Klare Prioritäten
Elke Kahr zu kommunistischer Stadtpolitik Seite 12
22.000
gedruckte Seiten
(BS/jf) Im April 1985 wurde die erste Seite dieser Zeitung gedruckt. Es war die Geburtsstunde des Behörden Spiegel. Mit dieser Ausgabe, fast 39 Jahre später, halten Sie die 22.000. gedruckte Seite in den Händen. Rein rechnerisch müsste es die Seite 8 sein, auf der wir uns mit einem Dauerthema der öffentlichen Verwaltung und des Behörden Spiegel befassen: der öffentlichen Beschaffung und dem Vergaberecht.
Zudem ist dies die 456. Ausgabe des Behörden Spiegel. In den Anfangsjahren wurden in der Sommerpause von 1988 bis 1990 sowie 1993 insgesamt vier monatsübergreifende Ausgaben produziert. Hinzu kommt die bisher einzige 13. Ausgabe anlässlich des 25. Jubiläums im Jahr 2010. Wir wünschen weiterhin eine angenehme Lektüre.
Gemeinsame
Kampagne gestartet
(BS/mfe) Die Berliner Feuerwehr und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin haben eine neue Informationskampagne ins Leben gerufen. Sie soll die Bürgerinnen und Bürger für einen besseren Umgang mit den Notfallnummern 112 und 116117 sensibilisieren.
Die Kampagne trägt den Titel “Die richtige Nummer im richtigen Moment”. Kernstück ist ein Film, der auch in den Sozialen Medien gezeigt wird. Darin wird erklärt, in welchen Fällen die beiden Notfallnummern gewählt werden sollten und wann nicht.
Berlins Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen erklärte dazu: “Wir haben in Berlin die besondere Situation, dass sowohl die KV Berlin als auch die Berliner Feuerwehr eine enorm hohe Anzahl an Anrufen aus der Bevölkerung zu bewältigen haben.” Doch alle Ressourcen seien begrenzt.
Adressfeld
Konzeptionell viel vorangebracht
Dr. Tamara Zieschang zieht Bilanz
über Sachsen-Anhalts Innenpolitik Seite 30
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Florian Kraft zu transnationaler Polizeiarbeit Seite 36
Raus aus dem Teufelskreis
Verwaltung doppelt in den Blick nehmen
(BS/Jörn Fieseler) Der Zustand des Öffentlichen Dienstes ist ebenso wie der der Infrastruktur desaströs: Die Personaldecke ist viel zu dünn. Wer glaubt, dies würde sich durch zusätzliches Personal und die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen kompensieren lassen, glaubt auch, aus Stroh ließe sich Gold spinnen. Es braucht dringend eine umfassende, gut vorbereitete Reform.
“Mehr Personal für den Öffentlichen Dienst” ist ein eingängiger und begründeter Slogan. Allein bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fehlen rund 25 Prozent. Von den rund 10.200 Stellen sind laut Christine Behle, stellvertretende Verdi-Vorsitzende, aktuell rund 7.600 besetzt. Ähnlich die Situation bei der Wasser- und S chifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes und der AutobahnGmbH. Etwa 15 Prozent fehlen in beiden Bundesbehörden. Auch auf kommunaler Ebene sehe es nicht besser aus, so Behle mit Blick auf die laufenden Tarifverhandlungen mit Bund und Kommunen (siehe Seite 11). Auch in den Großstädten seien 15 Prozent der Stellen unbesetzt. Bei Städten und Gemeinden im ländlichen Raum fehlten rund zehn Prozent – insgesamt 360.000 Menschen in der allgemeinen Verwaltung. Nicht nur das. Durch das fehlende Personal wird ein Teufelskreis in Gang gesetzt: Die übrigen Beschäftigten sind überlastet. Um dem zu entgehen, fliehen viele in die Teilzeit oder verlassen sogar den Beruf. Nicht nur Pflegekräfte, sondern auch Erzieherinnen und Erzieher und selbst Lehrpersonal an Schulen. Und es wird noch schlimmer. Der Abgang der sogenannten Babyboomer-Jahrgänge aus dem aktiven Dienst ist in vollem Gange. Und: “Die nachfolgende Generation ist um 40 Prozent kleiner”, wie Pr of. Dr.
Kommentar
Höchste Tugend
Udo di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, zuletzt betonte. Angesichts dieser Zahlen ist es logisch: Mehr Personal allein wird es nicht richten. Ebenso wenig die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Selbst wenn Verwaltungsleistungen komplett digital ablaufen könnten, wie mit der E-Rechnung und der automatischen Bezahlung derselben angedacht, würde damit nicht ausreichend Personal freigesetzt, um die Bedarfe bei Pflege, medizinischer Versorgung,
in Bildung und Erziehung, bei der Verfolgung von Straftätern und deren Beaufsichtigung in den Gefängnissen zu decken. In diesen Bereichen ist der Umgang mit Menschen entscheidend. Dafür braucht es Menschen. Wenn an den Rahmenbedingungen nichts geändert wird, wird die Verwaltung die ihr übertragenden Aufgaben nicht mehr erfüllen können. Sie kann es schon jetzt nicht. Zum Beispiel brauchen Mitarbeiter des Arbeitsschutzes mehrere Jahrzehnte, um alle
(BS) Der Lehrermangel ist die größte Herausforderung im Bildungssystem, wie das Deutsche Schulbarometer ergeben hat. Dies sehen zwei Drittel der Schulleitungen so. An Schulen in sozial benachteiligten Vierteln waren es sogar 80 Prozent. Auch die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) ruft zu kurz- und mittelfristigen Notmaßnahmen in ihrem Gutachten auf. Damit etwas passiert!
Der Personalmangel existiert nicht erst seit Kurzem oder als Folge von Corona. Jugendliche, Kinder und die damit zusammenhängenden politischen Maßnahmen leiden seit Jahren an fehlender Priorisierung. Was in Festtagsreden von Politikern gut ankommt, krankt in der Realität. Es gibt zu wenige Lehramtsstudierende, die Demografie schlägt zu, Quereinsteigern wird der Zugang erschwert, der Beruf leidet seit Jahren an mangelnder Wertschätzung. Dabei konstatierte einst Martin Luther , die Kinder anderer Menschen auszubilden, sei die höchste Tugend. Schaut man sich die technischen, fachlichen und pädagogischen Herausforderungen an den Lehrerberuf
an – gilt das heute mehr denn je. Dennoch haben die Entscheidungsträger landauf landab die Probleme an deutschen Schulen in den vergangenen Jahrzehnten politisiert, statt sie zu lösen: G8, Rechtschreibreform, Inklusion –was ist das wert, wenn die Leistungen deutscher Schülerinnen und Schüler konstant, aber sicher den Bach hinabgehen. Für Erfolgsaussichten braucht Deutschland kein Fernglas, sondern ein Teleskop: “Das Problem des Lehrkräftemangels wird aller Voraussicht nach in den kommenden 20 Jahren bestehen bleiben”, konstatiert die SWK. Si e schlägt Maßnahmen wie bedarfsorientierte Versetzung an Grund- oder Hauptschulen, Erhöhung der Unterrichtsver -
pflichtung und Begrenzungen der Teilzeitregelu ngen vor. In Sachsen-Anhalt wird seit Kurzem eine Stunde mehr unterrichtet.
Baden-Württemberg hat Teilzeitkräfte um freiwillige Aufstockung gebet en. Richtig: Es sind mal keine Maßnahmen, die zulasten der Schülerinnen und Schüler gehen. Falsch: Es handelt sich um Maßnahmen, die den Lehrerberuf noch unattraktiver machen. Neue Stellen oder eine Bildungsmilliarde können das Problem allein nicht lösen. Die konzeptionslose Masse an Maßnahmen und Geldern ändert an der Situation der Kinder nichts. Es braucht eine Gesellschaft, die sich mehr als nur der Floskel “Kinder sind die Zukunft” annimmt.
Eva-Charlotte Proll
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zu kontrollierenden Unternehmen oder Organisationen einmal geprüft zu haben! Auch bei der Lebensmittelkontrolle, den Veterinären und selbst bei den Betriebsprüfern der Finanzämter umfassen die Zeiträume zwischen den Betriebsprüfungen mehrere Jahre. Angesichts dieser Situation wundert es nicht, wenn sich manche an das Motto “der Ehrliche ist der Dumme” halten und andere das Vertrauen in den Staat verlieren. Es muss endlich das stattfin-
den, woran der Bürokratieabbau sei t eh und je gescheitert ist: zum einen eine Diskussion über den Nutzen und den Vollzug von Gesetzen. Wenn der Öffentliche Dienst seiner Funktion als stabilisierendes Element des Staates gerecht werden soll, müssen seine gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben so zugeschnitten werden, dass sie auch erfüllt werden können. Wie das gehen kann, zeigt die Diskussion zum Them a Containern. Wer ohne Sachbeschädigung in Mülltonnen nach Essbarem sucht, soll dafür nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. Obwohl es für sich schon ein unhaltbarer Zustand ist, dass Menschen in Deutschland im Müll nach Essbarem suchen müssen, zeigt das Beispiel, was das Ziel sein muss. Das geht über alle Bereiche nicht ad hoc. Deshalb wäre es gut, eine unabhängige Kommission einzurichten, die mit Menschenverstand und Modernisierungswillen den gesamten Gesetzesbestand durchforstet und eine Liste erstellt, wie und welche Gesetze vereinfacht werden können. Zum anderen müssen, wi e Prof. Dr. di Fabio es formuliert, Parlamentarierinnen und Parlamentarier langfristig denken. Bei neuen Gesetzen ist deren Vollzug konsequent mitzudenken und es sind die dafür notwendigen Mittel – Stichwort Konnexitätsprinzip – bereitzustellen.
Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst ISSN 1437-8337 G 1805
Nr. II / 39. Jg / 6. Woche www.behoerdenspiegel.de
Berlin und Bonn / Februar 2023
Hindernislauf
Unbesetzte Stellen, weniger Nachwuchskräfte und eine zunehmende Belastung der Beschäftigten: Deutschlands Verwaltung ist in einem Teufelskreis.
Im Öffentlichen Dienst ist es wie beim Stricken – ohne eine Struktur wird das Endprodukt vielleicht bunt, aber nicht wirklich funktionsfähig oder effektiv.
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Struktur
Und jährlich grüßt das Murmeltier
Zahlungen zum Finanzkraftausgleich umstritten Seite 3
Traditionell trifft modern
Problemlöser Blended Learning
Kommunen und ihre Schutzwürdigkeit
Zwischen NIC-2 und Cyber-Versicherungen
-Seite 4
Seite 11
Warum eigentlich Töchter?
Mehr als eine Projektliste Berlins neue Digitalstrategie
Seite 21
Der Ruf nach Unabhängigkeit Freiheit für das BSI, aber ohne “fachaufsichtsfreie Räume”? Seite 25
Haben oder nicht haben?
Landeskatastrophenschutzämter als Ergänzung? Seite 32
Der Blick zurück
(BS/jb) 2022 erlebte die Bundesrepublik eine der größten sicherheitspolitischen Zäsuren ihrer Geschichte. Nach Russlands Überfall auf die Ukraine erwiesen sich über Jahre verfestigte Vorstellungen als überholt. Der Behörden Spiegel begleitete den Transformationsprozess.
Am augenscheinlichsten wird der sicherheitspolitische Paradigmenwechsel ohne Frage in der erneuten Hinwendung zur Bündnis- und Landesverteidigung.
Durch hybride Kriegsführung, Versuche der Meinungsmanipulation durch externe Mächte und eine zunehmende gesellschaftliche Polarisierung ist der Wandel aber auch im Inland zu spüren. Mit der Zeitenwende geht eine neue Wahrnehmung der Streitkräfte einher. Das bedeutet bisher ungekannte Investitionen in die Bundeswehr. Wie die Mittel des Sondervermögens bestmöglich einzusetzen sind und der Wandel in den Köpfen gelingen kann, erörtert das Sonderheft “BDSV – Frieden, Sicherheit, Nachhaltigkeit”. Die im Juni 2022 erschienene Publikation stellt, aus Sicht der Politik und der Industrie ebenso wie aus dem Blickwinkel von EU, NATO und Bundeswehr, Visionen für ein sicheres, soziales und ökologisches Deutschland vor. Ohne Frage kann es nach Zuweisung zusätzlicher Haushaltsmittel keine Ausfl üchte mehr dafür geben, das Vorhaben Schwerer Transporthubschrauber (STH) nicht unverzüglich zu realisieren. Mit der Sonderpublikation “Profile präsentiert Sikorsky – Lockheed Martin” vermittelt der Behörden Spiegel in Kooperation mit Partnern aus der Industrie einen Überblick über den aktuellen Stand der Technik.
Da, wie bereits erwähnt, Innere und Äußere Sicherheit nicht länger als getrennte Sphären zu betrachten sind, erschienen
Im Rahmen der Berlin Security Conference des Behörden Spiegel sprach Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zur neuen sicherheitspolitischen Lage.
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auch zu diesem Themenkomplex Sonderpublikationen. In drei Ausgaben des Magazins “Moderne Polizei” besteht ausreichend Raum, aktuelle Dynamiken der Polizeiarbeit zu betrachten und einzuordnen. Ausgabe eins trägt den Titel “Wandel – Risiko oder Chance?”, “Mobile Police“ lautet der Titel der zweiten Ausgabe. Das Heft geht explizit auf digitale und mobile Polizeiarbeit ein. Polizeiliche Ausstattung steht in der finalen Ausgabe “Durchsetzungsstarke Polizei” im Mittelpunkt.
Impressum Der Behörden Spiegel wird verlegt von der ProPress Verlagsgesellschaft mbH. www.behoerdenspiegel.de Herausgeber Dr. Eva-Charlotte Proll (CDO) und Uwe Proll Chefredakteur Uwe Proll Stv. Chefredakteur Guido Gehrt Leiter der Berliner Redaktion Jörn Fieseler Redaktion Jonas Brandstetter (Verteidigung, Wehrtechnik), Marco Feldmann (Innere Sicherheit), Jörn Fieseler (Personal, Beschaffung, Vergabe), Dorothee Frank (Verteidigung, Wehrtechnik), Guido Gehrt (Digitalisierung, Haushalt/Finanzen), Ann Kathrin Herweg (Personal, Online-Redaktion), Benjamin Hilbricht (Digitalisierung, IT-Sicherheit), Malin Jacobson (Kommunen), Bennet Biskup-Klawon (Katastrophenschutz), Tanja Klement (Online-Redaktion), Matthias Lorenz (Digitalisierung), Sven Rudolf (Online-Redaktion), Paul Schubert (Digitalisierung, IT-Sicherheit), Marlies Vossebrecker (Kommunen, Haushalt/Finanzen), Dr. Barbara Held (Innenpolitik), Gerd Lehmann (Sonderkorrespondent BOS) Parlamentsredaktion Berlin
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Tag der Beteiligungsverwaltung 28.02.–01.03.2023, Hamburg
Aktuelles Öffentlicher Dienst
Und jährlich grüßt das Murmeltier
Zahlungen zum Finanzkraftausgleich umstritten
(BS/Marlies Vossebrecker) Sie sind nichts Neues und treten dennoch regelmäßig als neues Streitthema in Erscheinung – die jährlichen Zahlungen des Finanzkraftausgleichs der Bundesländer. Bayern will die hohen Zahlungen nicht weiter hinnehmen und bereitet erneut eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor. Der Finanzkraftausgleich, der den früheren Länderfinanzausgleich im Jahr 2020 abgelöst hat, ist vom solidarischen Grundgedanken geprägt, dass alle Bundesländer in Deutschland in gleicher Weise über ausrei chende finanzielle Mittel verfügen sollen, um ihren Pflichtaufgaben nachkommen zu können. Dabei sollen eventuell bestehende Differenzen und U ng leichheiten bezüglich des Wohlstands der Länder geebnet werden, damit die Bevölkerung bundesweit von einheitlichen
Lebensverhältnissen profitieren kann. Die Regelung hat unbefristete Gültigkeit. Sollten jedoch mindestens drei Länder oder der Bund eine Neuordnung nach 2030 fordern, dann muss über den Finanzkraftausgleich grundsätzlich neu entschieden werden.
Zahlungen 2022
Beim Finanzkraftausgleich im Jahr 2022 sind insgesamt 18,5 Milliarden Euro umverteilt worden. Dabei stehen lediglich fünf zahlende Länder ganzen elf empfangenden Ländern gegenüber.
Über die Hälfte der Zahlungen hat Bayern mit fast zehn Milliarden Euro allein getragen, gefolgt von Baden-Württemberg (4,5 Milliarden Euro) und Hessen (rund drei Milliarden Euro). Hamburg steuerte 800 Millionen Euro bei und Rheinland-Pfalz
112 Millionen. Bei den Empfängerländern führen Berlin mit 3,6 Milliarden Euro und Sachsen mit 3,3 Milliarden Euro die Liste an.
Trotz hoher Abgaben wird jedoch die Finanzkraft der vier größten Geberländer nicht eingeschränkt. Das hessische Finanzministerium gibt aber zu
bedenken, dass bereits seit 28 Jahr en jedes Jahr aufs Neue mehr als eine Milliarde Euro an Ausgleichszahlungen im Rahmen des Finanzkraftausgleichs vorgen ommen worden seien. Somit stehe zu befürchten, dass die Finanzkraft Hessens an das (niedrigere) Niveau der anderen Länder angeglichen werde. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg hebt die Bedeutung der Solidarität der Länder untereinander hervor, zeigt jedoch durchaus Verständnis für den bayerischen Weg einer Klage gegen die Zahlungen: “Dazu gehört auch eine kritische und ergebnisoffene Evaluierung des bestehenden Ausgleichssystems, die
sowohl seine positiven Aspekte als auch seine Schwachstellen beleuchtet und gewichtet.”
Klage aus Bayern –Mittelzwecke festlegen
Deutlich härter urteilt Bayern über die Notwendigkeit des Finanzkraftausgleichs, auch wenn Finanzminister Albert Füracker nicht den solidarischen Grundgedanken infrage stellt: “Bayern unterstützt solidarisch, aber Solidarität und Eigenverantwortung müssen sich die Waage halten”, erläutert er. Es brauche e ine Neuordnung, da die Ungleichheit zwischen den Ländern durch steigende Abgaben immer weite wachse. Das Land berei-
Beauftragtenflut
te eine Klage vor dem BVerfG vor, die noch im ersten Halbjahr 2023 vorgelegt werden soll. Füracker erhofft sich nicht nur Klärung darüber, welchen Betrag Bayern künftig zu entrichten habe, sondern insbesondere darüber, zu welchen Zwecken die empfangenden Länder die Hilfsgelder überhaupt einsetzen dürften. Mit Blick auf Berlin als größtes Empfängerland etwa mahnt er, die Finanzierungshilfen nur für Pflichtaufgaben zu verwenden. Aller Kritik zum Trotz hält auch Füracker am solidarischen Grundgedanken des Finanzkraftausgleichs fest, um dauerhaften Missverhältnissen vorzubeugen.
Der Berliner Finanzsenator Daniel Wesener weist die Kritik zurück und verteidigt Notwendigkeit sowie Wirkung des Finanzkraftausgleichs: Nicht nur sei Berlins Steueraufkommen seit 2009 kontinuierlich gewachsen und liege heute sogar über dem Bundesdurchschnitt. Die Höhe der empfangenen Leistungen habe sich ebenfalls reduziert: “Unser Anteil am Verteilungsvolumen ist deutlich gesunken und lag 2022 erstmals unter 20 Prozent.” Mit einem Seitenhieb auf Bayern verweist er zudem darauf, dass der Freistaat selbst erst im Jahr 2020 für die aktuell geltenden Regelungen des Finanzkraftausgleichs gestimmt habe.
Sachsen: Ausrichtung ist Ländersache Als zweitgrößtes Empfängerland spricht sich Sachsen für die positive Wirkung des Finanzkraftausgleichs aus und stellt in Richtung Bayern klar, dass die Ausrichtung der Politik Ländersache sei. Finanzminister Hartmut Vorjohann verweist ebenfalls auf das Solidaritätsprinzip und stellt Sachsen als Beispiel für den gelungenen Einsatz der Fördermittel vor: “Die sächsische Haushaltspolitik leistet hier ihren Beitrag. Dazu gehören in Sachsen vor allem hohe Investitionsausgaben zum Erhalt und zur Ertüchtigung der öffentlichen Infrastruktur, niedrige Schulden sowie natürlich die finanzielle Vorsorge für Zukunftslasten und wichtige strategische Vorhaben." Er ist ebenso wie Wesener der Auffassung, dass sich eine Neuordnung nach nur wenigen Jahren nicht rentiere.
Zwischen Themensetzung und Postengeschacher (BS/Jonas Brandstetter) 42 Beauftragte leistet sich die aktuelle Bundesregierung. Zwar steht es ihr nach § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) zu, Regierungsbeauftragte als Unterstützungs- und Beratungsorgane zu berufen. Doch die Regelung ist schwammig gestaltet und unterliegt dem politischen Kalkül.
Was haben Mittelstand, Abrüstung und das Meer gemeinsam?
Diese sehr unterschiedlichen
Themen eint, dass sie von einem oder einer Bundesbeauftragten betreut werden. Es schließt sich die Frage an, welches Konstrukt es erlaubt, zu solch vielfältigen Themenfeldern Beauftragte zu berufen.
Die Beauftragten der Bundesregierung, Bundesbeauftragte, Bevollmächtigte, Koordinatoren etc. werden allesamt au f derselben verfassungsrechtlichen Grundlage von der Bundesregierung direkt beauftragt. Zumeist erfolgt dies über einen Kabinettsbeschluss oder einen Organisationserlass des Bundeskanzlers.
Eine Ausnahme stellen die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Eva Högl, und die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, dar. Wie bereits die Bezeichnungen vermuten lassen, sind diese Stellen als Hilfsorgane des Parlaments auch nur diesem unterstellt.
Monetäre Vorteile erwachsen aus der Tätigkeit als Regierungsbeauftragte in den meisten Fällen keine. Auch wird mit ihnen kein Arbeits- oder sonstiger Dienstvertrag geschlossen. Der Etat,
der ihnen zur Ausübung ihrer Tätigkeit bereitsteht, variiert jedoch stark.
Für gewöhnlich sind die Beauftragten nicht in die ministeriale Linienorganisation eingebunden. Häufig treten die Beauftragten in Doppelfunktion als Abgeordnete des Bundestages auf. Zumeist gehören sie dabei der Fraktion einer Regierungspartei an.
Ein vielfältiges Arbeitsfeld
Entsprechend § 21 Abs. 3 GGO sind die Beauftragten an Regierungsvorhaben zu beteiligen, sollten diese ihren Themenbereich tangieren. Schriftliche Kabinettsv orlagen müssen dementsprechend noch vor der Kabinettssitzung über ihren Schreibtisch gehen. Es liegt ihnen frei, Stellungnahmen und abweichende Meinungen einfließen zu lassen. Abhängig davon, wie wohlgesonnen das Ressort den jeweiligen Beauftragten ist, kann die Einbindung kurz vor der Fassung des Beschlusses oder aber zu Beginn des Meinungsbildungsprozesses erfolgen. Darüber hinaus liegt es im Ermessen der Beauftragten, auf informellen Kanälen Anregungen und Vorschläge an die Regierenden heranzutragen. Mit eigener Entscheidungsgewalt
und Eingriffsbefugnissen sind die Beauftragten hingegen nicht ausgestattet. Eine Ausnahme dieser Regel stellen Beauftragte dar, die durch Gesetz eingerichtet und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet sind. Als prominentestes Beispiel für Beauftragte mit originärer Entscheidungsgewalt ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) anzuführen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine einzelne Person, sondern eine Behörde mit rund 430 Stellen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, zurzeit Prof. Ulrich Kelber, wird vom Bundestag auf fünf Jahre gewählt. Der BfDI kontrolliert unter anderem die Einhaltung von Vorschriften wie Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs-, und Einschränkungsrechten nach Paragraph 57, 58 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Verschiedene Institutionen, Stakeholder und Organisationen zusammenzubringen, entpuppt sich als eine der wichtigsten Aufgaben der Beauftragten. Gerade wenn ein Themengebiet in verschiedenen Ressorts angesiedelt ist. Trotz ihrer überwiegend koordinatorischen Funktion kann den Beauftragten eine gewisse politische Macht nicht abgespro-
chen werden. Als Beauftragte der Regierung erhalten die von ihnen getroffenen Aussagen in gewissem Maße Legitimität, auch wenn sie inhaltlich über keine Entscheidungsgewalt verfügen. Öffentliche Stellungnahmen, Positionssetzungen und Veröffentlichungen kommen somit auch immer inhaltlichen Schwerpunktsetzungen gleich.
Beauftragte für das nächste In-Thema?
Auffällig ist, dass Beauftragte häufig für komplexe, politisch opportune oder kontroverse Themenkomplexe berufen werden. Somit ist die Berufung einer oder eines Beauftragten immer eine öffentlichkeitswirksame Positionierung. Ohne umfassende politische Maßnahmen zu verabschieden, erweckt man den Eindruck, ein Thema in den Fokus zu rücken und aktiv zu werden. Mit der Berufung vermittelt sich so das Bild einer thematischen Schwerpunktsetzung oder Neuausrichtung.
Zudem ist das Amt der oder des Beauftragten stark mit der Person verknüpft. Somit bekommt ein bisweilen abstraktes, unbequemes und komplexes Thema ein menschliches Antlitz.
KNAPP
Zentralisierung in Berliner Landesamt (BS/mfe) Die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sollen in Berlin im Landesamt für Einwanderung (LEA) zusammengefasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat beschlossen. Den Planungen zufolge soll das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Momentan sind die zwölf Berliner Bezirksämter für Vorbereitungsarbeiten und Anspruchseinbürgerungen zuständig. Bei Letzteren handelt es sich um Fälle von Personen, denen während des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde oder um deren Abkömmlinge. In allen übrigen Fällen entscheidet derzeit die Senatsinnenverwaltung. Durch die Zentralisierung beim LEA, ein digitales Verfahren und eine einheitliche Entscheidungspraxis sollen Einbürgerungsverfahren beschleunigt und die Einbürgerungsquote im Land Berlin erhöht werden. Von der Zentralisierung im LEA versprechen sich die Verantwortlichen zahlreiche Synergieeffekte sowie eine frühzeitige und gezielte Beratung der Eingewanderten.
Doch eine Vielzahl der Beauftragten sind in Ministerien angesiedelt, die auch in der Linienorganisation ein Referat oder eine ganze Abteilung haben, die sich mit dem Themenkomplex befasst. So existiert im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) neben dem Beauftragten für den Mittelstand, Michael Kellner, eine ganze Abteilung mit vier Unterabteilungen und insgesamt 20 Referaten, die sich mit Mittelstandpolitik befasst.
Trostpflaster für Parteifreunde ohne Posten?
Die Etablierung von Beauftragten bekommt damit einen Beigeschmack. Einerseits unterstützen sie Ministerinnen und Minister in den jeweiligen Themengebieten, für die sie berufen sind – sei es durch die Wahrnehmung von Terminen oder um dem Thema zur gewünschten Aufmerksamkeit zu verhelfen. Gleichwohl ließe sich argumentieren, sie übernehmen unerwünschte Aufgaben. Andererseits kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Posten an die Parteifreundinnen und -freunde vergeben werden, die bei der Postenvergabe im Zuge einer Wahl leer ausgegangen sind.
Laufbahnveränderungen an der Ostsee (BS/mfe) Das Schweriner Landeskabinett hat eine neue “Allgemeine Laufbahnverordnung” (ALVO) beschlossen. Es geht insbesondere um die Weiterqualifizierung der Beschäftigten. Innenminister Christian Pegel (SPD) sagte: “Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in nahezu allen Berufen müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um auch durch Weiterqualifizierung künftig die Arbeit unserer Verwaltung zu sichern.” So sei für die Qualifizierung vom gehobenen in den höheren Dienst ein zweijähriger Masterstudiengang an einer Fachhochschule oder Hochschule im norddeutschen Raum geplant. Für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst sei geplant, ein verkürztes Bachelorstudium an der Fachhochschule Güstrow anzubieten. Für die Dauer des Studiums werden die Beamtinnen und Beamten von ihrer bisherigen Tätigkeit freigestellt. Momentan wird die Akkreditierung des Studiengangs vorbereitet.
Finanzämtern droht der Kollaps (BS/jf) “Die Bediensteten der Bewertungsstellen in den rheinland-pfälzischen Finanzämtern kommen an ihre Leistungsgrenzen”, warnt der Landesverband der Deutschen SteuerGewerkschaft (DStG). Grund ist die Neubewertung von 2,4 Mio. Grundstücken zwischen Rhein und Sauer. Trotz Personalaufwuchs sei die psychische und physische Belastung bei bis zu 80 Telefonaten pro Tag enorm. Die Bewältigung der eigentlichen Arbeit sei kaum möglich. Und ein Ende scheint angesichts der sich abzeichnenden hohen Zahl an Einsprüchen bei den Feststellungsbescheiden nicht in Sicht, prognostiziert der DStGLandesvorsitzende Stefan Bayer Er schlägt deshalb vor, in die Bescheide einen Vorläufigkeitsvermerk aufzunehmen.
Behörden Spiegel www.behoerdenspiegel.de Berlin und Bonn / Februar 2023
Wie in einer Zeitschleife wiederholen sich die Debatten über Sinn und Unsinn der Zahlungen zum Finanzkraftausgleich beinahe jedes Jahr – das Murmeltier lässt grüßen. Foto: BS/RobertoC, stock.adobe.com
Der Begriff bezeichnet die ideale Zusammenstellung von traditionellen analogen mit modernen digitalen Lehr- und Lernformen unter dem Leitsatz “Die Pädagogik bestimmt die Technologie und nicht umgekehrt.”
Ei n B lended-Learning-Format ist dann gelungen, wenn es die Lernenden durch eine raffinierte Abfolge sorgfältig kreierter Lernsegmente ans Ziel bringt.
Die Potenziale von Blended Learning für die Personalentwicklung sind zahlreich. Allen voran ist der Zuwachs an Flexibilität zu nennen. Traditionell sind Lehren und Lernen parallel verlaufende Ereignisse. E-Learning bricht dieses Verhältnis auf und verschafft Lehrenden und Lernenden zeitliche und örtliche Unabhängigkeit. Gerade in Krisenzeiten kann dies ein Gamechanger sein, wie die COVID-19-Pandemie radikal verdeutlichte.
Schwerpunkte setzen
Durch die Kombination mit analogen Methoden können Lehrende aus einer großen didaktischen Vielfalt schöpfen und ein tieferes Lernen ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist nicht nur eine qualitativ hochwertige digitale Aufbereitung der Lerninhalte, sondern auch eine angemessene Vorgabe der Lerndauer und -ziele, um den Lernprozess nicht dem Zufall zu überlassen. Die Masse an Ressourcen bedarf zudem einer Standardisierung und Katalogisierung, um den Informationszugang zu erleichtern. Hilfreich sind eine einheitliche Größe und Binnenstruktur von möglichst in sich geschlossenen Lerneinheiten.
Blended Learning ermöglicht außerdem adaptives Lernen. Ein Vorzug, der insbesondere bei der Einarbeitung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern hilfreich ist. Lernende können
Traditionell trifft modern
Problemlöser Blended Learning
(BS/Denise Bressau*) Eine zeitgemäße Personalentwicklung kommt ohne den Einsatz digitaler Medien nicht mehr aus. Es ist allerdings nicht zielführend, herkömmliche Methoden des Lehrens und Lernens vollkommen durch digitale Bildungsangebote zu ersetzen oder diese lediglich ergänzend einzusetzen. Digitale Medien entfalten ihre pädagogische Wirkung erst durch einen didaktisch zweckmäßigen Einsatz in einem Lernarrangement. Im Blended Learning wird diese Erkenntnis umgesetzt.
wird für die Planung, Durchführung, Evaluation und eventuell auch Zertifizierung des neuen Einarbeitungskonzeptes ein behördliches Bildungsmanagement eingerichtet.
Ein vielversprechender
Lösungsansatz
Die seit Jahren stetig voranschreitende Digitalisierung führte bisher nicht zu einer Etablierung von Blended-Learning-Formaten für ein wirksames und wirtschaftliches Lernen von Praxisthemen. D abei könnten eine Fülle von Problemen, mit denen nicht nur Behörden des Öffentlichen Dienstes, sondern viele Unternehmen nach wie vor konfrontiert werden, durch Blended Learning gelöst oder zumindest gelindert werden. So auch die qualitative und quantitative Überlastung von Fallmanagerinnen und Fallmanagern in deutschen JobCentern, von der auch das KreisJobCenter Marburg-Biedenkopf betroffen ist.
entsprechend ihres persönlichen Wissensstands inhaltliche Schw erpunkte setzen und die Bearbeitungsgeschwindigkeit an ihr Lerntempo anpassen. Auf diese Weise können auch heterogene Lerngruppen bestens versorgt werden.
Langfristig erfolgreich Der Zuwachs an Individuali-
sierung erfordert eine Ausweitung der Lehrhandlung. Das Präsentieren von Inhalten tritt zugunsten der Beratung und Betreuung der Lernenden in den Hintergrund. Ein persönlicher Ansprechpartner sollte auch i n digitalen Lernphasen jederzeit zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt kann auch der Lernerfolg durch Blended Learning
Stress im Amt?
gesteigert werden. Realitätsnahe Fallstudien und kooperative Lernszenarien aktivieren die Lernenden kognitiv wie emotional und sorgen für einen einfacheren Transfer in das Arbeitsverhalten. Nicht zuletzt kann ein funktionierendes Blended-Learning-Format der Personalgewinnung und Bindung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen. Durch
Wie man dem Teufelskreis entrinnen kann (BS/Gerda Schneider) Zeitdruck, komplexe Aufgaben, Digitalisierung, Fachkräftemangel, Ansprüche von allen Seiten – das erzeugt Stress. Hinzu kommen globale und persönliche Krisen. Kein Wunder, dass der Stress im Amt zunimmt. Ein mögliches Gegenmittel: Resilienz.
Viele Führungskräfte und Mitarbeitende fühlen sich ausgelaugt und sind chronisch erschöpft.
Es kommt zu nachlassender Aufmerksamkeit, Konzentrationsproblemen, verminderter Leistungsfähigkeit sowie zunehmenden gesundheitlichen Problemen bis zum Burnout. Dies führt bei einer sowieso dünnen Personaldecke in Verwaltungen zu einem Teufelskreis: Die Fehlerquote steigt, Konflikte und Unzufriedenheit nehmen zu, hohe Fehlzeiten und Personalfluktuation führen zu noch höherem Druck und Stress.
Zukunftskompetenz
Resilienz
Dabei gibt es große individuelle Unterschiede im Erleben von Stress. Während die einen schwierigste Situationen meistern, kapitulieren andere schon bei den kleinsten Problemen.
Während die einen aus Krisen unbeschadet oder gestärkt hervorgehen, werden andere krank oder zerbrechen daran. Wie schaffen es manche Menschen, trotz Krisen, Stress und Belastungen gesund und gelassen zu bleiben?
Als Antwort auf diese Frage ist in den letzten Jahren zunehmend ein Begriff ins Zentrum des Interesses geraten: Resilienz. Zum Begriff selbst gibt es zahlreiche Definitionen. Im Wesentlichen geht es um die Entwicklung einer inneren Stärke, die dazu beiträgt, mit belastenden Lebensumständen und ungünstigen Bedingungen flexibel umzugehen und gesund zu bleiben. Diese innere Stärke soll es Menschen ermöglichen, Krisen und Widrigkeiten des Lebens zu meistern
und daraus eine individuelle psychische Widerstandskraft zu entwickeln. Die psychische Gesundheit ist angesichts zunehmender Stressbelastung und psychosomatischen Erkrankungen auch im Gesundheitsmanagement in Verwaltungen in den Fokus gerückt.
Entwicklung von Resilienz Resilienz ist eine Fähigkeit, die sich trainieren und ausbauen lässt. Es werden Strategien entwickelt, mit den Belastungen und Stressoren des Arbeitslebens besser umzugehen und ge-
sund zu bleiben. Immer mehr Verwaltungen haben erkannt, dass Resilienzförderung dazu beiträgt, eine gesundheitsbewusste Kultur zu etablieren und die Mitarbeitenden besser gegen Stress zu wappnen. Dafür gilt es zunächst zu verstehen, wie Stress entsteht, welche mentalen Muster ih n verstärken und wie man ihn regulieren kann. Dazu braucht es Achtsamkeit, also sich bewusst zu sein, was in dem Moment, der als Stress wahrgenommen wird, passiert. So werden mentale Muster offenbar und es gelingt, aus dem Autopiloten auszusteigen und wieder handlungsfähig zu werden. Resilienz beruht auf mehreren Schlüsselfaktoren, die bei einem Training gestärkt werden. Dabei geht es unter anderem um Opti-
mismus, Akzeptanz, Lösungsorientierung, Eigenverantwortung und Beziehungsgestaltung. Für sich selbst gut zu sorgen, sich als wirksam zu erleben, Grenzen zu setzen, mit negativen Emotionen und Gedanken umzugehen, sich selbst zu regulieren, gesund zu kommunizieren – das alles sind Ansatzpunkte, um langfristig resilienter zu werden. Jede Person findet ihren eigenen Weg und die für sie passenden Strategie. Resilienz ist jedoch mehr als Strategie. Sie ist eine innere Haltung, die Entwicklung, Zeit und Reife braucht.
Resilienz als Schutzschild Angesichts der vielfältigen Herausforderungen brauchen Verwaltungen flexible und kreative Führungskräfte und Mitarbeitende, die ihre Ressourcen sinnvoll einsetzen und auch bei hoher Belastung handlungsfähig und gesund bleiben. Resilienz wirkt wie ein Schutzschild gegen den zunehmenden Stress in einer krisenbehafteten, unsicheren und komplexen Welt. Sie ist eine Zukunftskompetenz, die sich auf die gesamte Organisation und deren Leistungsfähigkeit auswirkt.
Save the date
Mehr dazu beim Praxisseminar des Behörden Spiegel “Resilienz –gesunder Umgang mit Belastungen und Stress” am 27. und 28. April 2023 in Bonn. Anmeldung und weitere Informationen unter www.fuehrungskraefteforum.de, Suchwort: “Resilienz”
eine gelingende Einarbeitung erfahren diese Wertschätzung. Ihre Arbeitszufriedenheit und damit die Wahrscheinlichkeit einer langfristigen Bindung werden gesteigert und die Fluktuation gemindert, was sich wiederum auf die Zufriedenheit aller Beschäftigten auswirkt.
Eine positive Begleiterscheinung der Nutzung von Blended Learning in der Personalentwicklung ist Kosteneffizienz, die allerdings nur bei längerfristiger Nutzung in unterschiedlichen Einsatzfeldern eintritt. Eine tatsächlich effizientere Bildungslogistik bringt dann schnell positive Skaleneffekte mit sich. Hierfür sollten finanzielle Anreize nie didaktische Interessen verdrängen. Idealerweise
Geeignetes Personal für die Besetzung vakanter Stellen zu rekrutieren ist schwierig, die Fluktuation für den Öffentlichen Dienst vergleichsweise hoch. Damit gehen Unterbesetzung, Wissensverlust und die ständige Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einher. Die zusätzliche Arbeitslast tragen vor allem die in der Behörde verbleibenden Beschäftigten: ein Teufelskreis, der durch ein gelingendes Blended-LearningFormat durchbrochen werden kann.
Die Erkenntnisse entstammen der Bachelorarbeit “BlendedLearning-Szenarien zur Einarbeitung neuer Fallmanager:innen am Beispiel des KreisJobCenters Marburg-Biedenkopf”. Diese erreichte Platz eins bei der Prämierung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten im Rahmen der Rektorenkonferenz der Hochschulen für den Öffentlichen Dienst 2022 (siehe Behörden Spiegel Dezember 2022, Seite sechs).
*Denise Bressau ist Kreisinspektorin beim Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Worauf es ankommt
“Azubi-Recruiting Trends” gehen in die nächste Runde (BS/akh) Es fehlen Auszubildende. Viele Betriebe kennen dieses Problem und kämpfen bereits seit Jahren damit. Hat dieser Zustand nun zu einem Umdenken bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern geführt? Das wollen die aktuellen “AzubiRecruiting Trends” herausfinden. Betriebe suchen zunehmend verzweifelt nach potenziellen Auszubildenden. Dennoch kommen beide häufig nicht zusammen.
Ein Grund: Die Betriebe wählen für ihre Suche oft die falschen Orte, um geeignete Interessenten anzutreffen. Das zeigte die Studie “Azubi-Recruiting Trends” im vergangenen Jahr. Nun stellt sich die Frage: Haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazugelernt und ihr Ausbildungsangebot verändert? Die laufende Umfrage soll Antworten auf diese und weitere Fragen bringen. Noch bis Ende März können Schülerinnen und Schüler, Azubis und Ausbildungsverantwortliche an der Online-Befragung teilnehmen.
2022 folgten rund 6.800 Teilnehmende aus den drei Gruppen diesem Aufruf. Die “Azubi-Recruiting Trends” sind damit die aktuell größte mehrperspektivische Studie zum Thema.
Das Ziel im Blick
In der deutschlandweiten Studie werden aktuelle Entwicklungen aus mehreren Perspektiven beleuchtet, Defizite in der Praxis aufgezeigt und auf Verbesserungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht. Im Mit-
telpunkt steht dabei die Frage, wie Ausbildungsorganisationen ihr Angebot bestmöglich auf die Zielgruppe ausrichten und es gezielt vermarkten können. Der Fokus liegt in diesem Jahr auf Verbesserungsansätzen für die Ausbildungssubstanz und Recruitingprozessen, aber auch auf dem Einsatz von Social Media sowie Azubi-Onboarding. “B esonders gespannt bin ich persönlich darauf, ob die Betriebe angesichts der zunehmenden Kandidatenorientierung im Azubi-Recruiting tatsächlich etwas in ihren Auswahlprozessen verändert haben”, betont Felicia Ullrich, zertifizierte Eignungsdiagnostikerin, die die Studie vor elf Jahren ins Leben gerufen hat. Bereits seit über zehn Jahren gibt es die Umfrage des Solinger Ausbildungsspezialisten uform. Prof. Dr. Christoph Beck von der Hochschule Koblenz begleitet auch in diesem Jahr die Befragung wissenschaftlich und AUBI-plus ist wie in den Vorjahren Partner der Studie. Ergebnisse werden ab Juni veröffentlicht.
Die Umfrage und weitere Informationen zur Studie gibt es unter www.testsysteme.de/studie .
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 4 Aktuelles Öffentlicher Dienst
Gerda Schneider ist seit 2008 als zertifizierte Trainerin und systemischer Coach für öffentliche Verwaltungen tätig. Foto: BS/privat
Beim Blended Learning werden analoge und digitale Lehr- und Lernformen kombiniert, um tieferes Lernen zu ermöglichen. Foto: BS/Coloures-Pic, stock.adobe.com
Der Stress im Amt nimmt mehr und mehr zu. Resilienz kann helfen, den Teufelskreis zu durchbrechen. Foto: BS/Andrii Yalanskyi, stock.adobe.com
Die Judikative als eine der Säulen der Demokratie sollte völlig unabhängig agieren. Eine unabhängige und unbestechliche Judikative schafft Vertrauen in ein Rechtssystem. Fälle, wie der aktuell in Frankfurt verhandelte stören bzw. zerstören dieses Vertrauen. Zwar geht es bei dem V erfahren glücklicherweise nicht um die Beeinflussung von Gerichtsurteilen, sondern um Gutachtenvergabe und Abrechnungen. Da sich dieses Vergehen aber über Jahre hinwegzog und das Land hohe Geldbeträge kostete, ist der Vertrauensverlust groß. Zumal der Angeklagte selbst gegen ähnliche Straftaten in der Gesundheitsbranche ermittelte und seine Posi t ion ausnutzte, um seine Straftaten zu vertuschen.
Mehr als 15 Jahre soll B. hauptsächlich an seine eigene Firma Aufträge und Gutachten vergeben haben. Aufgefallen ist der Missstand dann auch nur Aufgrund eines Tipps aus dem Umfeld des Staatsanwaltes. Gerade dieser Umstand gibt zu denken. Sind die Korruptionspräventionsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft tatsächlich so uneffektiv? Nein, es wurde versäumt, genauer hinzuschauen.
Was lief schief?
Der Rechnungshof des Landes Hessen hat sich die Zustände in der Frankfurter Staatsanwaltschaft betrachtet, um festzustellen was schiefgelaufen ist und was verbessert werden kann. Zu den Erkenntnissen gehörte dabei, dass seit 2013 keine Innenrevision mehr bei der Staatsanwaltschaft durchgeführt wurde und auch das Vier-Augen Prinzip keine verbindliche Vorgabe war. In der Folge konnten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Sachverständige ohne die Kennt ni snahme und Billigung ihrer Vorgesetzten beauftragen. Darüber hinaus wurden Überprüfungen und Listen in Bezug auf Vergabe nicht ordnungsgemäß oder garnicht geführt. So wurde zum Beispiel eine Liste
Vertrauen ist gut, Rotation ist besser
Korruptionsprävention in der hessischen
Justiz am Fall Alexander B.
