Aufgabenorientierter Finanzausgleich am Beispiel der elementaren Kinderbetreuung - Endbericht

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ZENTRALE ERGEBNISSE UND SCHLUSSFOLGERUNGEN

die Kinderbetreuung zur Verfügung stehende Budget im Rahmen ihrer Kompetenzen zu beschließen – unabhängig davon, wie die Finanzierung durch den Finanzausgleich erfolgt. Differenzierung in Trägergemeinden und Nicht-Trägergemeinden

Eine verstärkt aufgabenorientierte Verteilung führt dazu, dass Trägergemeinden aufgrund der höheren Betreuungsquote auch mehr Mittel erhalten. Dies stellt einen Systembruch gegenüber der bisherigen Finanzierung dar. Dementsprechend kann dies Auswirkungen auf die Kostenbeiträge der Nicht-Trägergemeinden an die Trägergemeinden haben, wodurch es zu Verschiebungen zwischen den Gemeinden kommen kann. Den geringeren Einnahmen im Bereich der Ertragsanteile bei den Nicht-Trägergemeinden stehen dann auch geringere Kostenbeiträge an die Trägergemeinden gegenüber. Tagesmütter und -väter

In die hier dargestellten Varianten flossen die Daten der Kindertagesheimstatistik ein. In dieser ist jedoch die Betreuung der Tagesmütter und -väter nicht enthalten. Hierzu bedarf es daher entsprechender Lösungen, ob und wie auch dieser Teil des Betreuungssystems in ein Modell integriert werden soll/kann. Einbindung der Elternbeiträge ist noch zu klären

Inwieweit im Zusammenhang mit der aufgabenorientierten Mittelverteilung auch der Kostenbeitrag der Eltern zu regeln ist, ist noch offen. So ist beispielsweise eine Deckelung der Elternbeiträge vorstellbar. Möglich wäre, im Modell den Indikator „beitragsfrei“ einzuführen. Dementsprechend wären dann beitragsfreie Plätze höher zu fördern.

5.5

Weitere Schritte

Klares politisches Bekenntnis zu einer aufgabenorientierten Mittelverteilung

Ein verstärkt aufgabenorientierter Finanzausgleich stellt eine neue Form der Mittelverteilung dar, welche die bisher wenig differenzierte Verteilung ersetzt. Im Mittelpunkt steht dabei eine Zuteilung an Mitteln, welche sich an Aufgaben in quantitativer und qualitativer Hinsicht – und nicht mehr an bisher verwendeten „groben“ Indikatoren wie die EinwohnerInnenzahl – orientiert. In diesem Zusammenhang ist davor zu warnen, die Gemeinden in Verlierer und Gewinner zu unterteilen. Vielmehr kann nicht von Verlusten gesprochen werden, sondern vielmehr von einer „gerechteren“ und wirkungsorientierteren Mittelverteilung. In diesem Sinne bedarf es eines klaren politischen Bekenntnisses zu einer aufgabenorientierten Mittelverteilung, wenn auch begleitet von entsprechenden Übergangsregelungen. Einigung zu einem Entwicklungspfad

Durch die Implementierung einer aufgabenorientierten Mittelverteilung für den Bereich der Kinderbetreuung wäre zwar ein wesentlicher Schritt in Richtung Aufgabenorientierung getan. Es fehlt jedoch eine gesamthafte Reform mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich. Dementsprechend bedarf es der Skizzierung und Einigung auf einen weiteren Entwicklungspfad. Dabei ist einerseits auf das Verhältnis Lasten- und Ressourcenausgleich zu achten, andererseits bedarf es eines ausgewogenen Ausgleichs der unterschiedlichen Lasten und damit einer guten Abstimmung der einzelnen aufgabenorientierten Elemente. 155 22.10.15


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