03/2021 unserhof

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Betriebsführung

Auf den Unterschied achten!? Für jeden Betriebsführer ist die Erstellung des Jahresabschlusses eine gut investierte Zeit, zumal damit der jährliche Betriebserfolg ermittelt wird. Bei der doppelten Buchhaltung wird durch die Aufstellung der Bilanz auch das Vermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) dem Kapital (Eigen- und Fremdkapital) gegenübergestellt. Das Ergebnis besagt, wie das Vermögen finanziert ist. In diesem Beitrag erklärt LK-Experte MICHAEL SCHAFFER den Unterschied zwischen Anlage- und Umlaufvermögen mit einigen Beispielen.

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enn man sich jährlich intensiv mit dem Jahresabschluss auseinandersetzt und eine mögliche Fehlentwicklung erkennt, hat man in der Regel noch genügend Zeit, um gegenzusteuern. Wer also rechtzeitig die richtigen Schlüsse zieht, den schützt die Buchhaltung vor einer betrieblichen Schieflage. Kümmert man sich hingegen um die wirtschaftliche Lage des Betriebs erst dann, wenn ein Liquiditätsengpass herrscht oder Vermögen veräußert werden muss, kann es schon oft zu spät sein. Auch eine Betriebsführung nach Konto­ stand macht eine verlässliche betriebswirtschaftliche Beurteilung der Lage nicht möglich, da dieser saisonal sehr stark schwanken kann. Daher müssen immer eine periodenreine Beurteilung und ein Vergleich erfolgen. Des Weiteren müssen auch unbedingt die Regeln einer ordnungsgemäßen Buchhaltung eingehalten und diese auch richtig angewendet werden, weil falsch geführte Aufzeichnungen ebenso fatal sein können. Nämlich in die eine, aber auch in die andere Richtung. Daher ist es ratsam, sich vor

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allem am Anfang von einem „Profi“ unterstützen zu lassen. Auch für die Ermittlung einer Kapitaldienstgrenze (wieviel an zusätzlichem Fremdkapital kann sich ein Betrieb bei einer Investition leisten?) sind saubere Aufzeichnungen eine Grundvoraussetzung. Die Bilanz gibt daher Aufschluss darüber, ob der Betrieb an Eigenkapital (Substanz) dazugewonnen oder letztlich von der Substanz gelebt hat. Der erstellte und vorhandene Jahresabschluss ist aber erst der Anfang.

Vergleiche sind wichtig Es wäre nahezu fahrlässig, sich nicht im Detail damit zu beschäftigen. Man sollte sich die Fragen stellen: Warum ist das Ergebnis so wie es ist? Und: Hat der Betrieb im einen oder anderen Bereich Verbesserungspotenziale? Hier ist es wesentlich, sich aber auch mit anderen Betrieben der gleichen Produktionssparte zu vergleichen. Eine Vergleichsmöglichkeit bieten zum Beispiel die öffentlich zugänglichen Buchführungsergebnisse des Grünen Berichts. Denn es ist zu beachten, ob das Ergebnis des eigenen Betriebs den

generellen Trend widerspiegelt oder ob man nach oben oder unten ein anderes Ergebnis aufweist. Vor allem bei einem deutlich anderen Ergebnis nach unten muss hinterfragt werden, aus welchem Grund das so ist. Und: Wo sind die Schrauben, an denen man drehen kann.

Anlagevermögen und Abschreibung Das Anlagevermögen dient dem Betrieb langfristig (mehr als ein Jahr). Es muss, um als solches qualifiziert zu werden, einen Mindestanschaffungspreis von 480 Euro brutto aufweisen. Da es sich beim Anlagevermögen oftmals auch um sehr große Investitionen handelt (Beispiele: Stallbau mit mehreren Hunderttausenden Euro; Traktorkauf), wird dadurch auf lange Zeit sehr viel an Kapital gebunden, das auch wieder verdient werden muss. Dafür wird in der Buchhaltung die sogenannte Abschreibung angesetzt. Im Gegensatz zu steuerlichen Aufzeichnungen – hier wird die Nutzungsdauer vorgegeben – ist es bei betriebswirtschaftlichen Aufzeichunserhof 3/2021


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