(BS/sr) 2020 gab es am hessischen Landgericht in Frankfurt a. M. einen Skandal in der Justiz. Es wurden Korruptionsvorwürfe gegen den Oberstaatsanwalt Alexander B. erhoben. Die Korruptionsvorwürfe gegen B. sind tiefgreifend und wurden 2022 noch einmal erweitert. Seit Mitte Januar läuft nun der Prozess gegen ihn.
ruptionsprävention geschaffen. Dennoch hätte eine gewissenhafte Durchsetzung ebensolcher Maßnahmen zu einem früheren Entdecken des Korruptionsfalls führen können. Nun ist der Schaden angerichtet. Neben dem finanziellen Konsequenzen für das Land hat vor allem der Ruf der Justiz, der gelitten. Da wirkt die Umsetzung von eigentlich vorgegeben Präventionsmaßnahmen eher schwach, um das verlorene Vertrauen zurückzugewinnen. Vielleicht wird das Urteil des im Januar gestarteten Prozesses Vertrauen schaffen.
Verbesserungsbedarf
mit EDV-Sachverständigen seit 2009 nur zweimal aktualisiert. Dadurch konnte die Liste laut Rechnungshof unmöglich den Markt abbilden oder den jeweils aktuellen Bedarf decken. Auch bei der Löschung von Daten durch die Sachverständigen gab die Staatsanwaltschaft zu, nicht über die Datenschutz-Grundverordnung hinaus Kontrollen und Vereinbarungen mit den Sachverständigen durchgeführt zu haben. Zu den weiteren Problemen, die der Rechnungshof in seiner Überprüfung feststellte, gehörten
eine fehlende Überprüfung der Abrechnungen, fehlende Überwachung durch das Justizministerium und keine Identifizierung von besonders Korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten. Auch von einer Rotation der Aufgaben und des Personals wurde in ein igen Abteilungen abgesehen, obwohl es ein bewährtes Mittel zur Korruptionsprävention ist. Augenbinde ab Seit dem Aufdecken des Korruptionsfalls B. hat sich jedoch bereits einiges getan. So hat die Generalstaatsanwaltschaft
bereits mit der Umsetzung der kleinen Innenrevisionen und einer separaten, risikoorientierten großen Innenrevision begonnen. Auch sei man im Dezember vergangenen Jahres damit beschäftigt gewesen, Maßstäben für besonders risikogefährdeter Arbeitsgebiete zu entwickeln. Auch bei der Anwendung des Vier-Augen-Prinzips gab es eine Kehrtwende: Das Verfahren ist mittlerweile verbindlich für die Beauftragung von Sachverständigen vorgegeben. Darüber hinaus ist noch eine Überprüfung der Einhaltung des Vier-
Gemeinsam für gleichberechtigte Teilhabe
Expertise zu Migrationsrecht und -politik bündeln
(BS/Ann Kathrin Herweg) Fachkräftegewinnung aus dem Ausland – so lautete das Thema, mit dem sich der Beirat für Migration in Berlin in seiner ersten Sitzung befasst hat. Das Ziel des Gremiums: fachlicher Austausch der Mitglieder über das Migrationsrecht und seine praktische Anwendung. Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Beiräte.
In der Auftaktveranstaltung haben die Beiratsmitglieder verschiedene Aspekte diskutiert, die für die Gewinnung von ausländischen Fachkräften für den deutschen Arbeitsmarkt förderlich wären. Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport setzt sich nun mit den einzelnen Anregungen auseinander und eruiert Möglichkeiten der Umsetzung bzw. Unterstützung. Auch die Senatsverwaltung selbst sieht sich als möglichen Arbeitgeber für ausländische Fachkräfte. “Selbstverständlich ist jeder und jede, der oder die die notwendige Qualifikation mitbringt, als potenzielle Mitarbeitende im Öffentlichen Dienst willkommen”, so eine Stimme aus der Senatsverwaltung. “Das Partizipationsgesetz (PartMigG) hat zum Ziel, die Partizipation und die gleichberechtigte Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte zu fördern – und zwar in allen Bereichen des sozialen, kulturellen, ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Lebens in der Berliner Stadtgesellschaft.”
Perspektiven schaffen
Die Themen, mit denen sich der Berliner Beirat für Migration beschäftigen wird, sind vielseitig. Sie umfassen Grundsatzthemen aus der nationalen und internationalen Gesetzgebung, der Rechtsprechung sowie dem
Verwaltungsvollzug. “Der Beirat hat beratende Funktion und soll frühzeitig auf gesellschaftliche Situationen und Entwicklungen aufmerksam machen und Möglichkeiten des Umgangs mit migrationsrechtlichen und -politischen Fragen aufzeigen”, heißt es aus der Senatsverwaltung.
“Eine vielfältige Gemeinschaft lebt von ihrer Kraft, aufzunehmen und zu verbinden. Die Expertinnen und Experten des Beirats für Migration übernehmen eine entscheidende Funktion. Sie stützen mit ihrer Expertise Entscheidungsprozesse in migrationspolitischen sowie rechtlichen Fragestellungen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag für ein Zusammenwachsen, für Zusammenhalt und schaffen Perspektiven”, so Senatorin Iris Spranger. In ihrer Rolle als fachlich zuständiges Senatsmitglied sitzt sie dem Beirat vor.
Herausforderungen
meistern
In anderen Ländern sind schon länger Beiräte aktiv, die sich mit Migrationsgeschehen und Integration befassen. So feierte der Landesintegrationsbeirat Brandenburg im vergangenen Jahr bereits sein 20 jähriges Bestehen.
Migration gehöre zur Realität des 21. Jahrhunderts, erläuterte Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Lan-
des Brandenburg, anlässlich des Jubiläums und erinnerte sie besonders an die vielen Menschen, die zur Flucht gezwungen werden.
“Den Geflüchteten Schutz zu gewähren, ist eine humanitäre Pflicht für Europa, Deutschland und Brandenburg”, so Nonnemacher. “Wir sind schon längst Einwanderungsland geworden, auch wenn sich diese Erkenntnis noch nicht überall durchgesetzt hat. Dabei stehen wir vor großen Herausforderungen, das will ich nicht beschönigen.” Sie sei jedoch überzeugt, dass man diese gemeinsam meistern könne.
Standards setzten
Die Zusammenarbeit der Beiräte mit den jeweiligen Ländern trägt Früchte: Der Beirat der Landesregierung für Teilhabe und Inte gration in Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise mit der Mitarbeit an der Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetztes des Landes dazu beigetragen, wichtige Standards in der Integrationspolitik zu setzten.
An der Entwicklung der Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 haben die Expertinnen und Experten ebenfalls maßgeblich mitgewirkt. Die Strategie sei Kompass für die Landesregierung, aber auch für hauptamtliche und ehrenamtliche Akteure vor Ort sowie für die Bevölkerung insgesamt, heißt es vonseiten des Ministeriums für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, wo das Gremium angesiedelt ist. Sprachrohr sein Migration und Integration werden die einzelnen Landesregierungen auch künftig vor große Herausforderungen stellen. Die Beiräte sind daher in den kommenden Jahren weiter g e fordert, mit ihrer Expertise in Fragen rund um Migrationsrecht und -politik zu beraten. In Baden-Württemberg beispielsweise stehen für die aktuelle Legislaturperiode v. a. Fragen der Gestaltung einer modernen Einwanderungsgesellschaft auf der Agenda. “Baden-Württemberg ist seit jeher geprägt von Vielfalt, welche zum Nutzen aller gestaltet werden muss”, heißt es vom zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. Dabei soll der Landesbeirat für Integration unterstützen. “Ziel des Landesbeirats ist es, als Sprachrohr für Stimmen aus allen gesellschaftlichen Bereichen sowie aller am Integrationsprozess beteiligten Akteurinnen und Akteure zu dienen. Er gilt als Scharnier zwischen der Politik und den integrationspolitischen Akteurinnen und Akteuren sowie den Menschen vor Ort und soll eine bedeutende Stimme zu allen Fragen der Integration im Land sein.”
Augen-Prinzips eingeführt worden. Hierfür wurde die Stelle der Ans prechperson für Kor -
Im Zusammenhang mit dem soeben gestarteten Prozess forderte unteranderem Heribert Hirte , Vorstandsmitglied bei Transparency International: “Bei der Justiz müssen umfassende Kontrollinstrumente eingeführt werden, entsprechende Compliance Management-Systeme, wie sie etwa bei der Finanzmarktaufsicht gelten und dort gerade im A nschluss an den WirecardSkandal verschärft wurden. Dazu gehört auch eine Sensibilisierung für Auffälligkeiten und die Bereitschaft, Verhaltensweisen auch von Koll eginnen und Kollegen zu hinterfragen.” Er hält die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Maßnahmen für unerlässlich. Zu den weiteren Vorschlägen desselben gehörten unter anderem die Entwicklung eines Rotationskonzepts für Aufgaben und Personal sowie eine strikte Kontrolle der Datenverwaltung und löschung.
“Der Bundesadler rockt”
Dr. Ruth Brand als Präsidentin Destatis ins Amt eingeführt (BS/ecp) Bundesinnenministerin Nancy Faeser führte am 20. Januar Dr. Ruth Brand als Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in ihr Amt ein. Brand ist damit zugleich Bundeswahlleiterin.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (l.) lobt Dr. Ruth Brand (r.), neue Präsidentin von Destatis: Sie steht für die Verlässlichkeit, die das Statistische Bundesamt seit Jahrzehnten auszeichnet und zugleich für weitere Innovationen und Digitalisierung” Foto: BS/ Statistisches Bundesamt (Destatis)
Der “Anspruch und Ansporn als Statistisches Bundesamt ist es, der Garant für unabhängig qualitätsgesicherte Informationen in Deutschland zu sein”, hob Dr. Ruth Brand die Bedeutung des Statistischen Bundesamtes im Rahmen ihrer Amtseinführung in Wiesbaden hervor. Die Behörde wolle alle gesellschaftlichen Gruppen erreichen und zu einem faktenbasierten demokratischen Diskurs beitragen. Dabei betonte Brandt die Arbeitsschwerpunkte der kommenden Jahre: “Mit neuen Datenquellen, innovativen Methoden und kreativen Ideen werden wir unsere Angebote in der kommenden Zeit stetig weiterentwickeln”. Dies sei in Anbetracht der Europawahl 2024 und der politisch zur Debatte stehenden Wahlrechtsreform vonnöten. Auch Innenministerin Faeser lobte die bisherige Arbeit der Behörde aus dem Geschäftsbereich des BMI: “Die Informationen des Statistischen Bundes-
amtes genießen zu Recht hohes Vertrauen, weil sie unabhängig und qualitätsgesichert sind. Gerade in Krisenzeiten, wenn der Staat schnelle und weitreichende Entscheidungen treffen muss, zeigt sich, wie wichtig zuverlässige und vor allem aktuelle Informationen sind.” Destatis hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der Länder laufend Statistiken über wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge zu erheben und zu veröffentlichen.
Mit Brand, die das Amt mit 2.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Jahreswechsel von Dr. Georg Thiel übernommen hat, der zum Jahresende 2022 in den Ruhestand ging, erhält die Behörde eine erfahrende Statistikerin. Brand leitete von 2020 bis 2022 das Beschaffungsamt des BMI, zuvor war sie bereits 20 Jahre für Destatis tätig und hat im Dienst der Behörde einmal gesagt: “Der Bundesadler rockt.”
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 5
Aktuelles Öffentlicher Dienst
Hätte Justizia ihre Augen nicht hinter der Binde versteckt, wäre der Korruptionsfall vielleicht schon früher aufgefallen und hätte das Land nicht so viel Geld und Vertrauen in seine Justiz gekostet. Foto: BS/stock.adobe.com, jaguardo
Sondervermögen in Deutschland
(BS/mv) “Die Ausgaben dieser Sondervermögen gehören in den Kernhaushalt des Bundes und nicht in Sondervermögen”– so mahnt der Bundesrechnungshof in seinem Abschlussbericht über das Haushaltsjahr 2021. Doch nicht nur der Bund verfügt über Schattenhaushalte. Auch in den Bundesländern steigt die Tendenz, neben den Kernhaushalten Sonder vermögen zu bilden oder bestehen zu lassen. Unsere Übersicht visualisiert die Daten mit Stand zum 31.12.2021. Die Volumina der Sondervermögen von Berlin, Hamburg und Hessen sind nicht exakt bezifferbar und werden in einigen Grafiken nicht eingerechnet, um die Ergebnisse nicht zu verfälschen. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden nur anteilig berücksichtigt, weil hier nicht zu allen Sondervermögen konkrete Angaben zur Höhe gemacht werden.
Die fünf Länder mit den meisten Sondervermögen
Die fünf Länder mit den wenigsten Sondervermögen
Volumen der Sondervermögen aller Bundesländer und des Bundes aus dem Bereich “Bildung” (ohne Berlin, Hamburg, Hessen, Saarland)
1,3 Mrd.
Volumen der Sondervermögen aller Bundesländer und des Bundes aus dem Bereich “Kommunale Infrastruktur” (ohne Berlin, Hessen, Saarland)
6,1 Mrd.
Die fünf Länder mit dem höchsten Gesamtvolumen der Sondervermögen (ohne Berlin, Hamburg, Hessen, Saarland)
Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Niedersachsen
Summe aller Sondervermögen von Bund und Ländern (ohne Berlin, Hamburg, Hessen, Saarland; nur anteilig: Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz)
Bund: 156 Mrd.
Alle Länder zusammen: 73 Mrd.
Thüringen Bayern
Baden-Württemberg
Rheinland-Pfalz (nur anteilig)
Nordrhein-Westfalen (nur anteilig)
Behörden Spiegel / Februar 2023 Zahlen & Daten Seite 6
Die Daten der Grafikseite sind den Angaben der Finanzministerien von Bund und Ländern entnommen und durch eigene Berechnungen ergänzt. Aus dem Saarland lagen bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Daten vor.
BS/Hoffmann unter Verwendung von stock.adobe.com, ivector; stock.adobe.com, vladwel; stock.adobe.com, Julien Eichinger; stock.adobe.com, Nadya
Quellen:
Grafik:
der Sondervermögen insgesamt in Euro 4 5 6 7 8
Volumen
2,1 Mrd. 690 Mio. 4,5 Mrd. 4,3 Mrd. 1,8 Mrd. 4,4 Mrd. 8,3 Mrd. 700 Mio. 4,8 Mrd. 2,4 Mrd. 16,9 Mrd. 22,3 Mrd. Bremen
MV NDSSNNWHH
BY RP / ST BBHEHB
NW BW BY NDSMV
Nötig war im Haushaltsjahr 2022 jedoch immer noch eine Neuverschuldung in Höhe von 115,4 Milliarden Euro. Dies geht aus dem kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten vorläufigen Haushaltsabschluss hervor. Ursprünglich war für das Jahr eine Nettokreditaufnahme von 138,9 Milliarden Euro vorgesehen.
Fü r E ntlastung sorgten zum Teil durch die Inflation bedingte höhere Steuereinnahmen von neun Milliarden Euro sowie unterbliebene Ausgaben. So wurden von 8,7 Milliarden Euro für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg 5,1 Milliarden Euro nicht benötigt. Gut für die Bilanz, aber weniger schön für den Forschungsstandort war, dass die Förderung von Mikroelektronik-Projekten in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro überhaupt nicht in Anspruch genommen wurde.
Steigende Zinsausgaben
Der Bund hätte noch besser dagestanden, wenn die Zinsen nicht so stark gestiegen wären. Für Zinsen auf die Bundesschuld waren 2022 schon15,3 Milliarden Euro zu zahlen. Ein Jahr zuvor waren es nur 3,9 Milliarden Euro. Für Finanzstaatssekretär Florian Toncar (FDP) handelt es sich um einen “rechnerischen Beleg der Zinswende”. Der Beleg wird noch dicker werden: In diesem Jahr sind es rund 40 Milliarden Euro Zinsausgaben. Der Maastricht-Finanzierungssaldo 2022 des Staatshaushalts von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen einschließlich ihrer Extra-Haushalte beträgt minus 2,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
Noch Mitte Dezember war Lindner in einer Projektion für den Stabilitätsrat von minus 3,5 Prozent ausgegangen. Der Unterschied geht insbesondere auf geringere Ausgaben beim Bund zurück.
Kritik an Sondervermögen
Auch wenn in den MaastrichtWerten sogenannte Sondervermögen, die zumeist nur Schuldentöpfe sind, enthalten sind, so hat die Zersplitterung des Bundeshaushalts durch Aufstellung von Neben- und Schattenhaushalten zu massiver Kritik des Bundesrechnungshofs
geführt: “Die Ausgaben dieser Sondervermögen gehören in den Kernhaushalt des Bundes
Lichtblicke im Bundeshaushalt
Weniger
Schulden – dafür gestiegene Zinsausgaben
(BS/ Hans-Jürgen Leersch*) Nach einem schweren Jahr 2022 mit Ukraine-Krieg, Energieknappheit, steigenden Zinskosten und Inflation gibt es wieder Lichtblicke. Die Wirtschaft wächst und die Staatseinnahmen sprudeln kräftiger. Folge: Der Bund kam 2022 mit 23,5 Milliarden Euro weniger neuen Schulden aus als geplant. Für Finanzminister Christian Lindner (FDP) sieht die Welt wieder schöner aus: “Wir schöpfen nicht auf Biegen und Brechen jede Möglichkeit der Kreditaufnahme aus, sondern nur so weit wie nötig.
Geplante und tatsächliche NKA
stel lung über den Haushaltsabschluss 2022 Angaben zu insgesamt elf Sondervermögen des Bundes außerhalb des Bundeshaushalts. So gibt es schon seit dem Sommer 2013 das zur Beseitigung von Hochwasserschäden errichtete Sondervermögen Aufbauhilfe. Acht Milliarden Euro waren im Topf, bis Ende Dezember 2022 waren 7,15 Milliarden Euro ausgegeben worden. 2021 folgte ein zur Beseitigung der Schäden durch neues Hochwasser eingerichtetes Sondervermögen
“Aufbauhilfe 2021“ mit bis zu 30 Milliarden Euro. Davon wurden bisher allerdings nur 1,959 Milliarden Euro ausgegeben. Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds
Investitionen des Bundes
Einer der größte Brocken außerhalb des Bundeshaushalts ist der Klima- und Transformationsfonds (KTF), eine Weiterentwicklung des bisherigen Energie- und Klimafonds (EKF). Die Programmausgaben im vergangenen Jahr betrugen rund 13,7 Milliarden Euro, die Einnahmen aus unterschiedlichen Quellen 104,5 Milliarden Euro. Sie kamen zum Beispiel aus Erlösen von Versteigerungen von CO 2Emissionszertifikaten und der CO2-Bepreisung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz. Die Rücklagen stiegen weiter an und betragen jetzt 90,8 Milliarden Euro.
Sondervermögen Finanzmarktstabilisierungsfonds
das Sondervermögen digitale Infrastruktur gibt es Geld zur Unterstützung des Ausbaus der Mobilfunknetze.
Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau
Wenig erfolgreich war im letzten Jahr das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau. Von bereitgestellten rund 1,053 Milliarden Euro wurden 377 Millionen Euro ausgegeben. Die übrigen Mittel stehen allerdings auch im Jahr 2023 zur Verfügung. Daneben gibt es auch noch das Sondervermögen “Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder in Grundschulalter” mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Noch keine Ausgaben getätigt wurden aus dem “Sondervermögen Bundeswehr”, das mit ei ner Kreditermächtigung von insgesamt 100 Milliarden Euro ausgestattet wurde, um der Bundeswehr ein breites und modernes sowie orientiertes Fähigkeitsspektrum zu ermöglichen. Zulasten des Sondervermögens wurden allerdings bereits zehn Verträge mit einem Gesamtvolumen von zehn Milliarden Euro geschlossen. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sollte ursprünglich helfen, Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Abgefedert werden sollen jetzt Folgen der Energiekrise. 200 Milliarden Euro an Krediten dürfen aufgenommen werden. Ausgegeben wurden allerdings bisher nur 29,5 Milliarden Euro. 170 Milliarden Euro wanderten in die Rücklage. Kritik vom Bundesrechnungshof
Grafiken: BS/Bundesministerium der Finanzen
und nicht in Sondervermögen”, kritisiert der Rechnungshof in seinen jüngsten Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes vom 6. Dezember 2022. Es würden “tragende Haushaltsgrundsätze wie
die Jährlichkeit, die Fälligkeit (Etatreife) und damit im Ergebnis auch die Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit verletzt. Zudem beeinträchtigt das Errichten solcher unechten Sondervermögen ohne eigenes Vermögen und
Schulden den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Einheit des Haushalts.“ Sondervermögen des Bundes
In der Tat enthält die vom Finanzministerium vorgelegte Auf-
Zusammenspiel von Recht und Organisation
Hamburgs Weg zur Beteiligung von Start Ups an öffentlichen Aufträgen (BS/jf) Start Ups und Vergaberecht – das klingt nach einer schwierigen Beziehung. Damit diese erfolgreich ist, braucht es einen Paar-Therapeuten. Dessen Kerngeschäft ist die Kommunikation. Allerdings wurde auf dem Hamburger Vergabetag deutlich, dass bei aller Förderung eines nicht vergessen werden darf.
Ein solcher "Paar-Therapeut" ist Paulo Kalkhake aus der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und verantwortlich für das Projekt GovTec Hamburg. Dabei handelt es sich um eine Start Up-Einheit in der Verwaltung, die den verwaltungseigenen Kosmos eben jenen innovativen Unternehmen näherbringt, die mit der öffentlichen Verwaltung zusammenarbeiten wollen. “Viele dieser Unternehmen haben das Ziel, die Gesellschaft, den Staat und die Verwaltung besser machen zu wollen. Leider haben sie oftmals keine Ahnung von Vergaberecht”, bringt Kalkhake das Dilemma auf den Punkt. “Selten setzen sich Start Ups mit dem Kunden Verwaltung auseinander.”
Fairer Wettbewerb im Mittelpunkt
Und auch für die Verwaltung schafft diese Einheit einen Mehrwert. Das A und O eines jeden Vergabeverfahrens ist die Markterkundung im Vorfeld. GovTec eruiert, welche Entwicklungen
am Markt stattfinden. Ziel von GovTec Hamburg ist es, bedarfsorientiert die Beschäftigten in der Verwaltung zu entlasten, indem nutzerzentrierte technologische Lösungen zum Einsatz kommen. Diese kommen immer häufiger von neuen Unternehmen. “Unser zweites Ziel ist es, einen fairen Wettbewerb zwischen Lösungsanbietern zu ermöglichen”, so Kalkhake. Und das mit Erfolg. Schon drei Kooperationen konnten seit Bestehen der Einheit gestartet werden. Zur Realität gehört aber auch, dass nicht jede Idee zu einem Auftrag führt. Über 500 Bedarfe und Ideen sind im GovTec Hamburg erfasst worden. Bei 40 von diesen hätten weitere Gespräche mit Fachbehörden und Landesbetrieben stattgefunden, nennt der Projektleiter weitere Zahlen. Und bei einer kleineren zweistelligen Zahl seien Herausforderungen identifiziert worden, bei denen Start Ups helfen könnten. Damit am Ende eine innovative Lösung eines Start Ups zum Einsatz kommen kann, gilt es,
die bestehenden Möglichkeiten des Vergaberechts zu nutzen.
“Nicht jedes Verfahren ist gut geeignet für die Beteiligung von Start Ups”, mahnt Dr. Tim Schurig, Leiter des Referats für vergaberechtliche Grundsatzfragen in der Finanzbehörde der FHH. Das ist insbesondere in den Bereichen der Fall, in denen öffentliche Auftraggeber kein unnötiges Risiko eingehen wollen: entweder bei Vergaben in sicherheitsrelevanten oder besonders (daten-) sensiblen Bereichen sowie bei hohen Anforderungen an die Beständigkeit des Auftragnehmers oder auch im Alltagsgeschäft bei Standardprodukten.
“Mach Dich locker”
Wichtig für die Vergabestelle sei das Motto “Mach Dich locker”, so Schurig. Das gelte vor allem mit Blick auf Eignungsnachweise und Referenzen. Warum eine dreijährige Bestehensdauer am Markt fordern?, fragt Schurig Sei das für die Leistungserbringung zwingend notwendig? Schon 2003 habe der Europäische Ge-
richtshof (EuGH) in der Entscheidung “Santex” deutlich gemacht, dass diese Voraussetzung nicht mit den Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit der Eignungsprüfung vereinbar sei. Auch beim Umgang mit fehlenden Bescheinigungen gebe es Spielräume. Gerade in der Gründungsphase lägen noch nicht alle Nachweise vor. Diese könnten nachgefordert werden. Überhaupt empfehle sich ein maßvoller Umgang mit Eignungskriterien und Referenzen. Bei Letzteren könnten personenbezogene Referenzen in Betracht kommen, auch wenn diese in Vorgängerbüros erbracht worden seien. Trotz aller Bestrebungen, neue innovative Unternehmen an öffentlichen Aufträgen partizipieren zu lassen, sei der Zweck des Vergaberechts entscheidend, mahnt Schurig . Dieses stellt nicht die Wirtschaftsförderung in den Mittelpunkt, sondern die wirtschaftliche Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zur Erfüllung der Aufgaben der Daseinsvorsorge.
Die Finanzkrise von 2008 ist von den meisten Bürgern längst vergessen worden, aber den als Reaktion auf diese Finanzmarktkrise errichteten Finanzmarktstabilisierungsfonds gibt es immer noch.
Die Kreditermächtigungen wurden sogar auf 60 Milliarden Euro ausgeweitet. Für Investitionen fin anzschwacher Kommunen existiert seit Sommer 2015 das Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds. Über
Was das alles bedeutet, fasst der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, zusammen: “Vor der Pandemie hatte der B und in 70 Jahren eine Verschuldung von rund 1,3 Billionen Euro angehäuft. Infolge der Notlagen der letzten drei Jahre wird sich der Schuldenstand um etwa 800 Milliarden Euro erheblich erhöhen. In absehbarer Zeit wird also ein Wert von zwei Billionen Euro überschritten werden – Tendenz weiter steigend.“
*Hans-Jürgen Leersch arbeitet als freier Journalist und ist Mitglied der Bundespressekonferenz.
Innovative Vergabe in Hamburg
Schulbau Hamburg geehrt
(BS/bk) Nach einem Jahr der Abstinenz aufgrund der Corona-Pandemie wurde auf dem diesjährigen Hamburger Vergabetag wieder der Hamburger Vergabepreis verliehen. In diesem Jahr konnte sich das Team um Ivy Gumprecht, Abteilungsleiterin der Vergabestelle bei der Schulbau Hamburg GmbH (SBH), über den Preis freuen. Das Team des Landesbetriebs wurde für seine innovative Vergabe im Bereich des Schulbaus, der Sanierung und der Betreuung dieser Immobilien geehrt. Jahr für Jahr setzt der Landesbetrieb im Auftrag der Freien Hansestadt Hamburg Bau- und Sanierungsprojekte mit einem Volumen von mehreren hundert Millionen Euro im gesamten Stadtgebiet um.
Als Realisierungsträger führt Schulbau Hamburg die Projekte zu einem garantierten Festpreis unter enger Einbindung der Bedarfsträger durch. Gumprechts Team nimmt dabei die Schlüsselrolle bei der Vergabe wahr. Durch ihre Leistung können im Stadtgebiet die Projekte effizient umgesetzt werden. Hier nahm die Abteilungsleiterin (Dritte von rechts) die begehrte Vergabetrophäe im Kreise ihres Teams entgegen.
Foto: BS/Biskup-Klawon
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 7
Finanzen / Beschaffung / Vergabrecht
217,8 240,2 138,9 130,5 215,4 115,4 0 50 100 150 200 250 300 2016201720182019 202020212022 Soll 2020 und 2021 Ist 2022 vorläufiges Ist Mrd. Euro Geplante und tatsächliche Nettokreditaufnahme
► Entscheidungen zum Vergaberecht Veränderungen am Horizont
Hamburger Vergabetag diskutiert den Wandel (BS/bk) Die Krisen aus Corona-Pandemie und Ukrainekrieg erfassen alle Bereiche des Staates. Im besonderen Maße ist auch die Vergabe betroffen. Auch abseits der akuten Herausforderungen müsse das Vergaberecht einfacher, flexibler und schneller werden. So weit waren sich die Sprecherinnen und Sprecher auf dem Hamburger Vergabetag einig. Nur über den Weg dorthin zeigt man sich offen.
Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien im Bund hätten i hn gr undsätzlich positiv gestimmt, sagt Wilfried Baur, Vizepräses von der Handelskammer
Hamburg. Denn Staat und Wirtschaft bräuchten einander. Doch beklagten sich die Unternehmen über zu komplexe Vergabeverfahren und in Hamburg über zu viele und zu unübersichtliche Vergabeportale. Auf der anderen Seite beklage sich der Staat, dass sich für Ausschreibung zu wenige Bieter finden würden, so Baur “Es braucht aber eine gute Vergabe für einen effizienten Staat”, sagt der Vizepräses. Es seien eine Vereinfachung der Vergabeverfahren und schlankere Prozesse nötig. Einige Prozesse seien in Hamburg schon angestoßen und eine neue Ausschreibungsplattform in der Hansestadt sei der richtige Weg. Doch käme man um gesetzliche Änderungen nicht drumherum, zeigt sich Baur überzeugt. Gerade in Krisenzeiten stützten öffentl iche Ausschreibungen die Wirtschaft enorm. Diese Ausschreibungen würden einen bedeutenden Wirtschaftsmotor darstellen, sagt Baur
Aufeinander zugehen, voneinander lernen
Der Wunsch nach Flexibilisierung ist anscheinend auch bei der Stadt angekommen. Die Hansestadt Hamburg wolle sich erneuern, sagt Dr. Wibke Mellwig, Amtsleiterin bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Doch der Ukrainekrieg und die damit zusammenhängende wirtschaftliche Unplanbarkeit führten häufig zu Anfragen bzgl. der Preisanpassung bei Vergaben. Dies stellt die Verwaltung jedoch vor Herausforderungen, da es keine pauschale Entscheidung dafür geben könne. Es brauche dabei immer eine Einzelfallbetrachtung, so Mellwig . “Bieter und Auftraggeber müssen aufeinander zugehen.”
Die Stadt Hamburg wolle aber nichtdestotrotz die Vergabe weiter professionalisieren und zentralisieren. Im Zentrum der Neuorganisation und Konzentration der Vergabe in Hamburg, die aller Voraussicht nach 2024 abgeschlossen sein soll, stünden die Schaffung von fünf Beschaffungs- und Vergabecentern. Der
erste Schritt dorthin wurde Anfang 2023 mit der Zusammenführung der Beschaffungsstelle sowie der Zentralen Vergabestelle der Finanzbehörde Hamburg in das Referat Beschaffung- und Vergabecenter vollzogen. Flankiert würden diese Maßnahmen durch das Projekt “Technische Erneuerung Vergabe- und Ausschreibung” sowie durch die Neuausrichtung des Webshops, welcher Abrufe aus Rahmenverträgen und Direktaufträgen ermögl i che. Man wolle besser
Beratung für Bewerter und Bieter
in der Nutzerfreundlichkeit und der Einbindung von externen Katalogen werden, sagt Mellwig Dies sei aber nur ein Aspekt. Auch rechtlich wolle man sich in der Hansestadt weiterentwickeln. Deswegen befinde man si ch in der Abstimmung zum vierten Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes. Es sollen Erleichterungen im Unterschwellenbereich geschaffen sowie soziale Aspekte in den Mittelpunkt gerückt werden, kündigt die Amtsleiterin an. Zielkonflikt bei der Transformation
Den großen Veränderungen am Horizont auf Bundesebene blickt Nobert Portz. B.igeordneter a. D. bei m Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) skeptisch entgegen. Der angestoßene Transformationsprozess im Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) soll einerseits Vergabeverfahren beschleunigen und vereinfachen. Andererseits soll das neue Recht auch wie in Hamburg soziale und ökologische Aspekte beachten. “Es gibt dabei Zielkonflikte”, meint Portz Nach seinen Angaben soll noch in dieser Legislaturperiode als Kondensat des Konsultationsprozess, der bis Mitte Februar läuft, eine Vergaberechtsnovelle kommen. Im Sommer bzw. Herbst 2023 werde noch ein Referentenentwurf im BMWK erstellt. Bis Ende 2023 soll ein Kabinettsbeschluss zum neuen Vergaberecht vorliegen. Im kommenden Jahr soll das novellierte Vergaberecht dann in Kraft treten, so Portz Inhaltlich bleibe es auf jeden Fall spannend. Denn das Ziel einer Vereinfachung des Vergaberechts habe er schon seit Jahren bei jeder Regierung gehört, sagt der Beigeordnete a. D
► DSGVO
Datenabfluss nach USA
Dem Bieter ist zu vertrauen Krankenakten sind besonders sensible Daten. Sollen sie digital verarbeitet werden, sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen hoch. So hatte also ein Krankenhaus bei der Beschaffung einer Software für das Entlassungsmanagement als Ausschlusskriterium vorausgesetzt, dass die Bieter die Vorgaben der DSGVO einhalten und dazu eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen müssen. Bieter, die zudem ihre Server in der EU betreiben, wurden in der Bewertung bessergestellt. Der Zuschlag war an einen Bieter vorgesehen, der einen in Frankreich stehenden Server einer luxemburgischen Gesellschaft benutzt, deren Konzernmutter in den USA sitzt. Deren Allgemeine Geschäftsbedingungen lassen einen Zugriff durch die Be-hörden der USA auf den Server zu. Ein Konkurrent fordert den Ausschluss dieses Bieters: Durch die Zugriffsmöglichkeit aus USA seien die Vorgaben der DSGVO nicht einzuhalten. Doch mit diesem Ansinnen bleibt er erfolglos. Es stellt sich nämlich heraus, dass der fragliche Bieter die AGB des ServerBetreibers gerade n ich t zum Bestandteil seines Angebotes gemacht hatte. Vielmehr hat er zugesichert, auch die Vereinbarung zu unterzeichnen, mit dem er die Einhaltung der DSGVO verspricht. Auf diese Versprechen darf der Auftraggeber vertrau-en. Allein die Tatsache, dass die Konzernmutter in USA sitzt, rechtfertigt nicht die Annahme, dass die Tochter Anweisungen der Mutter ausführen werde, die vertrags- oder (nach hiesigem Recht) rechtswidrig wären.
OLG Karlsruhe (Beschl. v. 07.09.2022, Az.: 15 Verg 8/22)
► AUFTRAGSWERT
Offenes Geheimnis
Angebotspreise geleakt
Die Arbeiten an einer Autobahnbrücke im Rahmen der Streckensanierung waren vom Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden. Der Auftraggeber kündigte daraufhin den Bauvertrag und schrieb die Restarbeiten neu aus. Er berief sich darauf, dass dieser Rest (im Gegensatz zum Gesamtvorhaben) den europäischen Schwellenwert nicht mehr übersteigt, und verzichtete auf ein europaweites Verfahren. Der gekündigte Auftragnehmer wollte an diesem Restverfahren erneut teilnehmen, was ihm verwehrt wurde. Um dagegen angehen zu können, musste er der Vergabekammer darlegen, dass auch der Rest den Schwellenwert überschreitet. (Ob nur dieser Rest zu betrachten ist, ist umstritten. Die Vergabekammer des Bundes sieht es jedenfalls so.)
Um einen entsprechend hohen Auftragswert zu untermauern, berief sich dieser Bieter auf Details der Kalkulation seiner Konkurrenten, die aus dem Submissionsprotokoll nicht erkennbar waren. So kam er dazu, dass deren Preise alle leicht über der Schwelle lagen, weswegen die Schätzung des Wertes offenbar fehlerhaft gewesen sei. Die Vergabekammer folgt dieser Argumentation nicht. Die Angebotspreise sind nämlich als Indiz für den wirklichen Auftrags-wert
ungeeignet. Weil der Geheimwettbewerb offenbar gestört war, ist nicht sicher, dass sie die tatsächlichen Marktpreise widerspiegeln. Die Schätzung des Auftraggebers hingegen war methodisch korrekt. Sie hat bestand. Der Nachprüfungsantrag war mangels Erreichens des Schwellenwertes nicht statthaft.
VK Bund
(Beschl. v. 04.07.2021, Az.: VK 2-58/22)
► INLKUSION
Wertungsprivilegierung?
Nur unter der Schwelle zulässig!
Das Außengelände einer Schule ist nach deren Erweiterung neu anzulegen. Hierfür will der Schulträger Inklusionsbetrieben die Gelegenheit geben, sich um diese Arbeiten zu bewerben. Er beruft sich dabei auf die §§ 215, 224 und 226 des IX. Buches des Sozialgesetzbuches, wonach Öffentliche Auftraggeber den Inklusionsbetrieben für sie geeignete Arbeiten bevorzugt anzubieten haben. Diese Bevorzugung will der Auftraggeber dadurch erreichen, dass er deren Angebotspreise für die Bestimmung der Wertungsreihenfolge um 15 Prozent vermindert. In der Bekanntmachung gibt er an, dass der Preis alleiniges Wertungskriterium sei. Das ist insofern richtig, als seitens des Auftraggebers keine Qualitätskriterien aufgestellt worden sind.
Eine solche Privilegierung ist jedoch nach Auffassung der Vergabekammer ein neben dem Preis zusätzliches Wertungskriterium, das in der Bekanntmachung hätte veröffentlicht werden müssen. Darauf kam es aber gar nicht mehr an. Denn die Vergabekammer verwirft diesen Wertungsansatz in Gänze: Im Oberschwellenbereich fehlt es an einer Rechtsgrundlage, um eine solche Privilegierung durch Preisabschlag vorzunehmen. Er stellt eine unzulässige Ungleichbehandlung dar. N ur in nationalen Verfahren finden die entsprechenden Erlasse der Landesregierung(en) Anwendung. Wie aber ist das Sozialgesetzbuch im Oberschwellenbereich umzusetzen?
N ach § 118 G WB kann eine Ausschreibung allein solchen Inklusionsbetrieben vorbehalten werden. Nur wenn sich kein solcher Auftragnehmer findet, wird das Verfahren dann für alle Unternehmen geöffnet.
VK Westfalen (Beschl. v. 19.08.2022, Az.: VK 2-29/22)
► WIDERSPRÜCHE
Reinigungsfläche unklar
Bieter muss rügen!
Ungenauigkeiten in der Formulierung der Referenzanforderungen gehören zu den ärgerlichsten Fehlern, die im Vergabeverfahren unterlaufen können, denn sie ziehen in der Regel einen hohen Aufwand für den Auftraggeber nach sich, wenn die Bieter um die Vergleichbarkeit der Referenz streiten. Dem kann mit Klauseln abgeholfen werden, die bei möglichen Widersprüchlichkeiten definieren, welcher Stelle der Unterlagen dann der Vorrang gebühren solle. So hoffte ein Auftraggeber, vor unliebsamen Überraschungen geschützt zu sein. Er hatte in seinen Unterlagen für einen Gebäudereinigungsauftrag die zu reinigende Fläche einmal als Grundfläche
und einmal als monatliche Reinigungsfläche abgefragt, also Grundfläche mal Reinigungsdurchläufe pro Monat. Ein Bieter, dessen Referenzen die monatliche Fläche, nicht aber die Grundfläche erfüllten, wehrte sich gegen seinen Ausschluss. Ergebnis der Nachprüfung: Er unterliegt. Zunächst sind nämlich die Unterlagen nach dem Wissensstand eines fachkundigen Bieters auszulegen. Daraus ergibt sich durch die Zusam-menschau aller Unterlagen, dass nur die Grundfläche gemeint sein konnte. Die monatliche Fläche wäre als Referenz im Vergleich zum Auftrag viel zu klein gewesen. Zudem hatte der Auftraggeber definiert, dass im Zweifel das ausgereichte Eignungsformular (mit Abfrage der Grundfläche) Vorrang vor dem Fließtext haben solle. Dass allerdings dieser Vorrang nicht in der Bekanntmachung, sondern erst in den Vergabeunterlagen erkennbar war, war unzulässig, konnte den Bieter aber nicht retten: Er hätte diesen Fehler oder z um indest die Widersprüchlichkeit vor Angebotsabgabe rügen müssen. VK Rheinland (Beschl. v. 18.11.2022, Az.: VK 35/22)
► URLAUBSZEIT
Zu wenige Angebote Aufhebung hat Bestand Damit hatte der Auftraggeber nicht gerechnet. Nach sorgfältiger Planung seiner Bauabläufe ergab sich ein Termin für die Fassadenarbeiten im Herbst. Mit dem notwendigen Vorlauf musste die Ausschreibung in den Sommerferien stattfinden. Das Ergebnis der Ausschreibung war ernüchternd. Nur zwei Angebote sind eingegangen, wobei das günstigere doppelt so hoch ausfiel wie die Kostenschätzung, das teurere mehr als drei Mal so hoch. Der mit der Verfahrensbegleitung beauftragte Architekt kann sich das nur mit der Ferienzeit erklären. Offenbar ist in den Betrieben so viel Personal i n Urlaub, dass viele Unternehmen keine Kapazitäten zur Angebotsbearbeitung hatten. Der Architekt erwartet bei einer Wiederholung der Ausschreibung deutlich mehr und deutlich günstigere Angebote. Der Auftraggeber hebt daraufhin die Ausschreibung auf und startet sie neu.
Der günstigere der beiden Bieter erwirkt vor der Vergabekammer die Feststellung, er sei durch diese Aufhebung in sei nen Rechten verletzt. Die Aufhebung ist nicht durch die Vergabeordnungen gedeckt. Auf diesen Beschluss aufbauend fordert er nun den Ersatz seines entgangenen Gewinns. Ohne Erfolg. Das Landgericht hält die Aufhebung nicht für willkürlich, sondern für wirtschaftlich begründet. Auch habe die Vergabekammer gerade nicht die Aufhe-bung der Aufhebung verfügt, sodass sie auch ohne hinreichenden Aufhebungsgrund Bestand behielt. Damit steht dem Bieter lediglich der Ersatz seiner Aufwendungen für die nutzlose Angebotserstellung zu.
LG Köln
(Urt. v. 27.09.2022, Az.: 5 O 112/22)
Zusammenfassung der Entscheidungen:
RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München (Oppler Büchner PartGmbB)
jeden Monat im Behörden Spiegel ◄
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 8 Beschaffung / Vergaberecht
Wilfried Baur, Vizepräses der Handelskammer Hamburg, mahnte eine Vereinfachung der Vergabe in der Hansestadt an. Foto: BS/Biskup-Klawon
Dr. Wibke Wellwig, Amtsleiterin bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, kündigte Änderung in der Vergabepraxis an. Foto: BS/Biskup-Klawon
Dr. Martin Schellenberg, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, führte als fachlicher Leiter durch den Hamburger Vergabetag. Foto: BS/Biskup-Klawon
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Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 9
Grafik: Behörden Spiegel-Gruppe Quelle: Staatskanzlei Schleswig-Holstein Stand: Februar 2023
Unsere Windenergie für Europa
Berliner Gespräch mit der dänischen Botschafterin Susanne Hyldelund
(BS/ps) Im “World Happiness Report 2022” stehen wiederum drei nordeuropäische EU- Länder auf den ersten Plätzen: Finnland, Dänemark und Island. Deutschland fällt aus den Top Ten, nach einem siebten Platz im Vorjahr, nun auf den 14. – und liegt damit bei 146 verglichenen Ländern jedoch noch immer im vorderen Bereich. Es ist also, verehrter William Shakespeare, wohl nichts “faul im Staate Dänemark”, selbst wenn Ihr Prinz Hamlet das annimmt. Vielmehr leben dort sechs Millionen glückliche Zweitplatzierte in einem zweieinhalb Millionen Quadratkilometer großen “Inselreich”. Es reicht von Jütland bis Bornholm, über die Färöer bis Grönland und unser Land passte glatt sieben Mal dort hinein. Nur müssten wir dann unseren Euro in dänische Kronen umrechnen. Aber das ist eine andere Geschichte.
Das dänische Festland, zwischen Nord- und Ostsee, ist lediglich etwa so groß wie Niedersachsen. Was es nicht übersichtlicher macht. Unserem Nachbarn
oberhalb von Schleswig-Holstein
gehören 1.419 Inseln, von denen immerhin 443 einen Namen haben und 72 sogar bewohnt sind. Wegen dieser Vielzahl von Eilanden und zerklüftete Schären ergibt sich die enorme Küstenlänge von über 7.000 km. Die Grenze zu uns, die einzige Landgrenze überhaupt, beträgt gerade mal 67 km. Seit 2020 repräsentiert Susanne Hyldelund als Botschafterin “ihr” Königreich Dänemark in der Berliner Rauchstraße.
Frauen für Königin und Ministerpräsidentin
Die 54-Jährige ist seit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen anno 1816 mit dem Deutschen Bund (1815-66, Bündnis souveräner Fürsten, freie deutsche Städte, Österreich, Preußen, Niederlande) die erste Botschafterin bei uns. “Die jahrelange gezielte Förderung weiblicher Talente hat aber dazu geführt, dass wir heute eine große Gruppe von Botschafterinnen sind. Wir stellen zwar nicht ganz die Hälfte – noch nicht. Aber es wird auf allen Ebenen an einem vielfältigen und offenen Auswärtigen Dienst gearbeitet”, sagt Hyldelund. In Diensten einer Königin und einer Ministerpräsidentin! Vielleicht sind unsere bilateralen Beziehungen u. a. auch deshalb seit Langem vorzüglich. Frauen sind doch bessere Diplomaten, wie schon ein von der UFA 1941 produzierter Film zeigt.
Gemeinsamer Aktionsplan
Wie auch immer – die Verbindungen konnten in den vergangenen Jahren sogar noch weiter ausgebaut und gestärkt werden.
