aboutFLEET 05/2020

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FLEET NEWS Kolumne sffv / Kurznachrichten KOLUMNE

Ralf Käser Vorstandsmitglied sffv

Alk auf Autobahnen – eine neue Verkehrsregel?

Ioniq wird zu Hyundais Submarke Hyundai macht seine Ioniq-Baureihe in der gesamten Gruppe zur elektrischen Submarke und will bis 2024 drei neue Elektromodelle unter dem neuen Markendach präsentieren. Den Beginn soll schon nächstes Jahr ein elektrischer Crossover im C-Segment machen. So soll mit dem Ioniq 5 zunächst ein mittelgros­ ses CUV auf den Markt kommen.

Neues zum Schweizer Auto des Jahres Die zehnte Ausgabe der Wahl zum «Schweizer Auto des Jahres» fällt 2020 ins Wasser. Wie Jurypräsident Urs Heller in einem Schreiben mitteilt: «Wir können die geplante ‹Auto des Jahres›Gala am 7. Dezember nicht durchführen. Die Wahl findet trotzdem statt, online und mit voller Ringier-Power sowie mit Unterstützung von Autoscout24.»

Red Dot Award für Polestar Polestar wurde im diesjährigen Brands & Communication-Wettbewerb des international renommierten Red Dot Award unter anderem als «Marke des Jahres 2020» ausgezeichnet. Die Ehrung kommt jener Marke zu, die es schafft, ein einheitliches Markenimage über verschiedene Kanäle in ihrer Kommu­ nikation hinweg darzustellen.

Renault E-Tech: Drei Bestseller zum Auftakt Renault geht in die Hybridoffensive. Unter dem Label «E-Tech» sollen bis 2022 15 Modelle teilelektrifiziert werden. Den Auftakt machen die drei Bestseller Clio, Captur und Mégane. Die Basis bildet ETECH-Hybrid-Technologie, welche die Integration der kompakten Antriebsgruppe im Motorraum von Kleinwagen zulässt.

Ford und ALD spannen zusammen Ford und ALD Automotive gründen ein gemeinsames Unternehmen für inte­ grierte Flottenmanagement-Angebote. Unter dem Dach des neuen Unternehmens, das den Namen Ford Fleet Management trägt, werden beide Anteilseigner zugunsten attraktiver Leasing- und Fuhrparklösungen für Firmen- und Privatkunden zusammenarbeiten.

Aus FCA und PSA wird Stellantis Peugeot SA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) machen einen Schritt auf dem Weg zum Abschluss ihrer 50:50-Fusion und geben bekannt, dass der Firmenname der neuen Gruppe Stellantis sein wird. Der Abschluss der Fusion wird voraussichtlich im ersten Quartal 2021 erfolgen – vorbehältlich der üblichen Abschlussbedingungen.

L

assen Sie sich nicht ablenken». So oder ähnlich weisen die Navigations- und Infotainmentsysteme beim Einschalten darauf hin, sich auf den Strassenverkehr zu konzentrieren. So weit, so gut, denke ich beim Lesen eines Artikels in der deutschen Fachpresse. Aber wie ist es nun auf Schweizer Strassen geregelt, welche Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften hat der Bundesrat im Mai 2020 verabschiedet? Zu den wichtigsten Anpassungen gehört, dass bei einem Spurabbau auf der Autobahn neu das Reissverschlussprinzip angewendet werden muss. Ich war der festen Überzeugung, dass dies schon Pflicht sei, und regte mich jeweils auf, wenn sich Verkehrsteilnehmer nicht an dieses einfache Prinzip hielten. Nun kann ich mich gemäss den neuen Richtlinien an den Autobahnraststätten mit Alkohol eindecken, vielleicht auch, um die sturen Drängler und die sich nicht an das Reissverschlussprinzip haltenden Automobilisten «runterzuspülen». Eine andere und sinnvolle Regelung, die ab dem 1. Januar 2021 anwendbar wird, ist das Rechtsvorbeifahren. Bisher war dies nur im parallelen Kolonnenverkehr erlaubt, neu ist es auch zulässig, wenn sich nur auf dem linken oder bei dreispurigen Autobahnen mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Fragen zum Verkehrsrecht im Zusammenhang mit Flottenmanagement werden in der künftigen «Fragen/Antworten»Serie in aboutFLEET beantwortet werden, in der Hoffnung, Sie müssen den möglichen Verkehrsärger nicht mit Alkohol (egal, wo gekauft) ertränken.

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