Juli-Ausgabe der HGV-Zeitung

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Juli 2021 HGV-Zeitung

BETRIEBSFÜHRUNG

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HGV-Unternehmensberatung hat umfassende Branchenkenntnisse

Bewertung von Immobilien Von Geom. Michael Pichler

In den letzten Jahren hat sich die HGV-Unternehmensberatung eine umfangreiche Datenbank angelegt und mittlerweile wurden über 450 Immobilienbewertungen im Hotel- und Gastgewerbe erstellt. Die gesammelten Daten sind sehr aufschlussreich und ermöglichen Werteermittlungen mit zunehmender Präzision. So verfügt die HGV-Unternehmensberatung wichtige Kennwerte wie Wert pro Bett, Wert pro Kubikmeter umbauten Volumens, Grundstückswerte, Marktwerte usw. Sehr vorteilhaft sind auch die praktischen Erkenntnisse vom Baumanagement. Diese Erfahrungen direkt von der Baustelle ermöglichen eine

exakte Berechnung des Investitionswertes oder auch Anschaffungswert genannt, bzw. des Wertes, der nötig wäre, um den Betrieb neu zu erbauen, abzüglich der Altersfaktoren. Auch die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Behörden sowie anderen Einrichtungen im Tourismus, in der Hotellerie und Gastronomie sind von Vorteil.

Geom. Michael Pichler, Baumanagement, HGVUnternehmensberatung

Wer sein Hotel oder seine Liegenschaften verkaufen möchte, sollte den Immobilienwert berechnen, um einen realistischen Verkaufspreis zu definieren. Interessant ist das Ergebnis auch, wenn ein Generationenwechsel, eine Erbschaft, eine Betriebsschließung oder eine Privatisierung bevorstehen.

Steuerliche Aufwertung der Betriebsimmobilie Ein weiteres hochaktuelles Thema ist die steuerliche Aufwertung von betrieblichen Gütern. Bei der Aufwertung der Betriebsimmobilie ist eine genaue Immobilienbewertung ratsam, um die Aufwertung der Realität entsprechend durchführen zu können und einer Beanstandung vonseiten der Agentur der Einnahmen zuvorzukommen. Eine schnelle Einschätzung des Wertes

ist nicht ratsam. In der Regel wird eine Immobilienbewertung aufgrund der Gebäudekatasterpläne berechnet. Je nach Anforderung erfolgt ein Lokalaugenschein vor Ort. Die Werte errechnen sich aufgrund von Ertragswert, Investitionswert und bei Bedarf auch aufgrund des Markwertes. Die Werte werden je nach Relevanz gewichtet und anschließend wird das Mittel der Werte herangezogen, um den reellen Gebäudewert zu ermitteln. Je nach Wunsch und Zweck der Bewertung erfolgt die Angabe des Gebäudewertes ohne besondere technische Anlagengüter und Außengestaltungen. Eventuell vorhandene Privatwohnungen werden extra angeführt. Sofern ein eigenes Restaurant im Gebäudekataster getrennt aufscheint, wird dieser Wert auch getrennt

berechnet und angeführt. Der Grundstückswert wird ebenso getrennt angeführt. Grundbuchsauszüge werden bei jeder Bewertung einer Immobilie berücksichtigt. Dieser Auszug gibt neben dem Eigentümer auch Informationen zu eventuell eingetragenen Reallasten, Dienstbarkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Banken oder unter Umständen sogar vorhandener Bauverbote. In Einzelfällen werden nach Bedarf Spezialisten und Sachverständige aus angrenzenden Fachbereichen hinzugezogen. Die Bewertung gibt dem Eigentümer Sicherheit und Transparenz. Weitere Auskünfte zur Immobilienbewertung erteilt gerne die HGV-Unternehmensberatung. Tel. 0471 317 780 baumanagement@hgv.it

Patentino: Einreichtermin ist der 15. Juli

Zigaretteneinkäufe melden Von Dr. Marlies Klotz Inhaber einer Ermächtigung zum Zigarettenverkauf, auch „Patentino“ genannt, sind dazu verpflichtet, innerhalb Donnerstag, 15. Juli 2021, dem Amt für Monopole Trentino-Südtirol die Meldung der Zigaretteneinkäufe für das erste Halbjahr 2021 (Januar bis Juni) zu übermitteln. Die Meldung erfolgt in Form einer zusammenfassenden Übersicht (dichiarazione semestrale) der aus dem Register mod. U88/Pat oder einem anderen Verzeichnis hervorgehenden Einkäufe. Die zusammenfassende Übersicht ist neben dem Inhaber der Ermächtigung auch vom Inhaber der zugewiesenen Tabaktrafik zu unterschreiben. Die Meldung soll bevorzugt mittels PEC-E-Mail (monopoli.bolzano-trento@ pec.adm.gov.it) oder alternativ mittels E-Mail (monopoli.bolzano-trento@adm. gov.it) oder per Post (Ufficio

Bis 15. Juli müssen die Zigaretteneinkäufe des ersten Halbjahres gemeldet werden. Foto: stock.adobe.com dei Monopoli per il Trentino Alto Adige, Via Vannetti 13, 38122 Trento) übermittelt werden. Bei nicht fristgerechter oder nicht erfolgter Meldung geht das Monopolamt davon aus, dass der Zigarettenverkauf eingestellt worden ist und entzieht das „Patentino“.

Jeder Inhaber eines „Patentino“ sollte zudem die konkrete Fälligkeit seiner Ermächtigung überprüfen, da der Antrag auf Erneuerung derselben 30 Tage vor dem Verfallsdatum beim Amt für Monopole Trentino-Südtirol eingereicht werden muss. Auch hier gilt, dass bei nicht fristgerechter oder nicht erfolgter Erneuerung der Entzug des „Patentino“ droht, da das staatliche Monopolamt davon ausgeht, dass der Zigarettenverkauf eingestellt worden ist. Die Vorlage für die halbjährliche Meldung der getätigten Monopoleinkäufe sowie jene für den Antrag auf Erneuerung der Ermächtigung können von der HGV-Website heruntergeladen werden. Für weitere Informationen können Sie sich gerne an die HGV-Rechtsabteilung wenden. Tel. 0471 317 760 recht@hgv.it

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