“Im Jahr 2020 feierten wir das Deutsch-Dänische Kulturelle Freundschaftsjahr, das leider durch die Corona-Pandemie et-
was beeinträchtigt wurde. Glücklicherweise konnten die meisten der geplanten Veranstaltungen im Jahr 2021 nachgeholt werden. Nicht zuletzt der Besuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Dänemark im Juni 2021 und der Staatsbesuch Ihrer Majestät Königin Margrethe II. im November 2021.” “Darüber hinaus unterzeichneten unsere Außenminister eine Freundschaftserklärung mit einem bilateralen Aktionsplan für eine verstärkte deutsch-dänische Zusammenarbeit”, berichtet die Botschafterin. Dieser stelle den Rahmen dar für die Kooperation in Bereichen wie Klima-, Energie- und Industriepolitik, Digitalisierung, Gesundheit, Regionalentwicklung und Minderheitenrechte. Auch die schleswig-holsteinische Landesregierung ist an dem Aktionsplan beteiligt.
“Im Energiebereich haben wir uns sehr über die deutsche Teilnahme am North-Sea-Summit in Esbjerg im Mai 2022 und am Ostseegipfel am 30. August 2022
Rezept der Botschafterin
gefreut. In beiden Fällen ging es um den gemeinsamen Ausbau der Offshore-Windenergie.”
Digitalisierungsvorbild
Dänemark
Letzterer dürfte, wie so vieles in diesem, unserem Lande, nicht gerade stürmisch sein, ähnlich wie bei der Digitalisierung. Da sind die Dänen weltweit führend, besonders beim E-Government der Behörden. “In Dänemark wurde früh schon gezielt auf eine starke und gut ausgebaute digitale Infrastruktur gesetzt und so die Verwaltung einfacher, schlanker, weil digital, gestaltet”, unterstreicht Hyldelund Dies gelte unter anderem für die “digitalisierte” Gesetzgebung und Administration der COVID19-Hilfspakete. “Aber natürlich ist auch bei uns noch Luft nach oben: Im März 2021 gründete die Regierung eine Digitalisierungspartnerschaft aus IT-Experten, Top-Managern aus Unternehmen, Berufs- und Branchenverbänden sowie den Vertretungen
Klassischer Dänischer Kartoffelsalat (4 Personen)
Zutaten: 600 g kleine Kartoffeln, 150 g grüner Spargel, 1 Bund Schnittlauch, 1 rote Zwiebel, 8 Radieschen.
Für das Dressing: (1 Deziliter) 1 dl Crème fraîche, 1 dl Mayonnaise, 2 TL Dijon-Senf, 1 TL Zucker, 1 EL Apfel- oder Weißweinessig, Salz und Pfeffer
Zubereitung:
Kartoffeln in leicht gesalzenem Wasser 10 bis 12 Minuten lang kochen, Wasser abgießen und Kartoffeln abkühlen lassen. Die faserigen Enden der Spargelstangen abbrechen und wegwerfen, dann in kleine Stücke hacken. Sie können den gehackten Spargel mit kochendem Wasser übergießen und 2 Minuten ziehen lassen, wenn Sie einen weniger rohen Geschmack bevorzugen. Schnittlauch, rote Zwiebel und Radieschen fein hacken. Die Zutaten für das Dressing miteinander verrühren und mit Salz und Pfeffer abschmecken. Einen Teil des Schnittlauchs zum Garnieren aufheben und das restliche Gemüse mit dem Dressing vermengen.
der dänischen Kommunen und Regionen. Im September 2021 lieferte die Partnerschaft fast 50 Vorschläge für eine verstärkte Digitalisierung in Dänemark, die die Grundlage einer neuen Digitalisierungsstrategie bilden.”
Nicht alles übertragbar
Auch mit seiner Eindämmung der Corona-Pandemie hat Kopenhagen die Nase vorn. “Zwischen September und Dezember 2022 haben etwa 75 Prozent der über 50-Jährigen eine Auffrischungsimpfung erhalten und wir erwarten, dass dieser Anteil weiter steigt, da die Impfkampagne noch nicht abgeschlossen ist”, so Hyldelund. “Ein Grund für die hohe Impfquote in Dänemark könnte darin liegen, dass in der Öffentlichkeit ein hohes Maß an Vertrauen in die CoronaPolitik der Regierung herrscht. Zur Erklärung der aktuell niedrigen Infektionszahlen gehört aber auch, dass derzeit weniger getestet wird. Ich möchte auch betonen, dass sich unsere Erfahrungen nicht ohne Weiteres auf andere Länder und Kontexte übertragen lassen.” Schade eigentlich. Dabei wären diese etwa bei unserer Energieversorgung durchaus nachahmenswert. Doch dazu hätte man halt mal über den eigenen Tellerrand auf die Monarchie an Nord- und Ostsee schauen sollen. Aber das ist
Mit Salz und Pfeffer abschmecken, mit Schnittlauch garnieren und als Beilage servieren. Tipp: Wenn Saison ist, können Sie diesen Kartoffelsalat auch mit frischen Erbsen anrichten. Und nicht das Tuborg und den Aalborg vergessen. Skål!
eine andere Geschichte… Schon Anfang 2022 legt die Regierung von Ministerpräsidentin Mette Frederiksen ein Gesetzespaket vor, das Dänemark schnellstmöglich unabhängig von russischem Gas machen soll, indem die Geschwindigkeit der “Grünen Transformation” beschleunigt wird. Um es anschaulicher zu machen, nennt die Botschafterin drei konkrete Maßnahmen aus dem erwähnten Gesetzespaket:
“Ein beschleunigter Ausbau der Fernwärme. Rund zwei Drittel aller dänischen Haushalte werden schon jetzt damit versorgt, aber wir brauchen noch mehr. Und wollen – wo immer es technisch möglich ist – bis zum Jahr 2028 einen Anschluss ans Fernwärmenetz sichern.”
“Der komplette Umstieg auf grünes Gas. Rund ein Viertel unseres Gasverbrauchs wird derzeit durch klimafreundliches (Bio-) Gas gedeckt. Bis zum Jahr 2030 sollen es 100 Prozent sein.”
“Ein bis vier Gigawatt (GW) zusätzlicher Offshore-Wind bis Ende 2030. Dänemark verfügt heute über eine Offshore-Windkapazität von 2,3 GW, dies ist also eine deutliche Erweiterung. Und wir freuen uns sehr, dass auch Deutschland die ambitionierten Erklärungen von Esbjerg und Marienborg zum Ausbau der Offshore-Windkraft und zum Bau von Energieinseln in Nord- und Ostsee unterstützt.”
Damit sei man auf einem guten Weg und das Erdgas in der Nordsee könne kurzfristig dazu beitragen, russisches Gas zu verdrängen, bis die “Grünen Lösungen” den Energiebedarf Europas vollständig decken würden. “Bereits im nächsten Jahr – wenn das Tyra-Feld in der Nordsee wieder den Betrieb aufnimmt – werden wir mehr Gas produzieren, als wir verbrauchen. Wenn es dann voll im Betrieb ist, wird es etwa sieben Prozent der früheren jährlichen deutschen Importe von russischem Gas liefern.”
Übergangslösung bis 2050
“Wichtig ist hier zu erwähnen, dass die dänische Förderung von Öl und Gas in der Nordsee bis spätestens 2050 eingestellt werden muss, darauf einigte sich das dänische Parlament im Dezember 2020 mit breiter Mehrheit. Däne-
mark ist damit der größte Öl- und Gasproduzent der Welt, der sich auf ein konkretes Enddatum für die Produktion festgelegt hat. Aber weil das Gasnetz europäisch zusammenhängt, sind wir nur dann völlig unabhängig von russischem Gas, wenn Europa es auch ist. Daher wird Dänemark vorangehen und sich für eine umfassende “Grüne Transformation” unseres Kontinents einsetzen. Durch die massive Expansion unserer “Grünen Energie” können wir unsere einzigartigen OffshoreWindressourcen nutzen, um sie an Millionen von Haushalten und Unternehmen in Europa zu exportieren”, berichtet Hyldelund Pragmatisch und zielorientiert ist auch der Umgang Dänemarks mit den ukrainischen Kriegsflüchtlingen. “Wir haben schnell auf den Konflikt in der Ukraine mit einem Sondergesetz reagiert, das in fast allen Details dem gemeinsamen europäischen Ansatz folgt. Dieses Gesetz erleichtert den ukrainischen Vertriebenen den Zugang zur Sicherheit in Dänemark, weil sie als Flüchtlinge im Sinne des Integrationsgesetzes gelten. Das bedeutet, dass sie Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie andere Neuankömmlinge haben, sofern sie nicht erwerbstätig sind.”
Einmal Astronautin sein Botschafterin Susanne Hyldelund ist seit 26 Jahren im diplomatischen Dienst und dabei nie länger als dreieinhalb Jahre oder kürzer in demselben Job.
“Auch wenn der Arbeitgeber immer derselbe geblieben ist, hatte ich also das Glück, in sehr verschiedenen Funktionen und mittlerweile vier verschiedenen Ländern und Kulturen arbeiten zu können. Für Langeweile oder andere Berufswünsche blieb mir also kaum die Zeit.”
Letzte Frage: Möchten Sie dennoch mal für einen Tag mit jemandem tauschen? “Vielleicht mit Andreas Mogensen. Der war 2015 als erster Däne im Weltraum. Und soll in etwa einem Jahr wieder auf Mission. Einmal den blauen Erdball von oben sehen, die unglaublichen Dimensionen des Weltalls erahnen. Das stelle ich mir schon sehr besonders vor”, sagt Hyldelund. Guter Plan: Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein…
Seite 10
Diplomaten Spiegel
Foto: BS/Dänische Botschaft
Spiegel / Februar 2023
Seit 2020 die höchste Repräsentantin des Königreichs Dänemark in Deutschland – hier fotografiert im Hof des Gebäudekomplexes der Nordischen Botschaften: Botschafterin Susanne Hyldelund. Foto: BS/Dänische Botschaft, Kaspar Jensen
Behörden
Kommunen und ihre Schutzwürdigkeit
Zwischen NIS-2 und Cyber-Versicherungen
(BS/Paul Schubert) Kommunen zählen nicht zur Kritischen Infrastruktur (KRITIS). Daran wird auch die NIS-2-Richtlinie nach ihrer Umsetzung in deutsches Recht nichts ändern. Nichtsdestotrotz werden Kommunen in kommender Zeit mehr in die Verantwortung genommen werden, denn durch die neue Richtlinie werden kommunale Dienste strengere Sicherheitsstandards erfüllen müssen. Des Weiteren zeigt das Beispiel Potsdam (siehe Seite 27) schon jetzt den Bedarf an stärkerem kommunalem Cyber-Sicherheitsschutz auf. Sind CyberVersicherungen dabei ein Teil der Lösung?
Dass Kommunen dabei nicht in die KRITIS-Vorgaben aufgenommen werden, ist für die meisten Ent schei dungsträger der Verwaltung sowieso keine Option: “Kleinere Gemeinden könnten di e KRITIS-Vorgaben niemals leisten”, sagt Sabine Griebsch, Managing Director bei GovThings und ehemalige CDO des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Allerdings sollten sich die Kommunen als Kritische Infrastruktur verstehen und genau analysieren, welche Daten sensibel und welche Prozesse besonders schützenswert sind. Ferner haben die Kommunen Institutionen unter sich, die “in Prozesse von KRITIS hineinspielen” wie z. B. das Veterinäramt und die Tierseuchenkontrolle, folgert Griebsch. Sich als KRITIS zu verstehen, heißt für Griebsch auch, bestimmte Prozesse vorzuplanen. Es solle einen Ablaufplan dafür geben, (IT)Vorfälle zu dokumentieren und bestimmte Leistungen bei einer Störung zu priorisieren. Kommunen nicht unterschätzen
Bei der Planung für diese Szenarien würden die Kommunen teils unterschätzt, sagt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wallmerod, Klaus Lütkefedder (CDU): “Es ist ja nicht so, dass wir nur auf Cyber-Angriffe vorbereitet sein müssen. Wir haben auch Vorsorge zu Blackoutszenarien, Starkregen und Energiemangel zu treffen.” Die Verbandsgemeinde gehört zu einer der wenigen Kommunen in Deutschland, die sich für eine Cyber-Versicherung entschieden haben. Dabei solle man sich aber nicht auf die Versicherung verlassen, sondern trotzdem in Vorleistung bei der IT-Sicherheit gehen: “Man muss seine Hausaufgaben bei der IT-Prävention machen. Das ist wie bei einer Haftpflichtversicherung, man hofft, dass man sie nicht braucht, aber ist froh, wenn man sie hat”, folgert Lüt-
kefedder. Eine Verpflichtung für Cyber-Versicherungen für Kommunen lehne er ab, empfiehlt aber eine “Verpflichtung, darüber nachzudenken”, denn allein das schaffe eine Sensibilisierung für IT-Sicherheitsstandarts, resümiert der Bürgermeister.
Keine Versicherungspflicht
Dass eine Verpflichtung für Cyber-Versicherungen kein Thema sei, liege auch an den für einen Vertragsabschluss zu erfüllenden Anforderungen an die IT-Sicherheit, erklärt Christian Stuffrein, Referent für Digitalisierung beim Deutschen Landkreistag. Des Weiteren könnten auch juristische Auseinandersetzungen bei einem Versicherungsabruf folgen. Dies gelte, wo vonseiten der Kommunen und der Versicherungen unterschiedliche Auffassungen zu m Stand der Technik, der Schadenshöhe und der Fahrlässigkeit vorlägen, so Stuffrein . Eine Verpflichtung sieht auch der Deutsche Städ-
te und Gemeindebund (DStGB) nicht als zielführend an: “Der mögliche Abschluss sollte immer vor Ort in den Kommunen entschieden werden.” Als bessere Alternative schätzt der kommunale Spitzenverband die Bedeutung von Computer Emergency Response Teams (CERTs) und Mobile Incident Response Teams (MIRTS) ein, die durch Land und Bund bereitgestellt werden und bei Cyber-Vorfällen Soforthilfe leisten können.
Cyber-Versicherungen sind als Awareness-Verstärkung zu begrüßen, das meint auch Michael Rainer, Sales Engineer bei Enginsight, in einer Diskussionsrunde auf Digitaler Staat Online. Auch Rainer blickt im Zuge der NIS2-Umsetzung positiv auf den Schutz der IT-Infrastruktur von Kommunen voraus: “Es freut mich, dass künftig auch für kleinere Organisationen verpflichtende Regelungen geschaffen werden.” In welchem Maße für die Cyber-Sicherheit durch NIS-
2 verpflichtende Regelungen für die Kommunalverwaltungen realisiert werden, ist noch nicht geklärt.
Jul i a Schütze, Projektleiterin Internationale Cybersicherheitspolitik der Stiftung Neue Verantwortung, forderte im Digitalausschuss des Bundestags, die lokale öffentliche Verwaltung in die Umsetzung der Regelung mitzunehmen. Dies könne beispielsweise durch Vorgaben an die IT-Sicherheit an die Landkreise durch ein Stufenmodell geschehen. Im Umsetzungsgesetz müsste der Bund explizite Regelungen für die “öffentliche Verwaltung auf regionaler Ebene” schaffen, erklärte sie im Digitalausschuss. (Weitere Ergebnisse aus dem Digitalausschuss auf Seite 25)
NIS-2-Richtlinie auch für die Kommunen?
Doch nicht nur für die Kommunen wird sich die Gesetzeslage ändern. Auch die Einteilung, ab
wann eine Institution zur Kritischen Infrastruktur gezählt werden soll, ändert sich: “Unter NIS-2 wird die Einstufung, ob eine Anlage oder Einrichtung unter die Kritische Infrastruktur fällt, nach der Wirtschaftsgröße des entsprechenden Unternehmens festgelegt”, so Andreas Könen, Abteilungsleiter Cyberund Informationssicherheit im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Dabei werde die Anzahl von Anlagen, die sich nach den KRITIS-Vorgaben richten müssten, von 1.400 auf circa 30.000 steigen, resümierte Könen. Durch das Subsidiaritätsprinzip und klare rechtliche Zuweisungen ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in seiner Unterstützung für die Kommunen eingeschränkt: “Erst durch die Zentralstellenfunktion des BSI kann die Behörde dann auch unabhängig von der Amtshilfe unterstützend tätig werden”, resümiert der Abteilungsleiter aus dem BMI.
Solange aber weder die Zentralstellenfunktion des BSI noch die NIS-2-Umsetzung realisiert ist, müssen die Kommunen weiter eigenständig vorsorgen. Der Deutsche Landkreistag wünscht sich diesbezüglich verbindliche Vorgaben, beispielsweise für die zuverlässige Vorsorge für die Fortführung des Betriebes bzw. für den kontrollierten Übergang in den Notbetrieb einer Kommune. Auch das Netzwerk der öffentlichen IT-Dienstleister in Deutschland, VITAKO, strebt einen rechtlichen Schutz der kommunalen IT bis hin zur Einstufung zur Kritischen Infrastruktur an. Dies könne auch durch die effizienten kommunalen Dienstleister sichergestellt werden, heißt es vom Verband. Der (DStGB) lehnt einen gesetzlich festgelegten Schutz der kommunalen IT hingegen ab: “Besserer Schutz vor Cyber-Angriffen lässt sich nicht per Gesetz verordnen”.
Ein Ergebnis für alle oder Ausnahmen für Sparten?
KNAPP
Unzureichend, komplex und aufwendig (BS/mj) Städte und Gemeinden sollen einfacher über lokale Geschwindigkeitsbegrenzungen entscheiden können, sind sich der Deutsche Städtetag (DST) und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) einig. DST-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy argumentiert: “Wir brauchen mehr Handlungsfreiheit vor Ort, zum Beispiel für sichere Schulwege für unsere Kinder.” Und Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, ergänzt: “Die bisherigen Anordnungsbefugnisse aus Gründen der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Umwelt sind aus Sicht der Kommunen unzureichend, zu komplex und zu aufwendig.” Die kommunalen Spitzenverbände fordern daher Bundesverkehrsminister Volker Wissing auf, das Verkehrsrecht entsprechend anzupassen. Nur so könnten Klima- und Umweltschutz, aber auch städtebauliche Aspekte zukünftig stärker berücksichtigt werden.
Klimaschutz bringt Wertschöpfung (BS/mj) Kommunen und Stadtwerke garantieren lokale Wertschöpfung durch Klimaschutzmaßnahmen, ist sich der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, sicher. “Wenn mit den Einnahmen beispielsweise die Schule oder die Kita energetisch saniert wird, überzeugt das nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern schafft zugleich einen weiteren Beitrag für den Klimaschutz”, argumentiert er. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), ergänzt: “ G rundvoraussetzung sind vor allem gute Investitionsbedingungen für den Aus- und Umbau von Strom-, Gas- und Wärmenetzen.” Die Zukunft Deutschlands stehe und falle mit einer flächendeckend funktionierenden Infrastruktur, die ganz wesentlich von den Kommunen und kommunalen Unternehmen bereitgestellt werde, sind sich die beiden Verbandvertreter einig.
Städte sind keine
Ausfallbürgen
schläge. Das wird nicht reichen.” Zugleich unterstrich der VerdiVorsitzende, dass die Beschäftigten bereit seien, für höhere Einkommen auf die Straße zu gehen. Mehr als 335.000 Beschäftigte hätten in Umfragen ihre Unterstützung für die Gewerkschaftsforderungen signalisiert. Die Arbeitgeber seien gut beraten, diese Botschaft ernst zu nehmen. Noch deutlicher wird der Bundesvorsitzende des DBB Beamtenbunds und Tarifunion (DBB), Ulrich Silberbach : “Bund und Kommunen bringen das Kunststück fertig, gegen Tarifrituale zu wettern, die sie selbst immer wieder erzwingen. Wir brauchen ein verhandlungsfähiges Angebot und nicht diese Runde der Respektlosigkeit.” Deshalb müsse der Druck auf die Arbeitgeber jetzt wachsen. Den Auftakt auf
kommunaler Ebene machte Verdi in Peine und Salzgitter, der DBB einen Tag später in Aachen. Am schnellsten war allerdings die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). Schon am 25. Januar 2023 versammelten sich über 50 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten vor dem Bundesinnenministerium (BMI) in Berlin zu einer Protestaktion.
10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro, wollen die Gewerkschaften für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes erreichen. Gerade der Mindestbetrag stößt den kommunalen Arbeitgebern auf. Im Schnitt bedeute dieser eine Erhöhung von umgerechnet 15 Prozent, in der untersten Einkommensgruppe sogar von 25 Prozent. “Der hohe Mindestbetrag ist das falsche Signal”, kommentiert Niklas Benrath Hauptgeschäftsführer der VKA.
Denn die Kommunen benötigten dringend Personal, das Leitungsaufgaben und Führungsverantwortung übernehme. So ganz stimmt die Aussage jedoch nicht. Denn der Mindestbetrag wirkt bis zur Einkommensgruppe 14, Stufe 1 (siehe Behörden Spiegel, November 2022, Seite 13). Somit w ürden auch neu eingestellte Führungskräfte von dem Mindestbetrag teilweise profitieren. Zudem adressiert die VKA besondere Herausforderungen an di e Gewerkschaf ten, etwa im Bereich der Sparkassen, der Versorgungswirtschaft und den kommunalen Krankenhäusern. Eines ist klar: Sollte es in diesen Bereichen zu besonderen Ergebnissen kommen, werden diese vom Gesamtvolumen abgezogen und schmälern die lineare Erhöhung der übrigen Beschäftigten. Das gilt insbesondere für die
Krankenhäuser und die Ärzteschaft. Parallel zur Einkommensrunde von Bund und Kommunen verhandelt die VKA mit dem Marburger Bund (MB). Dieser fordert einen vollen Inflationsausgleich von Oktober 2021 an und gibt diesen mit 10,4 Prozent an. Zudem sollen die Gehälter zusätzlich um 2,5 Prozent steigen, summa summarum um 12,9 Prozent. Entsprechend geht der MB davon aus, dass die Verhandlungen “erbittert geführt werden müssen”. Allerdings findet die dritte Verhandlungsrunde der Ärzteschaft erst Anfang April statt, während Verdi, DBB, Bund und Kommunen aller Voraussicht vom 27. bis 29. März 2023 in der dritten Runde einen Abschluss erreichen werden. Immerhin haben beide Seiten für die dritte Runde schon drei Verhandlungstage eingeplant.
Auftakt der Tarifverhandlungen wie erwartet / Kommunale Arbeitgeber in der Zwickmühle (BS/Jörn Fieseler) Auch wenn der Forderungskatalog der Gewerkschaften diesmal deutlich kürzer ist, die Tarifverhandlungen werden es nicht. Dem höflichen Auftakt folgen laute Proteste. Und klar wird: Dem Wunsch der kommunalen Arbeitgeber nach differenzierten Betrachtungen werden intensive und lange Gespräche in der zweiten und dritten Runde folgen. Parallel laufen die Verhandlungen mit dem Marburger Bund. Das macht es nicht einfacher. Der Auftakt der Tarifrunde im Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen verlief in sachlicher Atmosphäre und war von einem respektvollem Umgang geprägt. Zumindest in diesem Punkt waren sich Karin Welge Präsidentin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), und der Verdi-Bundesvorsitzende Frank Werneke einig. Ebenso, dass die Rahmenbedingungen besonders schwierig sind. Doch hinsichtlich der Lösung unterscheiden sich beide Seiten: “Die Forderungen der Gewerkschaften werden so nicht erfüllt werden können”, betont Welge. Und Werneke konstatiert: “Ein positives Signal an die Beschäftigten ist leider ausgeblieben. Die materiellen Sorgen und die Überlastung im Öffentlichen Dienst werden zwar zur Kenntnis genommen, bleiben aber ohne Lösungsvor-
(BS/mj) Der Deutsche Städtetag (DST) warnt vor baldigen Kr anke nhaus-Insolvenzen, wenn nicht schnell Hilfen vor Ort ankämen. Höhere Kosten für Medizinprodukte und die steigenden Energiepreise auf der einen und Personalmangel auf der anderen Seite, bedingen laut DST-Vizepräsident Burkhard Jung die strukturelle Unterfinanzierung. “Jetzt müssen vor allem die versprochenen sechs Milliarden Euro des Bundes aus dem Härtefallfonds zügig und unbürokratisch vor Ort ankommen”, fordert er. Dass Kommunen oft in Windeseile viele Millionen Euro zuschössen, um die Versorgung der Menschen sicherzustellen, könne nur eine Notlösung sein, führt der Oberbürgermeister Leipzigs aus. “Städte sind keine Ausfallbürgen, weil Bund und Länder ih re Hau saufgaben nicht gemacht haben und Defizite nicht ausgleichen.” Konkret fordert der Verband unter anderem, die Vorhaltekosten mindestens in Höhe von 60 Prozent anzusetzen sowie Sonderregeln für Uni-Kliniken abzuschaffen.
Behörden Spiegel www.behoerdenspiegel.de Berlin und Bonn / Februar 2023 Kommune
Durch NIS-2 wird der Cyber-Schutz der Kommunalverwaltungen neu evaluiert. Damit werden auch mehr kommunale Anlagen oder Einrichtungen schneller als Kritische Infrastruktur eingestuft. Foto: BS/Andreas Gruhl, stock.adobe.com
Vier Fragen – vier Antworten
Inter view mit Elke Kahr, Bürgermeisterin der Stadt Graz
Behörden Spiegel: Als erste kommunistische Bürgermeisterin der Stadt Graz treffen Sie schnell auf die harte Realität. So musste in Graz kürzlich eine Erhöhung der Müll- und Kanalgebühren um 10,5 Prozent beschlossen werden. Diese Erhöhung wird ärmere Menschen am härtesten treffen. Was sind unter diesen Gegebenheiten die Besonderheiten einer kommunistischen Stadtpolitik?
Kahr: Ja, ich bin als Frau und Kommunistin die erste Bürgermeisterin. Das ehrt unsere Bewegung sehr und ich begegne dem Amt mit großem Respekt. Dadurch, dass ich gemeinsam mit vielen Mitstreiterinnen und Mitstreitern schon sehr lange in der Kommunalpolitik tätig sein darf, verfügen wir über viel kommunalpolitische Erfahrung. Deswegen schaffen wir auch diese neue Herausforderung gut.
Die KPÖ ist in Graz mit 29 Prozent zu stärksten Kraft gewählt worden. Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern von SPÖ und Grünen ist es unser Ziel, in dieser Wahlperiode einen Weg einzuschlagen, der das Soziale und Ökologische in den Vordergrund stellt. Die Politik wird so ausgerichtet, dass alle Menschen eine höhere Lebensqualität in unserer Stadt vorfinden. Eine kommunistische Stadtpolitik bedeutet also vor allem einen anderen Umgang mit den Menschen. Wir haben
Klare Prioritäten
Kommunismus in der Kommune
(BS) In Deutschland spielen kommunistische Parteien keine Rolle. Dies trifft auf andere Länder nicht zu, wie man am Beispiel Österreichs erkennt. Die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) ist im Landtag der Steiermark vertreten. Darüber hinaus ist seit November 2021 Elke Kahr von der KPÖ Bürgermeisterin von Graz, der zweitgrößten Stadt Österreichs. Über ihre Vorhaben und ihren Politikstil spricht sie im Interview mit Matthias Lorenz.
immer eine offene Tür, das gilt auch für mich. Ich nehme mich vieler Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern mit Problemen und Sorgen persönlich an. Wir begegnen den Leuten auf Augenhöhe. Auch versuchen wir, keine Versprechen zu machen, die wir nicht halten können. Im ganzen letzten Jahr haben wir die Kanal-, Müll- und Wassergebühren für alle Grazerinnen und G r azer nicht erhöht. Wir sind bei drei gesetzlichen Mieterhöhungen, die der Bund durch die Indexe ermöglicht hat, nicht mitgezogen. Die jetzige Gebührenerhöhung trifft alle in Graz und Begütertere tun sich damit nicht so schwer. Deswegen haben wir in Graz einen Energiehärtefonds aufgesetzt, der bis zu 800 Euro im Jahr ausmachen kann und genau das auffangen soll, was Sie angesprochen haben. Dieser läuft über die Grazer SozialCard, welche bereits 13.000 Menschen beziehen und deren Empfängerkreis ab Februar noch mal um 10.000 berufstätige Bürgerinnen und Bürger erweitert
wird, also auch solche mit mittlerem Einkommen. Mit dieser SozialCard gibt es einen Energiekostenzuschuss, Schulstartgeld, Weihnachtsbeihilfe, eine ÖPNV-Jahreskarte für 50 Euro sowie Gratiseintritt in Bäder, in Sportvereine für Kinder und vieles mehr. Die SozialCard ist
auf unser Betreiben 2010 eingeführt wurden und wurde seit der letzten Wahl noch einmal verbessert. Wir machen keinen Unterschied zwischen Menschen österreichischer Herkunft oder anderer Herkunft. Lediglich der Hauptwohnsitz muss sechs Monate lang in Graz gelegen haben. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Karte unbürokratisch ist, also viele Leistungen automatisch damit verbunden sind. So werden die Leute nicht zu Bittstellern, die für jede einzelne Leistung einen Antrag stellen müssen.
Behörden Spiegel: Wie finanzieren Sie solche Maßnahmen? Laut Prognosen werden sich die Schulden der Stadt von 1,6 Milliarden Euro 2021 auf rund 3,2 M i lliarden Euro im Jahr 2027 verdoppeln.
Kahr : Im Vergleich zu vielen anderen großen Projekten überborden die Ausgaben im Sozialbereich nicht. Wir möchten nicht, dass Leute, nur weil sie krank sind, gerade keine Arbeit haben oder eben nur geringe Löhne und Gehälter beziehen, auf der Strecke bleiben. Die Leistungen in diesem Bereich werden nicht zurückgefahren. Trotzdem müssen wir uns jetzt auf einen Konsolidierungspfad begeben, weil aus der Vergangenheit sehr viele Schulden da sind. Deswegen wird es Einsparungen in mehreren Bereichen geben, die nicht die Daseinsvorsorge gefährden. Wir senken die Parteienförderung, die Ausgaben bei der Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentationsausgaben. Die Strukturen
MELDUNG
innerhalb der Verwaltung werden konsolidiert. Beispielsweise haben wir jetzt eine Gesellschaft aufgelöst, die dafür gegründet worden war, rund um Fragen der Mobilität zu forschen. Dabei hat es sich um eine Parallelstruktur gehandelt, die nicht notwendig ist, weil in der Verkehrsplanungsabteilung der Stadt Graz selbst gescheite Leute sitzen. Diese Parallelstrukturen gibt es auch in anderen Bereichen. Hier werden wir zurückfahren. Auf jeden Fall werden der Ausbau der kommunalen Wohnungen, Grundstückseinkäufe für mehr Grünraum und die Unterstützung für sozial Schwächere unter diesem Konsolidierungspfad nicht leiden. Behörden Spiegel: Sie selbst spenden einen Großteil des Gehalts, welches Sie als Bürgermeisterin der Stadt Graz beziehen. Dabei handelt es sich doch um eine symbolpolitische Maßnahme, oder?
Kahr: Natürlich nicht. Das hat auch nichts mit Stimmenkauf zu tun, wie immer gern gesagt wird. Wenn es so einfach wäre, müsste man sich die Frage stellen, warum andere dies nicht auch tun. Ich bin jetzt in eine politische Position gehievt, in der ich in einem Monat so viel verdiene wie andere in einem ganzen Jahr. Es ist klar, dass ich dieses Geld niemals behalten werde, und zwar aus mehreren Gründen: Zum einen aus Anstand, zum anderen aber auch, um mich mit dem eigenen Gehalt nicht vom Durchschnitt der Bevölkerung abzuheben. Wenn man dies tut, hat man kein Gefühl mehr, was eine Teuerung ausmachen könnt e oder wie es ist, wenn man seine Arbeit verliert und mit weniger Geld auskommen muss. Ich selbst verdiene 8.000 Euro netto im Monat, habe mir aber eine eigene Gehaltsgrenze von 2.000 Euro gesetzt. Davon kann ich gut leben. Die restlichen 6.000 Euro gehen Monat für Monat an Menschen, die in einer schwierigen Situation sind. Hierbei handelt es sich um Menschen, die keine Ansprüche auf Sozial- oder Transferleistungen der öffentlichen Hand hätt en. Wenn ein EU-Bürger seine Arbeit verliert und keine Anmeldebescheinigung hat, dann kriegt er keinen einzigen Euro von irgendwelchen staatlichen
Appell an Bund und Länder (BS/jf) Zuerst die Corona-Pandemie, jetzt die aktuelle Energiekrise und der Konjunktureinbruch: Die Umgestaltung der Innenstädte weg von der Einkaufsmeile gerät vielerorts ins Stocken. Die Lage sei schwierig bis angespannt, beschreibt Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen, Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages (DST), die Situation. Trotz unterschiedlichster Bemühungen verlören
immer mehr Innenstädte weiter an Attraktivität. Läden und teilweise ganze Gebäude stünden leer. “Die Bedeutung des Einkaufens schwindet, besonders für die unter 30-Jährigen”, zitiert Kufen ein Ergebnis der “Deutschlandstudie Innenstadt 2022”. Die Innenstädte müssten sich deshalb neu erfinden. “Wir wollen mehr Möglichkeiten für Begegnung und Erlebnis bieten, mit einer
Einrichtungen. Wenn dieser jetzt aber Schulkosten hat oder eine Arztrechnung für sein Kind, dann kann er sie nicht zahlen. Es geht auch um Personen, die schwer arbeiten, aber schlechte Deutschkenntnisse haben und sich privat einen Kurs organisieren müssen. Solche Kosten übernehme ich. Seit 16 Jahren bin ich für das Wohnungsamt zuständig, inzwischen auch für das Sozialamt. Ich bin gut vernetzt. Deswegen kommen sehr viele Leute zu mir in die Beratung. Nachher erwarte ich von 16 bis 20 Uhr über 30 Bürgerinnen und Bürger. Diese kommen mit Anliegen von Wohnungssuche bis Hilfestellung in finanziellen Fragen zu mir. Wenn das Sozialamt oder andere Einrichtungen helfen können, interveniere ich dort. Falls aber öffentliche Hilfen nicht greifen, helfe ich aus meinem privaten Gehalt. Auf diese Weise sind seit 2005 über eine Million Euro an Familien und Menschen weitergegeben worden, die in eine außerordentliche Notsituation geraten sind.
Behörden Spiegel: Sie schließen also mit ihrem privaten Geld die Lücken des österreichischen Sozialstaats?
Kahr: Nein. Diese Lücken bestehen natürlich in vielerlei Hinsicht. Sie müssen verstehen: Jede Woche kommen mehrere hundert Leute mit unterschiedlichsten Anliegen zu uns. Da geht es um Kinderbetreuungseinrichtungen, einen Pflegeplatz für Angehörige, Wohnungssuche oder mietrechtliche Sachen, also eine ganze Bandbreite von Themen. Aus diesem Austausch sieht man ganz genau, wo es Fehlentwicklungen gibt und es auf politischer Ebene Initiativen braucht. Ein Großteil dessen, was wir in Graz erreicht haben, resultiert aus diesen ganz persönlichen Beratungsgesprächen. Eine Maßnahme wie die SozialCard ist ja nicht einfach vom Himmel gefallen. Nennen könnte man auch den Kautionsfonds, der 2010 eingerichtet wurde. Jeder, der im privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung anmietet und Kaution zahlen muss, erhält von der Stadt automatisch 1.000 Euro Hilfestellung, weil die Kaution oft ein großes Problem darstellt. Diese Problematik haben wir deshalb erkannt, weil unheimlich viele Menschen, die die Kaution nicht stemmen konnten, in die Beratung gekommen sind. Ein weiteres Beispiel ist das Grazer Pflege-Modell, wonach jeder Pensionistin oder jedem Pensionisten die Mindestpension bleibt, obwohl man beispielsweise einen Pflegedienst braucht. Dieses wird nun vom Land Steiermark übernommen, weil es sich bewährt hat.
höheren Aufenthaltsqualität. Nutzungsvielfalt, saubere, einladende öffentliche Räume, mehr Grün und Wasser in der Stadt sind dafür zentral”, so der Essener Oberbürgermeister. Zugleich seien Investitionen in grüne und blaue Infrastruktur ein Beitrag für den Umbau zur klimagerechten Stadt. Bund und Länder seien deshalb aufgefordert, ihre Innenstadt-Förderprogramme daraufhin auszurichten.
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 12 Kommunalpolitik
Foto: BS/Foto Fischer, Graz
Karl Marx (links) und Friedrich Engels gelten als die Begründer des Marxismus bzw. der kommunistischen Theorie. Wie sieht eine kommunistische Stadtpolitik im 21. Jahrhundert aus? Foto: BS/wal_172619, pixabay.com
Als Mittelzentrum im vom de mografischen Wandel betrof fenen ländlichen Raum fordert es der Kreisstadt Eschwege zunehmend mehr ab, vakante Stellen fachgerecht und zeitnah nachzubesetzen. Wir stellen fest: der Fachkräftemangel ist längst Realität. Dabei ist der Begriff Fachkräftemangel aus unserer Sicht sogar ein Euphemismus, denn eigentlich haben wir einen “Kräftemangel”. Es fehlt schlicht an Köpfen, nicht erst morgen, schon heute! Aber wir Kommunen sind nach unserem Selbstverständnis nicht die unterste, sondern die erste Ebene des Staates, bürgernah und echte Dienstleister der Daseinsvorsorge. Daher ist es unser Anspruch, dem drohenden Vertrauensverlust in die Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes entgegenzuwirken. Damit dies gelingt, gilt es, die besten Köpfe zu gewinnen, auch aus Wirtschaft und Wissenschaft: Wir brauchen Querwechslerinnen und Querwechsler!
Innerhalb von 48 Stunden (Fach-)Kräftemangel, unzureichend ausgeprägte Kompetenzen sowie fehlende Durchlässigkeit für kreative und innovative Köpfe erschweren Innovationen im kommunalen Kontext. Wir haben uns daher die Frage gestellt, wie wir neue Talente für die Stadtverwaltung gewinnen können und entschieden uns für einen ungewöhnlichen Weg. Im Rahmen des 2021 durch die damalige Bundesregierung unterstützten Hackathons “Update Deutschland”, organisiert von Project Together aus Berlin, haben wir unsere Herausforderung als Aufgabe an über 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gestellt. Wir wollten auf diesem Weg diejenigen aus ganz Deutschland finden, die bereit waren, sich dieser schwierige Herausforderung motiviert
“Macherin” aus der Privatwirtschaft
Erfolgsgeschichte durch Projektorientierung und Kooperation mit Start Up
(BS/Alexander Heppe) Wir Kommunen stehen in Sachen Personalgewinnung und -entwicklung vor gewaltigen Herausforderungen. Die Altersstruktur des Personals, gestiegene Wechselbereitschaft zwischen den Sektoren und gewandelte Anforderungen an Kompetenzen der Beschäftigten erfordern es, in der Personalakquise mutig und kreativ neue Wege zu gehen. Zudem zeigen die beruflichen Werdegänge der im Öffentlichen Dienst Tätigen inzwischen eine deutlich gestiegene Bereitschaft, den Arbeitgeber zu wechseln, während es noch bis vor wenigen Jahren üblich war, über viele Jahre hinweg – teils von der Ausbildung bis zur Rente – beim gleichen Arbeitgeber tätig zu sein.
das Tech4Germany, die unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramts neue Wege in Form von rund sechsmonatigen Austauschprogrammen gehen. Als Pilotkommune haben wir in Eschwege das Modell auf kommunaler Ebene erfolgreich im Kontext einer Digitalherausforderung ausprobiert. Wie für viele andere Kommunen auch, stellt sich Prozessdigitalisierung als sehr herausfordernde Aufgabe dar. Woher kann also die dringend benötigte fachliche Kompetenz bezogen werden, wenn sie noch nicht ausreichend in der Verwaltung vorhanden ist?
Gibt es neben dem langwierigen Aufbau von internen Ressourcen oder dem Auslagern an dritte Dienstleiter noch einen anderen Weg, um geeignete Fachkräfte für die dringenden Digitalisierungsaufgaben zu gewinnen? Mit diesen Fragen im Kopf wurden wir erste Pilotkommune für die 2021 gegründete, gemeinnützige GmbH Lokalprojekte, die sich auf die Gewinnung von externen Macherinnen und Machern aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft für sinnstiftende Projekte in Kommunen spezialisiert hat. Die sechsmonatige Projektarbeit der Kommune mit den rekrutierten Macherinnen und Machern wurde von Lokalprojekte mit einem bildenden Begleitprogramm für nachhaltigen Wissenstransfer und langfristige Wissensverankerung unterstützt.
Für das Projekt
“Einführung der E-Akte: papierlos – aber richtig!”
Im Bild v.l.n.r.: Paulina Gotz (Lokalprojekte), Rebecca Herzog-Meister (Fachbereichsleiterin), Andrea Müller-Brandl (Personalleiterin), Alexander Heppe (Bürgermeister), Dirk Reinhold (Geschäftsführung Lokalprojekte), Sabrina Hein (Macherin), Scarlett Grebestein (Patin), Katja Büchner (Buddy) Foto:
wird aber niemals abgeschlossen sein”, mahnt Rebecca HerzogMeister, die fachliche Projekt-
partnerin aufseiten Eschweges. Daher ist es gut, dass sich für die Stadt das verwirklicht hat,
worauf sie gehofft hatte: Eine festangestellte Digitalisierungsspezialistin im Haus zu haben. Miteinander und umfassend
Inzwischen realisiert Eschwege mit Lokalprojekte auch ein professionelles, wissenschaftlich begleitetes 99-Tage-OnboardingProgramm. Denn nicht nur die Gewinnung, auch die Bindung und Motivation von Personal und das gegenseitige, fachbereichsübergreifende Lernen sind für uns von immenser Bedeutung. Die Teilnahme unseres ländlichen Mittelzentrums am Hackathon Update Deutschland hat sich zum Glücksfall für unsere Innovation und Verwaltungsmodernisierung entwickelt.
Eschwege wird daher künftig (neben “normalen” Stellenaus-
schreibungen) statt Stellen immer wieder Projekte ausschreiben, verstärkt die Zusammenarbeit mit Start Ups suchen und auch mit Lokalprojekte gGmbH weiterarbeiten. Des Weiteren wollen wir in unseren Teams zunehmend Querwechslerinnen und Querwechsler einsetzen, d. h. wir stellen für die Verwaltung nicht nur Personen ein, die eine Verwaltungsausbildung absolviert ha-ben, sondern auch Personen mit anderen beruflichen Qualifikati-onen. Hierdurch erweitert sich der Kenntnis- und Erfahrungs-horizont aller. Auf diese Weise wollen wir die Zusammenarbeit von Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft intensivieren. Zu-dem werden wir nicht nur die Personalakquise in den Blick nehmen, sondern Lernen und Bildung als Kernaufgabe be-trachten, denn in Projektarbeit lernt man voneinander und miteinander, interdisziplinär und umfassend. Und wir werden uns künftig mehr trauen, bei der Personalauswahl für Projekte nicht nur nach formaler Qualifikation, Zeugnissen und Zertifikaten zu entscheiden, sondern ebenso nach Motivation und persönlichem Einsatz, sprich nonformalen Kompetenzen.
anzunehmen. Als Stadt waren wir mit den beiden Fachbereichsleiterinnen “Organisation & Personal” sowie mir, als Bürgermeister, unmittelbar dabei. Eine HackathonTeilnahme war für uns “Kommunale” schon sehr ungewöhnlich, noch dazu an einem Wochenende 48 h nahezu ununterbrochen mit vielen “Digital Natives” durchzuarbeiten. Aber hier lernten wir schnell: “Wer nie vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke.”
Für unsere Herausforderung fand sich sehr schnell eine Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Praktikerinnen und Praktikern aus ganz Deutschland. So wurde die Idee “Lokalprojekte” innerhalb von 48 Stunden geboren, konzeptioniert und gepitcht.
Bindung von Talenten
Die Idee fand großen Zuspruch und dank eines EngagementStipendiums konnte sie weiter ausgearbeitet werden: Im Rahmen von Update Deutschland entwickelte das Team von Lokalprojekte die Idee, Querwechslerinnen und Querwechsler, die aus Wirtschaft oder Gesellschaft (z. B. Non-Profit-Organisationen) kommen, projektbasiert für Kommunen zu gewinnen.
Diese bringen zusätzliche Kompetenzen (z. B. In novations-/ Projektmanagement) sowie ein anderes kulturelles Verständnis von Management und Führung mit, das für uns in den Kommunen für die Gewinnung und die Bindung von Talenten nützlich sein kann. Vorbild waren Initiativen wie Work4Germany und
schloss Eschwege eine Koopera-tion mit Lokalprojekte ab. Deren Team übernahm die Suche nach einem geeigneten Talent für die komplexe Digitalisierungshe-rausforderung und bereits kur-ze Zeit später wurde die in der Region wohnende Sabrina Hein auf Lokalprojekte aufmerksam und bewarb sich. Im Rahmen des Auswahlprozesses durch Lokalprojekte wurde sie dann als die passende Kandidatin für die Position identifiziert und an die Stadt Eschwege vermittelt.
Offiziell nicht zu finden
Bei uns stieß das Profil der Informatikerin auf Begeisterung:
“Eine Spezialistin wie Sabrina Hein hätten wir über unsere herkömmlichen Rekrutierungsmöglichkeiten wahrscheinlich niemals bekommen”, fasste dies die Personalleiterin Andrea Müller-Brandl zusammen, ich selbst sehe in dieser Entwicklung einen “Glücksfall”.
Für das Projekt hatten wir nun eine Informatikerin aus der freien Wirtschaft mit 25 Jahren Berufserfahrung in der Softwareentwicklung – genau die Art von Frau, die es offiziell auf dem Arbeitsmarkt nicht zu finden gibt.
