131-133 Steuer+Recht+Finanz.qxp_kloen 23.05.22 16:16 Seite 131
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Once again – Grundsteuerreform
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ie unterschiedliche Umsetzung der Grundsteuerreform in den Bundesländern ist insbesondere für Grundstückseigentümer eine Herausforderung, die nicht nur mehrere Immobilien ihr Eigen nennen, sondern Michael Debus (li.) und Jürgen Keßler, die auch noch in unterSteuerberater, Tel. 866 61 61-0 schiedlichen Bundeslänkeine Rolle spielen. Entscheidern liegen. Welche Informatiodend sind nur die Flächen von nen im jeweiligen Bundesland Grund und Boden sowie Gebäubeschafft werden müssen, ist zum einen abhängig von dem je- de und die Gebäudenutzung. Der Wert des Grundstücks (Boweils umgesetzten Modell und zum anderen von der jeweiligen denrichtwert) spielt keine Rolle. Flächenmodelle mit Lage-Faktor Landesfinanzverwaltung hinsichtlich der von diesen zur Ver- wenden die Bundesländer Hamfügung gestellten Informationen. burg (Wohnlagemodell), Hessen (Flächen-Faktor-Verfahren) und Die Mehrzahl der Bundesländer Niedersachsen (Flächen-Lagesetzen die neue Grundsteuer Modell) an. nach dem sogenannten BundesUnbeachtet bleiben sollte auch modell um, das mit dem Grundnicht, dass mit der Grundsteuersteuer-Reformgesetz eingeführt wurde. Hierzu gehören die Bun- reform für die einzelnen Gemeinden die Möglichkeit gedesländer Berlin, Brandenburg, schaffen wurde, wieder eine Bremen, Mecklenburg-Vorpom„Baulandsteuer“ einzuführen mern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, (Grundsteuer C). Über einen gesonderten, höheren Hebesatz Schleswig-Holstein und Thürinsollen Spekulationen mit für den gen. Wohnungsbau geeigneten Die Bundesländer Sachsen Grundstücken verhindert (sog. und Saarland wenden das Bundesmodell in leicht abgewandel- baureife Grundstücke, § 73 BewG) und gezielt die Wohter Form an. Hier werden die nungsbauaktivität im Interesse Steuermesszahlen für Wohnder städtebaulichen Entwicklung grundstücke im Vergleich zum gefördert werden. Soweit erBundesmodell gesenkt, sodass sichtlich, wird es nur in Bayern Wohnimmobilien im Verhältnis keine Grundsteuer C geben und zu anderen Arten von Grundstücksnutzungen begünstigt wer- Hessen beschränkt den Hebesatz auf das Fünffache des ansonsten den. für Grundstücke geltenden HeZu den „Abweichlern“ vom besatzes. Damit sich der LenBundesmodell gehören die kungseffekt bemerkbar machen Bundesländer Bayern, Hessen, wird, dürfte insbesondere in BalHamburg und Niedersachsen. lungszentren mit einem deutlich Glücklich schätzen dürfen sich höheren Hebesatz zu rechnen Immobilienbesitzer in Badensein. 2024 werden wir diesbeWürttemberg. Baden-Württemzüglich mehr wissen, wenn die berg wendet eine modifizierte Bodenwertsteuer auf der Grund- Gemeinden den ab 1.1.2025 geltenden Hebesatz festgelegt halage von lediglich zwei Kompoben werden. nenten an (Grundstücksfläche Schließlich gilt es zu bedenund Bodenrichtwert). Durch Multiplikation der beiden Werte, ken: Würden alle ca. 36 Mio. ohne Berücksichtigung ob unbe- Steuererklärungen durch Steuerbaut oder bebaut, ergibt sich der berater erstellt, müsste jede einzelne Kanzlei in Deutschland pro Grundstückswert. Tag etwa acht Steuererklärungen Bayern wendet ein einfaches erstellen. Kapazitätsengpässe Flächenmodell an, bei dem die sind vorprogrammiert. Wohnlage oder ein Lage-Faktor
Der Rechtsberater
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Allgemein RAinnen Bartels & Eckhardt, www.Eckhardt-und-Bartels.de Ottenser Hauptstr. 5, 22765 HH, gegenüber EKZ Mercado Tel. 040 / 391135, Fax 040 / 3902651, Tätigkeitsschwerpunkte: Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, Strafrecht
Arbeitsrecht RA Tobias Burgmann Fachanwalt für Arbeitsrecht Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, www.arbeitsrecht-blankenese.de RAin Katrin Lotze, Anwaltskanzlei Lotze Hobökentwiete 2 a, 22559 Hamburg Telefon 040 / 68 87 79 44 E-Mail: info@lotze-ra.de
Arbeitsrecht • Familienrecht Berendsohn Rechtsanwälte in Partnerschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht und Familienrecht Friedensallee 118 b, 22763 Hamburg Tel. 040 / 39 84 74 0, E-Mail: info@bmrm.de, www.bmrm.de
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Familienrecht • Scheidungsrecht RA Ingo Holzhäuser, Fachanwalt für Familienrecht Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, Fax 040 / 86 64 61 93, E-Mail: info@ familienrecht-blankenese.de, www.familienrecht-blankenese.de RAin Astrid Weinreich, Infos unter: www.astrid-weinreich.de Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg Tel. 040 / 866 031-0, E-Mail: info@astrid-weinreich.de
Klönschnack 6 · 2022
Der Steuertipp
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