Juli-Ausgabe der HGV-Zeitung

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Juli 2021 HGV-Zeitung

BETRIEBSFÜHRUNG

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HGV-Unternehmensberatung führt Wirtschaftlichkeitsberechnung von Bauvorhaben durch

Investitionen sollen geprüft werden Von Dott.ssa Andrea Mitterrutzner

Investitionen sind in der Hotelbranche unumgänglich, um sich den Anforderungen der Gäste anzupassen. Ein Bauvorhaben sollte wirtschaftlich tragbar sein. Die Erfahrung zeigt, dass touristische Investitionen in vielen Fällen mit einem hohen Kapitalbedarf verbunden sind. Hierfür ist häufig die Aufnahme von Fremdkapital notwendig, um das Vorhaben zu finanzieren. Wer eine Investition in Erwägung zieht, sollte, bevor es konkret an die detaillierte Planung des Bauvorhabens geht, einiges berücksichtigen.

Was beachtet werden soll Nach einer gut durch-

dachten Konzeptarbeit ist es ratsam, die anstehende Investition aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu prüfen. Bei anstehenden Investitionen sollte geprüft werden, inwieweit sich die aktuell bestehende und neu geplante Verschuldung in einem gesunden Rahmen für die betriebliche Entwicklung bewegt. Als Faustregel für das Umsatz-Bankschulden-Verhältnis gilt es, 1 : 2, max. 1 : 2,5 nicht zu überschreiten (Beispiel Halbpensionsbetrieb), sprich bei beispielsweise einer Million Euro Umsatzziel kann man sich insgesamt um rund zwei bis maximal 2,5 Millionen Euro verschulden. Betriebe können aber operativ sehr gute Umsätze aufweisen, jedoch im Verhältnis zum Umsatz eine hohe Kostenstruktur aufweisen. Entsprechend von Bedeutung ist demnach das

DIE IDEALE LÖSUNG FÜR DAS FRÜHSTÜCKSBUFFET IN DER GASTRONOMIE Vertrieb für die Gastronomie durch:

operative Bruttobetriebsergebnis (EBITDA), welches ebenso ins Verhältnis zur Verschuldung gesetzt wird. Hierbei ist eine Verschuldung von 1 : 5 bis max. 1 : 7 vertretbar. Ein dritter Indikator für die Bewertung der Rückzahlungsfähigkeit ist die betriebswirtschaftliche Kennzahl DSCR (debt service coverage ratio), sprich der Schuldendienstdeckungsgrad. Mithilfe dieser Kennzahl kann ermittelt werden, wie oft der Gesamtaufwand für Zinsen und Kapitaltilgung über das Betriebsergebnis (EBITDA) bezahlt werden kann. Ein Mindestwert von 1,35 ist anzustreben. Bei Investitionen in das Anlagevermögen soll sich die Laufzeit der Finanzierung an der Nutzungsdauer des Investitionsgutes orientieren. Die goldene Bilanz-

regel besagt, dass die Dauer der Finanzierung demnach der Dauer der Nutzung angepasst werden soll. Eine Laufzeit von 15 Jahren soll bei einer Finanzierung nicht überschritten werden. Eine Notwendigkeit bei einer Investition sind angesparte Reserven. Eine ausreichende Eigenkapitalquote ist ein fester Bestandteil bei einem geplanten Bauvorhaben. 20 bis 30 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens sollten idealerweise durch eigenes Kapital abgedeckt werden. Die Projektphasen eines Bauvorhabens sind zeitintensiv. Von der Projektentwicklung bis zur Konzeptarbeit, der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Finanzierung sowie dem effektiven Baubeginn liegen im Durchschnitt sieben bis zwölf Monate. Für diese Projektphasen sollte deshalb

ausreichend Zeit eingeplant werden.

Hilfestellung durch HGV Für die Erarbeitung der betriebswirtschaftlichen Studie zur Prüfung der Finanzierbarkeit und Rentabilität des Investitionsvorhabens nimmt die HGV-Unternehmensberatung für ihre Kunden gezielte Berechnungen vor. Die Berechnung gibt nicht nur über die aktuelle Ist-Situation Aufschluss, sondern auch über die angestrebten Geschäftsziele und die zukünftige Ertrags- und Liquiditätslage. Weitere Informationen erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches Controlling & Finanzierung der HGV-Unternehmensberatung. Tel. 0471 317 780


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