Einst für die auf sechs Monate begrenzte Projektstelle angestellt, führt Hein nach offiziellem Ende des Projekts nun seit Anfang Mai 2022 als fest angestellte Mitarbeiterin bei der Stadt ihre Arbeit fort. Als Verwaltungsmitarbeiterin wird sie in den folgenden Jahren die Digitalisierungsprozesse im Rathaus mit ihrem Knowhow elementar gestalten und vorantreiben. Dank ihr ist das inklusive und bürgerzentrierte “digitale Rathaus” in Eschwege nun in greifbarer Nähe statt bloße Zukunftsmusik. “Digitalisierung
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 13
Kommunalpolitik
BS/Magistrat der Kreisstadt Eschwege
Alexander Heppe ist Bürgermeister der Kreisstadt Eschwege Foto: BS/Thorsten Eschstruth, Magistrat der Kreisstadt Eschwege
Agieren Sie gleichermaßen gestaltungs- wie umsetzungsorientiert!
Die Stadt Rösrath mit ihren rund 29.000 Einwohner*innen liegt mitten im Königsforst des Landes Nordrhein-Westfalen. Auch die Stadtverwaltung und ihre 220 Mitarbeitenden tragen dazu bei, dass die Attraktivität der Stadt zukunftsorientiert und innovativ vorangetrieben wird.
Damit die kontinuierlich wachsenden Anforderungen in der räumlichen Stadtentwicklung und in weiteren technischen Bereichen effektiv und nachhaltig bewältigt werden können, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Führungspersönlichkeit als
Technische Beigeordnete *
Technischer Beigeordneter (w/m/d)
Der zukünftige Geschäftsbereich des Dezernates obliegt der Gesamtverantwortung der Fachbereiche „Planen, Bauen, Umwelt, Mobilität“ sowie „Immobilienservice und Hochbau“ und ist im Verwaltungsvorstand als direktes Mitglied angesiedelt.
Eine Änderung des Geschäftsbereiches bleibt vorbehalten.
Die Wahl erfolgt für die Dauer von acht Jahren. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG NRW bewertet.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Birger Abromeit, Yanna Schneider und Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfmKarriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Bringen Sie Ihre Ideen für unsere Stadtentwicklung ein!
Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.
Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4.000 Mitarbeitende den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt. Das Ziel des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung ist dabei, die Belange von Umwelt, Städtebau und Verkehr in einem ganzheitlichen und städtebaulich integrierten Planungsansatz zu vereinen.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine gestaltungsstarke und fachlich versierte Führungspersönlichkeit als
Fachbereichsleitung Stadtund Verkehrsplanung (w/m/d)
Die attraktive Position wird für Beamt*innen nach Besoldungsgruppe A 16 LBesG NRW bzw. für Tarifbeschäftigte entsprechend außertariflich vergütet.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Maren Kammerer, Gianna Forcella oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfm-Karriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Mit Weitsicht und Überblick führen Sie den Wirtschaftsstandort Fellbach in die Zukunft!
Fellbach, die Stadt zwischen Kappelberg und Hartwald, ist ein starker Wirtschaftsstandort mit mittelständischen Unternehmen, die sich auf dem Weltmarkt behaupten. Sie ist ein guter Ort zum Leben mit einem hohen Freizeitwert und einem vielfältigen Kulturangebot. Mit ihren großen Stadtfesten wie dem Fellbacher Herbst, ihrer Gastronomie und ihren vorzüglichen Weinen bietet sie nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch einen wundervollen Lebensmittelpunkt. Als Arbeitgeberin überzeugt die Stadt mit optimalen Rahmenbedingungen in einem modernen, innovativen Arbeitsumfeld.
Rund 4.000 Gewerbebetriebe, die daraus resultierenden jährlichen Gewerbesteuereinnahmen von ca. 50 Mio. Euro p. a. und ein hoher Kaufkraftzufluss von außerhalb sprechen für einen starken Wirtschaftsstandort Fellbach und bieten der Wirtschaftsförderung einen attraktiven Gestaltungsspielraum für die Umsetzung neuer Ideen.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine kommunikationsstarke und engagierte Persönlichkeit als
Amtsleitung Wirtschaftsförderung (w/m/d)
Die Stelle ist nach EG 15 TVöD bewertet.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Alexander Wodara, Maren Kammerer oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfm-Karriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere
Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Setzen Sie neue Impulse zur Weiterentwicklung unserer Schullandschaft!
Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4.000 Mitarbeitende den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.
Als Fachbereichsleitung Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst stehen Sie als erste Ansprechperson für die Belange der ca. 60 Krefelder Schulen zur Verfügung und bilden als Fachbereichsleitung die relevante Schnittstelle zu zahlreichen Akteur*innen der regionalen Bildungslandschaft.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine fachlich versierte und kommunikationsstarke Führungspersönlichkeit als
Fachbereichsleitung Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst (w/m/d)
Diese herausgehobene Position wird für Beamt*innen bis zur Besoldungsgruppe B 2 LBesG NRW bzw. für Tarifbeschäftigte entsprechend außertariflich vergütet.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Gianna Forcella, Maren Kammerer oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfm-Karriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Setzen Sie Impulse für unseren zukunftsorientierten Fachbereich Finanzen!
Die Große Kreisstadt Kehl am Rhein ist durch die Europabrücke mit der französischen Metropole Straßburg verbunden und stellt ein prosperierendes Mittelzentrum im Ortenaukreis dar. Mitten im Eurodistrikt wird hier der europäische Gedanke gelebt und Zukunft gestaltet. Ziel und Aufgabe der Stadtverwaltung mit ihren 860 Mitarbeitenden ist es, das Lebensumfeld und die Zukunftschancen der 37.000 Bürger*innen aktiv zu gestalten.
Damit die Fortentwicklung des Finanzwesens, des Beteiligungscontrollings, des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens sowie die Erarbeitung von Finanzierungsmodellen sichergestellt ist, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Führungspersönlichkeit als
Fachbereichsleitung Finanzen als Kämmerin * Kämmerer (w/m/d)
Diese attraktive Stelle bietet Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A15 LBesG BW bzw. wird nach EG 15 TVöD vergütet. Dem Fachbereich Finanzen sind die Produktbereiche Finanzdienste, Kommunale Abgaben, Stadtkasse und Liegenschaften mit Grundbucheinsichtsstelle zugeordnet.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Yanna Schneider, Annika Lachmann und Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfmKarriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
In verantwortungsvoller Position schaffen Sie Perspektiven für die Zukunft!
Der Rhein-Sieg-Kreis mit seiner Kreisstadt Siegburg und über 600.000 Einwohner*innen liegt im Ballungsraum Köln-Bonn mit hervorragenden Verkehrsverbindungen, vielfältigen Unternehmen, einer umfangreichen Hochschullandschaft und überregional wichtigen Naturschutzgebieten. Bei uns finden Sie herausragende Möglichkeiten für Freizeit und Erholung in einer reizvollen Landschaft.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine gestaltungsmotivierte Führungspersönlichkeit, die als
Dezernentin * Dezernent (w/m/d)
Sozialamt, Gesundheitsamt, Versorgungsamt, Kommunales Integrationszentrum
an der Entwicklung unseres Kreises aktiv und zukunftsorientiert mitwirkt. Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten. Die Besoldung erfolgt je nach persönlichen Voraussetzungen bis zur Besoldungsgruppe B 2 LBesG NRW. Tarifbeschäftigte erhalten eine außertarifliche Vergütung auf dieser Grundlage.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Raza Hoxhaj, Sarah Jankowski und Julia Schwick zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfmKarriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
www.zfm-bonn.de
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 14 Personelles
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Anz_FBL-Stadtplanung_Krefeld_01-2023.indd 1 04.01.23 11:52
Anz_AL-WiFoe_Fellbach_01-2023.indd 1 04.01.23 13:07 Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
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Anz_Kaemmerer_Kehl_01-2023.indd 1 04.01.23 12:44 Weitere Informationen finden Sie unter
Anz_Dez_RheinSiegKreis_01-2023.indd 1 04.01.23 15:23
Gestalten Sie mit uns die Zukunft der Wohnstadt im Grünen!
In einzigartig schöner Lage zwischen dem Ruhrgebiet und dem Münsterland befindet sich die Stadt Waltrop mit ihren rund 30.000 Einwohner:innen inmitten des Kreises Recklinghausen. Sie ist über ihre Grenzen hinaus sowohl als „Wohnstadt im Grünen“ als auch als „Stadt der Schiffshebewerke“ bekannt und eröffnet zudem Perspektiven für kreative Innovationen und wirtschaftliches Wachstum.
In den kommenden Jahren plant die Stadt Waltrop einige wichtige Stadtentwicklungsprojekte. Neben dem Neubau einer Feuer- und Rettungswache steht auch die Entwicklung des Industrie- und Gewerbeareals „Im Dicken Dören“ sowie die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes im Vordergrund.
Bringen Sie Ihre Expertise ein und unterstützen Sie uns mit Ihrer gestaltungsorientierten Führungspersönlichkeit als
Dezernentin * Dezernent für Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (w/m/d)
Die Besoldung dieser attraktiven Stelle erfolgt je nach persönlichen Voraussetzungen bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesG NRW bzw. Entgeltgruppe 15 TVöD.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Annika Lachmann, Yanna Schneider und Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfmKarriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Stellen Sie die Weichen für die Zukunft unseres Gesetzlichen Sozialversicherungsträgers!
Als Gesetzlicher Unfallversicherungsträger für den öffentlichen Dienst stellt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW) einen wichtigen Bestandteil des Sozialversicherungssystems in Deutschland dar. Die Gesundheit von rund sechs Millionen Versicherten ist uns anvertraut. Neben z. B. den Beschäftigten des Landes NRW sowie allen zugehörigen Städten, Gemeinden und Kreisen, zählen hierzu auch Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende. Bei uns steht stets der Mensch im Mittelpunkt.
Unser Aufgabenfeld reicht von präventiven Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen am Arbeitsplatz und in der Schule bis hin zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen.
Im Zuge einer Nachfolgeregelung suchen wir zum 01.11.2023 eine engagierte und umsetzungsstarke Führungspersönlichkeit, die als Geschäftsführung
(w/m/d)
die langfristige Entwicklung der Unfallkasse NRW an entscheidender Stelle verantwortet.
Die Stelle der Geschäftsführung wird in Anlage 2 des Landesbesoldungsgesetzes (Landesbesoldungsordnung B) mit der Besoldungsgruppe B 5 ausgewiesen. Eine vergleichbare Beschäftigung ist auch in einem Angestelltenverhältnis möglich.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Waishna Kaleth und Edmund Mastiaux zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfm-Karriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Führen Sie unsere erfolgreiche Arbeit fort und setzen Sie moderne Straßenund Verkehrskonzepte in die Wirklichkeit um!
Die Universitätsstadt Paderborn ist eine junge, dynamische und wachsende Großstadt mit rund 155.000 Einwohner*innen. Sie ist Leitkommune in der digitalen Modellregion Ostwestfalen-Lippe. Die Digitalisierung prägt deshalb auch die Arbeit des Straßen- und Brückenbauamtes, z. B. durch innovative Projekte in der Verkehrssteuerung oder im Bereich Smart City zum autonomen Fahren. Das Straßen- und Brückenbauamt gliedert sich in die Bereiche Verkehrsanlagenplanung und -infrastruktur, Verkehrstechnik sowie Allgemeine Verwaltung und betreut vielfältige Bauprojekte von stadtbildprägender Bedeutung. Zukunftsfähige Mobilitätsformen und nachhaltiges Bauen sind dabei zwei Aspekte, welche die Arbeit des Straßenund Brückenbauamtes maßgeblich prägen.
Im Zuge einer Nachfolgeregelung sucht die Stadt Paderborn zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine strategisch starke und innovative Führungspersönlichkeit als
Leitung (w/m/d) des Straßenund Brückenbauamtes
Diese attraktive Stelle wird nach Entgeltgruppe 15 Ü TVöD bzw. A 16 LBesO NRW vergütet.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Alexander Wodara, Gianna Forcella oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfm-Karriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Wir suchen eine Führungskraft, die motiviert ist, das breite Aufgabenspektrum unseres Baudezernates zu verantworten.
Die Stadt Haan ist eine entwicklungsstarke Gemeinde mit über 30.000 Einwohner*innen, die verkehrsgünstig zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Stadt Wuppertal liegt. Mit ihrer reizvollen Innenstadt, einem familienfreundlichen Umfeld sowie umfassenden naturverbundenen Sportmöglichkeiten bietet die Gartenstadt eine hervorragende Wohn- und Lebensqualität mit einem hohen Freizeitwert.
Im Zuge der Nachfolgeregelung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine führungs- und facherfahrene Persönlichkeit als
Technische*r
Beigeordnete*r (w/m/d)
Die Besoldung richtet sich nach der Eingruppierungsverordnung NW und erfolgt nach A 16 LBesG NRW; daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung NW gezahlt.
Die Berufung erfolgt als kommunaler Wahlbeamter (w/m/d) für die Dauer von acht Jahren. Die Durchführung der Wahl richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Felix Maria Pawlaczyk, Theresa Meister oder Julia Schwick zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfmKarriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Mit Ihrer Expertise sichern Sie in herausgehobener Funktion die soziale Infrastruktur und Teilhabe.
Der Landkreis Tübingen, mit seinen rund 231.000 Einwohner*innen, gilt als einer der attraktivsten Standorte des Landes BadenWürttemberg und besteht aus 15 Kommunen, darunter drei große Kreisstädte. Wissenschaft und innovative Wirtschaftsbetriebe, die touristischen Ziele und die Naturschätze tragen den Ruf des Landkreises in die Welt.
Bei uns finden Sie beste Voraussetzungen für Ihre berufliche Karriere in einem modernen und dienstleistungsorientierten Landratsamt mit einem abwechslungsreichen Aufgabenbereich. Sie übernehmen eine Position, in der Sie einen hohen Wirkungsgrad und eine sinnstiftende Aufgabe vorfinden.
Das Landratsamt Tübingen sucht im Zuge einer Nachfolgeregelung für seinen Geschäftsbereich 2 eine motivierte Führungspersönlichkeit als
Geschäftsbereichsleitung
Soziales und Jugend (w/m/d)
Wir bieten eine unbefristete Vollzeitstelle im Beamtenverhältnis in der Besoldungsgruppe B2 bzw. eine Eingruppierung in EG 15 TVöD mit einer Arbeitsmarktzulage.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Annika Lachmann, Birger Abromeit und Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfm-Karriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Möchten Sie etwas bewegen? Dann werden Sie zum Motor unserer Wirtschaft!
Gelsenkirchen ist mit seinen ca. 265.000 Einwohner*innen eine Stadt, die wie keine andere Stadt im Ruhrgebiet Wandel und Potenzial miteinander vereint. Wer Zukunft mitgestalten will, ist bei uns genau richtig. Wir sind es gewohnt anzupacken. Zahlreiche Auszeichnungen in jüngster Zeit zeugen davon, dass Gelsenkirchen sich erfolgreich auf den Weg gemacht hat.
Die Wirtschaftsförderung versteht sich als Bindeglied zwischen kommunaler Verwaltung und gewerblicher Wirtschaft, als erste Ansprechpartnerin für Industrie und Gewerbe, Handwerk, Handel und Dienstleister. Als Mitinitiatorin einer standortprofilierenden Stadtentwicklungspolitik fördert die Wirtschaftsförderung durch ihre konsequente Netzwerkarbeit Innovationen, Digitalisierung und Transformation.
Zur Fortschreibung unseres Erfolges suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine innovative Führungspersönlichkeit als
Referatsleitung Wirtschaftsförderung (w/m/d)
Diese attraktive Position wird für Beamt*innen nach Besoldungsgruppe A 16 LBesG NRW bzw. für Tarifbeschäftigte entsprechend interessant vergütet.
Details zu dieser Position finden Sie in Kürze auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Maren Kammerer, Alexander Wodara oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfm-Karriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Seite 15 Behörden Spiegel / Februar 2023 Personelles
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Anz_AL-Strassenbau_Paderborn_02-2023.indd 1 26.01.23 14:58
Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Weitere
Anz_Techn-BG_Haan_02-2023.indd 1 26.01.23 15:11 Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
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Behörden Spiegel: Welche Probleme und Perspektiven ergeben sich für die kommunalen Unternehmen im Jahr 2023?
Liebing: Nach dem Krisen-Jahr 2022 blicken wir trotz unverändert großer Herausforderungen insgesamt optimistischer auf die kommenden zwölf Monate.
Dabei wird viel davon abhängen, wie sich der Krieg in der Ukraine entwickelt. National war und ist die Umsetzung der Energiepreisbremsen-Gesetze mit erheblichen Kraftanstrengungen vor Ort verbunden. Die Versorgungssicherheit und für unsere Kunden tragfähige Preise h aben für Stadtwerke und kommu nale E nergieversorger weiterhin oberste Priorität. Zentrales Thema bleibt daher die Krisenvorsorge, ohne – und das ist natürlich auch ein Dilemma – die Energiewende zu vernachlässigen.
Langfristig ist für die Reduzierung der Energieimporte der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien zentral. Jede Kilowattstunde, die wir zum Beispiel aus Sonne und Wind gewinnen können, muss nicht importiert werden und schützt gleichzeitig das Klima. Deutschland wird jedoch auch bei einer klimaneutralen Energieversorgung Teil des globalen Energiemarktes bleiben.
Behörden Spiegel: Wie ist die Lage bei den Stadtwerken?
Liebing: Für die Stadtwerke bedeuten Dezemberabschlag und Preisbremsen einen ganz erheblichen Aufwand, denn die Zahlungsläufe aller Kundinnen und Kunden müssen angepasst
Zu früh für Optimismus
Lage der kommunalen Unternehmen bleibt tendenziell angespannt
(BS) Die kommunalen Unternehmen in Deutschland sind in diesem Winter mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert, insbesondere im Bereich der Energieversorgung. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), erläutert die bevorstehenden Herausforderungen der Versorgungslage, macht auf die notwendigen Voraussetzungen für den erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren Energien aufmerksam und betont die Eigenverantwortung der Bevölkerung bei der effizienten Energieeinsparung. Die Fragen stellte Marlies Vossebrecker.
Liebing: Besonders wichtig sind Investitionssicherheit, zum Beispiel für den Bau von EE-Anlagen, und gesicherte Kapazitäten in Form von Transformationskraftwerken, die heute noch mit Erdgas, künftig mit H2 betrieben werden. Das ist notwendig, um die volatile Stromerzeugung aus Wind und Sonne zu kompensieren und eine stabile, verlässliche Finanzierung von Zukunftsprojekten zu ermöglichen. Hier erweisen sich übrigens manche Krisenmaßnahmen als sehr gefährlich, so etwa die Erlösabschöpfung als Finanzierungsbaustein für die Strompreisbremse.
Behörden Spiegel: Sehen Sie in der Wasserstoff-Industrie eine ausbaufähige Zukunftsoption?
Liebing: Sowohl für den Industriestandort als auch für die Sektorkopplung und Wärmewende ist natürlich der schnelle Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft einschließlich einer proaktiven Netzregulierung und Finanzierung des Netzumbaus zwingend erforderlich. Nur auch hier gilt: nicht zu eng denken und zu viel zentral planen, sondern den erfahrenen Experten vor Ort und in den Unternehmen die Beinfreiheit geben, um vor Ort funktionierende Lösungen zu entwi-
“Der geplante Ausstieg aus der Kernkraft und das Ende der Kohleverstromung machen einen erheblichen Zubau von gesicherter Leistung notwendig.”
ckeln. Darin steckt zugleich ein enormes Innovationspotenzial.
Der Hauptgeschäftsführer des VKU, Ingbert Liebing, gibt eine Einschätzung zur aktuellen Situation bei den kommunalen Unternehmen.
Behörden Spiegel: Ist aufgrund des Mehrbedarfs an Energie durch die ukrainischen Flüchtlinge Winter mit einer Verschärfung der Versorgungsproblematik zu rechnen?
Liebing: Die kommunalen Unternehmen stehen solidarisch an der Seite des ukrainischen Volkes und werden nach Kräf-
“Langfristig ist für die Reduzierung der Energieimporte der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien zentral.”
werden. Auch nach der Umsetzung der Dezemberhilfe bleibt den Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern keine Verschnaufpause. Eine Abfrage ergab kürzlich, dass der Informationsbedarf bei Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin extrem groß und die Anzahl an Anrufen und E-Mails, die bei den Kundencentern eingehen, sehr hoch ist. Im Fokus der Fragen stehen nun die Starts der Gasund Wärmepreisbremse sowie Strompreisbremse. Dieser Aufwand stellt eine ganz erhebliche Belastung für die Unternehmen dar.
ten versuchen, ihre Kommunen dabei zu unterstützen, Not und Leid zu mindern. Sie helfen, Kriegsvertriebenen hierzulande Zuflucht zu bieten, und organisieren Sach- und Geldspenden für Menschen in der Ukraine und auf der Flucht.
Zwar geht die Zuwanderung von Menschen aus der Ukraine mit einem höheren Energiebedarf in Deutschland einher, das ist für die Versorgungssicherheit aber kein Problem. Geflüchtete aus der Ukraine erhalten Grundleistungen nach dem SGB II und die Stadtwerke bekommen ihre Energielieferungen bezahlt.
Behörden Spiegel: Was muss aus Sicht der kommunalen Unternehmen geschehen, damit der Umstieg auf Erneuerbare Energien schnell gelingen kann?
Liebing: Die K limakrise mit ihren zunehmenden Wetterextremen ist real, die Energiewende ist und bleibt daher das zentrale Thema. Nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern auch aus Gründen der Resilienz und der Unabhängigkeit von Autokratien müssen wir uns dabei diversifizierter und robuster aufstellen. Außerdem – das wissen wir gerade als kommunale Unternehmen – müssen wir stets die Gesamtversorgung und lebenswerte Umstände für die Bevölkerung im Blick behalten, also auch auf eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und auf den schonenden Umgang mit der Natur und der Ressource Wasser achten.
Behörden Spiegel: Welche politischen Vorgaben sind hier erforderlich?
Liebing: Die politischen Rahmenbedingungen müssen so
gesetzt werden, dass der Ausbau Erneuerbaren Energien, der Aus- und Umbau der Netze, die Wärmewende, die Nutzung klimaneutraler Gase und die Steigerung der Energieeffizienz schnellstmöglich vorankommen. Die Ampelkoalition muss ihr Versprechen einlösen, die Verfahrens- und Genehmigungsdauer zu halbieren. Hier muss es zu konkreten Vereinfachungen kommen. Das beinhaltet auch schwierige Diskussionen in Bezug auf örtliche Interessen, aber wir müssen sie führen. Solche
Behörden Spiegel: Welchen Einfluss hat der geplante Atomausstieg auf die Entwicklung der Erneuerbaren Energien?
Liebing: Der geplante Ausstieg aus der Kernkraft und das Ende der Kohleverstromung machen einen erheblichen Zubau von gesicherter Leistung notwendig. Dies werden sowohl H2ready-Kraftwerke als auch H2ready-KWK-Anlagen sein. Mit der hocheffizienten Nutzung von klimaneutralen Brennstoffen in KWK-Anlagen können gleichzeitig Beiträge für die Energiewende im Strom- sowie auch im Wär-
“Für die Stadtwerke bedeuten Dezemberabschlag und Preisbremsen einen ganz erheblichen Aufwand.”
Projekte immer nur aus der Perspektive und dem individuellen Interesse des Anliegers anzugehen, wird nicht mehr funktionieren, wenn die Energiewende erfolgreich sein soll.
Behörden Spiegel: Welche Komponenten sind noch wichtig für den Ausbau der Erneuerbaren Energien?
“Kommunalwald”
Klimakrise trotzen – Funktionsvielfalt beibehalten
mesektor geleistet werden. Um den Zubau gesicherter Leistung deutlich zu fördern, bedarf es attraktiven Investitionsbedingungen und Planungssicherheit.
Mit der in Aussicht gestellten Weiterentwicklung des Strommarktdesigns und der Fortentwicklung des KWK-Gesetzes können hierfür die richtigen Weichen gestellt werden.
Behörden Spiegel: Im Herbst 2022 ist der Gasverbrauch der Bevölkerung um fast 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken. Sind hier ein vorsichtiger Optimismus und die Hoffnung auf Entspannung der Energieversorgungslage berechtigt?
Liebing: Für eine Entwarnung ist es zu früh. Auch wenn sich die Situation laut Bundesnetzagentur entspannt hat, bleibt ein sparsamer Energieverbrauch weiter wichtig. Wir als Kommunalwirtschaft unterstützen die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz “80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel” und freuen uns, dass diese bereits eine deutliche Wirkung zeigt. Es hat Sinn sie fortzusetzen. Als VKU werben wir bei unseren mehr als 1.500 Unternehmen der Energie-, Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft intensiv für eine Sensi bilisierung der Kundinnen und Kunden und für eine R edu zierung des Energieverbrauchs durch die Steigerung der Energi eeffizienz. Aktuelle Zahlen und Analysen belegen, dass Haushalte und Gewerbekunden deutlich weniger Gas verbrauchen, als dies bei den ak tuellen Temperaturen und unverändertem Verhalten zu erwarten wäre. Eine Win-WinWin-Situation, denn wer Energie spart, schont den Geldbeutel, schützt das Klima und stärkt das Land.
Starke Stürme (2017/2018), extreme Dürre (2018 bis 2020) sowie die massenhafte Vermehrung von Borkenkäfern führten zu einer sogenannten Jahrhundertkalamität. Das ist folgenreich, denn der Wald hat viele Aufgaben und Funktionen.
So wird ihm etwa in § 1 Bundeswaldgesetz neben seiner Wirtschafts- bzw. Nutzfunktion auch eine Schutz- und Erholungsfunktion zugesprochen. Die haben wir im Rahmen unserer 232. vergleichenden Prüfung “Kommunalwald” untersucht,
analysiert und ein entsprechendes Berechnungsverfahren für die geprüften Kommunen entwickelt. Im Vergleich erreichten vor allem Kommunen mit großen Kommunalwaldflächen einen hohen Punktewert. Allerdings besitzen selbst kleine Wälder in der Nähe von Ballungszentren und Regionen ohne viel Wald eine höhere Bedeutung für die Bevölkerung, als dies in zersiedelten Regionen mit viel Wald der Fall ist.
Der Wald hat aber auch eine große wirtschaftliche Bedeutung. Allein deutschlandweit bestanden 2019 entlang der Wertschöpfungskette 1,03 Millionen Arbeitsplätze. Bezogen auf eine jährliche Holzproduktionsmenge von 69 Millionen Festmetern, entspricht dies einem Arbeitsplatz je 67 Festmetern. Damit sichern rechnerisch zehn Hektar nachhaltig bewirtschafteter Kommunalwald einen Arbeitsplatz.
Die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes wird durch die
eingangs beschriebenen Kalamitäten dramatisch erschwert. Die wirtschaftliche Situation für Forstbetriebe wird fortlaufend schwieriger. Wir sehen allerdings sowohl einen langfristigen als auch einen kurz- bzw. mittelfristigen Lösungsansatz. Langfristig ist eine strategische Neuausrichtung der kommunalen Forstbetriebe notwendig. Dabei wird uns nur helfen, widerstandsfähigere Baumarten zu nutzen. Das alleine wird aber noch nicht reichen. Ziel sollte auch sein, konsequent die Daten des GIS (Geoinformationssystem) heranzuziehen, um verschiedene resistentere Baumarten nur in den jeweils für
sie idealen Lagen (Boden, Licht, Wasser, Luft, u. v. m.) optimiert anpflanzen zu können.
Kurz- und mittelfristig sollten die Chancen mit neuen Geschäftsfeldern genutzt werden. Das kann zum Beispiel die Erzeugung von Windenergie sein. So erzeugten die fünf Win dkraftanlagen von Bad Endbach jährlich über 30 Millionen Kilowattstunden Strom und sparten über 20.000 Tonnen Kohlendioxid ein. Damit deckten sie den Stromverbrauch von mehr als 10.000 Haushalten. Die Windkraft war eine bedeutende Ertragsquelle. Die Kommune erzielte hieraus einen Jahresüberschuss in Höhe
von circa 900.000 Euro. Zum Vergleich: Aus der klassischen Forstwirtschaft nahm Bad Endbach durchschnittlich “nur” 21.000 Euro je Jahr ein. Letzten Endes sollte klar sein: Es gab und gibt keine Blaupause vom perfekten Kommunalwald. Der Klimawandel stellt jedoch für alle waldbesitzenden Kommunen eine Herausforderung dar. Künftige Bewirtschaftungsmaßnahmen sind auf Klimastabilität und ihre Wirkung auf die Schutz- und Erholungsfunktion zu überprüfen. Daneben ergeben sich bei geeigneten Rahmenbedingungen vielfältige weitere Möglichkeiten – bis hin zur Entwicklung von Angeboten für Waldbestattungen.
Lesen Sie mehr zum Thema “Kommunalwald” im Kommunalbericht 2022, Hessischer Landtag, Drucksache 20/9410 vom 25. November 2022, S. 244 ff. Der vollständige Bericht ist kostenfrei unter rechnungshof. hessen.de abrufbar.
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 16 Kommunaler Haushalt
Foto: BS/VKU, Chaperon
Dr. Ulrich Keilmann leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt. Foto: BS/privat
Windkraftanlage im Kalamitätsgebiet Bad Endbach (Aufnahme vom 17. Oktober 2021) Foto: BS/Keilmann
Der Geist von Greta Thunberg schwebt jetzt gerade nicht überall in den deutschen Rathäusern. Doch statt Geiz wird immer mehr Geist geil werden müssen. Klimaschutz macht einen sparsameren Umgang mit Energie erforderlich. Der Krieg in der Ukraine führt uns die Erforderlichkeit energiepolitischer Einschnitte deutlich vor Augen. Da sind wir in Deutschland natürlich voll in unserem Element. Wir wollen als Sparfüchse Strom, Heizöl und Gas auf Teufel komm raus einsparen.
Kommunaler Haushalt / Kommunale Infrastruktur
Mehr als Symbolpolitik
Nachhaltigkeitshaushalt in Blankenheim
(BS/Rolf Hartmann) In Zeiten wie diesen müssen wir alle sparen. Das gilt auch für die Kommunen. Mit dem preußischen Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit machte ich schon während meines Studiums Bekanntschaft: Mit einem möglichst geringen Finanzmitteleinsatz (Minimalprinzip) das Maximale zu erreichen (Maximalprinzip). “Geiz ist geil” sagte einst ein namhafter Konzern der Unterhaltungselektronik und brachte diesen Grundsatz auf den Punkt des damaligen Zeitgeistes. Der Themenkomplex Nachhaltigkeit, Klima und Umweltschutz spielt aber heute in den kommunalen Haushalten zumindest oberflächlich eine immer größere Rolle.
nis und zu transparenten Entscheidungen führen. Er ist durch einen strukturierten Austausch geprägt, erlaubt einen umfassenden Blick auf das Vorhaben, sensibilisiert für die Belange der Nachhaltigkeit und integriert sie in die tägliche Arbeit.
Energetische Sanierungen und neue Technologien werden wichtige Bestandteile der Energiepolitik. Aber darf eine Kommune bei der Ausschreibung auf Strom aus regenerativen Energien setzen, auch wenn dies mehr Aufwand im kommunalen Geldbeutel verursacht? Als ich dies vor Jahren in der Gemeinde Blankenheim vorschlug, lehnte das der Rat genau aus Gründen der Sparsamkeit noch ab. Mittlerweile sieht das Gemeindeparlament in Blankenheim die Sachlage etwas anders, wie meine Nachfolgerin, Bürgermeisterin Jennifer Meuren berichtet.
Von “Das auch noch?” bis “ansteckend”
Was ist geschehen? Sicherlich hat nicht zuletzt wegen der Erlebnisse während der Flutkatastrophe am 14. Juli 2021 ein Umdenken eingesetzt. Wesentlicher ist aber, dass Meuren einen neuen Prozess der Nachhaltigkeit gestartet hat. “Die Kenntnis der Örtlichkeit ist die Seele des Dienstes.” Hier spricht nicht die Erfahrung der Bürgermeisterin sondern Freiherr von Stein – der Begründer der kommunalen Selbstverwaltung. Wo also, wenn nicht in der Kommune, muss nachhaltige Zukunft gedacht werden? So wünscht sich Meuren für Blankenheim eine kommu-
manche etwas irritiert: “Das auch noch?” Andere dagegen standen dem Thema offener gegenüber. Nach anfänglicher Skepsis wollen immer mehr Mitarbeitende dem zunächst nur theoretischen Konzept konkretes Leben einhauchen. Diese Begeisterung wirkt mittlerweile durchaus “ansteckend”. Auch in der Bevölkerung ist ein immer größer werdendes Interesse an der Thematik festzustellen. Wahrscheinlich liegt es daran, dass hinter den durchaus allgemein gefassten Zielen keine Phrasen, sondern konkrete Maßnahmen stecken. Warum müssen Spielgeräte auf dem Spielplatz meistens aus Metall sein? Bauhofmitarbeitende favorisieren dieses Material wegen der scheinbaren Pflege- und Wartungsfreundlichkeit. Die Diskussion, dass es auch mit Holz gehen kann, erfreut sich einer großen öffentlichen Aufmerksamkeit; vor allem auch deshalb, weil Blankenheim einer der größten kommunalen Waldbesitzer in Nordrhein-Westfalen ist und der Rohstoff quasi vor der Haustür wächst. Aus globalen Zielen werden lokale Seit 2010 verfügt die Gemeinde Blankenheim über einen Produkthaushalt auf Basis der kaufmännischen Rechnungslegung (Doppik). Produktbezogene Ziele und Kennzahlen werden im Haushalt verankert. Der Nachhaltigkeitshaushalt greift nun auf 17 Nachhaltigkeitsziele zurück. Er entspricht dem Zielsystem der Vereinten Nationen (UN): den sogenannten Sustainable Developement Goals (SDGs). Es umfasst alle Themenfelder einer nachhaltigen Entwicklung in der Breite: vom Klimaschutz über hochwertige Bildung bis hin zu einer menschenwürdigen Arbeitswelt. Die SDGs gehen in die Tiefe: Sie differenzieren sich in 169 Unterziele aus. Die einzelnen Produkte werden mit diesen Unterzielen in Beziehung gebracht. Beispielsweise soll in Blankenheim ein zusätzliches
Die 17 Ziele der Nachhaltigkeit werden in Blankenheim und immer mehr kommunalen Haushalten berücksichtigt.
Mit dem Vorhaben des wirkungsorientierten Haushalts wird Blankenheim auch beim Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte punkten können. Gerade die jüngere Generation legt Wert auf eine sinnstiftende Tätigkeit. Sie will die Veränderung, die wir jetzt im Sinne der Nachhaltigkeit planen, gerne noch miterleben.
Signal ja, Symbol nein
unterstützen oder der Betrieb einer Blankenheim-APP die Digitalisierung der Dienstleistungen in der Verwaltung vorantreiben. Aus globalen werden also auch lokale Nachhaltigkeitsziele. Diese können so direkt im und mit dem Haushalt gesteuert und damit auch finanziell unterlegt werden. Stärkung des Gemeinderates Vor allem die Verwaltung hat dem Nachhaltigkeitshaushalt bisher Richtung und Inhalt gegeben. Bürgermeisterin Meuren sieht hier die große Chance für den letztlich allzuständigen Gemeinderat, dem höchsten Autonom in der Kommune: In Zukunft kann er mithilfe des Nachhaltigkeitshaushalts eine politisch relevante und strategische Steuerung dauerhaft vornehmen. Jegliches kommunales Handeln wird zukünftig in Blankenheim nach ökologischen, sozialen und ökonomische Kriterien mithilfe des Nachhaltigkeitschecks beurteilt werden.
Da kann es beispielsweise um die Beschaffung von Putzmitteln gehen. Lieferketten, Chemikali-
Design – Bau – Service Verwaltungsgebäude
Mehr Verständnis und Transparenz
Aber natürlich geht es vor allem um die größeren Vorhaben. So werden in Blankenheim aktuell der Rathausneubau und der Verkauf von Gemeindegrundstücken für Ferienhäuser im Bereich des Freilinger Sees – eines beliebten Badesees – von Teilen der Bevölkerung durchaus kritisch gesehen. Im Kern stehen – wie so oft bei baulichen Vorhaben – die ökonomische (Tourismus), die
ökologische (Flächenverbrauch) sowie die soziale (“der See gehört uns”) Dimension im Konfliktfeld. Ein Bürgerbegehren ist derzeit angekündigt. Dies ist zwar Ausdruck einer basisorientierten Demokratie. Die entscheidende Zukunftsfrage wird jedoch auf eine Ja- oder Nein-Antwort reduziert. Das ist dramatisch zu kurz gegriffen, wenn es um wichtige Zukunftsfragen geht. Ein Nachhaltigkeitscheck würde dagegen zum besseren Verständ-
Foto: BS/MintBlak, stock.adobe.com building
nale Nachhaltigkeitssteuerung, die auf entsprechend politischen Zielen beruht. Der Prozess hierzu begann zunächst exklusiv in der Verwaltung. Als die Bürgermeisterin die Idee des Nachhaltigkeitshaushalts im Kreis der Führungskräfte ansprach, reagierten
Leasing von Elektrofahrzeugen den Verbrauch von fossilen Brennstoffen durch Dienstfahrzeuge senken, der Ausbau des digitalen Alarmierungssystems in der Feuerwehr den Aufbau einer sicheren und widerstandsfähigen Alarmierung für Gefahrenlagen
en und Recycling-Verpackungen sollen wichtigere Einkaufskriterien als der Preis werden. Auch die Frage, ob das Produkt vor Ort gekauft werden kann, aber auch Labels wie “Fair Trade” und “blauer Engel” sollen in Zukunft eine Rolle spielen.
Auf die etwas provokant gestellte Frage, ob nicht auch ein Stück Symbolpolitik dahintersteckt, meint Jennifer Meuren, dass sicherlich mit Nachhaltigkeitshaushalt und Nachhaltigkeitschecks starke Zeichen gesetzt werden sollten. Sie stünden für Signale, dass Blankenheim sich zu einer der nachhaltigsten und klimafreundlichsten Kommunen entwickeln möchte. Aber der eingeschlagene Weg solle kein politisches Showelement sein. Und das nehme ich ihr ab: Die Initiative von Bürgermeisterin Meuren hat eine andere Motivation als “Kartoffelbrei-Aktionen” gegen Gemälde oder die Atlantiküberquerung von Greta Thunberg zum UN-Klimagipfel in einem Segelboot.
Der Prozess des wirkungsorientierten Haushalts ist eine “Personalentwicklungsmaßnahme” auf allen Ebenen – sowohl für Politik als auch für Verwaltung. Er ist ein “Brainstorming in den Köpfen” aller Akteure. Jennifer Meuren wird dicke Bretter bohren müssen, wenn mehr als Symbolpolitik herauskommen soll. Die Power und Ausdauer dazu hat sie jedenfalls.
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Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 17
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Rolf Hartmann war von 2004 bis Ende Oktober 2020 Bürgermeister der Gemeinde Blankenheim. Foto: BS/privat
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Derartige Begehungen werden nicht angekündigt und sind meist anlasslos möglich. Teilweise stoßen diese Einsätze auf Ablehnung. In Berlin-Neukölln wurde dem Ordnungsamt die Teilnahme von der für das Ordnungsamt zuständigen Stadträtin zeitweilig untersagt. In manchen Kreisen gelten solche Einsätze als problematisch. Das sei rassistisch und stigmatisiere die Betroffenen, solche Einsätze fänden mit vorgeschobenen Rechtsgrundlagen unter fragwürdigen Begleitumständen statt. Und schließlich: An anderen Orten schaue der Staat weg. Keiner dieser Vorwürfe hält bei näherer Betrachtung stand: Der problematischste Vorwurf ist der des Rassismus. Das darf nicht sein! Ein Staat, dessen Sicherheitsbehörden dem Rassismus frönen, hat verloren. Das gilt umso mehr in Deutschland. Warum werden bei solchen Aktionen aber häufig Betriebe mit türkischoder arabischstämmigen Betreibern kontrolliert? Die Antwort ist profan: In manchen Stadtvierteln (etwa Nord-Neukölln) gibt es schlichtweg keine oder kaum Betriebe mehr, die nicht von — oft wirtschaftlich erfolgreichen — Migrantinnen und Migranten betrieben werden.
Finden solche Einsätze verschiedener Behörden dann aber nur in Neukölln statt und nicht etwa auch am feinen Kurfürstendamm? Nein, Verbundeinsätze mit oder ohne Polizei erfolgen landesweit und täglich. Zuzugeben ist, dass ein Verbundeinsatz mit Polizeibegleitung in der Neuköllner Hermannstraße wahrscheinlicher ist als am Kurfürstendamm. Das liegt daran, dass Einsatzkräfte dort weniger damit rechnen müssen, von Gewerbetreibenden oder/und von Umstehenden oder Gästen bedrängt zu werden.
Vorwurf trifft nicht zu Erfolgen solche Einsätze in rassistischer Manier? Auch das wird manchmal behauptet. Der Vorwurf ist nach meinen Erfahrungen unzutreffend. Bei der Auswahl zu kontrollierender Objekte wird vorab geschaut, ob und welche Erkenntnisse vorliegen. Ohne in Einzelheiten gehen zu dürfen: Die Frage der ethnischen Herkunft von Gewerbetreibenden und Gästen spielt dabei keine Rolle. Sowohl bei der Planung als auch bei der Durchführung solcher Einsätze darf auch nicht übersehen werden, dass mittlerweile ein erheblicher Teil der Kolleginnen und Kollegen der Polizei und anderer Ordnungsbehörden
Beobachtungen aus Berlin
Verbundeinsätze sind Teil des wehrhaften Rechtsstaats
(BS/Jörg Lehnert) Seit einigen Jahren versucht der Staat, in problematischen Innenstadtvierteln wieder mehr Anwesenheit zu zeigen. Dort, wo es lange Zeit in einer Mischung aus falsch verstandener Toleranz und der Angst, des Rassismus verdächtigt zu werden, unterlassen wurde, auf die Einhaltung staatlicher Ge- und Verbote zu drängen, zeigen Polizei, Ordnungsamt, Zoll, Finanz- und weitere Sicherheitsbehörden nun regelmäßig Präsenz. Sie führen in Verbundeinsätzen Begehungen auf der Grundlage unterschiedlicher Rechtsgrundlagen durch.
selbst einen Migrationshintergrund haben. Im Übrigen gibt es in Berlin seit 2020 ein Landesantidiskriminierungsgesetz, welches Betroffenen tatsächlicher oder vorgeblicher Diskriminierung ermöglicht, Schadenersatz sowie die Zahlung von Schmerzensgeld zu verlangen. Bislang halten sich die Verfahren nach diesem Gesetz in überschaubaren Grenzen. Schließlich gibt es seit August 2022 auch noch einen unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten.
Teilweise erhebliche
Verstöße festgestellt
Zum Argument der Stigmatisierung: Ja, für den Betreibenden einer Shisha-Bar gibt es Angenehmeres, als eine teilweise mehrstündige Kontrolle verschiedener Sicherheitsbehörden zu erleben. Nur ist es so, dass bei solchen Kontrollen permanent teils erhebliche Verstöße gegen Bestimmungen des Jugendschutzes, des Immissionsschutz und des Steuerrechts festgestellt werden. Der Steuerschaden durch unversteuerten Shishatabak dürfte allein in Berlin in die Millionen gehen. Es handelt sich eben nicht nur um vernachlässigenswerte Verstöße gegen obskure Vorschriften, an die sich sonst auch niemand hält. Gewerbetreibende haben es auch selbst in der Hand, die Häufigkeit solcher Kontrollen mitzubestimmen: Werden auch bei wiederholten Kontrollen keine Verstöße beanstandet, dann gebietet es schon das Übermaßverbot, an diesen Orten ohne neue Erkenntnisse nicht erneut zu kontrollieren. Im Übrigen macht Polizei und Ordnungsbehörden der zunehmend bemerkbare Personalmangel zu schaffen. Für erkennbar nutzlose Kontrollen fehlt schlicht das Personal.
Einsatzplanung ist auch immer Prognoseplanung
Zu den immer wieder geäußerten Vorwürfen, die Durchführung solcher Einsätze sei mit unzumutbaren Belastungen und Stigmatisierung für Gewerbetreibende und zufällig Anwesenden verbunden, gilt Folgendes: Es
Bei Verbundeinsätzen arbeiten verschiedene Akteure zusammen. Diese Aktionen sind nicht unumstritten. Bei genauer Betrachtung erweisen sich die Vorbehalte allerdings als unbegründet. Foto: BS/ag visuell, stock.adobe.com
denen sie berechtigt ist. Angesichts der seit Jahren steigenden Bereitschaft zur Gewalt, die in bestimmten Gegenden und zu bestimmten Zeiten steigt, erscheint eine Absicherung solcher Begehungen durch Polizeikräfte sinnvoll. Die Polizei sichert hier Prüfeinsätze durch Vollzugshilfe. Eigene Interessen aus dem Polizeirecht oder der Strafprozessordnung verfolgt sie damit im Regelfall nicht oder nicht von Anfang an. Das heißt aber nicht, dass die sichernden Polizeikräfte blind und taub sein müssen. Ergeben sich bei einem solchen Einsatz Beobachtungen, die zu Maßnahmen nach Polizeirecht oder der Strafprozessordnung berechtigen, erweitert sich die Tätigkeit zu einer Maßnahme aus eigenem Recht.
