeine und Historische Pädagogik an der PH, das vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützt wurde. Aufgezeichnet von Virginia Nolan

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Schulpsychologische Dienste sind mittlerweile zentraler Bestandteil einer integrativen Schule. Sie entscheiden unter anderem mit, welchen zusätzlichen Förderbedarf Kinder erhalten, damit möglichst viele Schüler*innen die Regelschule besuchen können. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts war der Ausschluss von Kindern aus Regelklassen wegen ‹Geistesschwäche› gängige Praxis. Konsens war, dass ‹anormale› oder ‹schwachsinnige› Kindern nicht in die Regelschule gehörten. Diese Kategorisierung spiegelt die Entwicklung einer zunehmenden Pathologisierung der Gesellschaft, die Ende des 19. Jahrhunderts zum Ausbau von sozialen Unterstützungsangeboten führte. Auch Schulpsychologische Dienste waren Teil jener Einrichtungen, ‹die das Leben der Heranwachsenden helfend, schützend und fördernd umgeben› sollten. Dazu gehörte, dass Schulkinder von Psycholog*innen untersucht wurden, die entschieden, welche Hilfe ihnen zuteilwerden sollte. Meine Dissertation zeigt zudem auf, dass Schulpsycholog*innen in der Geschichte von Fremdplatzierungen eine bisher kaum beachtete Rolle spielen: Kinder wurden in Anstalten und Heimen ‹versorgt›. Im Zentrum meiner Forschung steht die 1939 eröffnete kantonale Fürsorgestelle für Anormale in St. Gallen, aus der der heutige Schulpsychologische Dienst hervorging. Die Institution hatte drei Hauptaufgaben: Die ‹Ermittlung und Begutachtung› abnormer Kinder, die ‹Versorgung solcher Kinder in heilpädagogische Anstalten› sowie eine ‹Fürsorgetätigkeit im Dienste des geistesschwachen Kindes›. Leiterin war die junge Psychologin Bärbel Inhelder, die später Piagets Lehrstuhl in Genf übernahm. Im Rahmen meiner Arbeit wertete ich unter anderem 41 Gutachten aus, die Inhelder und ihr Nachfolger, Ernst Eduard Boesch von 1942 bis 1951 verfasst hatten. Die Analyse zeigt, dass keine Intelligenztests eingesetzt

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wurden, wie sie in der psychologischen Diagnostik Standard waren, sondern Experimente, die Inhelder bei Piaget erlernt hatte. So sollten Kinder beantworten, was passiert, wenn man Zucker ins Wasser gibt. Aus den Antworten leitete man den Stand ihrer Entwicklung ab. Die Gutachten der ‹anormalen› Kinder beziehen sich zwar auf Aspekte wie ‹Schulleistung›, ‹den geistigen Entwicklungszustand› oder ‹Begabung› – explizite Diagnosen wurden nicht gestellt. Beinahe die Hälfte aller Kinder, über die ein Gutachten vorliegt, wurde in Heimen und Anstalten ‹versorgt›, da in ländlichen Gegenden kaum Spezialklassen existierten. Zwar geschah dies mit dem Einverständnis der Eltern, zumindest formal. Ein Blick auf die dokumentierten Berufe der Väter zeigt, dass vor allem Kinder aus der sozialen Unterschicht ‹platziert› wurden. Die historischen Dokumente zeigen die Ambivalenz des Sozialstaates: Da waren Kinder, die im Heim Schutz fanden vor Gewalt und Vernachlässigung, aber auch solche, die man aus einer wohlwollenden familiären Umgebung entfernt hatte. Was den einen half, war für die anderen ein tragischer Bruch im Leben.»

Nadja Wenger. Foto: Barbara Keller.


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