Aufgabenorientierter Finanzausgleich am Beispiel der elementaren Kinderbetreuung - Endbericht

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ZENTRALE ERGEBNISSE UND SCHLUSSFOLGERUNGEN

des einzelnen Landes, in sämtlichen Gemeinden des ländlichen Raums möglichst kurze Wege für die Eltern und Kinder bis zur Kinderbetreuungseinrichtung zu garantieren, müsste das Land auch entsprechende Mittel für die damit verbundenen nicht ausgelasteten Gruppen zur Verfügung stellen. Gleichzeitig haben die Länder die Möglichkeit, über eine verstärkte Förderung von interkommunalen Kooperationen, die Gruppengrößen in den Gemeinden zu erhöhen und damit auch die Pro-Kopf-Ausgaben zu verringern. Motivationssteigernde Wirkung für die Gemeinden

Durch die klare Verknüpfung von Leistung und Finanzierung sind Gemeinden stärker motiviert, das Kinderbetreuungsangebot auszubauen. Die Mittelverteilung würde wohl auch als gerechter als die derzeitige Verteilung empfunden, da die Gemeinden mehr Mittel erhalten, die auch mehr Betreuungsplätze zur Verfügung stellen. Zusätzlich sind durch den Entfall der laufenden Förderungen durch die Länder auch Einsparungen durch den Entfall der Antragstellung (Administrationskostensenkung) zu erwarten. Dynamisierung des Förderbetrages

Es ist zu erwarten, dass es in den folgenden Jahren zu einem Fortsetzen des äußerst dynamischen Ausbaus der elementaren Bildung und Betreuung kommt und damit auch der Finanzierungsbedarf im Rahmen einer aufgabenorientierten Mittelverteilung im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung steigen würde. Das vorliegende Modell sieht vor, dass diese Steigerungen in erster Linie durch eine Schwächung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels oder durch den Entfall des Getränke- und Werbesteuerausgleichs zu erreichen wären. Dadurch wären jedoch kontinuierlich ausgleichende Regelungen zur Sicherstellung der regionalen Versorgungsfunktion von zentralen Orten durch die kontinuierliche Aushöhlung des abgestuften Bevölkerungsschlüssel (welche über den abgestuften Bevölkerungsschlüssel teilweise abgedeckt wird) notwendig. Da die Zielsetzung zum Ausbau des Kinderbetreuungsbereichs jedoch von Bund und Ländern massiv forciert wird, sollten hier diese beiden Gebietskörperschaften auch einen entsprechenden Beitrag zahlen und die Mehrausgaben aufgrund des Ausbaus an Kinderbetreuungsplätzen (zumindest teilweise) tragen.

5.3

Zielsetzung programmatischer Förderungen

Derzeitige programmatische Förderungen benötigen Evaluierung

Derzeit ist nicht nachvollziehbar, ob die Mittel der 15a-Vereinbarungen von den Ländern vertragsgemäß verwendet werden, da diesbezügliche Evaluierungen fehlen. Eine stärkere Bindung von erbrachten Leistungen an die Mittelvergabe würde auch bedeuten, dass Mittel der Bundesländer verfallen würden, wenn diese die Mittel nachgewiesenerweise nicht zweckmäßig verwenden. Auch in der Landesgesetzgebung sind die Vorgaben der 15a-Vereinbarungen nicht wiederzufinden. Verknüpfung mit Wirkungsorientierung ist notwendig

Der Ausbau der Betreuungsquoten ist ein Wirkungsziel des Bundes. Dieses Wirkungsziel sollte auch für die einzelnen Bundesländer und Gemeinden (möglicherweise mit Ausnahme der kleinen Gemeinden) gelten. Entsprechend wäre ein Entwicklungsplan für die elementare Bildung und Betreuung in den einzelnen Bundesländern notwendig, um auch die Zielerreichung überprüfen zu können. Dementsprechend bedarf es einer gemeinsam von Bund, Ländern und Gemeinden 152 22.10.15


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