BGH hat entsprechend geurteilt
Jörg Lehnert beteiligt sich als Leiter der Berliner Geldwäscheaufsicht an Verbundeinsätzen. Foto: BS/privat
mag im Einzelfall vorkommen, dass sich nicht jede Phase eines Verbundeinsatzes bei einer Ex- post-Betrachtung als lehrbuchmäßig durchgeführt erweist. Das liegt u. a. daran, dass jede Einsatzplanung immer auch eine Prognoseplanung ist. Niemand weiß vorher, was die teilnehmenden Kräfte genau erwartet und da wird im Zweifelsfall (wenn das Personal überhaupt noch vorhanden ist) eher ein größerer Kräfteansatz gefahren, einfach um zu vermeiden, im Konfliktfall eine Begehung wegen zu geringer eigener Kräfte im Angesicht eines gewaltbereiten Gegenübers abbrechen zu müssen. Also stehen dann auch mal 20 Kontrollkräfte innerhalb und
Änderung in Rheinland-Pfalz
Ordnungsämter sollen Blaulicht erhalten (BS/mfe) Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) will den Kommunalen Vollzugsdiensten die Ausstattung ihrer Dienstfahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn ermöglichen. Diese sollen aber ausschließlich in besonders eilbedürftigen Fällen eingesetzt werden dürfen.
Der Minister hat dafür die Aufhebung des sogenannten “Blaulichtverbots” angestoßen. Die Änderung sei auf den Weg gebracht. Ihre Umsetzung werde aber unter Einbeziehung aller beteiligten Akteure voraussichtlich noch bis Ende des Jahres dauern, so der Mainzer Ressortchef. Ebling betonte: “Mit der nun angestoßenen
Novelle folgen wir einem lang gehegten Wunsch der Kommunen, für den auch ich mich in meiner Zeit als Oberbürgermeister stark gemacht habe. Mit den neuen Sonderrechten sollen die Kommunalen Vollzugsdienste noch stärker bei ihren herausfordernden Aufgaben unterstützt werden.”
Denn die dort Beschäftigten leis-
teten einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit und Ordnung. “Auch sie können im Zuge der alltäglichen Aufgabenbewältigung mit Einsatzlagen konfrontiert sein, in denen höchste Eile geboten ist – etwa um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden”, so der Sozialdemokrat.
vor einem Objekt, von denen viele dann doch nicht benötigt werden. Insoweit wird aber, auch basierend auf gemachten Erfahrungen, d ifferenziert: Die Kontrolle eines Juweliers kann eher mit minimaler Polizeibegleitung erfolgen. Situationen wie noch vor einigen Jahren, als sich bei einer anlasslosen Kontrolle in einem Juweliergeschäft bis zu acht Kontrollkräfte drängten (und weitere vor dem Laden) gehören der Vergangenheit an. Bei einer Shishabar, die als Treffpunkt für Clan-Mitglieder bekannt ist, bedarf es dagegen nach wie vor eines robusten und für alle deutlich sichtbaren Auftretens. Nicht zu beanstanden Auch das Argument, die Polizei würde Begehungs- und
Kontrollrechte anderer Behörden unzulässig nutzen, um sich so eine Kontrollmöglichkeit zu “erschleichen”, ist im Prinzip unzutreffend. In einem Gutachten der Berliner Fachhochschule für Verw altung und Rechtspflege wird die Auffassung vertreten, es komme vor, dass die Polizei rechtswidrig andere Behörden mit deren Betretungsrechten als “Türöffner” nutze. Dieser Vorwurf hält einer näheren Betrachtung ebenfalls nicht stand. Betreten Kontrollbehörden einen Betrieb, um dort eine Begehung durchzuführen, dann ist das nicht zu beanstanden. Die Grundlage ist, dass die fachgesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Erfolgt eine solche Begehung parallel mit weiteren Begehungen, etwa von Kassenprüfern der Finanzbehörden oder Vertretern der Bauaufsicht, ist auch das nicht zu beanstanden. Jede Behörde nutzt dabei ihre spezifische Rechtsgrundlage und führt die Prüfungen durch, zu
Einigung erzielt
Wird ein begleiteter Verbundeinsatz wie beschrieben durchgeführt, ist hieran nichts rechtswidrig. Problematisch wird es erst, falls eine Sicherheitsbehörde an einer Kontrolle selbst kein Interesse hat, sondern sie ausschließlich durchführt, um einer anderen Behörde (im Regelfall der Polizei) das Betreten einer Örtlichkeit zu ermöglichen. Das ist aber ein eher theoretischer Fall. Das liegt auch daran, dass Betroffene einer Begehung die Möglichkeit haben, Einsätze von den Verwaltungsgerichten im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage überprüfen zu lassen. Dass mit einem Einsatz verschiedene Zwecke verfolgt werden können, deren Ziele auch nicht alle gegenüber dem Betroffenen offengelegt werden müssen, hat 2017 der Bundesgerichtshof entschieden. Wenn also neben der Ermöglichung fachrechtlicher Kontrollen auch das Ziel verfolgt wird, vor Ort staatliche Präsenz zu zeigen, dann ist das legitim. Als Fazit bleibt: Verbundeinsätze sind ein rechtstaatliches Instrument, um die Befolgung von Gesetzen zu erreichen. Im Einzelfall mag nicht jeder Einsatz zur Gänze unproblematisch verlaufen. Mit Rassismus und Stigmatisierung hat das aber nichts zu tun. Wenn es — auch — durch solche Einsätze gelingt, die Rolle des Staates als unparteiischer Wächter über Gesetz und Ordnung zu festigen, dann profitieren hiervon alle. Nicht zuletzt die von Menschen mit Migrationshintergrund.
Neues Konzept gegen Farbvandalismus in Bremen (BS/mfe) Bremens Straßen sind vielfach durch illegale Graffiti an Häuserfassaden und Bauwerken verunstaltet. Allein im Jahr 2021 wurden in Bremen fast 800 derartige Straftaten registriert. Besonders betroffen ist u. a. die Umgebung des Hauptbahnhofs.
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hält das für nicht mehr zu tolerieren. Er erklärte: “Illegale Graffiti sind nicht nur für viele Menschen ein ästhetisches Ärgernis. Die Sachbeschädigungen bedeuten auch einen hohen wirtschaftlichen Schaden für private Eigentümerinnen und Eigentümer und auch die öffentliche Hand.” Öffentliche Haushaltsmittel zur Beseitigung sind kaum vorhanden, sodass bislang lediglich politisch, religiös und sexistisch motivierte Parolen zeitnah entfernt werden.
Mäurer: “Wir wollen aber, dass möglichst viele illegale Graffiti schnell – sowohl an öffentlichen wie auch an privaten Gebäuden – übergestrichen werden, denn sonst kommen schnell zu der einen weitere Schmierereien dazu.”
Um das zu erreichen, hat der Senat nun ein ressortübergreifendes Konzept für die Stadt Bremen verabschiedet. Vorbild dafür ist Freiburg im Breisgau. Das Konzept umfasst 14 Maßnahmen. Dazu gehören etwa die Erhöhung der Aufklärungsquote
für Sachbeschädigungen durch Graffiti, die regelmäßige Entfernung von Schmierereien und Aufklebern auf Abfallbehältern, Ampel- und Lichtmasten, Bänken, Verteilerkästen und Straßenschildern im touristischen Bereich der Innenstadt sowie die Motivation privater Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zum Abschluss einer Wohnge-
bäudeversicherung mit dem Zusatz für einen Graffiti-Schutz. Dies soll geschehen, indem sie im Schadensfall einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro zu der Selbstbeteiligung erhalten. Die Umsetzung des Konzepts soll ab dem zweiten Quartal erfolgen. Dem ressortübergreifenden Konzept war ein Pilotprojekt des Innenressorts vorausgegangen.
Seite 18 Behörden Spiegel / Februar 2023
Kommunale Sicherheit
In Bremen soll künftig ein ressortübergreifendes Konzept gegen Graffitischäden (Foto) helfen. Foto: BS/Jakob Ehrhardt, pixelio.de
In Rheinland-Pfalz werden wohl auch die Kommunalen Vollzugsdienste künftig Blaulicht und Martinshorn einsetzen dürfen – allerdings nur in Eilfällen. Foto: BS/©m.mphoto, stock.adobe.com
Digitaler Staat
Datengrüße aus Afghanistan
KNAPP
Gerlach übernimmt D16-Vorsitz
die Taliban die Daten nutzen können, um festzustellen, ob eine Person mit den bzw. für die NATO-Truppen gearbeitet hat.”
Zweifel am Nutzen für die Taliban
Hintergründe zur Recherche des Chaos Computer Clubs (BS/Matthias Lorenz) Stellen Sie sich vor, Sie wollen für Ihren täglichen Gebrauch ein mobiles Gerät zur Erfassung biometrischer Daten erwerben. Spaßeshalber schauen Sie auch online auf einer Plattform für Gebrauchtwaren. Womit Sie nicht gerechnet haben, ist, dass Sie tatsächlich fündig werden. Als das Gerät bei Ihnen zu Hause ankommt, merken Sie nicht nur, dass Geräte dieses Typs bereits vom US-Militär genutzt wurden – nein, es befinden sich auch noch jede Menge biometrische Daten darauf. Was wie ein schlechter Witz klingt, ist Mitgliedern des Chaos Computer Clubs (CCC) gelungen. Bereits Ende Dezember 2022 teilte der Verein mit, man habe insgesamt sechs Biometrie-Geräte in einem Online-Auktionshaus erworben. Darauf fanden die CCC-Mitglieder mit “wenig Aufwand” eine Datenbank mit biometrischen Daten von 2.632 Personen – also Namen, Fingerabdrücke, Iris-Scans sowie weitere Fotos. Dabei handelt es sich um Daten, die vom US-Militär in Afghanistan gesammelt wurden. Die Geräte wurden offensichtlich, wie jede Menge anderes militärisches Equipment, beim überhasteten Abzug der westlichen Truppen im Sommer 2021 aus Afghanistan zurückgelassen. Unter Umständen sind auch Daten der Bundeswehr betroffen. Damit wäre eine wichtige Vereinbarung, die zwischen Deutschland und den USA im Jahr 2011 getroffen wurde, nicht eingehalten worden. Auch die Bundeswehr sammelte Daten
Damals einigten sich beide Parteien in einem Memorandum of Understanding (MoU), dass sich auch die Bundeswehr an der Erfassung von biometrischen Daten in Afghanistan beteiligt. Begründet wurde dies insbesondere mit der Bekämpfung von Aufständischen, dem Schutz der eigenen Kräfte und mit Operationen gegen den Einsatz behelfsmäßiger Sprengvorrichtungen. Hierfür könnten die Erfassung und der Abgleich biometrischer Daten einen wichtigen Beitrag leisten. In diesem MoU vereinbarten beide Nationen auch, dass “sämtliche von der Bundeswehr an das US-Verteidigungsministerium übermittelten Daten (…) bei Beendigung der ISAF-Mission gelöscht werden”. Ob dies wirk-
lich geschehen ist, bleibt unklar. Im September 2021 teilte der damalige BMVg-Staatssekretär Thomas Silberhorn (CSU) der Linken-Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf eine Schriftliche Frage mit, der Bundesregierung lägen keine Anhaltspunkte vor, dass diese Löschung nicht erfolgt sei. Neuere Erkenntnisse hierzu hat die Bundeswehr nach eigenen Angaben nicht. Allerdings war einer der Datensätze, auf die der CCC bei der Untersuchung der Geräte stieß, mit der Abkürzung “GER” als Grund für das Erheben der Daten gekennzeichnet. Deutsche Daten hätten jedoch eigentlich mit einem deutlich detaillierterem Sperrvermerk gekennzeichnet werden müssen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion aus dem Jahr 2011 hervorgeht. Da sich das US-Verteidigungsministerium bis Redaktionsschluss
gegenüber dem Behörden Spiegel nicht zu den Rechercheergebnissen des CCC äußerte, bleibt vorerst unklar, ob auch deutsche Daten von der Panne betroffen sind. Der CCC teilt mit, man könne weder mit Sicherheit ausschließen noch bestätigen, dass man an von der Bundeswehr gesammtelte Daten gelangt sei.
Auch der Hersteller der Geräte, die Firma “HID Global”, reagierte nicht auf eine Anfrage des Behörden Spiegel. Offensichtlich hat diese nicht für einen ausreichenden Schutz der Daten auf den mobilen Geräten gesorgt. Genau diese Absicherung gegen unberechtigte Zugriffe war aber zwischen Deutschland und den USA vereinbart worden. Hiermit gelangt man zum zweiten Problem, das sich hinter der Causa verbirgt. Der Schutz gegen unberechtigte Zugriffe existierte offenbar nur rudimentär. Da die Geräte online erworben
wurden, ist davon auszugehen, dass sie auch in die Hände von Akteuren gelangt sein könnten, die besser nicht in den Besitz der sensiblen Daten gekommen wären. Beispielsweise die Taliban, die seit dem Rückzug der ISAF-Truppen in Afghanistan an der Macht sind. Immer wieder wurde berichtet, die Taliban seien in den Besitz biometrischer Daten, beispielsweise von Ortskräften der westlichen Armeen, gekommen. Zwar lägen der Bundeswehr keine Erkenntnisse vor, dass ehemalige Ortskräfte einer systematischen Bedrohung durch die Taliban aufgrund ihrer Tätigkeit für die Bundeswehr unterlägen, erklärt ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums. Matthias Marx, der an den CCC-Untersuchungen mitgewirkt hat, beschreibt jedoch die Auswirkungen, sollten die Geräte in die falschen Hände geraten: “Die schwerwiegendste Folge ist, dass
Ob die Geräte den Taliban wirklich nützen, ist allerdings umstritten. Zwar gab es schon kurz nach dem Abzug der ISAF-Truppen immer wieder Berichte darüber, dass sich die Terrorgruppe biometrische Daten erbeutet hätte. Dr. Reinhard Erös entgegnet jedoch: “Das Thema interessiert in Afghanistan wirklich niemanden.” Die von ihm gegründete Initiative “Kinderhilfe Afghanistan” ist seit 1988 in dem Land aktiv und betreibt dort unter anderem Schulen und eine MutterKind-Klinik. Das Land sei mit viel gravierenderen Problemen konfrontiert. Es herrsche eine akute Hungersnot. Wahrscheinlich verhungerten jeden Tag an die hundert Kinder. Dazu kämen massenhafte Erfrierungen. Selbst wenn die Taliban momentan daran arbeiteten, Ortskräfte der ehemaligen ISAF-Truppen zu identifizieren: “Sie haben ganz andere Informationsquellen”, so Erös. Ortskräfte seien sehr privilegiert gewesen. Beispielsweise hätten sie ein Vielfaches des afghanischen Durchschnittseinkommens verdient und diesen Reichtum meist entsprechend zur Schau gestellt, indem beispielsweise ein neues Haus gebaut worden sei. Deswegen sei in jedem Dorf sofort bekannt gewesen, wer als Ortskraft gearbeitet habe. Biometrische Daten brauche es da nicht, meint der ehemalige Bundeswehr-Arzt. Es handele sich um eine deutsche, auch von den Medien geführte Debatte, die an den wirklichen Problemen des Landes vorbeigehe.
(BS/lma) Seit 2019 gibt es das D16-Format. In diesem treffen sich in der Regel zweimal jährlich die für die Digitalisierung zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesländer. Zum neuen Jahr hat Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach den Vorsitz des Gremiums übernommen. Für den Vorsitz habe sich Bayern vor allem vorgenommen, Projekte und Initiativen voranzutreiben, die den Ausbau der digitalen Verwaltung beschleunigten, dem IT-Fachkräftemangel entgegenwirkten und verbesserte Entscheidungsgrundlagen voranbrächten, erklärt das Bayerische Staatsministerium für Digitales. “Wir wollen die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben und so unsere digitale Heimat ausbauen. Egal ob Stadt oder Land – Digitalisierung kann Brücken bauen und so verschiedene Regionen zusammenbringen”, betont die Ministerin.
Neue Beteiligung bei GovData (BS/lma) Das bundesweite Metadatenportal GovData, welches seit 2023 ein Produkt der Föderalen IT-Kooperation FITKO ist, erhält ein weiteres Mitglied. Wie das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes SachsenAnhalt mitteilt, ist das Land der Verwaltungsvereinbarung zum Betrieb des Portals beigetreten. “Damit bekennt sich Sachsen-Anhalt zu grundsätzlichen Prinzipien der Informationsfreiheit”, erklärt Bernd Schlömer, Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Digitales sowie Beauftragter der Landesregierung für Informations- und Kommunikationstechnologie (CIO). Offene Daten seien eine grundlegende Voraussetzung dafür, datengetriebene Geschäftsmodelle zu etablieren. Die Verfügbarkeit offener Daten brauche umfangreiche Vorarbeiten, unter anderem in rechtlicher Hinsicht.
Behörden Spiegel www.behoerdenspiegel.de Berlin und Bonn / Februar 2023
DIGITALE VERWALTUNG IN HESSEN 8. MÄRZ 2023, BAD HOMBURG – FÜR DEN DIGITALEN STAAT –www.hedigital.de #hedigital23 www.behoerdenspiegel.de
Deutsche Soldaten während einer Fahrzeugkontrolle im Jahr 2012 nördlich von Kunduz, Afghanistan. Bei solchen Kontrollen hätten die Soldaten auch biometrische Daten aufnehmen dürfen. Foto: BS/Andrea Bienert, Bundeswehr
Es ist ein Anblick, wie er sich in vielen deutschen Behörden bietet. Boten schieben Wagen mit Aktenstapeln durch die Gänge. Die Regale reichen nicht aus, um der Papierflut Herr zu werden und sehr viele Ordner füllen säulenartig auf dem Fußboden die Ecken der Räume. Für Menschen, die das moderne Arbeiten gewohnt sind, scheint das Amtsgericht Rheinbach ein Ort aus einer anderen Welt zu sein. Dabei verzichten die dortigen Beamtinnen und Beamten nicht freiwillig auf die Errungenschaften der digitalen Zivilisation, die deutschen Gesetze lassen vielmehr oftmals nichts anderes zu, als alles analog aktenkundig zu gestalten.
Szenenwechsel zu einer Panzerkompanie der Bundeswehr. Auf den modernen Kampfpanzern ist mittlerweile ein Battle Management System aufgespielt, auf genügend Altmodellen weiterhin nicht. Was allerdings immer noch fehlt, sind moderne Funkgeräte, mit denen die Informationen auch übertragen werden könnten. Und so bleibt die Übermittlung sogar der bereits digital vorhandenen Informationen weiterhin analog. Der Bote aus dem Amtsgericht findet hier seinen militärischen Bruder.
Dritte Welle der Künstlichen Intelligenz
Daneben erreichen einen Botschaften aus der Industrie. Die Technologie sei bereit für die “dritte Welle der Künstlichen Intelligenz”.
Nach der ersten Welle, bei welcher der Mensch die Algorithmen programmierte und die Künstliche Intelligenz (KI) diese nur anwendete, und der zweiten Welle, bei welcher der Mensch die KI mit Daten fütterte und diese selbst statistische Zusammenhänge herstellte, zielt die dritte Welle auf die Entwicklung einer KI ab, die nicht auf einen bestimmten Bereich beschränkt ist, sondern bei der Lösung vieler verschiedener Aufgaben erfolgreich sein könnte. Erste Implementierungen dieser neuen Gene-
Identität in der digitalen Welt
Die Schere zwischen Bewährtem und Effizientem (BS/Dorothee Frank) Deutschland ist Technologiestandort mit Patentanmeldungen, die weltweit immer noch mit zur Spitze zählen. Nicht mehr ganz so zur Spitze wie noch vor zwanzig oder dreißig Jahren, aber abgehängt ist die deutsche Industrie noch nicht. Auch im zivilen Bereich greifen die Bürgerinnen und Bürger auf Technik zurück, die einen Vergleich mit anderen Spitzennationen nicht zu scheuen braucht. Problematisch wird es im Grunde erst, wenn der deutsche Staat mit ins Spiel kommt.
ration von KI sind bereits erfolgt. So vereinbarten etwa der SensorHersteller Hensoldt und das KIUnternehmen 21strategies eine strategische Zusammenarbeit. Ziel ist es, gemeinsam die Entwicklung von KI der nächsten Generation für wehrtechnische Systeme voranzutreiben. Zu diesem Zweck beteiligt sich Hensoldt an der Finanzierungsrunde von 21strategies, um die Zusammenarbeit auf ein solides Fundament zu stellen. Denn mit neuen KIAnsätzen der dritten Welle, wie beispielsweise kognitiver KI, lassen sich Entscheidungen in Gefechtssituationen und Reaktionen auf unbekannte Bedrohungen entscheidend beschleunigen.
In einzelnen Bereichen – meistens bei Luftfahrzeugen und Marinesystemen – können die Soldatinnen und Soldaten sich also auf Technologien der neuesten Generation freuen, während es beispielsweise beim Heer immer noch an der Funkverbindung zwischen den einzelnen Fahrzeugen hapert.
Neubeginn als Digitalisierungschance
Doch woran scheitert die Digitalisierung in Deutschland? Ein Grund könnte darin liegen, dass es sich um ein funktionierendes System handelt. Es funktioniert nicht schnell und nicht effektiv, es besitzt deutliches Optimierungspotential – z. B. die Suchfunktion beim PDF gegenüber dem in der Ecke stehenden Aktenstapel – aber es funktioniert. Und es entspricht den deutschen Gesetzen, die ebenfalls erprobt funktionieren. Ein Rechtsstaat
muss schließlich vor allem Rechtssicherheit produzieren, keine Geschwindigkeit.
Anders sah es etwa in den ehemaligen Sowjetrepubliken aus, deren Neuanfang mit den Anfängen der Digitalisierung zusammenfiel. So definierte beispielsweise Estland, einer der Vorreiter beim eGovernment, eher Chancen statt Bedenken. Der Schlüssel zur estnischen Digitalisierung ist die elektronische Identität, mit der vom Wählen bis zum Bankgeschäft alles möglich ist. Die ältere Bevölkerung erhielt Schulungen und wurde – teilweise mit familiärer Unterstützung – ebenfalls in die Cyber-Welt integriert.
An die anhaltenden russischen Cyber-Angriffe habe man sich gewöhnt, ist von estnischen Vertretern zu hören. Bei schwereren Fällen schickt die Regierung eine
Über kurz oder Lang
– Für ein digitales Deutschland –
Never change a running system?
Eine Kolumne von Christina Lang
Nichts ist so beständig wie der Wandel. Das wusste bereits der griechische Philosoph Heraklit. Seine 2.500 Jahre alte Erkenntnis wirkt in der heutigen Zeit aktueller denn je. Die Möglichkeiten im digitalen Raum nehmen immer schneller zu und mit ihnen verändern sich die Gewohnheiten und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger. Wer wirkungsvoll sein und vor allem bleiben will, muss diese Veränderungen mitgehen.
Beim DigitalService stellen wir uns immer wieder die Frage:
Wie schaffen wir es als Organisation, notwendige Veränderungen anzustoßen, diese zu begleiten und am Ende auch zu verstetigen? Und wie schaffen wir es, dabei selbst anpassungsfähig zu bleiben und in unserer Arbeit offen für Veränderung zu sein?
Tech4Germany war 2018 unser allererstes Fellowship. Es hat seit seinem Start die Basis geschaffen für alles, was wir heute als DigitalService machen. Ein Erfolg, der damals nicht absehbar war.
Motivierte Ministerialmitarbeitende und engagierte Digital-Talente beweisen in dem dreimonatigen Fellowship, dass auch in der Verwaltung agile, nutzerzentrierte Software-Entwicklung und interdisziplinäre Zusammenarbeit möglich sind. Über 100 Mitarbeitende aus nahezu allen Bundesministerien haben in den letzten fünf Jahren am Fellowship
teilgenommen und wir haben mehr als 30 vielversprechende Projekte begleitet. Besonders schön: Mit den Fellowships ist Deutschland immer noch ein Vorreiter. Andere Länder suchen den Austausch und etablieren ähnliche Initiativen, zuletzt das Officine Italia für den öffentlichen Sektor in Italien.
Auch mit den Bundesländern stehen wir im Austausch. In Bayern zum Beispiel entstand mit der Digitalschmiede ein vergleichbares Angebot. Dies zeigt jedoch auch, dass sich die Landschaft, in der wir uns bewegen, weiterentwickelt. Auch andere innovative und kollaborative Formate wie die OZG-Labore, Innovation Hubs und kürzlich das GovLabDE sind entstanden. Der Dialog über Verwaltungsdigitalisierung wird sowohl in den Ministerien als auch in der Öffentlichkeit heute insgesamt
Christina Lang ist Chief Executive Officer (CEO) des DigitalService. Foto: BS/DigitalService
ganz anders geführt. Prinzipien wie Bürgerzentrierung, Nutzerfreundlichkeit oder iteratives und agiles Arbeiten gehören mehr und mehr zum Sprachgebrauch. Nicht zuletzt haben wir uns als DigitalService selbst weiterentwickelt. Durch die eigene Entwicklung und den Betrieb von Software-Produkten mit der Verwaltung haben wir viel gelernt über die spezifischen Herausforderungen sowie die Bedingungen und Erfolgsfaktoren für nutzerzentriertes, agiles Arbeiten in öffentlichen Strukturen.
Tech4Germany ist weiterhin ein gefragtes Angebot und wir könnten vermutlich noch ein paar Jahre so weitermachen wie bisher. Doch das entspricht nicht unserem Selbstverständnis. Alles, was wir tun, um zu einem digitalen Staat beizutragen, der das Leben der Men-
Von der digitalen Identität hängen alle eGovernment-Möglichkeiten ab.
Foto: BS/Apichet, stock.adobe.com
SMS an die Bevölkerung, um sie zu informieren, dass beispielsweise die Banken aktuell betroffen sind. Estland nutzt also seit Jahren Cellbroadcasting zum Kontakt zwischen Regierung und Bevölkerung, während Deutschland die Technologie erst im Herbst 2022, im Nachgang der Flutkatastrophe, für sich entdeckte. Und eigentlich immer noch viel lieber auf Sirenen setzen würde. Wünsche nach eGovernment Es gab sie, die großen deutschen Digitalisierungsprojekte, die sogar sehr moderne Ansätze verfolgten. Fragt man bei den damals Verantwortlichen nach, was denn aus den deutschen digitalen Identitäten – und damit verbunden DeMail und neuer Personalausweis (nPA) – geworden sei, lautet die Antwort, der Bürger habe sie nicht
angenommen. Vielleicht, weil es zu kompliziert war und im Grunde keine praktische Anwendung gab. Dabei wollen die Menschen eGovernment. So wünschen sich laut der jüngsten Bitkom-Umfrage 91 Prozent der Deutschen ein zentrales Anmeldeportal für Kitas und
Schulen. “85 Prozent befürworten automatische Vorschläge für einen Kitaplatz, um den Aufwand der Anmeldung zu minimieren. Und 54 Prozent hätten Kindergeld in der Vergangenheit gern online beantragt bzw. würden dies künftig gern online tun”, beschreibt der Digitalverband. “56 Prozent sagen dies über die Beantragung einer Geburtsurkunde. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.004 Menschen in Deutschland ab 18 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Demnach sagen auch 86 Prozent: Ämter brauchen prinzipiell zu lange, um meine Anliegen zu bearbeiten.”
Alles im Grunde einfache Wünsche und einfache Anwendungen, die allerdings eine digitale Identität erfordern, wie sie in den meisten europäischen Ländern bereits vorhanden ist. Es gibt allerdings auch Lichtblicke, besonders in den Bundesländern oder Kommunen, beispielsweise in der Finanzverwaltung Bremen, in den Polizeien oder im Fraunhofer. Es gibt Projekte, sogar sehr gute Projekte, nur leider nicht flächendeckend oder auf Bundesebene. Und statt sich auf die Weichenstellung mittels Gesetze oder Vorschriften zu konzentrieren, war das Kanzleramt mit dem Bau einer App beschäftigt. Über die man leider keine Impftermine buchen konnte, aber das ist eine andere Geschichte.
Neues DIN-Whitepaper
Standards und Normen gefordert
(BS/lma) Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat sich in einem Whitepaper mit der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland beschäftigt. Zentral geht es dabei um die Standardisierung und Normung. Fehlende Standards sieht das DIN als einen der Gründe für das langsame Voranschreiten der Verwaltungsdigitalisierung an. Unter anderem deswegen sei es nicht gelungen, die Frist zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) einzuhalten.
schen erleichtert, stellen wir regelmäßig auf den Prüfstand. Wir hinterfragen unsere Angebote, Prozesse und Methoden kritisch. Jedes Jahr nutzen wir deshalb auch die kurze Pause zwischen dem Abschluss eines Tech4Germany Jahrgangs und der Ausschreibung der nächsten Bewerbungsphase für die iterative Weiterentwicklung der Formate und Ziele des Fellowships. 2023 möchten wir uns intensiv Zeit nehmen, um grundlegend die inneren wie äußeren Entwicklungen zu reflektieren. Wir wollen aus den Erfahrungen von fünf Jahren Fellowship lernen, fragen aktiv nach Feedback und möchten aktuelle Herausforderungen für die Verwaltung berücksichtigen, um darauf basierend unsere Aktivitäten anzupassen. Darum pausieren wir Tech4Germany für ein Jahr. Denn wir möchten nicht nur Veränderungen anstoßen, sondern auch selbst veränderte Rahmenbedingungen aufgreifen. Unser Ziel: vorausschauend und proaktiv zu handeln und nicht erst zu reagieren, wenn die Veränderungen uns dazu zwingen. Das ist etwas, das uns im Verwaltungskontext an vielen Stellen gelingen muss, obwohl es hier besonders schwer ist, wenn parallel der Regelbetrieb aufrecht zu erhalten ist. Never change a running system? Doch. Wir sind überzeugt, dass es möglich –und oft sogar notwendig – ist.
Ein Problem sei beispielsweise, dass es keine einheitliche und verbindliche Vorgabe gebe, wie Standards erstellt, verabredet, beschlossen und kommuniziert würden, heißt es in dem Whitepaper. Ansätze, wie und durch wen Standards entworfen und eingeführt würden, wichen teils erheblich voneinander ab. Aus diesem Grund empfiehlt das DIN, ein Ökosystem der Normung und Standardisierung zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu schaffen. Dafür solle es eine leistungsfähige Standardisierungsorganisation geben, die mit einem mehrjährigen Budget ausgestattet und vom IT-Planungsrat mandatiert werde.
Mehr Transparenz
Einen weiteren Fokus legt das Whitepaper auf Transparenz. Bereits zu Beginn eines Normungsund Standardisierungsvorhabens müsse dieses auf einer zentralen Plattform veröffentlicht werden, damit Betroffene und interessierte Kreise davon Kenntnis erlangen könnten. Darüber hinaus müsse darauf geachtet werden, dass sich alle Betroffenen beteiligen könnten. Also brauche es ein umfassendes und repräsentatives Beteiligungsverfahren.
Immer wieder müssten Zwischenergebnisse veröffentlicht werden.
Auch um eine solche Veröffentlichungs-Plattform soll sich der IT-Planungsrat kümmern.
Dr. Michael Stephan, Mitglied der DIN-Geschäftsleitung, erklärt, es gebe auch in der öffentlichen Verwaltung bereits erste Erfolgsbeispiele für eine Standardisierung. Er nennt an dieser Stelle die X-Standards für den elektronischen Datenaustausch. “Doch darüber hinaus sind noch einige Unklarheiten auf dem Weg zum digitalen Staat auszuräumen”, mahnt der Normierungsexperte. Viel Beteiligung
An der Erstellung des Whitepapers beteiligten sich neben verschiedenen Firmen auch Vertreterinnen und Vertreter öffentlicher Organisationen wie des Deutschen Landkreistags, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds oder der KGSt. Viele kommunale IT-Dienstleister beteiligten sich ebenfalls. Auch mehrere Verbände wie VITAKO oder DATABUND unterstützen die Positionen des Whitepapers. “Wir brauchen EGovernment-Lösungen, die sich am Nutzen und an den Bedürfnissen der Bürgerschaft und Wirtschaft orientieren. Das gelingt wiederum nur mit maßgeschneiderten Normen und Standards”, erklärt Sirko Scheffler, Vorstandsvorsitzender des DATABUND.
Verstehen wir uns? Damit die Verwaltungsdigitalisierung gelingt, braucht es einheitliche Standards und Normen. Ansonsten funktionieren Datenaustausch und Kommunikation nicht. Foto: BS/Susanne Jutzeler, pixabay.com
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 20 Informationstechnologie
Behörden Spiegel: Worum handelt es sich beim CityLAB Berlin?
Seibel: Das CityLAB ist Berlins öffentliches Innovationslabor. Uns gibt es seit 2019 und wir engagieren uns für eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung hier in Berlin. Wir begleiten die öffentliche Verwaltung bei Innovationsprozessen, sind aber auch im ständigen Austausch mit der Stadtgesellschaft. Wir experimentieren mit den Möglichkeiten, die die Digitalisierung uns bietet, um das Zusammenleben in der Stadt zu verbessern und die Verwaltung zu modernisieren. Dazu entwickeln wir auch eigene Softwareprodukte und Prototypen. Das CityLAB wird betrieben von der Technologiestiftung Berlin und gefördert durch die Berliner Senatskanzlei.
Behörden Spiegel: Wo steht Berlin bei der Digitalisierung?
Seibel: Berlin ist lange nicht so schlecht, wie es manchmal dargestellt wird. Die Verwaltung stößt notwendige Infrastrukturprojekte an. Die Bürgerinnen und Bürger können immer mehr Anträge digital stellen, auch mit der E-Akte geht es voran. Beim Thema Open Data ist Berlin schon lange ganz vorne mit dabei. Aber natürlich ist noch sehr viel mehr möglich. Wir sind nach wie vor zu bürokratisch bei der Digitalisierung, zu wenig experimentierfreudig und laufen dann den Möglichkeiten manchmal hinterher. Das gilt allerdings für ganz Deutschland. Genau deswegen gibt es Innovationslabore wie unseres, die nah dran sind an den Entwicklungen der Digitalisierung.
Behörden Spiegel: Wo setzen Sie da als Innovationslabor genau an?
Seibel: Die Verwaltung kann mit einem konkreten Problem zu uns kommen. Es ist zum Teil aber auch so, dass wir eigene Projekte initiieren, beispielsweise mit der Zivilgesellschaft, Unternehmen oder Wissenschaftseinrichtungen.
Wir sind immer auf der Suche nach spannenden Datensätzen oder nach Inputs von Menschen, die hier in der Stadt leben und gute Ideen haben. Zum Beispiel haben Berlins Stadtbäume seit Jahren ein Problem mit Trockenheit. Vor einer Weile haben wir die Anwendung “Gieß den Kiez” entwickelt, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, alle Bäume auf einer Karte anzuschauen und dabei zu helfen, diesen Bäumen Wasser zu geben. Hier engagieren sich bereits viele tausend Berlinerinnen und Berliner.
Behörden Spiegel: Ein Großprojekt, welches vor Kurzem vorgestellt wurde und an dem das CityLAB maßgeblich mitwirkt, ist die neue Digitalstrategie der Stadt, “Gemeinsam Digital: Berlin”. Was kennzeichnet die Strategie?
Seibel: Wenn man viele Digital- oder Smart City-Strategien betrachtet, die es auch in Berlin früher gab, handelt es sich vor allem um eine Liste von Zielen oder Vorhaben, die man gerne umsetzen möchte. Deutschland hat aber kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Deswegen muss ganzheitlicher gedacht werden.
Wir müssen Prozesse definieren, wie wir schneller und pragmatischer, aber auch bürgernäher und partizipativer werden können. Es geht um einen Kulturwandel – und eben dieser soll mit der Strategie “Gemeinsam Digital: Berlin” angestoßen werden. Dafür skizzieren wir einen Prozess, wie Projekte auch partizipativ angegangen werden sollen, um diese mittelfristig zu verbessern. Daneben können Projekte laufend in den Strategieprozess hineingegeben werden. So gesehen ist die Strategie kein abgeschlossenes Dokument, sondern eine lernende Strategie, die
Mehr als eine Projektliste
Berlins neue Digitalstrategie
(BS) In Berlin ist alles schlecht? Bei Weitem nicht, sagt Dr. Benjamin Seibel, Leiter des städtischen Innovationslabors CityLAB Berlin. Trotzdem gebe es bei der Digitalisierung noch Luft nach oben. Um besser zu werden, verabschiedete der Berliner Senat Ende Dezember eine neue Digitalstrategie. Über den Entstehungsprozess des Papiers, seine Kerninhalte und weitere Projekte des Innovationslabors spricht Seibel im Interview mit Matthias Lorenz.
“Die Strategie ist so aufgebaut, dass sie nicht komplett verwaltungszentriert ist, sondern die Vielfalt der Akteure berücksichtigt”
immer wieder erweitert und aktualisiert wird. Aber im Grunde wollen wir mit der Strategie neue Formen der Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Menschen in der Stadt ausprobieren. Entsprechend ist sie mit dem Prozessmodell, einem Wirkungsmessungsmodell und einer Governance-Struktur aufgestellt.
Behörden Spiegel: Ist das genau dieser Kulturwandel?
Seibel: Ja. Noch sind wir oft zu langsam, weil wir es gewohnt sind, Digitalprojekte sehr, sehr gründlich zu planen und erst, wenn alles perfekt ist, mit der Umsetzung zu beginnen. Diese Praxis wollen wir ändern; viel schneller und früher mit der Umsetzung anfangen und die Projekte immer wieder an die Realität anpassen. Dabei ist es sehr wichtig, neben den eigenen Erfahrungen das Feedback der Menschen in der Stadt frühzeitig miteinzubeziehen. Daran muss sich insbesondere die öffentliche Verwaltung noch gewöhnen.
Behörden Spiegel: Sind die Mitarbeitenden in der Verwaltung bereit, diesen Kulturwandel mitzugehen?
Seibel: Das Interesse an der Strategie ist sehr groß. Man kann die Verwaltung natürlich nie über einen Kamm scheren. Aber es gibt zunehmend mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu uns kommen und sagen: Ihr habt recht, so wie es jetzt ist, kann es nicht mehr bleiben. Sie wollen mehr gestalten, die Motivation ist sehr hoch. Jetzt müssen die mitunter noch bestehenden bürokratischen Hürden dahingehend geprüft werden, warum Digitalprojekte viel teurer und zeitaufwendiger werden als eigentlich geplant. Hier müssen Vorschriften auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls verschlankt werden.
Behörden Spiegel: Welche Rolle spielte das CityLAB bei der Erstellung der Strategie?
Seibel: Wir haben in erster Linie den Beteiligungsprozess organisiert. Wir waren die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und der Stadtgesellschaft. Eine Kernidee der Strategie war, dass sie nicht hinter verschlossenen Türen in der Verwaltung, sondern in der Stadt entstehen soll. Dafür war es wichtig, unterschiedlichste Menschen aus der Stadt von Anfang an mit einzubeziehen. Mit ihnen haben wir ganz vorne angefangen und nach ihrer Vorstellung von der Stadt der Zukunft gefragt. Wir haben dabei ganz gezielt auch solche Menschen aus sogenannten stillen Gruppen angesprochen. Das sind Gruppen, die sich aus unterschiedlichsten Gründen normalerweise nicht be-
teiligen. Man kann da an Kinder und Jugendliche denken, aber zum Beispiel auch an Menschen ohne festen Wohnsitz oder an Geflüchtete. Menschen, die in dieser Stadt leben und arbeiten, aber nur selten nach ihrer Meinung gefragt werden. Dann haben wir uns Schritt für Schritt vom Allgemeinen immer weiter zum Konkreten vorgearbeitet, und zwar immer im Wechselspiel zwischen Digitalisierungsexperten aus der Verwaltung und Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern, um so zu vermeiden, dass es zu einem reinen Expertenthema wird. Ein besonderer Aspekt war die Einberufung eines Stadtgremiums. Dieses setzte sich aus 70 Menschen zusammen, die repräsentativ aus dem Melderegister gelost wurden. Die Personen haben wie in einem kleinen Parlament Vorschläge diskutiert, hinterfragt und damit einem Realitäts-Check unterzogen. Das war eine sehr gute Erfahrung, weil ganz gewöhnliche Bürgerinnen und Bürger auch mal völlig zurecht fragen, was sie von konkreten Maßnahmen genau hätten.
Behörden Spiegel: Was erwarten Sie von der öffentlichen Verwaltung, damit die Ziele der Strategie erreicht werden können?
Seibel: Die Strategie ist so aufgebaut, dass sie nicht komplett verwaltungszentriert ist, sondern die Vielfalt der Akteure berücksichtigt. Aber die Verwaltung muss natürlich mitziehen. Das bedeutet zum einen, dass sie entsprechende Kapazitäten benötigt. Outsourcing allein reicht nicht im Digitalbereich, wir brauchen eine kompetente Steuerung aus der Verwaltung selbst. Dafür muss es entsprechend qualifiziertes Personal geben. Zweitens muss sich die Verwaltung auf neue Formen der Zusammenarbeit einlassen. Das bedeutet, experimentierfreudiger zu werden und Projekte schon zu beginnen, wenn noch nicht alle Fragen beantwortet sind. Natürlich ist dies für die Verwaltung ungewohnt, aber unserer Erfahrung nach werden einem durch eine ehrliche Kommunikation Fehler verziehen. Wenn aus Fehlern ein Lernprozess entsteht, findet das Anerkennung.
Behörden Spiegel: Bedeutet Kulturwandel also auch eine veränderte Fehlerkultur?
Seibel: Ich bin kein Fan des Worts Fehlerkultur. Es klingt immer so, als sei es toll, Fehler zu machen, was natürlich nicht stimmt und niemandem Spaß macht. Wir betreten Neuland, wo Dinge ausprobiert werden und daraus gelernt wird. Dabei kann man sich hier und da eine blutige Nase holen. Dann ist es aber auch wichtig, dass man darauf reagiert und es beim nächsten Mal besser macht.
stehen. Beispielsweise entwickeln wir ein mobiles CityLAB-Angebot, welches in die Kieze fährt. Hier können wir dann gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Austausch kommen.
Behörden Spiegel: Ein weiteres Projekt, an dem Sie gerade arbeiten, ist die Methodenbox. Was genau hat es damit auf sich?
führen. Aus der Box können Sie sich die passende Methode in Form einer Spielkarte nehmen und sich zusammen mit Ihrem Team spielerisch durch den Prozess bewegen. Wer mit uns ein Kooperationsprojekt eingeht, wird eine solche Box bekommen. Sie trägt hoffentlich dazu bei, dass sich das Wissen über agile Methoden noch weiterverbreitet.
Behörden Spiegel: Können denn auch andere Kommunen auf die Box zugreifen?
Behörden Spiegel: Wie ist die Strategie mit anderen Projekten verzahnt, die Sie als CityLAB momentan durchführen?
Seibel: Wir verfolgen schon lange den Prototyping-Ansatz, also sehr praxisnah, agil und experimentierend zu arbeiten. Genau das macht im Grunde den Kern der Strategie aus. Die Art und Weise, wie wir hier arbeiten, kann in der Hinsicht auch ein Stück weit wegweisend sein für andere Projekte. Deswegen wollen wir die Umsetzung der Strategie begleiten. Wir bieten sowohl Methodentrainings als auch unsere technische Expertise an. Wir haben ein eigenes Software-Entwicklungsteam, welches beraten kann, wenn es um die Entwicklung digitaler Anwendungen geht. Darüber hinaus führen wir eigene Projekte durch, die im Zusammenhang mit der Strategie
Seibel: Wir haben schon vor knapp drei Jahren angefangen, die Methoden, die wir hier einsetzen, zunächst in einem Handbuch zu dokumentieren, weil wir das Gefühl hatten, es gebe zu wenig Methodenwissen in der Verwaltung. Gute Digitalisierung hat aber viel damit zu tun, dass man gute Methoden einsetzt. Wie organisiert man ein produktives Meeting? Was bedeutet es eigentlich, Nutzerforschung zu betreiben? Dazu gab es so gut wie kein Wissen in der Verwaltung. Also haben wir das “Handbuch öffentliches Gestalten” geschrieben, welches inzwischen in der dritten Auflage i st. Die Methodenbox wird demnächst erscheinen und ist eine spielerische Weiterentwicklung des Buchs. Dabei handelt es sich tatsächlich um eine Box, welche Methodenkarten für verschiedene Phasen eines Projektes enthält. Stellen Sie sich vor, Sie möchten gerade in Ihrer Behörde oder Organisation ein Innovationsprojekt durch-
Seibel: Grundsätzlich sind wir keine Freunde von Exklusivität. Je weiter sich unser Wissen verbreitet, desto besser. Das Handbuch haben wir inzwischen im ganzen deutschsprachigen Raum verteilt. Die Box wird erst einmal in recht kleiner Stückzahl produziert, weil sie in der Herstellung nicht ganz billig ist. Deswegen kann es sein, dass sie zunächst nicht so breit verfügbar sein wird, aber wir freuen uns natürlich immer über Interesse und werden schauen, was möglich ist.
Behörden Spiegel: Warum dann ein physisches und kein digitales Produkt?
Seibel: Haptische Produkte erfahren oft nochmal eine andere Wertschätzung. Gleichzeitig wird es all diese Sachen auch digital geben. Auf unserer Website steht der Wissensspeicher “Digitale Verwaltung” zur Verfügung, in dem wir Methoden online dokumentieren. Man kann sich alles runterladen oder selbst im Büro ausdrucken. Aber auch als Digitalisierungsexperte kann es sich lohnen, den Rechner zuzuklappen, seinem Gegenüber ins Gesicht zu schauen und gemeinsam mit Stift und Papier zu arbeiten.
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Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 21 Informationstechnologie
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Dr. Benjamin Seibel ist Leiter des städtischen Innovationslabors CityLAB Berlin. Foto: BS/Florian Reimann
“Grundsätzlich sind wir keine Freunde von Exklusivität.”
