Aufgabenorientierter Finanzausgleich am Beispiel der elementaren Kinderbetreuung - Endbericht

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EINLEITUNG

Autorinnen verortet. Weiters werden die Ziele des aufgabenorientierten Finanzausgleichs definiert, um die notwendige Verteilungsmasse und Finanzierung festzumachen. Im vierten Teil werden die konkreten Modellberechnungen vorgestellt. Dabei werden die Finanzierung des laufenden Betriebes sowie programmatische Förderungen unterschieden. Ziel der Finanzierung des laufenden Betriebes ist, dass die Gemeinden mit einem höheren Betreuungsangebot auch verstärkt Mittel aus dem aufgabenorientierten Finanzausgleich erhalten. Im Rahmen von programmatischen Förderungen soll der Nachholbedarf im Kinderbetreuungsangebot gezielt reduziert werden. Die einzelnen Varianten werden vorgestellt und ihre Verteilungseffekte nach Bundesland bzw. EinwohnerInnen(EW)-Klasse berechnet. Im Bereich der laufenden Förderung wird beurteilt, inwieweit eine aufgabenorientierte Mittelverteilung die bestehende Mittelverteilung verändern würde. Abschließend werden die zentralen Ergebnisse zusammengefasst und einige wesentliche Schlussfolgerungen gezogen.

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Methodische Hinweise

Die Grundlagenkapitel basieren auf Literaturrecherchen, insbesondere Literatur zum Finanzausgleich sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Kinderbetreuungsbereiches. Andererseits wurden statistische Berechnungen durchgeführt. Für die Berechnungen wurden die Gebarungsdaten der einzelnen Gemeinden bzw. Länder sowie die Kindertagesheimstatistik (beides Datensätze der Statistik Austria) herangezogen. Bei den finanzstatistischen Auswertungen zu den Einnahmen und Ausgaben in der Kinderbetreuung wurde der „Abschnitt 24 Vorschulische Erziehung“ gemäß VRV 1997 in der geltenden Fassung angewendet. Gebarungsdaten Hinsichtlich der verwendeten Gebarungsdaten muss auf mehrere methodische Einschränkungen verwiesen werden: Abgrenzungsprobleme zwischen Transferzahlungen und Kostenbeiträgen und -ersätzen; Durchlaufposten können nicht erfasst werden: Transferzahlen an die Gemeinden, die sogleich von den Gemeinden an Private bzw. Unternehmen als Transfers gezahlt werden, und somit reine Durchlaufposten sind, können aufgrund der Datenlage nicht erfasst werden; Unterschiedliche Verbuchungspraxis; Unzureichende Differenzierung, z.B.: Bei den Transfereinnahmen und -ausgaben, welche andere Gemeinden bzw. Gemeindeverbände betreffen, muss darauf hingewiesen werden, dass keine klare Abgrenzung zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden möglich ist. Dieses Problem zeigt sich auch bei der Abgrenzung von Land und Landesfonds; Uneinheitliche funktionelle Abgrenzung; Ausgegliederte Bereiche: Diese finden sich in den Gebarungsdaten nicht wieder. Insbesondere bei den Ländergebarungsdaten ist auf sehr unterschiedliche Verbuchungen des Kinderbetreuungsbereiches hinzuweisen, sodass es hier zu unterschiedlichen Abgrenzungen in den einzelnen Bundesländern kommen kann. Auch bestehen in den Ländern unterschiedliche Transparenzregeln. So werden in einigen Bundesländern die Transferbeziehungen sehr ausführlich dargestellt, in anderen findet sich nur ein pauschaler Wert ohne weiterer Untergliederung, wodurch tiefergehende Vergleiche erschwert sind. 9 22.10.15


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