MASSNAHMENPAKET
Blind Pools vor dem Aus Ministerien stellen neue Regeln für Vermögensanlagen auf Finanz- und Justizministerium legen nach. Nach einem Eckpunktepapier zur Zukunft der freien Vermittler haben die beiden Ministerien nun ein Maßnahmenpaket geschnürt, um den Schutz der Anleger gegenüber den Anbietern zu stärken. Es trifft vor allem Finanzprodukte nach dem Vermögensanlagengesetz.
tailliertes Bild des Geschäftsmodells und können folglich schlechter abschätzen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die versprochene Rendite erzielt werden kann. Es fehlt in einem solchen Stadium auch am Abschluss wesentlicher (Vor-)Verträge etwa über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte, so dass die Anleger
AIF dagegen fallen „unter die umfassende Aufsicht der BaFin; zudem unterliegen geschlossene Publikumsfonds, die in Deutschland aufgelegt werden, auch einer Produktaufsicht durch die BaFin.“ Die Realität des Marktes hat das Maßnahmenpaket jedoch weitgehend überholt. DNL Real Invest hat bislang als Vermögensan-
Insgesamt geht es um diese neun Punkte: 1. Abschaffung unvollständiger Verkaufsprospekte 2. Verbot von Blindpool-Konstruktionen bei Vermögensanlagen 3. Beschränkung des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Vermittler 4. Bessere Prüfungsmöglichkeit der Rechnungslegung von Vermögensanlagen-emittenten. 5. Verpflichtende Mittelverwendungskontrolle durch unabhängigen Dritten im Fall von Direktinvestments 6. Konsequente Nutzung der Produktinterventionsbefugnis bei Vermögensanlagen 7. Abschaffung der bloßen Registrierungsmöglichkeit bei geschlossenen Publikumsfonds 8. Übertragung der Aufsicht über freie Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 9. Verstärkte BaFin-Aktivitäten zur Verbraucherbildung im Bereich Vermögensanlagen
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wichtige Geschäftspartner des Emittenten nicht kennen und diese folglich auch nicht beurteilen können“, heißt es in dem Papier. Das ist quasi die Definition eines Blind Pools. Sie sollen „künftig Privatanlegern nicht mehr öffentlich angeboten werden dürfen“. Die Verwalter geschlossener
1,078 Mrd.
Euro
Härtester Schlag sollte wohl das geplante Verbot von Blind-Pool-Konstruktionen bei Vermögensanlagen sein. Doch tatsächlich ist der als Vermögensanlage konzipierte Sachwert für Privatanleger die Ausnahme geworden. Der von der BaFin regulierte AIF hat sich bei Bankberatern, freien Vertriebspartnern und ihren Kunden dagegen durchgesetzt – und wird auch von der BaFin offenbar höher eingeschätzt. Denn als Alternativer Investment Fonds konzipiert, sind Blind Pools auch künftig weiterhin möglich. „Mangels feststehender Anlageobjekte ist die Bewertung der Vermögensanlage für die Anleger erschwert. Anleger erhalten kein de-
betrug das prospektierte Eigenkapital der zwischen Januar und September 2019 auf den Markt gekommenen Publikums AIF Quelle: Scope Ratings
lage konzipierte US-Immobilienfonds platziert. Vor wenigen Wochen jedoch hat der US-Partner TSO die Kooperation mit DNL beendet. „Wir bieten in Kürze ein eigenes Produkt an“, kündigt DNL-Geschäftsführer Wolfgang Kunz an. Dabei wird es sich um einen AIF handeln, der in amerikanische Immobilien investiert. Asuco setzt bei seinen Zweitmarkt-Modellen auf Namensschuldverschreibungen, die unter die Vermögensanlagen fallen, sieht sich jedoch nicht von Maßnahmenpaket betroffen. „In Abstimmung mit der BaFin ist unser Produkt als Semi-Blindpool zu definieren. Außerdem heißt es in dem Maßnahmenpaket, dass Blind-Pools verboten werden finanzwelt Special 06 | 2019