Behörden Spiegel: Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes dauert weiter an. Andere Bundesländer schauen neidisch auf Hamburgs Digitalfortschritt. Sind Sie mit der Umsetzung zufrieden und welche Lessons Learned ziehen Sie aus dem bisherigen Prozess?
Riedel: Wir haben bei der OZGUmsetzung erreicht, was man bei realistischer Betrachtung erreichen konnte. Es ist uns in den letzten fünf Jahren gelungen, ein Zusammenarbeitsmodell zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufzubauen, bei dem wir gemeinsam die Probleme lösen. Das halte ich für den wesentlichsten Sprung nach vorne. EfA ist ja nicht nur eine Abkürzung für Einer für alle, sondern eine strategische Orientierung, etwas nicht 16-mal oder – bei kommunalen Verfahren –11.000-mal in Deutschland zu machen.
Pfromm : Was im Umkehrschluss heißt, dass viele digitalisierte Verwaltungsleistungen aus anderen Ländern kommen. Der Gesamterfolg hängt somit auch davon ab, wie gut man in Projekten anderer Länder mitarbeitet, wie gut die Software oder Prozesse sind, die dort angeboten werden und wie gut man sie implementiert. Das ist aus meiner Sicht eine neue Dimension von Verwaltungsdigitalisierung, der wir uns stellen. Wenn die ersten Anfangsschwierigkeiten überwunden sind, entsteht eine sehr positive Motivation in der Verwaltung und diese befruchtet wiederum erneut die Zusammenarbeit der Länder.
Eine neue Dimension
Aufbau eines neuen Kooperationsmodells zwischen Bund, Ländern und Kommunen
(BS) Obwohl die Frist zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mittlerweile verstrichen ist, liegt aktuell immer noch ein Teppich laufender OZG-Projekte über dem Land. Über bisherige Lehren und Erfahrungen aus der Implementierung des OZG sowie des EfA-Prinzips sprach Dr. EvaCharlotte Proll mit Christian Pfromm, CDO der Freien und Hansestadt Hamburg, und dem dortigen CIO, Jörn Riedel.
“Die ‘Killer-Hindernisse’ liegen in den verwaltungsrechtlichen und fachrechtlichen Regelungen.”
Behörden Spiegel: Flächenländer beklagen, dass EfA-Leistungen teurer sind. Kommunen bemängeln, dass statt landesweiter Nachnutzung oftmals nachgebaut wird, obwohl diese Länder an der EfA-Dienstentwicklung beteiligt waren.
Riedel: Fangen wir mal bei den Preisen an. Bislang ist jeder, der das behauptet hat, den Nachweis schuldig geblieben. Wir haben als Nordländer ein umfassendes Preismodell entwickelt und dieses für einen Beschluss des IT-Planungsrates ausgearbeitet. Dabei kostet die Masse der Dienste für eine kleinere oder mittlere Kommune deutlich unter 1.000 Euro pro Jahr. Mit Blick auf Hamburg und unsere Bevölkerungszahl gibt es keinen Dienst, bei dem es uns annähernd gelingen würde, ihn zu den gleichen Kosten herzustellen. Bestimmte Hersteller geben zwar an, sie könnten dies ebenfalls leisten, dies ist aber in Wirklichkeit keine OnlineAnwendung, die über standar-
disierte Datensätze Informationen an beliebige Fachverfahren weiterleitet, sondern es sind i.d.R. Lösungen, die nur mit einer Fachanwendung zusammenarbeiten. Und der andere Punkt: Es ist eine weise Entscheidung seitens des BMI, “flächendeckend” als neun Länder und 50 Prozent der relevanten Population zu definieren. Immer 100 Prozent zu erreichen, ist unrealistisch. Es gibt immer irgendeinen, der meint, in seinem Land ist alles besser und schöner. Aber die Debatte muss jeder in seinem Verantwortungsbereich führen.
Pfromm : Eine weitere weise Entscheidung ist es, jede EfALeistung nur einmal zu bezahlen. Wer also meint, er müsste einen eigenen Verwaltungsvorgang, der als EfA-Leistung zur Verfügung steht, selbst digitalisieren, kann das tun. Dann muss er es aber auch selbst bezahlen und darf es nicht als OZG- oder EfASchwäche auslegen. Es handelt sich dann um eine dezentrale Managemententscheidung, die buchstäblich ihren Preis hat. Aber genau das ist für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, die die digitalisierten
Verwaltungsleistungen nutzen, eigentlich gar nicht wichtig: es ist nicht schlimm, dass die Services nicht gleich aussehen und sie sind ja froh, dass sie sie nutzen können. Wie hakelig die Services zustande gekommen sind – wenn es dann funktioniert – ist kein entscheidendes Kriterium.
Behörden Spiegel: Wie geht es jetzt weiter?
Pfromm: Wir schauen nach vorne. Das BMI hat hierzu einen sehr belastbaren und transparenten Plan vorgelegt. Aus dem OZG und aus EfA haben wir gelernt, beides sinnvoll weiterzuentwickeln, sodass wir es auf die nächste Stufe heben können.
Riedel: Die Planung sieht eine parallele Anhörung der Länder zu der Ressortanhörung im Bund vor. Mehr kann der Bund bei einem Bundesgesetz in der Tat an Beteiligung nicht machen. Das BMI hat vorher informell diese und jene Idee in interessierten Kreisen diskutiert. Das ist mehr, als es üblicherweise Bundesfachministerien in der Vorbereitung von Gesetzen machen. Und nicht jeder kann mit so einem informellen Prozess umgehen – so ist mein Eindruck. Wenn es ein offenerer Prozess ist, dann ist er natürlich auch weniger formell. Das zu beklagen, ist ungerecht. Jetzt findet der im Verfassungs- und Verwaltungssetting zwischen Bund und Ländern vorgesehene Prozess in größtmöglicher Offenheit statt. Eine “Informelle Stellungnahmefrist” ist kommuniziert. Dann geht es in die entsprechende Kabinettsbefassung, Verbändeanhörung, Bundesratsbeteiligung Runde eins, Kabinettsbeschluss, Parlament, Bundesrat Runde zwei. Und wie einig oder uneinig man sich dann ist und ob das Gesetz zustimmungspflichtig ist, wird man am Ende sehen. Mit ein bisschen Gelassenheit kommen wir dann zu einem guten Ergebnis. In dem Moment, wo man sich in die Fachdiskussion begibt, sind Bund und Länder relativ nahe beieinander. Denn auch das ist eine Erkenntnis des OZG-Prozesses: Wir haben lösbare technische Probleme, aber die eigentlichen “Killer-Hindernisse” liegen jeweils in den verwaltungsrechtlichen und fachrechtlichen Regelungen. Und das ist der eigentliche Knackpunkt, den das OZG-Nachfolgesetz lösen muss.
Behörden Spiegel: Hamburg hat für seine OZG-Projekte einen hohen Mittelabruf. Im Themenfeld Unternehmensführung und Entwicklung haben Sie von einem geschätzten Budget von über 77 Millionen Euro einen Großteil abgerufen. Bei der Umsetzung anderer Leistungen liegt der Abrufanteil geringer, beispielsweise im Themenfeld Bürgerbeteiligung und Information. Wie kommen die Differenzen zustande?
Riedel: Im Themenfeld Unternehmensführung und Entwicklung beanspruchen wir die Mittel nicht allein, sondern mit Bremen und Nordrhein-Westfalen gemeinsam. Das Themenfeld verfügt über viele Antragsprozesse, die technisch gleichartige Abläufe vorweisen, sodass wir viel parallelisieren können. Wir haben einen hohen Aufwand, ca. 20-30 Prozent, in die Herstellung der gemeinsamen Infrastruktur gesteckt, die alle Dienste nutzen sollen, um schnell skalieren zu können. Deswegen waren im September 2022 in Hamburg alle
Dienste fertig. Entsprechend ist ein Großteil der Gelder geflossen, weil die Fachlichkeit nicht neu “gedacht” werden musste. Im Bereich der Bürgerbeteiligung sind wir für den Mittlabruf gut im Plan, aber es gab eine viel längere Phase, in der die politische Ausrichtung festgelegt werden musst e. Bürgerbeteiligung im Allgemeinen ist nicht so stark reglementiert – bei einer Mutterschutzmeldung weiß ich, wenn ich das Gesetz gelesen und mit dem Beteiligten geredet habe, schnell, worum es geht. Dann muss ich die Prozesse im Backoffice oder in den Fachverfahren analysieren und die richtigen Schnittstellen herstellen. Das ist ein auf dem Papier lange geübter Prozess. Bei einer Bürgerbeteiligung kann man den, im Kern auf Papier, aufwendigen Prozess nicht einfach abbilden. Da muss man einen neuen Prozess konzeptionell “erfinden” – unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Das verbraucht erst mal nicht so viel Geld. Die technische Entwicklung folgt. Für dieses Jahr sind wir zuversichtlich, die Dienste fertigzustellen.
“Der Gesamterfolg hängt auch davon ab, wie gut man in Projekten anderer Länder mitarbeitet.”
Behörden Spiegel: Der eGovernment-Monitor der Initiative D21 zeigt, dass bei der Nutzung von Verwaltungsleistungen Luft nach oben ist. Wie sehen die Zahlen für Hamburger Leistungen aus und was tun Sie auch dafür, um die Nutzungszahlen zu erhöhen?
Pfromm: Wir sind mit den Nutzungszahlen zufrieden, weil wir kontinuierlich sowohl eigene O ZG-Leistungen als auch die EfA-Leistungen ausrollen. Wir haben 165 Online-Dienste in Hamburg am Start. Diese standen natürlich nicht alle zeitgleich zur Verfügung. Es liegt an der Kultur der Verwaltung, dass damit bisher keine Werbung gemacht wurde. Das werden wir ändern und Verwaltungsleistungen künftig offensiver vermarkten. Und, das darf man nicht vergessen, die Nutzung von Online-Diensten steht und fällt grundsätzlich mit der Qualität: Wenn die Services gut sind und auf Akzeptanz stoßen, steigen auch die Transaktionszahlen.
Riedel: Wenn man ständig ein und dasselbe Produkt verkauft, kann man regelmäßig Reklame dafür machen. Wenn man aber, wie die Verwaltung, einen OnlineDienst “Ummeldung” etablieren will, erreicht man in den seltensten Fällen seine Kunden direkt. Unsere wesentliche Herausforderung ist immer, dass die Nutzenden von dem Dienst wissen, wenn sie ihn tatsächlich brauchen. Deshalb setzen wir darauf, dass wir bei jedem Kontakt, den Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung haben – ob schriftlich oder vor Ort – auf unsere digitalen Angebote hinweisen. Begleitet wird dies durch Imagekampagnen. Bei Unternehmensdiensten sind die nutzenden Personen in der Regel die gleichen, etwa die Personalabteilung. Wir suchen dahingehend immer wieder nach Lösungen. So haben wir neulich überlegt, unseren funktionierenden Terminvereinbarungsdienst so anzupassen, dass der Nutzende vor jeder Terminvergabe gefragt wird, ob er wirklich den Termin will oder es nicht online erledigen will. Im Zusammenhang mit dem OZG würde ich mir einen politischen Konsens in Deutschland wünschen, dass für Unternehmen digitale Services Pflicht werden.
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Informationstechnologie
CIO Jörn Riedel (links) und CDO Christian Pfromm lenken maßgeblich die ITGeschicke der Freien und Hansestadt Hamburg. Foto: BS/Senatskanzlei, Claudia Höhne
Bundesfinanzminister Lindner setz. B.F-intern den politischen Schwerpunkt auf Geldwäsche und illegale Finanzströme. So soll die B9-IT-AL-Stelle für die Attraktivitätssteigerung der Leitung der Financial Intelligence Unit (FIU) zum Einsatz kommen, denn an eben dieser fehlt es der Kölner Dienststelle. Rund 100.000 unbearbeitete Kontrollmeldungen stapeln sich so hoch wie der Dom. Später soll die FIU dann – entsprechend der Schwerpunktsetzung des Ministers – in ein neues Bundesamt überführt werden, eine Art Bundeskriminalamt für Geldwäsche, also Finanzpolizei. Die Abteilung VI hatte im BMF eine zentrale Bedeutung. Die Automation der Steuerverwaltung und die Dienstaufsicht über den zentralen IT-Dienstleister des Bundes, das ITZBund, und damit auch die betriebliche IT-Konsolidierung des Bundes, oblagen ihr. Der IT-Abteilung des BMF kam darüber hinaus eine Schlüsselrolle für die mittlere IT-Zukunft der gesamten Bundes- und eben nicht nur der Finanzverwaltung zu. Die Abteilung, vorneweg Abteilungsleiter Joos,waren die Ideengeber und wichtigsten Begleiter des Planungsprozesses in Sachen Cloud, insbesondere der im Koalitionsvertrag der Ampel festgelegten Multi-CloudStrategie. Da es ohne Cloud zukünftig nicht mehr gehen wird, wurde hier zusammen mit dem BMI-Staatssekretär Dr. Markus
Richter das multiple Konzept entwickelt, das es den Behörden zukünftig freistellen soll, aus einem Angebot verschiedener Cloud-Lösungen zu wählen.
Dabei kann zwischen Angeboten der sogenannten Hyperscaler und weiteren nationalen kommerziellen Anbietern wie auch einer auf Basis öffentlicher IT-Dienstleister betriebenen Open-Source-Cloud ausgewählt werden. Das sogenannte Cloud-Shopping.
Ob die Vorfreude der Behörden auf die angedachte ShoppingTour aufrechterhalten bleibt, hängt nun davon ab, welchen Stellenwert die neue IT-Unterabteilung im BMF spielen wird. Aber nicht umsonst heißt es ja “Unter”-Abteilung.
Gradmesser Cloud-Ausschreibung
Der erste Meilenstein wird die angedachte zeitnahe Ausschreibung für Cloud-Dienstleistungen bzw. Nutzung sein, die zuständigkeitshalber im BMI ressortiert bzw. durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) ausgeführt werden soll. Bisher verstand sich die IT-Abteilung des BMF als Treiber dieses Prozesses, obwohl dieser im BMI stattfand. Im ersten Quartal sollte die Ausschreibung veröffentlicht werden, welche die Cloud- Dienstleistung verschiedener Anbieter für bis zu vier Jahren vertraglich fixieren sollte.
MELDUNG
Kampf um die Cloud
Ring frei zur dritten Runde
(BS/Uwe Proll) Was wie eine Nebensächlichkeit im Brief von Bundesfinanzminister Christian Lindner an die “Lieben Kolleginnen und Kollegen” daherkommt, könnte in der Sache gravierende Auswirkungen haben. Die Rede ist von der Auflösung der eingliedrigen Abteilung VI (Informationstechnik; IT-Beauftragter für die Bundesfinanzverwaltung/CIO BFV) bzw. ihrer Verfrachtung – als weitere Unterabteilung – in die jetzt schon dreigliedrige Abteilung Z. Damit verbunden kündigte Lindner an, dass die weitere Verwendung des Abteilungsleiters VI, Harald Joos, der unter dem damaligen Finanzminister und heutigem Bundeskanzler Olaf Scholz ins BMF kam, ausläuft. In der nun vergrößerten Abteilung Z muss die Abteilungsleiterin MDin Dr. Martina Stahl-Hoepner in den vorläufigen Ruhestand. Dr. Oliver Lamprecht wird neuer Leiter der Zentralabteilung. Er war über zehn Jahre Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Ob MDg Hans-Jörg Schäper, der bisherige ständige Vertreter von Harald Joos, dessen Aufgaben übernimmt, stand zu Redaktionsschluss noch nicht fest.
Mit der Einführung eines Multi-Cloud-Angebots in der öffentlichen Verwaltung steht das nächste große Modernisierungsprojekt für die Behördenlandschaft in Deutschland an. Foto: BS/stock.adobe.com, Leo Lintang
In der Vergangenheit war es gerade bei komplexen IT-Ausschreibungen beim BeschA zu zeitlich signifikanten Verzögerungen gekommen, weswegen eine hierfür gedachte Zentralstelle eingerichtet wurde, die es bessern sollte. Wenn es zu Verzögerungen kommt, so befürchten IT-Mitarbeitende, könnte der Widerstand gegen eine generelle Nutzung von Cloud-Lösungen der großen USAnbieter wieder wachsen. Immer wieder sind Stimmen aus dem BMI zu hören, die genau davor warnen und stattdessen auf eine verwaltungseigene Open-Sourcebasierte Cloud als einziger Lösung setzen, obwohl es neben den US-Anbietern auch deutsche und französische kommerzielle Cloud-Anbieter (u.a. Schwarz IT, IONOS oder plusserver) gibt. Daneben sind auch noch das Hybrid-Unternehmen Delos, das Microsoft-Technologie (just Microsoft für die US GovernmentCloud eine sichere Version von MS Office 365 zur Verfügung gestellt) im gewissen Sinne unter deutscher Aufsicht (SAP) kapselt und die Deutsche Telekom mit Google auf diesem Felde aktiv. Im bisherigen Multi-Cloud-Konzept wäre auch für die verwaltungseigene Open-Source basierte Cloud neben all den anderen genannten Platz gewesen.
Treiber auf dem Weg der öffentlichen Verwaltung finden sich aktuell insbesondere aufseiten der Länder und Kommunen, auch, weil im Bereich des Bundes, etwa beim ITZBund (Bundes-Cloud), bei der Bundeswehr (durch die BWI betrieben) oder im Bereich des Bundeskriminalamtes bereits Cloud-Lösungen im Einsatz sind. Im IT-Planungsrat gibt es dem Vernehmen nach aktuell zwei Lager. Eines, das die Nutzung der
Map on demand für Bundesbehörden (BS/lma) Über einen Webservice können Bundesbehörden ab sofort druckfertige Karten und Kartenausschnitte erzeugen. Das Tool “Web on Demand für Bundesbehörden” wird vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) zur Verfügung gestellt.
Dabei handelt es sich um eine Erweiterung des Open Data-Angebots des Amts, welches seinen Sitz in Frankfurt am Main hat. Das Open Data-Angebot kann auch von Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft oder Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft genutzt werden.
Im Gegensatz zu letzterer Variante umfasse das neue Angebot eine größere Kartenauswahl, erklärt das BKG. Für das deutsche Staatsgebiet stünden die topo-
Hyperscaler befürwortet und eines, welches dieser ablehnend gegenüber steht. Unter dem Strich wird auch die Einführung eines
Multi-Cloud-Angebotes – ähnlich wie die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes – schwerpunktmäßig ein Koordinierungsprojekt,
dessen Potenziale nur dann effizient genutzt werden können, wenn Bund und Länder hier intensiv zusammenarbeiten.
Wegen dieser zu erwartenden Herausforderungen gibt es auch einen Plan B. Die Genossenschaft govdigital könnte anstelle einer Ausschreibung des Bundes die vertraglichen Vereinbarungen mit verschiedensten Cloud-Anbietern treffen und die Behörden wiederum – entweder als Mitglieder der Genossenschaft oder anderweitig – dort ihr Cloud-Shopping betreiben. Vor diesem Hintergrund wurde hier in Windeseile eine Koordinierungsstelle für das Konzept Deutsche VerwaltungsCloud aufgebaut. Dies wäre der zweite Weg in die Cloud. Alle Beteiligten hoffen, dass nicht aller schlechten Dinge drei werden. Der milliardenschwere Ansatz zur umfassenden Betriebs- und DiensteKonsolidierung des Bundes ist auf ein dauerhaft unscheinbares Projekt zurückgeschmolzen worden. Die OZG-Umsetzung startet erneut erst wieder 2024. Von einem krachenden Scheitern des mit Milliarden aus CoronaKonjunkturmitteln finanzierten Projekts will bei Bund, Ländern und Kommunen niemand reden. Nun geht es in die dritte Runde dieser Riesenprojekte, und keiner will sich erneut in einer Nacht des Schreckens wiederfinden.
DIGITALER-STAAT.ORG
STAAT IM UMBAU
Hier entsteht für Sie die Verwaltung von morgen
graphischen Karten des BKG und der Länder zur Verfügung, heißt es. Neu seien Landkarten der einzelnen Bundesländer im Maßstab 1:400.000, die als Übersichtskarten genutzt werden könnten. Auf den Karten können Points of Interest (POI) dargestellt werden, zum Beispiel zu den Themen “Gesundheit”, “Versorgung” oder “Einsatzkräfte”. Auch sei es möglich, selbst definierte Kartenausschnitte nicht nur deutschlandweit, sondern weltweit zu erstellen.
Damit Bundesbehörden den Service nutzen können, müssen sie sich unter https://gdz. bkg.bund.de registrieren und dann einloggen. Unter der Rubrik Webanwendungen” befindet sich dann die Schaltfläche “Map on Demand (MoD)”.
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 23
Informationstechnologie
Ideen und Prototypen entwickeln
Internationaler Hackathon 2022 des Statistischen Bundesamtes (BS/Florian Dumpert/Bogdan Levagin/Younes Saidani*) 17 Teams aus fünf Ländern und vier intensive Tage, um die amtliche Statistik weiterzuentwi-ckeln: Das bot der internationale Hackathon 2022 des Statistischen Bundesamts (Destatis). Nach dem KI-Hackathon 2021 wurden damit bereits zum zweiten Mal in dieser Form Ideen entwickelt und Lösungen prototypisiert.
Ende September 2022 lud das Statistische Bundesamt (Destatis) zu seinem internationalen Hackathon nach Wiesbaden ein. Ein Hackathon ist eine ganz besondere Form der Arbeit; sie ist intensiv, interdisziplinär und projektbezogen. In den Worten eines Teilnehmers: “Die größte Herausforderung ist: Man hat ein sehr begrenztes Zeitfenster und muss etwas auf die Beine stellen, das funktioniert. Das war sehr, sehr schwierig.” In kurzer, klar umrissener Zeit zu einer gegebenen Aufgabenstellung eine Lösungsidee zu entwickeln und als Prototyp zu implementieren, verlangt zielgerichtetes Arbeiten und die Fähigkeit zu priorisieren. Nach dem Destatis-internen KIHackathon 2021 wurde es 2022 nun international.
“Wir sichern das Vertrauen in unsere Ergebnisse und steigern ihren Nutzen, um bis 2025 der relevanteste deutsche Anbieter von Daten und Fakten zu Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu sein.” So lauten Ziel und Ambition des Destatis' in seinen Rollen als digitaler, kundenorientierter Informationsdienstleister, digitaler Datenmanager und zuverlässiger Statistikproduzent. Vor der Herausforderung, ihren Nutzenden vorhandene Datenschätze und Auswertungen schnell in adressatengerechter Form zur Verfügung zu stellen, steht die amtliche Statistik weltweit. Und so kamen im Rahmen des Hackathons 17 Teams aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Saudi-Arabien in Wiesbaden zusammen, um vier Tage lang an der Entwicklung von Prototypen zu
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Jury und Organisatoren des internationalen Hackathons. Foto: BS/Destatis
folgender Fragestellung zu arbeiten: “Welches innovative Produkt kann die amtliche Statistik entwickeln, um in Zukunft schneller relevante Daten für Krisen bereitzustellen?”
Nach einer Zwischenpräsentation und einem abschließenden, achtminütigen Pitching vor allen Teams wertete eine Jury die erarbeiteten Lösungen anhand der Kriterien Relevanz, Innovationscharakter, Design, Automatisierung und Universalität aus. Die folgenden fünf Lösungen wurden von der Jury mit Preisen ausgezeichnet: Die Gewinner des diesjährigen Hackathons entwickelten einen leichtgewichtigen Datenkatalog, der unterschiedliche Datenbestände durchsuchbar macht und aufwändige manuelle Arbeiten ersetzen soll. Der zweite Preis wurde für eine Datensatz-Suchmaschine vergeben, die exemplarisch mit Beschreibungstexten und Metadaten aller offenen, englischsprachigen Datenquellen eines der beteiligten Ämter umgesetzt wurde.
Mit dem dritten Platz wurde ein Prototyp prämiert, der hunderte frei verfügbare Datenquellen automatisiert über Schnittstellen lädt und sie zur Früherkennung von Krisen einsetzt. Den vierten Preis errang ein Werkzeug, das basierend auf einem täglich aktualisierten Datensatz aus Twitter-Posts und Artikeltexten ausgewählter Nachrichtenmagazine analysiert und grafisch darstellt, wie in der öffentlichen Wahrnehmung verschiedene Themen verknüpft sind. Der fünfte Preis schließlich wurde für einen Prototypen vergeben, der amtliche Daten um frei verfügbare, kleinräumige Geodaten anreichert und in Form eines Storyboards nutzerfreundlich visualisiert, um schnell geografische Themenwebseiten zu erzeugen. Neben den prämierten Lösungen konnten auch alle anderen Teams einen vollständigen Prototypen präsentieren. Weitere innovative Ergebnisse beinhalteten etwa: Ein Dashboard, das internationale Handelsbeziehungen aufzeigt
Virtuell trainieren, real profitieren
und künftige Entwicklungen in diesen prognostiziert; ein Tool für politische Entscheidungstragende, das mittels kleinräumiger Zensusdaten, Topologien, Strömungssimulationen und Wetterdaten den Effekt extremer Niederschläge und Flusspegel visualisiert; und ein Stimmungsbarometer, das Umfrage-, Finanz- und Twitter-Daten nutzt, um die öffentliche Stimmung während einer Krise besser einschätzen und quantifizieren zu können.
Die prämierten Lösungen wurden in den Innovationsprozess zu digitalen Aspekten (siehe Behörden Spiegel, Januar 2023, Seite 26) der Digitalwerkstatt des Destatis' übernommen.
Vernetzung, Austausch und digitale Arbeitskultur
Neben der Entwicklung der Prototypen diente der Hackathon 2022 auch dazu, die Vernetzung mit internationalen Expertinnen und Experten zu stärken und neue Formate und Arbeitsweisen im Destatis zu erproben. Dadurch wurden nicht nur neue Impulse für die Digitalisierung der amtlichen Statistik gesetzt, sondern auch Kreativität und Innovationsdenken von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Destatis' gefördert und in diesem Zusammenhang zur Erstellung digitaler Produkte nutzbar gemacht.
*Die Autoren sind im Referat “Künstliche Intelligenz. Big Data” der Gruppe “Digitale Transformation, Standards und Governance” des Statistischen Bundesamts beschäftigt.
Virtual Reality und Künstliche Intelligenz in der Ausbildung von Martin
Kaloudis
Bessere Lernerfolge, höhere Effizienz: IT-Anwendungen wie Virtual Reality (VR) oder Künstliche Intelligenz (KI) können die Qualität in der Ausbildung steigern – auch bei der Bundeswehr. Das Potenzial von digitalen Lösungen in Trainingssituationen zeigen zwei Ansätze, die in Kooperation von Streitkräften und BWI entstanden sind. Produktionsmitarbeitende in der Automobilindustrie testen Montageabläufe mithilfe von KI und Machine Learning in virtuellen Räumen, angehende Ärztinnen und Ärzte erlernen Operationsmethoden mithilfe von VR-Brillen, Schülerinnen und Schüler gehen auf virtuelle Reisen durch unser Sonnensystem: Digitale Technologien schaffen neue Lernerlebnisse und verbessern die Qualität von Aus- und Weiterbildung. Denn sie geben Lernenden die Möglichkeit, ganzheitlich in immersive Lernwelten abzutauchen.
VR und KI steigern jedoch nicht nur den Lernerfolg – sondern auch die Verfügbarkeit und Effizienz von Trainings. Als Digitalisierungs- und Innovationspartner entwickelt die BWI mit ihrer Innovationseinheit innoX digitale Lösungen und erprobt, wo und wie sich diese sinnvoll bei der Bundeswehr nutzen lassen. Dabei arbeitet die BWI eng mit den Streitkräften zusammen, kennt daher die Bedarfe ganz genau und entwickelt so passgenaue Innovationen für die jeweilige Anforderung. Zwei Beispiele aus dem Bundeswehr-Alltag verdeutlichen wie realitätsnahe,
OZG und die Folgen
Wenn nur das Papier digitalisiert wird und nicht der Prozess (BS/Thomas Bönig) Die Digitalisierung der deutschen Verwaltung ist von herausragender Bedeutung, um die Handlungsfähigkeit öffentlicher Institutionen zu gewährleisten. Der stetig steigende Bedarf an Ressourcen für eine ausufernde Bürokratie ist enorm, ohne dass diese oft einen relevanten Nutzen bringt. Es ist absehbar, dass der öffentliche Sektor bald nicht mehr in der Lage sein wird, seine Aufgaben und Verpflichtungen zu erfüllen. Die öffentliche Wahrnehmung eines Staates, der nicht mehr fähig ist, notwendige Modernisierungen vorzunehmen und dabei immer teurer wie auch ineffizienter wird, führt unweigerlich zu Verwerfungen von Gesellschaft und Politik.
Martin Kaloudis ist Chief Executive Officer (CEO) und Vorsitzender der Geschäftsführung der BWI GmbH, des IT-Systemhauses der Bundeswehr. Foto: BS/BWI
virtuelle Anwendungen und KI die Ausbildung von Soldatinnen und Soldaten verbessern können.
VR-Ausbildung: Training im virtuellen Container
Bei Auslandseinsätzen müssen Soldatinnen und Soldaten die Qualität vor Ort erworbener Betriebsstoffe überprüfen. Denn in der Bundeswehr gelten strenge Standards für Benzin, Kerosin oder Motorenöle. Die Kontrolle erfolgt in eigenen Betriebsstoff-Containern am Einsatzort. Für die Arbeit in den mobilen Laboren ist eine mehrmonatige Ausbildung notwendig. Aufgrund hoher Kosten und der komplexen Ausstattung verfügt die Bundeswehr jedoch nur über sieben Exemplare. Diese sind weltweit im Einsatz und werden darüber hinaus zu Ausbildungszwecken im Technischen Ausbildungszentrum der Luftwaffe Nord in Faßberg genutzt. Alle angehenden Betriebsstoff-Feldwebel reisen zur Ausbildung dorthin. Das führt zu Restriktionen, die die Ausbildung erschweren, etwa hinsichtlich der Kapazitäten oder der Terminplanung.
In enger Abstimmung mit der Luftwaffe hat die BWI daher mittels VR-Technologie einen digitalen Zwilling des Labor-Containers erstellt, mit identischen Funktionalitäten und gleicher Bedienung. Das digitale Abbild lässt sich unbegrenzt häufig klonen. So können beliebig viele Trainees Arbeitsschritte und Handgriffe im eigenen virtuellen Labor erlernen, wiederholen und vertiefen – jederzeit und an jedem Ort. VR soll die klassische Ausbildung dabei nicht ersetzen, sondern sie ergänzen und die Lernerfolge verbessern: Die Trainees lernen in der VR-Welt quasi unter Idealbedingungen und können das Gelernte später einfacher in Ausbildung und Einsatz anwenden.
Schießtraining: Auswertung durch Künstliche Intelligenz Neben den Lernenden unterstützen innovative IT-Lösungen die Ausbildenden, etwa bei der Schießausbildung der Bundeswehr. Die Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte (KSK) müssen im Rahmen ihrer Ausbildung einen Schieß-
parcours unter Stressbedingungen absolvieren und eine Mindestanzahl von Treffern erzielen. Das Schießtraining selbst dauert nicht lange, die Auswertung und Dokumentation erfolgt jedoch derzeit noch händisch und nimmt daher deutlich mehr Zeit und Ressourcen in Anspruch. So zählen die Ausbildenden die Treffer händisch aus und notieren sie auf einem Vordruck. Dann errechnen sie manuell die Punktzahl und tragen sie in eine Excel-Tabelle ein.
Gemeinsam mit dem KSK hat die BWI in einem Innovationsexperiment deshalb eine App entwickelt, die den Ausbildenden die Auswertung deutlich erleichtert. Eine in die App eingebundene KI erkennt automatisch die Treffer auf den Zielscheiben und leitet daraus die Punktzahl ab. Das Gesamtergebnis wandert automatisch in eine Datenbank. Dort kann es mit weiteren Metadaten verknüpft werden, die detaillierte Auswertungen für die Schießausbildung erlauben – und somit die Effizienz des Schießtrainings deutlich erhöhen.
Diese beiden Beispiele geben einen Eindruck, welche Wirkung passgenaue, innovative IT-Lösungen für alle Beteiligten in der Aus- und Fortbildung entfalten können. Das macht sie auch zur Inspiration für andere Bereiche der Bundeswehr und staatliche Organisationen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen. Die BWI treibt diese Themen weiter voran – für die digitale Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Das OZG, welches vermeintlich zur Digitalisierung der deutschen Verwaltung führen soll, ist in seiner strukturellen Ausprägung als reiner Onlinezugang ein Ansatz, in dem gar keine nachhaltige Digitalisierung stattfinden kann. Man muss sich die Frage stellen, warum mit den bisherigen enormen Investitionen nur eine Pseudodigitalisierung erreicht wurde. Das gesetzte Ziel des IT-Planungsrats über OZG die Digitale Verwaltung zu gestalten, erscheint nach den bisherigen Ergebnissen als wenig realistisch. Mit einer OZG-Strategie aktueller Ausprägung kann überhaupt keine Digitalisierung der Verwaltung erreicht werden, da der alleinige Fokus darauf liegt, für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft einen Online-Zugang über elektronisches Papier zu ermöglichen, welches in der Verwaltung wie bisher analog weiterbearbeitet wird, wie es bei den BAFÖG-Anträgen deutlich wurde. Digitalisierung ist mehr als IT-Systeme mit OnlineEingabemasken auszustatten oder elektronische Formulare für redundante Eingaben einzusetzen und dann am Prozessende Papier auszudrucken. Anstatt die Vorteile von Digitalisierung für effizienteres, schnelleres Arbeiten in der Verwaltung zu nutzen, wird das Gegenteil erreicht. Den Kommunen ist diese Problematik schon lange bekannt, wie es auch in den Dresdner Forderungen formuliert ist. Dennoch sind weder Bund noch Länder auf die kommunale Ebene zugegangen, machen sich deren Know-how nicht nutzbar und vergeben vielfältige Chancen, schneller, effektiver sowie kostengünstiger, mit echter Digitalisierung die Modernisierung der Verwaltung anzugehen.
Künstliche Komplexität
Stattdessen wird die künstlich geschaffene Komplexität der deutschen Digitalisierung weiter erhöht, um damit ein dysfunktionales Konstrukt zu schaffen, welches immer weniger Transparenz bietet.
“Jeder kann etwas kompliziert machen, aber es braucht ein Genie, um es einfach zu machen.” Es scheint eine Zielsetzung zu sein, so viel wie möglich Komplexität in das Thema einzubringen, klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu vermeiden, sodass eine Frage nach der Verantwortung für das absehbare Scheitern von OZG ungeklärt bleiben muss. Unter dem Deckmantel der Komplexität kann von allen Beteiligten wie bisher weitergemacht werden, obwohl absehbar ist, dass dies nicht zu einer digitalen Verwaltung führen wird, während sich Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft im Gegenzug mit den Freuden einer neuen Form
MELDUNG
von “Bürokratie Online” auseinandersetzen dürfen. Folgenschwer ist, dass wertvolle Ressourcen, welche für eine echte Digitalisierung der Verwaltung dringend notwendig sind, auch zukünftig nicht zur Verfügung stehen werden, sondern in Investitionen einfließen, die auf überalterten Vorstellungen einer analogen Verwaltung mit elektronischem Papier sowie auf überholten ITArchitekturen basieren, die für eine Digitalisierung nicht geeignet sind. Es ist unumgänglich, dass kurzfristig auf das bisherige Management des OZG reagiert wird, um einen Umschwung einzuleiten und zumindest den Beginn einer Digitalisierung der Verwaltung in absehbarer Zeit zu erreichen. Die mangelhaften Ergebnisse der Pseudodigitalisierung durch OZG sowie
Thomas Bönig ist Leiter DO.IT – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT sowie Chief Digital Officer (CDO) und Chief Information Officer (CIO) der Landeshauptstadt Stuttgart. Foto: BS/privat
das deutliche Verfehlen von Zielen erscheint in der öffentlichen Wahrnehmung als eine Überforderung von Politik und Gremien, ebenso wie die anhaltende Planlosigkeit, wenn es darum geht, Architekturen oder tragfähige Strategien für eine digitale Verwaltung zu erstellen.
Blühende Fantasie
Einige OZG-Zahlenwerke, die bisher veröffentlicht wurden, sind eher einer blühenden Fantasie zuzuschreiben und haben vielfach wenig mit der Realität zu tun. Es muss daher ein drastisches Umsteuern stattfinden, um die Fehlentwicklungen bei der digitalen Transformation zu korrigieren. Abzuwarten, bis sich die Situation noch weiter verschlechtert, um danach eine Schuldfrage ausufernd zu diskutieren, anstatt notwendige Entscheidungen zu treffen, die sowieso unabdingbar sind, wäre das falsche Signal.
Eine nachhaltige Digitalisierung der deutschen Verwaltung kann noch erreicht werden, doch dazu erfordert es tiefgreifende und weitgehende Reformen beim Management und der strategischen Ausrichtung, die längst überfällig sind. Eine erste Orientierung hierzu bieten Ansätze, wie sie bereits erfolgreich in der Wirtschaft oder in anderen Ländern umgesetzt wurden. Unumgänglich ist jedoch ein durchgängiger Plattformansatz, welcher konsequent bürgerzentriert abzubilden ist. Aktuell kann man der Politik beim OZG leider nur ein Zeugnis ausstellen: ungenügend, Thema nicht verstanden sowie Ziele vollständig verfehlt.
OZG-Umsetzung: Land Hessen weitet Unterstützung der Kommunen aus (BS/gg) Für die Jahre 2023 und 2024 übernimmt das Land Hessen im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes (OZG) die Betriebskosten von kommunalen EfA-Verfahren (“Einer für Alle”) in Höhe von bis zu 3,9 Millionen Euro pro Jahr. “Das Land versetzt seine Kommu-
nen damit in die Lage, sowohl durch das Land Hessen finanzierte Online-Anträge auf der civento-Plattform, als auch die von anderen Ländern erarbeiteten EfA-Leistungen zu nutzen – beides kostenfrei”, so Patrick Burghardt, Digitalstaatssekretär und CIO des Landes Hessen.
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 24 Informationstechnologie
Im Bundestag verteidigt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) seine Entscheidung, Kampfpanzer in die Ukraine zu liefern. Währenddessen hört der D i gitalausschuss am anderen Spreeufer Expertinnen und Experten für Cyber-Sicherheit an. Die beiden Sitzungen haben viel miteinander zu tun. Denn die Zeit drängt. Cyber-Sicherheit ist eine Grundvoraussetzung der Inneren und Äußeren Sicherheit Deutschlands. Und der Staat muss sich neu aufstellen. Kernstück der reformierten Cyber-Sicherheitsarchitektur soll das BSI werden. Geplant ist, das Amt zu einer Zentralstelle der Cyber-Sicherheit des Bundes und der Länder zu machen. Doch dafür müsse das Grundgesetz geändert werden, heißt es aus dem Bundesinnenministerium (BMI). Viele politische Entscheidungsträgerinnen und -träger sind skeptisch und knüpfen ihre Zustimmung zur Zentralstellenfunktion an die Bedingung, dass die Cyber-Sicherheitsbehörde in Zukunft unabhängig vom BMI agieren kann. Bislang übt das Ministerium die Fachaufsicht aus.
An diesem Mittwoch vertraten die Geladenen recht unterschiedliche Auffassungen, wie das BSI unabhängiger agieren könnte.
Unabhängig wie der BfDI
“Wir müssen die Cyber-Sicherheitsarchitektur entschlacken”, forderte M anuel Atug . Der AG
KRITIS-Gründer setzt sich für eine sichere und resiliente Kritische Infrastruktur (KRITIS) ein. Die gegenwärtige Lage mit über 80 zuständigen Behörden führe in eine “Verantwortungsdiffusion”. Atug forderte, dass das BSI organisatorisch ähnlich dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) aufgestellt werden solle. Dann sei es endlich vollkommen unabhängig vom BMI.
Der Ruf nach Unabhängigkeit
Freiheit für das BSI, aber ohne “fachaufsichtsfreie Räume”?
(BS/Benjamin Hilbricht) Schon lange hat die Cyber-Sicherheitsszene eine Forderung. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll unabhängig sein. An dieser Frage könnte sich entscheiden, ob es gelingt, die deutsche Cyber-Sicherheitsarchitektur zu reformieren. Doch wie diese Unabhängigkeit konkret aussehen könnte, darüber gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen.
Dies habe den zusätzlichen Vorteil, dass sich Cyber-Sicherheitsforscherinnen und -forscher dann nicht mehr davor fürchten würden, Sicherheitslücken zu melden. Durch die Kombination aus dem “Hackerparagraphen” und der Fachaufsicht durch das Innenministerium hätten viele Sicherheitsforschende Angst vor Strafverfolgung, wenn sie dem BSI Schwachstellen melden würden. Wenn das Amt dagegen vollkommen unabhängig wäre, könnte dort die dringend benötigte Meldestelle für IT-Sicherheitslücken angesiedelt werden. Die Sachverständige der Stiftung Wissenschaft und Politik, Dr. Annegret Bendiek, schlug vor, dass der Gesetzgeber einerseits das BSI unabhängiger aufstellen solle. Andererseits sei die Rolle des Bundeskriminalamts (BKA) im Nationalen Cyberabwehrzentrum (Cyber-AZ) zu stärken. Das unabhängigere BSI würde sich dann auf die defensive CyberSicherheit konzentrieren, während das BKA die Strafverfolgung betreiben würde.
Keine Ressortverschiebung
Einen “Vertrauensanker” nannte Dr. Sven Herpig das BSI. Der Leiter des Bereichs Cyber-Sicherheitspolitik im Thinktank Stiftung Neue Verantwortung (SNV) sagte: “Wirtschaft und Gesellschaft müssen darauf vertrauen können, dass das BSI Entscheidungen auf fachlicher Grundlage trifft. Da, wo das nicht der Fall ist, müssen
diese Entscheidungen als politisch motiviert gekennzeichnet werden.” Deswegen sprach er sich dafür aus, dass es keine fachliche Weisungsbindung an das BMI geben dürfe. Vor allem die Bereiche Operative CyberSicherheit, Technikkompetenzen und Kryptografie sollten unabhängig agieren, forderte Herpig. Eine Ressortverschiebung sei ebenso denkbar wie eine Aufsicht durch den Bundestag. Dennoch sei es möglich, das BSI unter der Aufsicht des Bundesinnenministeriums (BMI) zu belassen. Doch dafür müsse das BMI die Aufsicht z.B. durch breite Arbeitsweisungen ausüben. Möglich sei auch eine Ex-Post-Kontrolle fachlicher Entscheidungen. “Politische Entscheidungen des BMI, die eventuell fachliche Entscheidungen des BSI übertrumpfen, sollten in einer Registratur vermerkt werden”, empfahl Herpig. “Dann
EU erleichtert Zugang zu Beweismitteln
Neues Verfahren für einen grenzüberschreitenden Zugang
(BS/Paul Schubert) Der Rat der Europäischen Union hat sich mit dem Europäischen Parlament über neue Vorschriften zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln geeinigt.
Durch die neuen Regelungen soll es in Zukunft möglich sein, gerichtliche Anordnungen direkt an Diensteanbieter in einem anderen Mitgliedsstaat zu richten.
Die Regelung soll unter der Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherheitsanordnungen beschlossen werden. Insbesondere die Justizbehörden haben sich erweiterte Befugnisse gewünscht, heißt es vom Rat. Unter anderem werde es dadurch den Justizbehörden wie Richterinnen und Staatsanwälten ermöglicht, rascheren Zugriff auf Beweismittel zu erlangen – unabhängig von deren Speicherort, sagt der schwedische Justizminister Gunnar Strömmer. Die Anordnungen sind dabei vielseitig anwendbar, unter anderem auch auf Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten.
Einschränkungen bei der Herausgabe
Um Willkür und Überlastungen bei den Strafbehörden vorzubeugen, werden für Verkehrs- und Inhaltsdaten Einschränkungen vorgenommen. So können diese Daten nur bei Straftaten, die im Anordnungsstaat mit mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden, herausgegeben werden. Darüber hinaus ist die Einsicht der Daten möglich, wenn die Straftaten in Verbindung mit Cyber-Kriminalität, Terrorismus, Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (zum Beispiel Krypto-Währungen) oder Kinderpornografie stehen. Um die Einsicht in die Daten zu ermöglichen, soll ein Mitteilungssystem für Verkehrs- und Inhaltsdaten eingerichtet werden. Die Verord-
nung schreibt vor, dass einer Herausgabeanordnung innerhalb von zehn Tagen Folge zu leisten ist. Die Frist kann in Ausnahmefällen auf acht Stunden verkürzt werden. Sollte die zeitliche Frist der Herausgabeanordnung ablaufen, können finanzielle Sanktionen in Höhe von bis zu zwei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des abgelaufenen Geschäftsjahres gegen die Diensteanbieter verhängt werden. Angeforderte Daten können abgelehnt werden Mithilfe des Mitteilungssystems kann der Vollstreckungsstaat innerhalb von zehn Tagen (in Notfällen etwa 96 Stunden) Einspruch gegen die angeforderten Daten erheben. Dafür kann der Staat die in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Ablehnungsgründe nutzen. Ein Ablehnungsgrund liegt beispielsweise dann
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vor, wenn die angeforderten Daten geschützt sind. Sollten die Informationen bereits übermittelt worden sein, wird die Anordnungsbehörde dazu verpflichtet, die Daten zu löschen, den Zugriff einzuschränken oder die Verwendung der Daten zu limitieren.
