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POLITIK & VERWALTUNG

HOCHGRUBERS G‘SETZ

„Net olls isch letz!“ Das Bauressort der Gemeinde Bruneck ist schon voll in die neuen Bestimmungen des Gesetzes für Raum und Landschaft, das seit 1. Juli 2020 in Kraft ist, eingetaucht. Vereinzelt greift aber noch die alte Ordnung. Die Doppelgleisigkeit macht’s nicht leichter. Trotzdem: „Wir sind stets im direkten Kontakt mit den Menschen“, versichert Reinhard Weger.

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ufgeräumt und technisch gut ausgestattet sah der Sitzungssaal Nr. 2 im Rathaus von Bruneck aus, wohin die zuständigen Herren fürs Bauwesen Reinhard Weger (Assessor) und Matthias Plaikner (Amtsdirektor) vor wenigen Wochen die Medienvertreter zwecks Rückblick und Vorschau geladen hatten. Dabei wiesen die beiden Amtsträger gleich zu Beginn auf die Problematik im Zusammenhang mit der Pandemie hin. „Die Büros waren in den vergangenen beiden Jahren virusbedingt zeitweise geschlossen oder nur notdürftig besetzt. Trotzdem waren wir aufgrund der schon in der Zeit vorher durchgeführten Digitalisierung stets imstande, unsere Dienste kontinuierlich anzubieten“, versicherte Plaikner, und Weger ergänzte: „Die Anfragen, Ansuchen und Anträge habe man zu keiner Zeit vernachlässigt oder gar in den Schubladen verstauben lassen!“ Gleichsam als Beweis hierfür beteuerten beide Amtsträger unisono: „Alle innerhalb Weihnachten 2021 vorschriftsgemäß eingelangten Ansuchen bzw. Anträge wurden noch innerhalb desselben Jahres zur Gänze abgearbeitet.

Die Stadt bekommt ihr Entwicklungsprogramm. Die Vorbereitungen laufen mit Nachdruck.

DIE MENSCHEN IM MITTELPUNKT

Und es waren nicht wenige, wie Weger anhand einer Grafik aufzeigte: 2.435 Anträge wurden bearbeitet; darunter 396 Ansuchen um Baukonzessionen bzw. Baugenehmigungen, wovon 245 bewilligt wurden. Außer-

Reinhard Weger, Assessor für Urbanistik, und Matthias Plaikner, Direktor des Bauamtes, zogen ein Resümee über die umfangreiche Arbeitstätigkeit und warfen einen Blick voraus. wpz 16

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dem wurden die Unterlagen von 100 neuen bzw. nachgemeldeten Aufzugsanlagen überprüft und immatrikuliert, Die diesbezügliche Zuständigkeit war vor zwei Jahren von der Provinz an die Gemeinden übergegangen. Damit ginge ein beträchtlicher Zeitaufwand einher. Nun weiß man, dass der Amtsschimmel dem Bürger oft schon wegen kleiner Mängel auf die Pelle rückt, ihm bei der Vorlage von Bauanträgen Unvollständigkeiten entgegenhält und deswegen Rückverweisungen ausspricht. Verzögerungen sind die Folge. „Können vermieden werden“, sagte Weger. Im Sinne bürgernaher Verwaltung richtete sein Ressort mit der Dienststellenkonferenz, der Ortspolizei, den Stadtwerken und mit dem Bauamt als vorgelagerte Koordinationsstelle einen beratenden Kompetenzdienst ein, der bei Bedarf kostenlos beigezogen werden kann. Diese Gremien beraten die Menschen in allen von den jeweiligen Abteilungen wahrgenommenen Zuständigkeiten. Die Baukommission sei nämlich auf untadelige Aktenvorlagen angewiesen. Nur unter dieser Voraussetzung sei eine befürwortende bzw. ablehnende Beurteilung des Begehrens auf dem schnellsten Wege, um nicht zu sagen, quasi augenblicklich möglich.


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