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Altes in neuem Glanz Im Zuge der Generalsanierung der unterirdischen Infrastrukturen in der Altstadt wurden auch die Laubengassen neugestaltet und mit einer allseits gelobten Pflasterung versehen. Dabei kam es zu einer unerwarteten Diskussion: Was geschieht mit den 52 Vitrinen unter den Arkaden? Also stellte sich die Frage, wie man mit der Angelegenheit umgehen sollte: Kann ein Eigentümer gezwungen werden, seine Vitrine beim Wiederaufbau an ein zu erarbeitendes Regelwerk anzupassen? Wie sollte ein solches Regelwerk überhaupt aussehen?
Einheitliche Gestaltung. Zu-
mindest die rechtliche Situation war schnell geklärt: Der Grund unter den Laubenarkaden gehört zwar meist den entsprechenden Hauseigentümern, aber die Arkaden gelten als öffentliche Fläche, weil sie seit Jahrhunderten frei zugänglich sind. Dementsprechend muss der Eigentümer einer Vitrine um die Besetzung öffentlichen Grundes ansuchen und einen Obulus entrichten. Neue Vitrinen aufzustellen ist zudem laut Gemeindebauordnung nicht möglich. Sollte man aber auch die bestehenden verbieten? Zur Klärung dieser Frage ersuchte das Gemeindeamt für öffentliche Arbeiten das Landesamt für Bau- und Kunstdenkmäler sowie den Ensembleschutzbeirat um eine Stellungnahme. Die Antwort war eindeutig: Vitrinen stören eigentlich nicht das historische Stadtbild, sollten aber möglichst nach einem zu definierenden Regelwerk einheitlich gestaltet werden, denn „keine der bestehenden Vitrinen entspricht jenen
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Foto: Oskar Zingerle
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s dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein pfiffiger Laubenkaufmann gewesen sein, der vor vielen Jahrzehnten als Erster auf die Idee kam, seine Waren nicht nur in seinem Schaufenster, sondern auch unter den Arkaden sichtbar zu machen und der dafür eine erste Vitrine aufstellte. Damals, so darf vermutet werden, war dafür nicht einmal eine Genehmigung der Gemeinde notwendig. Die Idee fand Nachahmer, denn kaum ein Kaufmann hat jemals das Gefühl, dass seine Auslage groß genug sei für sein Warensortiment. Also entstanden peu à peu in fast jeder Arkade Vitrinen, die in den verschiedensten Größen und Formen errichtet wurden. Manche hatten einen Sockel und standen dementsprechend am Boden, manche hingen an der Wand, einige waren voluminös, andere weniger. 52 sind es heute an der Zahl, alle sehen anders aus, (fast) alle haben verschiedene Eigentümer, die meisten stammen aus den Siebzigerjahren, einige wurden irgendwann erneuert und modernisiert. Im Zuge der Projektierung zur neuen Oberflächengestaltung der Laubengassen kam die Gemeinde schnell zur Erkenntnis, dass zumindest die bodenstehenden Vitrinen während der Pflasterarbeiten abgebaut werden müssen.
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Die Vitrinen unter den Laubenarkaden bekommen ein einheitliches Erscheinungsbild denkmalpflegerischen Kriterien, aufgrund deren sie als untrennbares Element des Baubestandes angesehen werden könnte.“ Sprich: Keine der bestehenden Vitrinen ist erhaltungswürdig.
Inzwischen hat man sich auf
folgende Vorgehensweise geeinigt: Die Schaukasteneigentümer sollten eine Detailplanung vornehmen oder sich mit anderen Betreibern zusammenschließen und ein gemeinsames Projekt vorlegen. Im Zuge intensiver Vorgespräche wurde unter anderem auch vorgeschlagen, dass das Stadtmarketing eine koordinierende Rolle zur Gestaltung einnehmen könnte. Konkret heißt dies, dass die alten Schaukästen vorübergehend wieder montiert werden können, aber innerhalb Stückholz & Kombi NEO HV
2021 muss eine Einigung zur neuen Gestaltung gefunden werden, und innerhalb 31. Dezember 2022 müssen die neuen Vitrinen montiert sein; ansonsten verfällt das Recht, den Schaukasten zu unterhalten. Laut Gutachten des Landesamtes sollte es nicht mehr als vier verschiedene Maße geben. „Der große Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass die Kaufleute diese wichtigen Ausstellungsflächen behalten können und gleichzeitig eine einheitliche gestalterische Linie gefunden wird“, sagt Bürgermeister Peter Brunner, „damit besteht die einmalige Chance, Altes im neuen Glanze einheitlich erscheinen zu lassen.“ willy.vontavon@brixner.info Leserbriefe an: echo@brixner.info
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