Ein wesentliches Instrument der Verordnung wird durch die Richtlinie zur Bestellung von benannten Niederlassungen und Vertretern geschaffen. Dabei werden Vorschriften für die Bestellung von Vertretern der Diensteanbieter oder ihren benannten Niederlassungen, die zuständig für die Entgegennahme und Erledigungen der Anordnungen sind, festgelegt. Bereits seit April 2018 wird die Verordnung durch den Rat der Europäischen Union und das Europäischen Parlament diskutiert. Nun ist man zu einer endgültigen Einigung gekommen.
können Bundestagsausschüsse sie einsehen.” Dadurch würde Transparenz über fachliche und politische Entscheidungen geschaffen.
CISO Bund
Ammar Alkassar, der ehemalige CIO des Saarlandes, betonte, dass Strafverfolgung und defensive Cyber-Abwehr zu trennen seien. Dies habe man durch die Gründung der ZITiS und des BSI auch erreicht. In den letzten Jahren habe sich die Sicht der Gesellschaft auf die CyberSicherheitsbehörde sehr positiv entwickelt. “Das hängt mit einer starken Stimme des BSIPräsidenten zusammen”, sagte Al kassar. Er empfahl, dessen Amt in Personalunion mit dem neu zu schaffenden Chief Information Security Officer (CISO) der Bundesregierung zu vereinen. “Der CISO-Bund darf aber nicht
in einem fachlichen Weisungsverhältnis zum Bundesinnenministerium stehen”, ergänzte Herpig. Denn im BMI ist der CIO des Bundes, Staatssekretär Dr. Markus Richter, angesiedelt. Die wissenschaftliche Literatur zeige, dass der CISO nicht dem CIO untergeordnet werden dürfe. So ein Arrangement schwäche die IT-Sicherheit.
Ministerielle Augenhöhe
Nach Behörden Spiegel-Informationen beabsichtigt das BMI, dass Staatssekretär Dr. Markus Richter CISO des Bundes wird. Sein Stellvertreter solle Andreas Könen werden, der die Abteilung Cyber- und Informationssicherheit leitet. In Streitfällen mit anderen Ministerien könne der Präsident einer nachgeordneten Behörde nichts ausrichten, argumentiert das BMI. Das gehe nur auf ministerieller Augenhöhe.
Und was hält das BSI von alledem? Für die Cyber-Sicherheitsbehörde hatte der Digitalausschuss deren Vizepräsidenten Dr. Gerhard Schabhüser eingeladen. “Aufbauorganisatorisch benötigt der Bund hiesigen Erachtens eine eigenständige zentrale Steuerungsinstanz”, schreibt Schabhüser in seiner Stellungnahme für den Digitalausschuss. Das BSI sei dafür geeignet, “insbesondere dann, wenn es in der Lage ist, unabhängig und ressortübergreifend zu agieren”.
Hiesigen Erachtens Das Amt müsse seine “Aufgaben allein auf Grundlage wi ssenschaftlich-technischer Erkenntnisse” wahrnehmen. Dafür macht er konkrete Vorschläge. Das BSI-Gesetz (BSIG) sei um die Formulierung “BSI als selbstständige, fachlich unabhängige Bundesoberbehörde” zu ergänzen. Die Fachaufsicht könne durch jährliche Zielvereinbarungen mit dem BSI wahrgenommen werden. Diese sollten Ergebnisweisungen im Einzelfall ausschließen. So entstünden aber keine “fachaufsichtsfreien Räume”. Außerdem fordert Schabhüser, dass alle Ressorts künftig direkt mit dem BSI zusammenarbeiten können sollen. Dazu müsse aber die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geändert werden. Schabhüser schließt sich in der Stellungnahme zudem Alkassars und Herpigs Ansicht bezüglich des CISO Bund an. Die unabhängigere Aufstellung des BSI gehe notw endigerweise damit einher, dass der Bund die “gesamtverantwortliche Rolle des geplanten CISO Bund” an das Amt übertrage. Vielleicht ist damit alles gesagt. Jedenfalls stellte an diesem Tag keines der Mitglieder des Digitalausschusses Fragen an den BSI-Vizepräsidenten.
“In Deutschland deutlich erschwert”
“Dies widerspricht dem Ziel einer einheitlichen Durchsetzung europäischen Rechts und steht nicht im Einklang mit der DSGVO”, kritisiert Kamp. Bußgelder gegen juristische Personen ent s prächen den Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des EU-Rechts.
“Gerade bei großen Konzernen ist der Nachweis einer persönlichen Verursachung in der Unternehmensleitung häufig kaum zu führen.” Das sah wohl auch die
Datenschützerinnen und Datenschützer erwarten eine wegweisende Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof. Foto: BS/Gerichtshof der Europäischen Union
Berliner Staatsanwaltschaft so und brachte im Einvernehmen mit der Landesdatenschutzbeauftragten eine Beschwerde ein. Damit ist das Verfahren beim Berliner Kammergericht. Dieses hat die wesentlichen Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Datenschutzkonferenz fordert den EuGH auf, im Sinne der Berliner Datenschutzbeauftragten zu entscheiden. In einer Stellungnahme schreibt das Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden: Für ein DSGVOBußgeld bedürfe es rechtlich gesehen “nur der Feststellung, dass Mitarbeitende des Unternehmens einen Verstoß gegen die DSGVO begangen haben, ohne dass die konkret handelnden Mitarbeitenden ermittelt werden oder Leitungspersonen des Unterneh men s sein müssen.”
Alles andere wäre ineffektiv. Zudem sei es nach ihrer Einschätzung nicht notwendig, dass
der Pflichtverstoß schuldhaft begangen wurde. Eine objektive Zuordnung eines Datenschutzvergehens zu einem Unternehmen solle reichen.
Grundlegende Weichenstellung
EuGH-Grundsatzentscheidung zu DSGVO-Bußgeldern erwartet (BS/bhi) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mündlich über eine Grundsatzfrage verhandelt: Müssen Datenschutzbehörden einer natürlichen Person eine Ordnungswidrigkeit nachweisen, um Bußgelder gegen ein Unternehmen verhängen zu dürfen? Anlass ist ein Bußgeldverfahren gegen die Deutsche Wohnen. “Die Sanktionierung von Datenschutzverstößen durch Unternehmen ist in Deutschland gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten derzeit deutlich erschwert”, klagt Meike Kamp. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte im Jahr 2019 ein Bußgeld in Höhe von 15,4 Millionen Euro gegen die “Deutsche Wohnen” verhängt. Das Unternehmen speichere ausufernd Mieterdaten. Das Problem dabei: Die Berliner Datenschutzbeauftragte verhängt e das Bußgeld gegen die juristische Person, welche das Unternehmen führt. Im deutschen Recht gelten Datenschutzverstöße jedoch als Ordnungswidrigkeiten. Diese können nach deutscher Auffassung nur von natürlichen Person begangen werden. Deshalb setzen Datenschutzbußgelder nach Ansicht des Berliner Landgerichts voraus, dass die Datenschutzbeauftragte eine verantwortliche natürliche Person identifiziert. In der Folge stellte das Berliner Landgericht das Verfahren gegen die “Deutsche Wohnen” ein.
“Die Entscheidung in diesem Verfahren wird für Deutschland eine grundlegende Weichenstellung bedeuten”, sagt Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein und Vorsitzende der Datenschutzkonferenz für das Jahr 2023. Die Datenschutzbeauftragten warten gespannt auf den Ausgang des Verfahrens.
“Das Verfahren vor dem EuGH wird hoffentlich in dieser Frage die erforderliche Rechtssicherheit für Unternehmen und Aufsichtsbehörden schaffen”, sagt die Berliner Datenschutzbeauftragte Kamp.
Die “Deutsche Wohnen” hat sich auf Anfrage nicht zu dem Verfahren geäußert.
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 25
IT-Sicherheit
Der Digitalausschuss des Bundestages holt sich Rat zu Fragen der Cyber-Sicherheit. Screenshot: BS/Hilbricht
Durch die neue Verordnung der Europäischen Union wird der grenzüberschreitende Zugriff bei elektronischen Beweismitteln vereinfacht.
BS/Remaztered Studio, pixabay.com
Die ZCB wird acht. Für das Bayerische Staatsministerium der Justiz ist die Zentralstelle eine Erfolgsgeschichte. Sie begann mit zwei Staatsanwälten in einem provisorischen Büro außerhalb des Justizgebäudes in Bamberg. Einer der beiden war Lukas Knorr. Heute steht er als Leitender Oberstaatsanwalt an der Spitze der Zentralstelle. Im Jahr 2015 legten er und sein Kollege den Grundstein für die ZCB. Sie leiteten damals 500 Verfahren ein. Allein im letzten Jahr waren es hingegen schon über 15.000. Inzwischen arbeiten 22 auf Cyber Crime spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Zentralstelle. Hinzu kommen vier IT-Forensiker.
Für Ermittlungen gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch im Internet gründete das bayerische Justizministerium zudem das “Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet” (ZKI) unter dem Dach der ZCB.
Neue Tatfelder am Horizont
“Auf den Erfolgen bislang können wir uns nicht ausruhen”, betont der Bamberger Generalstaatsanwalt Wolfgang Gründler Die Dynamik bleibe hoch. Gemeinsam mit den neuen Technologien könnten die Ermittlerinnen und Ermittler schon neue Deliktfelder am Horizont sehen. “Straftäter sind meist die ersten, die technische Neuerungen für sich entdecken”, sagt Gründler. Als Beispiele nennt er Non
Dunkelfeldquote ist erheblich
Bayern wirbt für vorsorgliche Datenspeicherung
(BS/Benjamin Hilbricht) Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) liegt die Cyber Crime-Aufklärungsquote bei rund 30 Prozent. Die Aufklärungsquote der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) liege deutlich darunter, vermutet deren Leiter. Als Gegenmittel fordert der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) die Vorratsdatenspeicherung.
Fungible Tokens (NFTs) und das Metaversum.
“Unser Cyber-Strafrecht ist leider nicht auf der Höhe der Zeit”, kritisiert der bayerische Staatsminister der Justiz. “Wir sind Jahrzehnte hinterher.” Ei senreich bemängelt, dass Straftaten im digitalen Raum teilweise mit deutlich niedrigeren Strafmaßen versehen seien als Vergleichbares im Analogen. Zumindest müsse der Gesetzgeber die Strafmaße einander angleichen.
Verkehrsdatenspeicherung
Zudem bricht Eisenreich eine Lanze für die Vorratsdatenspeicherung. Diese Regelung verpflichte Telekommunikationsanbieter, Verkehrsdaten wie IP-Adressen zu speichern. Über solche Daten können Ermittlerinnen und Ermittler herausfinden, wer welche Daten abgerufen hat Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September 2022 entschieden, dass eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen unzulässig sei. “Aber er hat Spielräume eröffnet”, unterstreicht der Staatsminister. Bei schweren Straftaten wie sexuellem Kindesmissbrauch sei eine vorsorgliche Datenspeicherung möglich.
Der bayerische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich (CSU), bei der Pressekonferenz zum achten Geburtstag der Zentralstelle Cybercrime Bayern. Screenshot: BS/Schubert
“Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung und der Bundesjustizminister hier immer wieder blockieren und wirkungslose Instrumente wie das Quick-Freeze-Verfahren vorschlagen”, kritisiert der CSUStaatsminister. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) solle sich mit Staatsanwältinnen und -anwälten aus dem ZCB und ZKI unterhalten und sich über die Arbeitsebene informieren.
Der Bamberger Generalstaatsanwalt Wolfgang Gründler
schließt sich dieser Forderung an. Quick Freeze laufe oft ins Leere. Denn Meldungen über Kinderpornografie kämen zum Beispiel aus den USA. Die gemeinnützige Organisation National Center for Missing & Exploited Children meldet den dortigen Behörden viele Fälle. Wenn die US-Behörden dabei IP-Adressen aus Deutschland ermitteln, leiten sie diese an die zuständigen Stellen weiter. Viele große deutsche Verfahren gehen auf diese Meldungen zurück.
“Wenn die Behörden Kenntnis von den Straftaten erlangen, sind die derzeit regelmäßig nur für sieben Tage gespeicherten Daten jedoch oft bereits gelöscht”, fasst Eisenreich zusammen. “Wo nichts an Daten gespeichert ist, lässt sich auch nichts einfrieren.”
Um dem entgegenzuwirken, habe Bayern im November 2022 eine Initiative in den Bundesrat eingebracht. Die Bundesregierung solle Spielräume zur Speicherung von IP-Adressen nutzen.
KiPo-Ermittlungen der ZCB
Im Gegensatz zu seinen Vorgesetzten hält sich Knorr mit Forderungen zurück. Der Leiter der ZCB erzählt aber von einem
Zero-Trust-Architektur: Vertraue nie, überprüfe immer
Ansätze für eine digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung nach dem Wegfall traditioneller Sicherheitsgrenzen
(BS) Für die Digitalisierung der Verwaltung müssen neben den personellen auch infrastrukturelle Herausforderungen gelöst werden. HPE Aruba Networking setzt dabei vor allem auf Automatisierung von Prozessen und einen Zero-Trust-Ansatz. Ein Interview von Uwe Proll mit Katja Herzog und Lars Hartmann von HPE Aruba Networking.
Proll: Aktuell fehlt es an infrastrukturellen Voraussetzungen, um di e D igitalisierung in der Verwaltung Realität werden zu lassen. Wie bewerten Sie die derzeitige Situation?
Herzog: Die Bundesregierung ist mit dem Digitalpakt und dem KHZG sehr aktiv geworden und möchte einen Vorschub in der Digitalisierung leisten. Das kann allerdings nur ein Anfang sein. Es zeigt sich schon jetzt, dass man beim zweiten Digitalpakt prüfen muss, wie der Betrieb der Infrastruktur gewährleistet werden kann. Mit einer Anschaffung allein ist es nicht getan. Ein mittelständisches Unternehmen mit 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ja auch nicht ohne Personal in der IT vorstellbar. Es muss klar werden, dass Aufbau und Betrieb von IT-Infrastrukturen kein Hobby sind. Dafür müssen Fachkräfte ausgebildet werden. Wir merken auch, dass die Beschaffung ins Stocken gerät, weil Ausschreibungen nicht lanciert werden und zu kleinteilig agiert wird. Was aber positiv zu vermerken ist: Die Entscheiderinnen und Entscheider haben al l erdings verstanden, dass Enterprise-Lösungen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung alternativlos sind. Aus diesem Grund müssen sichere, flexiblere, standardisierte und zukunftsfähige Lösungen gesucht werden.
Hartmann: Des Weiteren wachsen die Anforderungen an die IT-Fachkräfte, ohne das Budget in gleichem Maße anzupassen. Wir als Hersteller konzentrieren uns insbesondere auf Automatisierung. Wir haben einen großen Fokus auf Forschung und E ntwicklun g der Künstlichen Intelligenz (KI) gesetzt, wo wir den Betreibern der Netze an der Seite stehen und einen proaktiven Netzwerk-Betriebsmodus
etablieren können. So werden Probleme schon erkannt, bevor die Nutzer dies merken und können oft behoben werden, ohne viel Aufwand für das IT-Personal. Die Folge: eine hervorragende “User Experience”.
Proll : Wie gewappnet sehen Sie die Verwaltung im Bereich IT-Security?
Hartmann: Auch die öffentliche Verwaltung löst sich teilweise vom Konzept des Zwiebelprinzips, der Implementierung von Si cherhei tsmechanismen am Netzwerkperimeter. Das lautet: Innerhalb des Rathauses ist alles sicher und nur die Kommunikation von und nach außen muss abgesichert werden. Dadurch, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem ihre eigenen Geräte mit in die Netzwerke bringen und zunehmend auch Geräte zur Gebäudesteuerung und Überwachung eingebracht werden, muss eine Mikrosegmentierung und -profilierung im Netzwerk vorangetrieben werden.
Proll: Ist das mobile Arbeiten auch eine sicherheitstechnische Herausforderung?
Hartmann: Nein. Mit unserem Lösungsportfolio können wir alle Funktionalitäten abbilden. Die
Nutzererfahrung ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung immer die gleiche, egal ob sie von zu Hause, dem Bürgeramt oder dem Rathaus arbeiten. Diese Flexibilität unterstützen wir. Die IT hat dennoch den gleichen Durchgriff, sowohl was Sicherheit und Regelwerke als auch Management betrifft.
Herzog: Ich möchte kurz auf die Corona-Pandemie als Treiber dieser Entwicklung hinweisen. Hierdurch wurden alte Strukturen oft aufgebrochen. Vor einiger Zeit wurde WLAN noch komplett abgelehnt, mittlerweile ist dies bei den meisten Institutionen problemlos nutzbar. Hier wurden Dinge auf den Weg gebracht, die vor drei Jahren noch unvorstellbar waren.
Proll: Im digitalen infrastrukturellen Umfeld gibt es viele technische Devices, die im Netz agieren. Wie werden diese gemanagt?
Hartmann: Das Zauberwort ist Zero Trust. Grundsätzlich gilt: Jedes Gerät, das um Zugang bittet, wird erst mal überprüft. Über eine Profilierung des Gerätes, zusammen mit Korrelationen von weiteren Daten, wird über einen Zugang entschieden. Es wird geprüft, welche Netzwerksegmente für die Userinnen
Verfahren im Jahr 2019. Ein Mann hatte mehrere Jungen im Alter bis sechs Jahren schwer missbraucht. Die ZCB konnte ein Verfahren gegen ihn einleiten, an dessen Ende der Beschuldigte zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. “Dieses Verfahren zeigte, wie wichtig unsere Aufgabe ist, aber es belastete unsere Kolleginnen und Kollegen sehr”, sagt Knorr. Nicht alle Verfahren im Bereich Kinderpornografie führt die ZCB selbst. Wenn ein Verfahren keine technischen Spezialkenntnisse erfordert, leitet sie es an die zuständige Staatsanwaltschaft vor Ort weiter. Die ZCB ermittelt dagegen viel bei komplizierten Darknet-Fällen. “Typischerwei-
se zeigen sich die Täter bei der er st en Vernehmung erstaunt, dass wir sie trotz der Verschleierung durch Darknet oder VPN gefunden haben”, lächelt Knorr Aufklärungsquote erheblich geringer Dennoch sagt der Leitende Oberstaatsanwalt: “Die Dunkelfeldquote ist erheblich.” Obwohl es Forschung dazu gebe, “sind die Zahlen meines Erachtens nicht sehr belastbar”. Was Ermittlungserfolge angeht, geben Polizeiliche Kriminalitätsstatistiken einen Wert von etwa 30 Prozent der Fälle an. “Aus unserer Warte liegt die Aufklärungsquote deutlich darunter”, erklärt der Leiter des ZBC aber.
Selbst bei den eingeleiteten Verfahren richte sich etwa die Hälfte gegen unbekannt, ergänzt Staatsminister Eisenreich. Deswegen seien Ermittlungsbefugnisse wie die Verkehrsdatenspeicherung so entscheidend. “Auch ich will keinen Überwachungsstaat und keinen gläsernen Bürger”, sagt Eisenreich dann noch.
Lösegeldeinnahmen sinken
Zwei Faktoren besonders entscheidend (BS/sp) 2022 war kein gutes Jahr für Cyber-Kriminelle – zumindest was die Zahlung von Lösegeld anging. Die Gesamteinnahmen aus Ransomware-Angriffen ging von 765,6 Millionen US-Dollar aus dem Jahr 2021, auf etwa 456,8 Millionen US-Dollar im letzten Jahr zurück, vermeldete das amerikanische Blockchain-Analyseunternehmen Chainalysis. Betroffene reagieren seltener auf Lösegeldforderungen.
und User bzw. das Device freigeschaltet werden können. Auch dafür haben wir mittels KI eine Datenbank erstellt, bei der wir auch bei unbekannten Geräten eine Profilierung durchführen können. Des Weiteren werden die Zugangsrechte fortwährend angepasst, zum Beispiel wenn ein USB-Stick in einen Laptop gesteckt wird. Dann können spontan bestimmte Rechte für Geräte oder User wieder entzogen werden.
Proll: Aber ist die Zero Trust Policy nicht auch mit erheblichen Mehrkosten verbunden?
Hartmann: In all unseren Access Points ist eine Policy Enforcement Firewall enthalten. Wir sind in der Lage, diese Mikrosegmentierung aus unserer Cloud-Management-Plattform Aruba Central ohne Zusatzkosten einzusetzen. Es ist erst mal ein Konzept und eine Philosophie, die bei der Planung, Implementierung und beim Betrieb berücksi cht igt und umgesetzt werden muss. Die muss nicht mit signifikanten Zusatzinvestitionen in Software, Equipment und Personal einhergehen, wenn es gut und stringent gemacht wird.
Herzog: Aber selbstverständlich stecken dort Arbeit und Aufwand drin, die dementsprechend entlohnt werden müssen. Vor allem bei Produkten, die kostenfrei zu verwenden sind, bin ich der Ansicht: Was nichts kostet, hat oft keinen Wert. Zumindest im Bereich IT-Sicherheit. Aber unsere Erfahrung ist auch, dass die öffentliche Verwaltung flexibler und aufnahmebereiter geworden ist. Durch unsere eigenen System Engineers sind wir auch in der Lage, allen Interessierten einen Proof-of-Concept anzubieten. Danach kann über eine Investition in die Lösung entschieden werden.
Obwohl die Anzahl an Ransomware-Angriffen nicht rückläufig sind, verringerten sich die geleisteten Lösegeldzahlungen 2022 erheblich.
Die Untersuchungen des Unternehmens zeigen, dass die Opfer von Ransomware-Angriffen mit den Jahren immer weniger bereit waren, auf Lösegeldforderungen einzugehen. Während 2019 noch durchschnittlich 76 Prozent der Angegriffenen auf eine Lösegeldzahlung reagiert haben, sind es im letzten Jahr nur noch 41 Prozent gewesen. Diese Zahlen zeigen, dass der Rückgang des erzielten Lösegelds nicht mit der schwindenden Anzahl von Angriffen, sondern mit der Unwilligkeit der Opfer, Lösegeld zu zahlen, zusammenhängt.
Angst vor Sanktionierung
Im Bericht wird diese Erkenntnis vor allem am Beispiel der Ransomware-Gruppe Conti deutlich. 2021 erwirtschaftete die Hacker-Gruppe mehr Geld als andere Gruppierungen. Diese Entwicklung änderte sich nach dem brutalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. In einem Blog-Post vermeldete die Ransomware-Gruppe am 25. Februar 2022 ihre Unterstützung für die russischen Streitkräfte:
“Sollte irgendwer auf die Idee kommen, eine Cyber-Attacke oder andere kriegerische Aktivitäten gegen Russland zu unternehmen, werden wir alle möglichen Ressourcen nutzen, um die Kritische Infrastruktur des Feindes zu attackieren”.
Nachdem Presseberichte gezeigt haben, dass Conti fest mit dem russischen Geheimdienst FSB verwurzelt ist, änderten sich die Vorgehensweisen der von Ransomware betroffenen
Foto: BS/Tumisu, pixabay.com
Unternehmen. Da viele Führungspersonen des FSB durch westliche Staaten sanktioniert wurden, wuchs die Angst davor, bei einer Lösegeldzahlung an Conti ebenfalls von Sanktionen betroffen zu werden, resümiert Chainalysis.
Cyber-Versicherungen nehmen zu
Neben den Sanktionsängsten wird auch die Zunahme von Cyber-Versicherungen als Grund für die geringer werdenden Lösegeldzahlungen genannt. Die Ransomware-Expertin Allan Liska erklärte im ChainalysisBericht, dass Cyber-Versicherungsfirmen klar definierten, wofür ein mögliches Versicherungsgeld, das nach einem Cyber-Angriff gezahlt werden könne, verwendet werden dürfe. Sie erklärte, dass Lösegeldzahlungen zumeist nicht darunter fielen. D es Weiteren wird die Duldung von Lösegeldzahlungen immer mehr infrage gestellt. So hatte das US-Finanzministerium 2021 ein Gesetz verabschiedet, das die Zahlung von Lösegeld unter Strafe stellt. Auch in Deutschland bewegt sich die Debatte. Im Juni 2022 wurde ein offener Brief von IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten veröffentlicht, der forderte, das Zahlen jeglichen Lösegeldes bei Cyber-Angriffen einzustellen:
“Wenn Opfer von Ransomware das geforderte Lösegeld nicht zahlen würden, dann würde dieses Geschäftsmodell im Keim erstickt”, hieß es damals im Statement der Beteiligten.
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 26 IT-Sicherheit
Katja Herzog ist Sales Director Öffentlicher Sektor Deutschland bei HPE Aruba Networking. Foto: BS/HPE
Lars Hartmann ist Vice President Central Europe bei HPE Aruba Networking. Foto: BS/HPE
“Wir haben die Hacker gehackt”
FBI und Polizeipräsidium Reutlingen zerschlagen HIVE-Ransomware
(BS/Benjamin Hilbricht) Das FBI infiltrierte das Netzwerk der Verbrecher, erbeutete Entschlüsselungscodes und schaltete schließlich die HIVEServer ab. Dabei stammten die entscheidenden Hinweise aus Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Polizeipräsidium Reutlingen. Doch die Methoden, die die Amerikaner anwandten, wären in Deutschland teilweise nicht erlaubt.
“Letzte Nacht hat das Justizministerium ein internationales Ransomware-Netzwerk zerschlagen”, verkündete der US-Justizminister Merrick B. Garland. “HIVE” habe Opfer in den Vereinigten Staaten und auf der ganzen Welt um hunderte Millionen Dollar erpresst oder versucht zu erpressen. HIVE bot Ransomware-as-a-Service (RaaS) an. Im Auftrag anderer verschlüsselte HIVE die ComputerSysteme ihrer Opfer und machte sie so unbrauchbar. An der Aktion waren Strafverfolgungsbehörden aus der ganzen Welt beteiligt. Das FBI drang nach Angaben des USJustizministeriums im Juli 2022 in das Computer-Netzwerk der CyberKriminellen ein. Dort beobachteten sie die Kampagnen der Gruppe. Sie erbeuteten Entschlüsselungscodes und gaben sie an die Opfer weiter. Dadurch sind nach Angaben von Europol rund 120 Millionen Euro Schaden verhindert worden.
Entscheidender Hinweis
Die Ermittlungen nahmen ihren Ursprung in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen. Die Cyber-Spezialkräfte der Kriminalpolizei Esslingen verfolgten einen Cyber-Angriff gegen ein Unternehmen im Landkreis. Sie drangen in die IT-Infrastruktur der Täter ein und folgten der Spur bis zu HIVE. Nach eigenen Angaben waren sie es, die den amerikanischen Behörden dann den entscheidenden Hinweis gaben. Der Direktor des FBI, Christopher Wray, hob die “gute Polizeiarbeit” des Polizeipräsidiums
“Dies wird ein HIVE-Mitglied sehen, wenn es heute morgen versucht, auf die Darknet-Webseite zu gelangen”, sagte der amerikanische Justizminister Merrick B. Garland. Damit verkündete er den Schlag gegen die Ransomware-Gruppierung HIVE. Foto: BS/Polizeipräsidium Reutlingen
Reutlingen hervor. Schulter an Schulter hätten das FBI und ihre internationalen Partner dieselben Daten untersucht. Der Schlag gegen HIVE sei nur gemeinsam mit den Partnern möglich gewesen. An den Ermittlungen waren auch das Bundeskriminalamt, Europol und weitere Behörden aus Europa und Kanada beteiligt. “Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass eine intensive und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit über Landesgrenzen und Kontinente hinweg der Schlüssel zur schlagkräftigen Bekämpfung der schweren Cyber-Kriminalität ist”, sagte der Reutlinger Polizeipräsident Udo Vogel. “Im letzten Juli gewann das FBI einen geheimen, dauerhaften Zu-
gang zum HIVE-Control Panel”, berichtet FBI-Direktor Wray. Über diesen habe das FBI HIVEs Opfer identifiziert. Rund 1.300 Opfern habe die amerikanische Bundespolizei die Schlüssel für die Ransomware zur Verfügung stellen können. In mehreren Fällen hätte die Verschlüsselungssoftware Krankenhaus-IT befallen. “Wahrscheinlich haben wir so Leben gerettet”, sagt Wray Danach gingen die Strafverfolger zu Phase zwei der “Operation Dawnbreak” über. Sie schalteten Front- und Backend der HIVERansomware ab. “Heute ist nur der Anfang”, erklärte FBI-Direktor Wray. Mit dem Zugang würden die internationalen Strafverfolgungsbehörden nun ermitteln. “Wir wer-
Potsdam bleibt offline
IT-Probleme der Landeshauptstadt nicht behoben
(BS/Paul Schubert/Benjamin Hilbricht) Die Freude war doch kürzer als gedacht: Anders als geplant, muss die Stadt Potsdam die Wiederinbetriebnahme ihrer Online-Dienstleistungen wieder verschieben. Der Grund dafür seien “auffällige Kommunikationsversuche” aus dem internen Netz, heißt es von der Stadt.
Nachdem am 29. Dezember 2022 die brandenburgische Landeshauptstadt den Betrieb der ITSysteme komplett abgeschaltet hatte (siehe Behörden SpiegelAusgabe Januar 2023 auf Seite 29 ) und zwischenzeitlich ihre Services am 17. Januar langsam wieder in Betrieb nahm, musste die Stadt einen Rückzieher bei der kompletten Wiederaufnahme der Systeme machen. Die Stadt hatte für den Wiederbetrieb neue Virenscanner installiert. Diese stellten “eine hohe Anzahl automatisierter Kommunikationsversuche aus dem internen Netz der Landeshauptstadt Potsdam an externe Server” fest, heißt es auf der Homepage der Stadt. Dies könnte in Zusammenhang mit Schadsoftware stehen.
Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) teilte mit, dass die Behörden Hinweise auf eine Cyber-Attacke erhalten haben: “Wir haben uns entschieden, aus Sicherheitsgründen unsere Systeme wieder offline
Rund 31,4 Bitcoins
Was im Wallet des Bundes ist (BS/sp) Im Besitz des Bundes befinden sich aktuell 31,41954211 Bitcoins (BTC). Dies entspricht nach derzeitigem Wechselkurs einem Betrag von ca. 545.000 Euro. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor. Kryptowährung hat der Bund bisher aber nicht gespendet.
zu stellen.” Der Kommunalpolitiker bat bei der Klärung der Vorfälle um Geduld.
Die erste Abschaltung der Systeme Ende Dezember bewertete Schubert als richtig: “Mit dem Abschalten der Systeme haben wir Szenarien wie in anderen deutschen Städten oder Landkreisen nach Cyber-Attacken verhindert.” Potsdam habe keinen Mangel an Cyber-Sicherheit. Das Bedrohungsszenario sei zu groß gewesen. “Diese Lage ließ uns keine andere Wahl”, sagt Schubert. Laut einer Mitteilung der Stadt wurde Potsdam mit einer Brute Force-Attacke angegriffen. Dabei gibt ein Computerprogramm automatisiert Wörter und Zahlen in ein Log In ein und versucht, sich so den Zugang zu erzwingen. Solche Attacken sind besonders gefährlich, wenn die Passwörter nicht “stark” genug sind. Als stark gelten willkürliche Kombinationen aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen.
Da die Internetverbindung der Verwaltung getrennt und alle aktivierten Systeme wieder heruntergefahren wurden, sei derzeit keine E-Mail-Kommunikation mit den Verwaltungsmitarbeitenden möglich. Die Stadt teilte allerdings mit, dass die Kontaktaufnahme mittels Telefon oder Fax problemlos möglich wäre.
Des Weiteren seien die Bürgerservices vor Ort stark eingeschränkt. Anträge wie Wohngeld, Elterngeld und andere Sozialleistungen seien ausschließlich postalisch möglich, heißt es auf der Seite der Stadt. Die Beantragung von Personalausweis, Reisepass und Bewohnerparkausweis sei zwar möglich, allerdings könnten die Daten derzeit nicht übermittelt werden, da auch der Kontakt zur Bundesdruckerei nicht hergestellt werden könne.
Viel Hilfe
Um die Herausforderung zu bewältigen, beauftragte die Stadt IT-Sicherheitsunternehmen und IT-Forensiker. Diese sollen die eigenen IT-Spezialisten unterstützen. Inzwischen sind laut Medienberichten auch Spezialistinnen und Spezialisten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor Ort. Auf Twitter lobte die Stadt die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden und den IT-Abteilungen der städtischen Unternehmen. Die Stadtwerke Potsdam hatten ebenfalls ihre Systeme vom Netz nehmen müssen. Dabei war auch der Ticketverkauf für den ÖPNV zwischenzeitlich unterbrochen.
den unsere Karte der Entwickler, Administratoren und Anwender von HIVE ausbauen und diese Menschen verhaften”, versprach der Ermittler.
Amerikaner hacken zurück Obwohl das ein großer Erfolg für die Sicherheitsbehörden ist, bleibt eine Tatsache bestehen. Die deutschen Behörden wären nicht befugt gewesen, den Eingriff des FBIs so auszuführen. Das amerikanische Rechtssystem gibt den Strafverfolgungsbehörden mehr Eingriffsmöglichkeiten.
Im Jahr 2019 gaben sich die USA eine Strategie gegen Ransomware. “Wir haben klar gemacht, dass wir mit allen Mitteln zurückschlagen werden gegen Cyber Crime. Und der heutige Sieg spiegelt diese Strategie wider”, sagte die stellvertretende US-Justizministerin Lisa O. Monaco. “Wir haben die Hacker gehackt, wobei wir legale Mittel gebrauchten“, führte sie aus. Zwar ging sie nicht ins technische Detail, aber ihre Wortwahl verrät, dass das FBI intrusive Maßnahmen anwandte. So nennen Cyber-Sicherheitsforscherinnen und -forscher das Eindringen in fremde Computer-Systeme, insbesondere um diese abzuschalten.
Im Gegensatz zu den USA sind diese intrusiven Maßnahmen in Deutschland nicht vom Gesetz abgedeckt. Sie tauchen aber immer wieder in der politischen Diskussion auf. So sprach sich die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im letzten Jahr mehrfach dafür aus, die Server von Angreifern “abzuschalten”
Die Bundesregierung teilte mit, dass sie zum ersten Mal im Jahr 2015 Bitcoins angekauft habe. Zuletzt wurde die Kryptowährung 2021 erworben. Des Weiteren besitzen die Bundesbehörden ca. 38,66 BTS, welche im Zuge von Strafverfahren beschlagnahmt wurden. Das entspricht einen Betrag von über 670.000 Euro. Neben BTS hält die Bundesregierung auch andere beschlagnahmte Kryptowerte, z. B. von Monero, Ethereum und ETC. Diese Währungen sind allerdings im Wert geringer und überschreiten aktuell jeweils nicht die Höhe von 25.000 Euro. Keine Krypto-Spenden an die Ukraine
Zudem geht aus der Antwort hervor, dass die Bundesregierung sich nicht an Krypto-
Spenden an die Ukraine beteiligt hat. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine zu Spenden in Kryptowährungen aufgerufen. Um die Spenden abwickeln zu können, kooperierte die ukrainische Regierung mit Krypto-Firmen. Unter anderem war dabei die mittlerweile insolvente Krypto-Börse FTX beteiligt. Nach Angaben des ukrainischen Digitalministers Mykhailo Fedorov auf Twitter wurden im August der Großteil des gespendeten Kryptogeldes bereits umgesetzt. Das Geld soll zum Kauf von Militärequipment, Schutzkleidung, Medizin und Fahrzeugen eingesetzt worden sein. Diese Angaben sind allerdings schwer nachweisbar.
Kryptogeld, als durch den Staat selbst angekauft wurde. Foto: BS/jaydeep, pixabay.com
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Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 27
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Foto: BS/Gerd
IT-Services der Stadt Potsdam können doch nicht wie geplant wieder aufgenommen werden.
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Die deutschen Bundesbehörden besitzen mehr beschlagnahmtes
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Sicherheit & Verteidigung
Die Scheuklappen ablegen
Rechtsextremismus bei Feuerwehr und Polizei muss ernst genommen werden (BS/Jonas Brandstetter) Sie kommen in größter Not: Feuerwehr und Polizei stehen den Bürgerinnen und Bürgern in den misslichsten Lagen bei. Es fällt deshalb oft schwer, Probleme innerhalb der Organisationen anzusprechen. Doch eine Schweigekultur darf es nicht geben. Auch die Sicherheitsbehörden müssen sich Extremismus als Problem stellen. Nicht zum ersten Mal werden extremistische Bestrebungen, vor allem aus dem rechten Spektrum, bei Polizei und Feuerwehr publik. Bundesweite Aufmerksamkeit erzielten verschiedene Chatgruppen von Mitgliedern der Polizei und Feuerwehr, in welchen menschenverachtende Aussagen getätigt wurden.
Gegen die Initiatoren einer Chatgruppe der Bremer Berufsfeuerwehr nahmen die Strafverfolgungsbehörden aus diesem Grund Ermittlungen auf. Darüber hinaus befasste sich das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Bremen mit dem Fall. Die Betroffenen müssen sich wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Im Rahmen der Ermittlung wurden Räumlichkeiten des Hauptbeschuldigten durchsucht und Handys sowie Computer beschlagnahmt. Von den Aktivitäten des mittlerweile suspendierten Hauptbeschuldigten erfuhr die Bremer Feuerwehr durch drei Kollegen.
Ähnlich geartete Vorfälle, nicht nur bei der Feuerwehr, sind aus Berlin und Thüringen bekannt.
Einzigartig machen den Bremer Fall jedoch die umfassenden Aufklärungsbestrebungen. Unter der Leitung Karen Buses entstand ein Untersuchungsbericht, der rechtsextreme, sexistische und rassistische Einstellungen und Haltungen im Detail in den Blick nimmt. Buse, die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen war, bilanziert zwar kein strukturelles Extremismusproblem, erkennt aber großen Nachholbedarf bei der internen Aufarbeitung und der Fähigkeit, Probleme auszumachen. Als “männlich, hierarchisch, traditionsverbunden und widerstandsfähig gegenüber Veränderungen” charakterisiert Buse die Organisationsstruktur im untersuchten Fall. Aufgrund dieser heteronormativen und meinungshomogenen Haltung, welche insbesondere auf der Führungsebene anzutreffen
sei, mangele es an der Fähigkeit, Probleme und Risiken zu identifizieren. Begrüßenswerterweise sei man zwar bemüht, dieses Problems durch Personalveränderung Herr zu werden, die Transformation verlaufe aber schleppend.
Wie reagieren Gewerkschaft und Verband?
Die Deutsche Feuerwehrgewerkschaft (DFeuG) sieht keinen gest ei gerten Handlungsbedarf.
“Wir kommen immer dann, wenn Menschen Hilfe brauchen. Egal, wer die hilfsbedürftige Person ist. Menschen, die mit diesem Einsatzauftrag ein Problem haben, werden nicht in einer Feuerwehr tätig”, so der Bundesvorsitzende Siegfried Maier. Er gesteht zwar Probleme ein, extremistische Haltungen seien bei den 1,3 Millionen Mitgliedern aber eindeutig in der Minderheit. Dennoch wolle man in Aus- und Fortbildungsseminare zu interkulturellen Kompetenzen investieren. Auch der Deutsche
Feuerwehrverband (DFV) musste sich Vorwürfen sexistischer und diskriminierender Praxen stellen. Die ehemalige DFV-Bundesgeschäftsführerin, Dr. Müjgan Perçin, bemühte ein Verfahren gegen ranghohe Vertreter ihres Arbeitgebers. Die promovierte Juristin warf u. a. dem Vizepräsidenten, Hermann Schreck, Mobbing und sexuelle Belästigung vor. Die Parteien einigten sich außergerichtlich in einem Vergleich. Der ehemalige DFV-Präsident, Hartmut Ziebs, der Perçin ins Amt berief, musste nach internen Querelen bereits im Dezember 2019 seinen Hut nehmen. Seinen Personalentscheidungen wurden von Beginn an mit viel Unmut begleitet. Nicht nur bei den Feuerwehren leben Personen ihre extremistischen Positionen aus, auch in der Polizei sind derartige Fälle anzutreffen. Besonders die Spezialkräfte zeigen nach Meinung mehrerer Experten eine deutlich höhere Affinität zu rassistisch-rechtsex-
tremen Mustern. Die gesteigerte Identifikation mit extremistischen Haltungen begründe sich aus den besonderen Aufgaben- und Organisationsstrukturen, denen die Spezialkräfte unterlägen.
Die Abgrenzung zum Rest der Umwelt, aber auch zu Kolleginnen und Kollegen, sowie der mit Gewalt verknüpfte Berufsalltag schafften einen besonderen Zusammenhalt. Man empfinde sich als Elite in einem erbarmungslosen Wettbewerb. Diesem von Dominanzgebaren und Hierarchien geprägten Umfeld werde nur unzureichend Anti-Rassismus und echte demokratische Diskussionskultur entgegengestellt.
Die Suche nach dem scharfen Schwert Um bei eindeutigen Fällen von Extremismus die betroffenen Personen möglichst schnell aus dem, Dienst zu entfernen, arbeitet die Bundesregierung an einer Novelle des Beamtendisziplinarrechts.
Bisher kann ein Disziplinarverfahren bis zu vier Jahre in Anspruch nehmen. Das erschien den Regierungsparteien bereits während der Koalitionsverhandlungen zu lang und motivierte sie, die Beschleunigung der Verfahren bereits im Koalitionsvertrag zu fixieren. Vorgesehen sind deshalb, eine Verschärfung bei der Entfernung aus dem Dienst im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen sowie die Abschaffung der Disziplinarklage.
Doch der DBB Beamtenbund und die Deutsche Polizei Gewerkschaft (DPolG) üben Kritik an diesem Vorhaben. Sie bezweifeln eine nennenswerte Beschleunigung der Verfahren durch die Aufgabe der Disziplinarklage. Darüber hi naus monieren sie, dass die Novelle einen unverhältnismäßigen Generalverdacht gegen alle Beamtinnen und Beamten der Polizei unterstelle.
Fakt ist, dass auch der umgestaltete Prozess mit einem Klageverfahren einhergeht. Dieses Verfahren kann sich ebenfalls über mehrere Jahre und Instanzen ziehen. Es bleibt also zu bezweifeln, dass die angedachte Novelle das gesuchte scharfe Schwert gegen Extremismus bei Polizei und Feuerwehr ist.
Raum für Debatte Vom 28. bis 30. März 2023 besteht auf der Fachtagung “Wenn wir auf dem rechten Auge blind sind …“ umfassend Möglichkeit, dieses dringliche und komplexe Thema zu diskutieren. “Bei der Konferenz sollen zunächst einmal Erkenntnisse zusammentragen werden, die wir aus unterschiedlichen Verwaltungen und Organisationen — auch international — haben“, so Hermann-Josef Borj ans vom Bund Deutscher Kriminalbeamter Bonn. Im zweiten Schritt gehe es darum, die Situation zu bewerten und abschließend gezielt Präventionsund Bekämpfungsansätze zu erarbeiten.
KNAPP
Berliner Rettungsdienst erhält Zulage
(BS/bk) Die Tarifbeschäftigten im Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr erhalten zukünftig eine Zulage. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) folgt damit einer Initiative des Landes Berlins. Die Rettungsdienstbeschäftigten können sich auf bis zu 450 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt zusätzlich zum Gehalt freuen. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2022 und ist befristet bis zum 31. Dezember 2025. Eine erste Initiative seitens des Landes wurde von der TdL abgelehnt. Nun konnte jedoch eine Einigung erzielt werden. Die Höhe der Pauschale entspräche nach Berechnungen der Senatsinnenverwaltung dem Betrag, den beamtete Dienstkräfte durchschnittlich erzielen. Im Rettungsdienst arbeiten derzeit 110 Tarifbeschäftigte. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für beamtete Einsatzkräfte im Rettungsdienst. Diese gilt auch seit Ende 2022. Im Zuge dieser Regelung erhalten diese Kräfte einen Betrag von fünf Euro pro berichtspflichtiger Alarmierung.
Über 600 Einsätze für Polizeihubschrauber (BS/mfe) ) Die Polizeihubschrauberstaffel Sachsen-Anhalt war im vergangenen Jahr rund 630 Mal im Einsatz. Dafür waren die Hubschrauber knapp 900 Stunden in der Luft. Das Einsatzspektrum reichte von der Suche nach Vermissten bis hin zur Unterstützung bei Großveranstaltungen, wie z. B. beim jüngsten G7-Gipfel. Am häufigsten war die Hubschrauberstaffel im Einsatz, um Vermisste zu suchen. Darauf entfielen 2022 über 300 Einsätze. Bei der sachsen-anhaltinischen Polizeihubschrauberstaffel arbeiten de r zeit 21 Bedienstete. Eine Hubschrauberbesatzung besteht grundsätzlich aus einem Piloten, mindestens einem Flugtechniker und einem Systemoperator.
Behörden Spiegel www.behoerdenspiegel.de Berlin und Bonn / Februar 2023
www.europaeischer-polizeikongress.de 3.– 4. Mai 2023 Ein Europa? Freiheit — Sicherheit — Recht Illustration: K. Wegner
Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) müssen sich ernsthaft mit Extremismus in den eigenen Reihen auseinandersetzen. Scheuklappen sind hier nicht angebracht. Foto: BS/JACLOU-DL, pixabay.com
Behörden Spiegel: Frau Ministerin, Sie sind jetzt seit Sept em ber 2021 im Amt. Was haben Sie schon erreicht?
Dr. Tamara Zieschang: In den ersten Wochen und Monaten meiner Amtszeit waren wir noch sehr durch die Corona-Pandemie gefordert. Damals galt es etwa, das Demonstrationsgeschehen zu bewältigen und die bundesweiten Verlegungen von CovidIntensivpatienten im Rahmen der sogenannten Kleeblattstruktur zu organisieren. Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine waren wir als Innenministerium stark gefordert, gemeinsam mit den Kommunen die Unterbringung von Flüchtlingen aus dem Kriegsgebiet sicherzustellen. Neben dieser vielfach tagesaktuellen Arbeit konnten wir außerdem zahlreiche konzeptionell bedeutsame Themen vorantreiben.
Behörden Spiegel: Welche waren das?
Zieschang: Wir haben einiges in Angriff genommen, um die interkulturelle Kompetenz der Bediensteten unserer Landespolizei weiter zu stärken. Seit Sommer 2022 gibt es bei uns im Land zum Beispiel einen Polizeirabbiner. Sachsen-Anhalt ist neben BadenWürttemberg das zweite Bundesland, das einen Polizeirabbiner in die Aus- und Fortbildung an der Fachhochschule der Polizei aktiv einbindet. Er kann authentisch über jüdisches Leben berichten und damit auch den Blick für das konsequente Vorgehen gegen Antisemitismus nochmals schärfen.
Behör den Spi egel: Um was ging es noch?
Zieschang: Auch im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes haben wir einiges umgesetzt, etwa mit Blick auf die begonnene Beschaffung von 130 neuen Feuerwehrfahrzeugen Ende des letzten und Anfang dieses Jahres. Des Weiteren haben wir die Arbeitgebermarke “Mittendrin” entwickelt, mit der die Landesverwaltung als größter Arbeitgeber im Land erstmals ressortübergreifend und gemeinsam um Nachwuchskräfte wirbt.
Behörden Spiegel: Was wurde im Polizeibereich noch erreicht?
Zieschang : Zudem bin ich sehr froh, dass die vierte Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei in Halle an der Saale eine neue Liegenschaft beziehen konnte. Dadurch ha-
Denn die dort beschäftigten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte könnten Attacken auf Polizistinnen und Polizisten nachhaltig, einheitlich und fokussiert bearbeiten und verfolgen, meint Kölns Polizeipräsident Falk Schnabel, der 2018 als Leiter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein solches Sonderdezernat dort eingerichtet hatte So werde eine einheitliche Strafverfolgung gesichert. Allerdings existieren solche Sonderdezernate seiner Kenntnis nach noch nicht bei allen Staatsanwaltschaften. Sie seien aber äußerst sinnvoll und sollten weitere Verbreitung finden, so Schnabel . Inzwischen sieht eine Verwaltungsvorschrift in Nordrhein-Westfalen fakultativ derartige Einheiten ausdrücklich vor. Bei der Polizei Köln habe sich die Bündelung solcher Vorgänge in einem eigenen Kommissariat seit Jahren gut bewährt.
Der Kölner Polizeipräsident regt an, in Zukunft bei Angriffen auf Vollzugskräfte noch genauer hinzuschauen, um eine zügige und nachdrückliche Strafverfolgung z u g ewährleisten. “Die Strafe muss auf dem Fuße folgen”, un-
Konzeptionell viel vorangebracht
Sachsen-Anhalts Innenministerin über Geschafftes und Offenes
(BS) Dr. Tamara Zieschang (CDU) ist Innenministerin von Sachsen-Anhalt. Im Gespräch mit dem Behörden Spiegel zieht sie Bilanz und blickt nach vorn. Die Fragen stellte Marco Feldmann.
ben wir nun in Magdeburg und Halle an d er Saale Standorte der Landesbereitschaftspolizei. Des Weiteren wurde im letzten Jahr die Standortentscheidung für einen Neubau des Landeskriminalamtes getroffen. Auch wenn die Umsetzung noch einige Jahre dauern wird, war dies ein wichtiger Startschuss für das Neubauprojekt.
Behörden Spiegel: Wann wird der Neubau in Betrieb genommen werden?
Zieschang: Ich hoffe auf einen Umzug in das neue Objekt im Jahr 2027. Demnächst soll die Ausschreibung von Architekturund Planungsleistungen erfolgen.
Behörden Spiegel: Was steht noch unerfüllt auf Ihrer Agenda?
Zieschang: Die Verbesserung des Bevölkerungsschutzes steht bei mir ganz oben auf der Agenda. Das Thema beschäftigt alle Innenministerien – und sollte auch alle anderen Ressorts beschäftigen, die sich ihrer Verantwortung für die Krisenvorsorge nicht immer ausreichend bewusst sind. D i e Starkregenereignisse im Ahrtal haben uns einmal mehr vor Augen geführt, dass wir uns auf Extremwetterereignisse einstellen müssen. Und wir müssen damit rechnen, dass sie deutlich häufiger auftreten, als wir das aus den vergangenen Jahrzehnten kennen.
Behörden Spiegel: Was haben Sie vor?
Zieschang: Hinzu kommt, dass die Themen Zivilschutz- und Bevölkerungsschutz durch den russischen Angriff auf die Ukraine nochmals an Bedeutung gewonnen haben. Nicht zuletzt deshalb beabsichtige ich, in diesem Jahr hier im Ministerium eine neue Abteilung für Katastrophenschutz und Krisenmanagement aufzubauen.
Behörden Spiegel: Was sind die größten landesspezifischen Herausforderungen für SachsenAnhalt im Bereich der Inneren Sicherheit?
Zieschang: Wir haben unverändert ein landesweites De -
“Beim Programm “Polizei 2030” handelt es sich um eine große, auf mehrere Jahre angelegte Digitalisierungsoffensive in der Landespolizei.”
Dr. Tamara Zieschang (CDU) ist seit September 2021 Innenministerin des Landes Sachsen-Anhalt. Screenshot: BS/Feldmann
monstrationsgeschehen, das die Kräfte der Landespolizei bindet. Außerdem fordert uns die zunehmende Cyber-Kriminalität heraus. Kriminalität verlagert sich zunehmend von der realen in die virtuelle Welt. Dadurch muss ein Vielfaches an Daten ausgewertet werden. Und die Datenmengen werden weiter wachsen. Das können Menschen ohne Unterstützung durch Künstliche Intelligenz nicht mehr lange bewältigen, weil die Datenmengen schlicht zu groß werden.
B eh örden Spiegel: Welchen Themen wollen Sie sich noch widmen?
Zieschang: Zudem nehmen wir auch die Verkehrssicherheit in den Blick. Nach einem Rückgang der Verkehrsunfälle in den Jahren 2020 und 2021, in denen die Menschen Pandemie-bedingt weniger unterwegs waren, zeichnet sich ab, dass sich die Zahl der Verkehrstoten in SachsenAnhal t im letzten Jahr leider wieder erhöht hat. Wir geben die Idee der “Vision Zero” aber nicht auf. Des Weiteren arbeiten wird daran, den operativen Opferschutz, insbesondere im Bereich der häuslichen Gewalt, weiter zu verbessern.
Behörden Spiegel: Sie haben ein Programm “Polizei 2030” angekündigt. Was verbirgt sich dahinter?
Zieschang : Beim Programm “Polizei 2030” handelt es sich um eine große, auf mehrere Jahre angelegte Digitalisierungsoffensive in der Landespolizei. Es adressiert alle Bereiche der polizeilichen Arbeit und ist in mehrere Phasen unterteilt. Die erste Phase, in der die Landespolizei u. a. flächendeckend mit rund 5.600 Smartphones mit polizeifachlichen Apps ausgestattet wird, soll Mitte des kommenden Jahres abgeschlossen sein. Das Smartphone gehört heutzutage zu einer modernen Polizeiausstattung. Parallel dazu führen wir ein neues Vorgangsbearbeitungssystem ein, das auch als App-Anwendung auf dem Smartphone funktionieren wird. Das ist ein deutlicher Schritt nach vorne, aber auch mit einem hohen internen Schulungsaufwand verbunden.
Behörden Spi egel: Wie verhält sich dieses Programm zum Programm P20? Dazu gibt es bei Ihnen ja auch noch ein Landesprogramm.
Zieschang: Beim Programm P20 handelt es sich um ein BundLänder-Programm. Bei unserem Programm handelt es sich ausschließlich um ein Landesprogramm. Inhaltlich sind beide Programme eng mi tei nander abgestimmt und bauen sogar unmittelbar aufeinander auf. Es findet ein ständiger Abgleich zwi-
Sonderdezernate helfen
Gewalt gegen Polizisten muss nachhaltig verfolgt werden
schen beiden Programmen statt. So ist unser neues Vorgangsbearbeitungssystem @rtus auch Teil von P20. Sachsen-Anhalt ist damit das erste Bundesland, das auf eines der Interimsvorgangsbearbeitungssysteme umstellt, die im Programm P20 vorgesehen sind.
Behörden Spiegel: Frau Ministerin, wie ist die Personal- und Bewerberlage bei Ihrer Landespolizei?
Zieschang: Der personelle Aufwuchs unserer Landespolizei schreitet sehr gut voran. Unsere Polizeistrukturreform aus dem Jahr 2016 war darauf ausgerichtet, dass wir mindestens 7.000 Kräfte im Polizeivollzug haben. Hier konnten wir mit aktuell rund 6.400 Kolleginnen und Kollegen im Polizeivollzug eine wichtige Zwischenetappe erreichen. Jetzt steuern wir die Zielzahl von mindestens 7.000 Kräften an. Diese soll bis Ende 2026 erreicht sein.
Behörden Spiegel: Schaffen Sie dieses Ziel?
Zieschang: Ich bin guten Mutes, dass wir das auch schaffen werden. Denn im vergangenen Jahr hatten wir gegen den allgemeinen Trend an der Fachhochschule der Polizei mehr Bewerberinnen und Bewerber als noch 2021. Wir konnten sogar mehr Anwärterinnen und Anwärter einstellen als ursprünglich geplant.
Behörden Spiegel: Kürzlich hat der Magdeburger Landtag eine Reform des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) verabschiedet. Wie erleichtert sind Sie und was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Neuerungen?
Zieschang: Mit der Novelle, die gerade vom Landtag beschlossen wurde, sind vor allem drei Themen adressiert. Wir konnten die Befugnisnorm zum Einsatz der elektronischen Fußfessel zur Abwehr terroristischer Straftaten dauerhaft im Gesetz etablieren. Bislang war sie nur zeitlich befristet eingeführt worden. Außerdem gibt es nun die Möglichkeit, Bodycams bei der Polizei flächendeckend und unbefristet einzusetzen. Bisher war das nur
(BS/Marco Feldmann) Die vergangene Silvesternacht hat erneut deutlich gemacht, welchen Gefahren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Dienst ausgesetzt sind. Gleiches gilt inzwischen leider auch für Feuerwehrleute. Bei der Verfolgung der Straftaten ist vor allem die Justiz gefordert. Bei den Staatsanwaltschaften braucht es noch öfter spezialisierte Dezernate.
terstreicht Schnabel. Es brauche rasche Anklagen, um ein Signal an die Beschuldigten zu senden. Nicht erforderlich seien schärfere Gesetze. Vielmehr komme es darauf an, die bestehenden Rechtsvorschriften und Strafrahmen konsequent auszuschöpfen.
Auf beschleunigte Verfahren
setzen
In diesem Kontext könnte helfen, vermehrt auf beschleunigte Verfahren zu setzen. Hierfür brauche es in jedem Fall aber eine klare Beweislage. Außerdem müsse die Gefahr bestehen, dass sich der oder die Beschuldigte dem Verfahren entziehen könnte. Sobald der oder die Beschuldigte einen festen Wohnsitz habe, werde von den Gerichten in der Regel davon ausgegangen, dass keine Entziehungsabsicht bestehe. Dies sei oftmals sogar der
Fall, wenn der oder die Beschuldigte in einer Sammelunterkunft polizeilich gemeldet sei. Ob eine solche Unterkunft tatsächlich als fester Wohnsitz anzusehen sei, könne man zumindest kritisch hinterfragen, gibt Schnabel zu bedenken.
Nicht immer geeignet Für Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sind Sammelunterkünfte definitiv k eine festen Wohnsitze. Auch er hält Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften für sinnvoll. Zugleich brauche es entsprechend viele Richterstellen. Auch beschleunigte Verfahren müssten personell unterlegt werden.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, spricht sich ebenfalls für Schwerpunktstaats-
anwaltschaften und beschleunigte Verfahren aus. Bei Letzteren müsse jedoch beachtet werden, dass sich nicht alle Vorgänge für ein beschleunigtes Verfahren eigneten. Ähnlich äußert sich der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn. Er unterstreicht: “Die Strafe muss möglichst auf dem Fuße folgen, um abschreckend zu wirken. Klar ist aber auch, dass eine Verfahrensbeschleunigung nicht zulasten gründlicher Ermittlungen und der Verfahrensrechte Beschuldigter gehen darf.” Beschleunigte Verfahren seien personalaufwendig, weil die Gerichte hier sehr flexibel und kurzfristig reagieren können müssten. “Sollten sie in geeigneten Fällen häufiger angewendet werden, ist das also auch eine Frage des angemessenen Perso-
naleinsatzes in der Justiz.” Letztere sei seit Jahren unterbesetzt. Jetzt brauche es dringend eine aufgabengerechte Ausstattung, verlangt Rebehn Kölns Polizeipräsident Schnabel setzt zusätzlich auf ein weiteres Instrument bei Straftaten gegen Vollzugskräfte: Strafanträge durch ihn als Behördenleiter, zusätzlich zum Strafantrag des oder der Betroffenen. Dies gilt z. B. für Beleidigungen. Der Vorteil: “Bevor die Staatsanwaltschaft ein solches Verfahren, etwa wegen geringer Schuld oder gegen eine Geldauflage, einstellt, muss sie mir als Behördenleiter die Möglichkeit zur Stellungnahme einräumen.” Die zuständige Staatsanwältin oder der zuständige Staatsanwalt könnten dann im Einzelfall davon überzeugt werden, dass eine Verfahrenseinstellung nicht angezeigt sei.
zeitlich begrenzt im Rahmen eines Modellprojekts in den drei kreisfreien Städten des Landes erlaubt gewesen. Zudem haben wir nun eine Rechtsgrundlage für abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrollen, die sogenannte Section Control.
Behörden Spiegel: Weshalb entschied sich Sachsen-Anhalt bei der elektronischen Fußfessel zur Abwehr terroristischer Straftaten denn zunächst für einen Modellversuch und hat erst jetzt mit der SOG-Reform eine dauerhafte Rechtsgrundlage geschaffen?
Zieschang: Es hat ein nahtloser Übergang stattgefunden: Der Modellversuch endete zum Jahresende 2022 – und die SOG-Novelle ist Ende des Jahres 2022 in Kraft getreten. Mit dem Modellversuch konnten Erfahrungen mit neuen technischen Einsatzmöglichkeiten gesammelt werden, um anschließend über die dauerhafte Implementierung zu entscheiden. Dieses Vorgehen halte ich für ein probates Mittel.
Behörden Spiegel: Warum wurde so auch bei den B odycams verfahren? Andere Bundesländer sind hier schon weiter.
Zieschang : Bei der Bodycam ist die Lage eine etwas andere, weil es hier keinen nahtlosen Übergang vom Modellversuch hin zur dauerhaften Befugnisnorm gab. Der Modellversuch mit den Körperkameras ist am 30. Juni 2020 ausgelaufen. Dass es jetzt eine unbefristete Befugnisnorm gibt, hat sicherlich auch damit zu tun, dass die Regierungskoalition jetzt eine andere ist als in der letzten Legislaturperiode. Aber auch hier hat es sich gelohnt, mit dem Modellversuch Erfahrungen zu sammeln, gerade mit Blick auf die technische Ausstattung der Bodycam. Diese Erkenntnisse können wir für die dauerhafte Umsetzung gut nutzen.
Behörden Spiegel: Was versprechen Sie sich von der Section Control?
Zieschang : Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der wesentlichen Unfallursachen. Dieser Tatsache müssen wir angemessen begegnen. Das können wir zwar auch durch stationäre Geschwindigkeitskontrollen. Aber bei der Section Control, die an besonders unfallträchtigen Abschnitten erfolgen soll, können wir ein ordnungsgemäßes Fahrverhalten über die gesamte kontrollierte Wegstrecke erreichen.
Zwar liege die letzte Entscheidung darüber natürlich bei der Staatsanwaltschaft. In den letzten Jahren sei es aber immer s el tener vorgekommen, dass diese solche Verfahren einstelle, erläutert Schnabel. Dies hätten entsprechende Richtlinien des nordrhein-westfälischen Justizministeriums bewirkt. Und selbst wenn ein Verfahren eingestellt werde, könne der oder die Strafantragsstellende immer noch Beschwerde bei der jeweils zuständigen Generalstaatsanwaltschaft einlegen.
Gute Nachsorge in Köln Voraussetzung für das Stellen eines Strafantrages durch die Behördenleitung ist natürlich, dass ihr entsprechende Vorfälle bekannt werden. “Im Polizeipräsidium Köln gibt es dafür ein eigenes Meldesystem”, berichtet der Polizeipräsident. Außerdem existiere ein eigenes Sachgebiet, dessen Mitarbeitende sich um Betroffene kümmerten und ihnen Angebote zur Nachsorge machten. “Das gehört für mich zur Fürsorge des Dienstherren dazu”, unterstreicht Schnabel
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 30 Innere Sicherheit
U nd genauso vielfältig sind die Kolleginnen und Kollegen unserer Hauptstadtpolizei, die vor Ort sind oder hinter den Kulissen für Personal, Technik, IT-Infrastruktur und Fahrzeuge sorgen. Ob im Vollzugsdienst oder in der Verwaltung, ob Schutzpolizist oder Schutzpolizistin oder Sachbearbeitende: Die Polizei Berlin versteht sich als Bürgerpolizei. Wir begegnen den Menschen auf Augenhöhe. Unsere wichtigste Dienstwaffe: Reden. Empathie, Respekt, Toleranz sind die Werte, für die die Polizei Berlin steht. Es kommt auf eine starke innere Haltung an, nicht auf eine starke physische, männlich dominierte Präsenz. Moderne Ausstattung, Einsatzmittel, Taktiken und Einsatztraining sorgen längst für Geschlechtergerechtigkeit im Polizeidienst.
Zu einer Bürgerpolizei gehört auch, dass sie ein Abbild der Gesellschaft ist. Unsere Gesellschaft besteht aus Frauen und Männern. Deswegen muss es selbstverständlich sein, dass beide Geschlechter auch in der Polizei vertreten sind. Es ist wissenschaftlich belegt, dass sich die Beteiligung von Frauen in Friedens- und Sicherheitsfragen
Behörden Spiegel: Frau Kunz, welche Erwartungen und Forderungen haben Sie an den neuen rheinland-pfälzischen Innenminister Michael Ebling (SPD)?
Sabrina Kunz: Wir haben eine sehr hohe Erwartungshaltung an ihn. Denn wir wünschen uns, dass wir es schaffen, mit ihm ein gemeinsames Problemverständnis zu schaffen. Dafür muss er sich uns als GdP gegenüber öffnen. Denn nur so kommen wir gemeinsam zu bestmöglichen Lösungen. Wichtig ist uns auch, mit ihm einmal ganz offen darüber zu reden, wie viel Personal die rheinland-pfälzische Polizei tatsächlich braucht. Denn hier gehen die Meinungen zwischen GdP und Ministerium noch weit auseinander.
Behörden Spiegel: Wie viele zusätzliche Polizistinnen und Polizisten sowie Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte bräuchte die Landespolizei denn aus Ihrer Sicht?
Kunz: Auch wir als Gewerkschaft müssen noch stärker lernen, den Personalkörper als Ganzes zu denken und nicht immer nur auf die Zahl der Vollzugskräfte zu schauen. Ich denke, da sind wir in Rheinland-Pfalz schon auf einem guten Weg. Derzeit haben wir rund 14.000 Polizeibeschäftigte, darunter etwa 9.600 Vollzugskräfte. Aus unserer Sicht brauchen wir mindestens 10.000 Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte, die in Vollzeit arbeiten, um die polizeiliche Arbeit flächendeckend gewährleisten zu können. Zudem benötigen wir mindestens 400 weitere Spezialistinnen und Spezialisten, die als zusätzliche Tarifbeschäftig te
MELDUNG
(BS/mfe) Eigentlich sollte der Entwurf zur Reform des Bundespolizeigesetzes in diesem Monat im Bundeskabinett behandelt werden. Daraus wird aber nichts.
Denn nach Informationen des Behörden Spiegel stoßen sich unterschiedliche Parteien an verschiedenen Punkten.
So sollen sich die Grünen nach Informationen des Behörden Spiegel an vorgesehenen neuen Befugnissen der Bundespolizei im digitalen Raum stoßen. Der Referentenentwurf, der der Re-
Polizei Berlin als Bürgerpolizei
Große Vielfalt unter Mitarbeitenden
(BS/Dr. Barbara Slowik) Massive Fahrzeuge, schwere Waffen, Spezialeinsatzkommando (SEK) – das Bild von der Polizei ist bei vielen bis heute vor allem durch eines geprägt: Klischees. Sehr zu Unrecht, denn Polizeiarbeit ist viel mehr als die öffentlichkeitswirksamen Einsätze. Die Realität sieht vielmehr so aus: Mehr als eine halbe Million Notrufe erreichen die Polizei Berlin im Jahr. Die Bandbreite der Einsatzanlässe ist extrem vielfältig.
positiv und nachhaltig auswirkt. Nicht nur daher ist es mir ein großes Anliegen, den Frauenanteil innerhalb der Polizei Berlin zu steigern. Es ist mir sehr wichtig, junge Frauen für den Polizeidienst zu werben. Unsere Imagekampagne “110 Prozent Berlin” mit dem Fokus auf Werte und Haltung spricht diese gezielt an. In allen von uns initiierten Werbemaßnahmen achten wir auf eine möglichst ausgewogene Geschlechterverteilung und wir bemühen uns – wo möglich – ebenso weibliche Protagonistinnen in den Fokus zu stellen. Für die Zukunft sind auch Formate geplant, die die weibliche Zielgruppe mit einer eigenen Werbebotschaft ansprechen. Sie sollen – als sogenanntes “Targeted Advertising” – über die Social-Media-Plattformen nur an diese Zielgruppe ausgespielt werden. Innerhalb der Behörde unterstütze ich vielfältige Maßnahmen
Dr.
zur Frauenförderung. Mit Erfolg: Der Frauenanteil in unserer Behörde nimmt stetig zu. Bei der Schutzpolizei liegt er aktuell bei gut 24 Prozent. Da ist eindeutig noch Luft nach oben, während die Kriminalpolizei mit einem Frauenanteil von gut 41 Prozent bereits besser aufgestellt ist.
Übrigens sind mittlerweile mehr als ein Drittel (gut 37 Prozent) unserer Nachwuchskräfte weiblich. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieser Wandel noch stärker in der Öffentlichkeit sichtbar wird. Auch die Zahl an
Bewerbungen von Frauen für den höheren Dienst steigt – und damit schrittweise ihr Anteil an den Führungspositionen. Sie sind Vorbilder und ein wichtiger Schlüssel für die weitere Entwicklung. Im Polizeipräsidium, wo wegweisende Entscheidungen für unsere gesamte Behörde getroffen werden, beträgt der Frauenanteil übrigens 53 Prozent.
Die Arbeitszeiten einer Behörde, die 24/7 für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger da ist, bleiben für viele Frauen eine Hürde – weil sie in unserer Gesellschaft noch immer den Mammutanteil an der Familienarbeit oder in der Angehörigenpfl ege tragen. Auch das ist nachgewiesen. Die vorherrschenden traditionellen Geschlechterrollen sorgen dafür,
dass unsere Gesellschaft längst nicht so gleichberechtigt ist, wie es die Gesetze ermöglichten.
Mitarbeitende mitnehmen
Doch zurück zur Polizei Berlin. Mit den vielfältigen Frauenfördermaßnahmen und dem Ausbau des digitalen Arbeitens zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist es lange nicht getan. Beim Thema Gender- und Geschlechtergerechtigkeit müssen alle Dienstkräfte gleichermaßen mitgenommen werden.
Es geht um Respekt und Toleranz gegenüber Diversität in allen Lebensbereichen. Die Themen Diversität sowie Gleichbehandlung aller Geschlechter und Identitäten gehören deshalb fest zum Fortbildungsprogramm für angehende Führungskräfte.
Diese haben eine besondere Rolle als Vorbild und verbreiten die Werte. Die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache,
Personalkörper als Ganzes denken
Sabrina Kunz über ihre Arbeit als Gewerkschaftschefin
(BS) Sabrina Kunz ist Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Rheinland-Pfalz. Im Gespräch mit dem Behörden Spiegel stellt sie Forderungen an den Landesinnenminister und geht auf ihre Agenda ein. Die Fragen stellte Behörden Spiegel-Redakteur Marco Feldmann.
“Wichtig ist uns auch, mit ihm einmal ganz offen darüber zu reden, wie viel Personal die rheinlandpfälzische Polizei tatsächlich braucht.”
Sabrina Kunz ist Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Rheinland-Pfalz. Foto: BS/Stephan Dinges
und Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte bei der Landespolizei arbeiten.
Behörden Spiegel: Wie ist die Personal- und Bewerbungslage bei der Landespolizei im Allgemeinen?
Kunz: Auch in RheinlandPfalz fi ndet ein Kampf um die besten Köpfe statt. Wir laufen bei der Landespolizei auf einen Fachkräftemangel zu. An der Hochschule der Polizei ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber deutlich zurückgegangen. Das gilt insbesondere für die höhere Berufsfachschule. Dieses Angebot richtet sich speziell an Personen, die über einen Mittleren Schulabschluss verfügen und zur Polizei kommen wollen.
Behörden Spiegel: Braucht es aus Ihrer Sicht eine spezialisiertere Ausbildung, u. a. für die Kriminalpolizei?
Kunz: Von einer Y-Ausbildung für die Kriminalpolizei halte ich nichts. Das ist mir zu pauschal formuliert. Wir müssen vielmehr lernen, bestimmte Fachkräfte noch stärker für die Polizei zu gewinnen. Hierfür sollte auch das Beamten- und Dienstrecht flexibilisiert werden, um Spezialistinnen und Spezialisten, wie etwa IT-Kräften, dann eine polizeiliche Zusatzqualifikation zuteilwerden zu lassen oder sie mit ihrer Qualifi kation dort zum Einsatz zu bringen, wo sie gebraucht werden. Es braucht insgesamt modernere Instrumente, um Fachkräfte für die Polizei zu gewinnen.
Behörden Spiegel: Wären Speziallaufbahnen für IT-Expertinnen und IT-Experten sinnvoll?
Kunz: Ja, defi nitiv. In Rheinland-Pfalz existiert so etwas bereits. Ich wünsche mir aber, dass das auf weitere Spezialistinnen und Spezialisten ausgeweitet wird, etwa im Bereich der
daktion vorliegt, sieht aber auch neue analoge Befugnisnormen für die Bundespolizei vor. Dies gilt u. a. für die Einführung einer Befugnis zum Erlass von Meldeauflagen für die maximale Dauer von einem Monat, wobei Verlängerungen jeweils auch nur für diesen Zeitraum statthaft sind. Ebenso neu wäre das Recht zum Aussprechen von Aufenthaltsverboten. Zudem ist die Einführung einer Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für die Vollzugskräfte der Bundespolizei
geplant. Des Weiteren enthält der Referentenentwurf eine neue Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung für Personen, die dauerhaft für die Bundespolizei tätig werden sollen. Nach aktueller Rechtslage ist eine Sicherheitsüberprüfung nur erlaubt, wenn eine Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit aus Gründen des Geheim- und/oder des Sabotageschutzes betraut werden soll.
Wirtschaftskriminalität. Denn so lassen sich diese Personen gut für die Polizeiorganisation gewinnen.
Behörden Spiegel: Welche Veränderungen und Verbesserungen braucht es im Bereich des Dienstunfallrechts?
Kunz: Von Dienstunfällen betroffene Beamtinnen und Beamte müssen alle Kausalitäten nachweisen, damit der Dienstunfall anerkannt wird. Das ist sehr bürokratisch und schwierig und führt oft zu Ablehnungen der Anerkennung als Dienstunfall. Denn Kausalitäten lassen sich nie mit vollständiger Gewissheit beweisen. Hier würden wir uns gewisse Lockerungen wünschen, damit die Anerkennung von Dienstunfällen öfter bejaht und vereinfacht wird.
Behörden Spiegel: Was braucht es noch?
TARGET.
die der Vielfalt unserer Gesellschaft gerecht wird, gehört ebenfalls dazu. Die Polizei Berlin ist am Puls der Zeit, was das Thema Gender- und Geschlechtergerechtigkeit angeht. Wir sind immer auf der Suche nach geeigneten Nachwuchskräften. Mehr Selbstbewusstsein nötig
Zwei Dinge sind für ein erfolgreiches Berufsleben unabdingbar. Erstens: Gute Arbeit allein reicht nicht aus, leider. An bestimmten Punkten im beruflichen Leben muss deutlich gemacht werden: Hier bin ich, ich bin gut und ich möchte weiterkommen. Das fällt den meisten Frauen nicht leicht, aber das gehört dazu. Wer sich selbst nicht gut vertreten kann, der kann auch keine Organisation gut vertreten. Zweitens: Vertrauen und Selbstbewusstsein. Viele Frauen stellen oft viel zu sehr ihre Fähigkeiten infrage. Hier braucht es mehr Selbstbewusstsein. Wenn die formalen Anforderungen in einer Ausschreibung erfüllt werden und Interesse besteht, spricht nichts gegen eine Bewerbung. Hier braucht es mehr Offensive! Ganz nach dem Motto: Jetzt komme ich.
Kunz: Außerdem sollten Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, also Anwärterinnen und Anwärter bei der Polizei, dienstunfallrechtlich den Beamtinnen und Beamten auf Probe gleichgestellt werden. Das ist bislang leider noch nicht der Fall. Und schließlich muss die psychotherapeutische Behandlung von Polizistinnen und Polizisten nach belastenden Ereignissen dringend verbessert werden.
Behörden Spiegel: Was wollen Sie als Landesvorsitzende der GdP Rheinland-Pfalz gewerkschaftlich auf Landesebene erreichen?
Kunz: Ich möchte den Inhalt unserer Leitanträge umsetzen. Da geht es u. a. um die Einsetzung eines interdisziplinären Rats von Expertinnen und Experten, der für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit kämpft. Hass, Hetze und Gewalt müssen in unserer Gesellschaft dringend bekämpft werden. Außerdem muss die Zahl der Neueinstellungen bei der Landespolizei konstant bei 500 Anwärterinnen und Anwärtern pro Jahr bleiben. Die Landesregierung plant hier eine Verringerung. Das können und wollen wir als GdP nicht mittragen.
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Behörden Spiegel / Februar 2023 Innere Sicherheit
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Barbara Slowik ist seit April 2018 Polizeipräsidentin in Berlin. Foto: BS/Polizei Berlin
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Keine Bundespolizeigesetz-Novelle?
“VielenMenschen wird erst jetzt bewusst, dass man etwas für die Sicherheit tun muss”, sagte Tiesler . Der BBK-Chef macht sich in diesem Zusammenhang auch für eine “Zeitenwende” im Bevölkerungsschutz stark. Doch brauche es dafür alle Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger. Die kooperative Zusammenarbeit durch den Föderalismus sieht Tiesler dabei als wichtig an. Leider werde diese Zusammenarbeit noch nicht in allen Facetten gelebt. Eine Stärkung durch Forschung sei jedoch eine Querschnittsaufgabe.
Man muss durch das Fenster auch steigen
Dabei herrsche so viel Einigkeit wie noch nie, dass mehr für den Bevölkerungsschutz getan werden müsse, sagte Dr. Julia Höller (Bündnis90/Die Grünen), stellvertretende Fraktionsvorsitzende im nordrhein-westfälischen Landtag. “Das “window of opportunity” ist so offen wie nie”, so Höller. Dieses gelte es zu nutzen. Zwar habe die Landesregierung in NRW die Stärkung des Katastrophenschutzes als einen Arbeitsschwerpunkt ausgegeben, doch zeigten sich die Haushaltsverhandlungen für mehr Mittel schwierig. Mündliche Zusagen seien dann meistens passé. Aber auch die Bevölkerung müsse einen neuen Umgang mit Krisen und Katastrophen erlernen, sagte Höller Dieser Prozess müsse auch wissenschaftlich begleitet werden. Dem konnte sich Tiesler anschließen.
Strategische Vorausschau gebraucht
BBK-Forschungskongress präsentiert zahlreiche Ergebnisse
(BS/bk) Die vielfältigen multiplen Krisen und Katastrophen seien das Zeichen unserer Zeit, zeigte sich der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (BBK), Ralph Tiesler, auf dem ersten BBK-Fachkongress “Forschung für den Bevölkerungsschutz” überzeugt. Im besonderen Maße sei auch die Forschung gefragt, um die Gesellschaft widerstandfähiger zu machen. Schließlich könnten die Herausforderungen durch die Krisen alle gesellschaftlichen Bereiche treffen.
Bereich häufig nicht, obwohl sie nötig sei.
Wie nötig eine solche Fähigkeitenplanung ist, zeigte Dirk Aschenbrenner , Präsident d er Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) und Direktor der Berufsfeuerwehr Dortmund, auf. So seien die Probleme im Rettungsdienst, die man momentan habe, erkennbar gewesen. Eine Lösung der Probleme hätte man dann frühzeitig einleiten können. “In unserer Zunft ist strategische Vorausschau Pflicht”, so Aschenbrenner
Eine neue Denklogik
BBK-Präsident Ralph Tiesler eröffnete den Fachkongress, zu dem knapp 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen.
Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesinnenministerin, Johann Saathoff (SPD), skizzierte die Maßnahmen des Bundes zur Stärkung der Resilienz. Besonders der Schutz der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) stehe momentan aufgrund der zahlreichen bekann-
“Mitder Errichtung des Landesamts für Katastrophenschutz können das Krisenmanagement und übergreifende Themen im Katastrophenschutz gebündelt werden, insbesondere durch die Vereinheitlichung der Strukturen und eine stärkere Vernetzung der maßgeblichen Akteure”, begründete beispielsweise Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) den Schritt. Doch diese Sichtweise ist im Rests Deutschlands in der Minderheit.
Keine Notwendigkeit gesehen
“Die Einrichtung eines speziellen Landesamtes ist derzeit nicht vorgesehen, da die Aufgaben in der jetzigen Organisationsform effektiv und effizient wahrgenommen werden können”, heißt es etwa aus dem Saarland auf die Frage, ob man ein Landeskatastrophensch utzamt plane. Ein Revival des Bayerischen Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz, welches 1993 aufgelöst w urde, soll es auch nicht geben. Die Aufgaben des früheren Landesamts werden seither von der Fachabteilung “Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz” im bayerischen Innenministerium wahrgenommen. Die Aufgaben würden durch die bestehenden staatlichen Strukturen zuverlässig wahrgenommen. In Sachsen
ten Bedrohungslagen oben auf der Agenda. Hierbei müssten die Cyber-Sicherheit sowie der physische Schutz zusammengedacht werden. Neben der Zusammenarbeit von Bundesbehörden müsse auch die Zusammenarbeit mit den Ländern verstärkt werden. “Wir wollen keine Föderalismusdebatte, aber wir müssen gemeinsame Zuständigkeiten definieren”, stellte Saathoff klar. Die Schutzmaßnahmen sollen zudem wissenschaftlich unterfüttert werden. Ein Wissens- und Technologievorsprung sei für den Schutz der Bevölkerung wichtig, so der Staatssekretär. Die bedarfsorientierte Forschung bildet dabei einen Schwerpunkt. Die Verknüpfung von Entwicklung mit Anwenderinnen und Anwendern müsse gelingen. Es brauche dafür Planung und Vorbereitung. Hier soll das BBK eine zentrale Rolle einnehmen. Saathoff kündigte dazu ein Testzentrum an, bei dem die Lösungen auf ihre Praxisfähigkeit geprüft werden sollen. Schließlich wolle man Krisen
nicht nur bewältigen, sondern vor die Lage kommen, bekräftigte Tiesler diesen Vorstoß.
Strategisch unterentwickelt Doch das mit dem “Vor die Lage kommen” – so viel wird klar – ist so eine Sache. Abhilfe könnte hier eine strategische Vorausschau schaffen. Darunter versteht man eine systematische Art und Weise, über das Erwartete hinauszuschauen, um mit Unsicherheit und Komplexität umgehen zu können. Anstatt nur reaktiv auf Probleme zu reagieren, ermutige die strategische Vorausschau Entscheidungsträgerinnen und -träger, proaktiv zukünftigen Herausforderungen zu begegnen, erklärte Dr. Florian Neisser vom BBK. Konkret helfe diese Vorausschau bei der Frage: “Wo stehen wir jetzt und wo wollen wir hin?” Er stellt aber klar, dass eine Vorausschau nicht mit einer Vorhersage verwechselt werden darf. Es gebe zwar eine Vielzahl an methodischen Ansätzen, wie man Vorausschau betreiben könne,
dennoch sei eine strategische Vorausschau im Bevölkerungsschutz unterrepräsentiert, beklagte Neisser. Dem konnte sich auch Prof. Dr. Ulrich Schlie von der Universität Bonn anschließen. “Wir sind ein strategisch unterentwickeltes Land”, stellte er fest. “Wir müssen unsere Analysen auf permanente Änderungen ausrichten.” Es bestehe ein Bedarf, sich mit gesellschaftlichen, umweltbedingten und technologischen Veränderungen mittel- und langfristig zu beschäftigen, denn die Vielzahl der Herausforderungen für den Bevölkerungsschutz, die sich jetzt schon in Grundzügen abzeichneten, hätten in Zukunft eine komplett andere qual itative und quantitative Zusammensetzung, so Neisser Diese seien z. B. Folgewirkungen von Technologien, dem Klimawandel oder auch von internationalen Beziehungen. Besonders im militärischen Bereich gebe es schon einige Erfahrung in Sachen strategischer Vorausschau. Hier müssten die zivilen Stellen vom Militär lernen, forderte Neisser
Ebenso kritisierte er, dass aktuell in der Politik das Thema nur stiefmütterlich behandelt würde. Eine Vorausschau geschehe nur punktuell. Neisser forderte einen regelmäßigen und institutionalisierten Vorausschauprozess im Bevölkerungsschutz zu etablieren, Informationen von den verschiedenen Akteuren zu bündeln sowie die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Diskurse eng einzubinden. Doch sieht Isabelle Linde-Frech vom Fraunhofer INT einige Probleme und Unterschiede zwischen militärischer und ziviler Vorausschau. Im Militärischen gebe es in Deutschland nur einen Akteur, im Bevölkerungsschutz viele Akteure aus allen Verwaltungsebenen und Organisationen. Zudem falle der “Wettbewerb” im Bevölkerungsschutz weg, der im Militärischen durch einen “Gegner” gegeben sei. Sie hält eine solche Vorausschau dennoch für ein wichtiges planerisches Instrument für den Aufbau von Fähigkeiten. Doch diese Planung gebe es im zivilen
Haben oder nicht haben?
Landeskatastrophenschutzämter als Ergänzung?
(BS/bk) Das Land Niedersachsen verfügt schon seit einiger Zeit über eins. Berlin zog Ende 2022 nach. Jetzt kündigte Rheinland-Pfalz auch die Schaffung eines Landeskatastrophenschutzamtes an. Damit sind diese Länder aber eine Minderheit. Die Mehrheit sieht sich schon gut aufgestellt. Der Bund hat dazu eine andere Meinung.
plant das dortige Innenministerium aus Kostengründen ebenfalls kein Landesamt. “Die Schaffung einer weiteren Strukturebene wurde und wird – aufgrund der etablierten Strukturen – gegenwärtig daher als nicht notwendig angesehen, stünde zudem vermutlich in keinem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis”, so ein Sprecher des Ministeriums. Den Katastrophenschutz organisieren die Länder – außer Niedersachsen und dann bald Rheinland-Pfalz sowie Berlin – über Fachabteilungen und Referate in den jeweiligen Innenministerien sowie über die Landesbrand- und Katastrophenschutzschulen.
“Die Länder reklamieren ihre Zuständigkeit für den Katastrophenschutz, haben aber selbst keine analogen Einrichtungen wie das BBK auf Landesebene”, kritisiert Albrecht Broemme ehemaliger Präsident des Technischen Hilfswerks (THW). “Ich bin überzeugt, dass diese Landesbehörde (das geplante Landes-
katastrophenschutzamt in Berlin, Anm. d. R.) die Vorbereitung auf Krisen verbessern wird und in der Lage ist, zu erkennen, wo besonderer Bedarf besteht, die Resilienz zu stärken.” Während die meisten Länder keine Notwendigkeit sehen, kommen vom Bund andere Signale.
“Riesiger Beitrag zur Optimierung”
“Die Einrichtung von Landesfachbehörden für den Katastrophenschutz wird von uns sehr positiv bewertet. Während es in allen anderen Bereichen der Gefahrenvorsorge und der Gefahrenabwehr in den Ländern seit vielen Jahren, ja Jahrzehnten, entsprechende Behörden i n Form von Landesämt ern gibt, z. B. in der polizeilichen Gefahrenabwehr mit den Landeskriminalämtern oder aber im Bereich des Umwelt- und Hochwasserschutzes mit den Landesumweltämtern, hat ein solcher fachbehördlicher Un -
Vom BBK begrüßt, von den (meisten) Ländern als nicht notwendig betrachtet: Landeskatastrophenschutzämter. Foto: BS/Ronny, adobe.stock.com
terbau im Katastrophenschutz, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, bislang gefehlt”, erklärt Dr. Wolfram Geier, Abteilungspräsident im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Mit diesen Ämtern entstünden
fachliche Kompetenzknoten, die sich sowohl vertikal wie auch horizontal mit anderen Behörden auf Landes-, Bundes- und Kommunalebene vernetzen könnten. Dies alleine bringe neben der konzentrierten und nachhaltigen Facharbeit in den
Um die Ergebnisse und Analysen aus der strategischen Vorausschau in die Praxis zu bringen, brauche es jedoch eine Transferstelle, sagte Prof. Dr. Lars Gerhol d von der Technischen Universität Braunschweig. Des Weiteren könnten solche Analysen nicht nebenbei gemacht werden, es brauche Stellen mit festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden und Organisationen, um sich dem Thema gründlich zu widmen. Doch scheint gerade das ein Problem für behördliche Stellen zu sein. Denn wie bemisst man den Erfolg einer solchen Stelle? Einer, der wissen muss, welchen Wert eine gute strategische Vorausschau hat, ist Olaf Theiler, Leiter des Referats Zukunftsanalyse im Planungsamt der Bundeswehr. Es gehe eher um die Entwicklung von Fähigkeiten in qualitativer und quantitativer
Hinsicht und um das Verhindern von Fehlentwicklungen. “Man muss priorisieren und Möglichkeitsräume schaffen”, so Theiler. Man rechne nicht mit Wahrscheinlichkeiten, sondern nutze eine neue Denklogik. So komme man weg vom Reagieren hin zu einem Gestalten der Zukunft.
Bereichen der Notfallplanung, des Krisenmanagements und der Aus- und Fortbildung einen enormen Mehrwert, zeigt sich Geier überzeugt.
Aufseiten des BBK begrüßt man die Schaffung dieser Ämter und man würde sich freuen, wenn mehr Länder dem Beispiel von Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Berlin folgen würden. Dies schaffe für die Bundesbehörde die richtige Ansprechebene bei den Ländern. “Es liegt doch auf der Hand, dass sich dadurch neue Qualitäten und Formen der Fachzusammenarbeit entwickeln, die auf der einen Seite dem Katastrophenschutz (Land) und auf der anderen Seite dem Zivilschutz (Bund) und damit dem gesamten Bevölkerungsschutz zugutekommen”, so Geier. “Gäbe es überall in den deutschen Ländern solche Fachbehörden, würde die bereits von mir genannte behördliche Lücke in der Gefahrenabwehr in ganz Deutschland geschlossen und es gäbe ein Netzwerk von qualifizierten Fachdienststellen im Bereich des Katastrophenschutzes, das auf jeden Fall und nicht zuletzt aufgrund der heutigen und künftigen Gefahren- und Bedrohungslagen einen riesigen Beitrag zur Optimierung des Risiko- und Krisenmanagements
könnte.”
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 32
Katastrophenschutz
leisten
Wie kann man sich auf die Zukunft vorbereiten? Dazu diskutierten: (v. l. n. r.) Karsten Michael, Prof. Lars Gerhold, Klaus-Dieter Büttgen, Dirk Aschenbrenner und Isabella Linde-Frech.
Fotos: BS/Biskup-Klawon
Eine Vorausschau helfe bei der Fähigkeitsentwicklung, sagt Dr. Florian Neisser vom BBK.
Verteidigung
Lieferung größerer westlicher (nichtsowjetischer)
Waffensysteme an die Ukraine
Stand: 25. Januar 2023
Kampfpanzer
Schützenpanzer
Mehrfachraketenwerfer (MLRS)
Schwere Haubitzen
Luftverteidigung mittlere bis lange Reichweite (MRAD/LRAD)
Luftverteidigung kurze Reichweite (SHORAD)
geliefert angekündigt
Esschien ein ungleicher Kampf zu sein und Russland schickte seine Soldaten mit dem auch Deutschland gut bekannten Hinweis in den Krieg, dass man in wenigen Monaten als Sieger wieder zu Hause wäre. Solche Versprechen haben sich in der Geschichte allerdings noch nie bewahrheitet und so waren es auch diesmal wieder die Vereinigten Staaten, welche durch ihr entschlossenes und vor allem schnelles Eingreifen die Eroberung Europas durch einen Diktator verhinderten.
Die USA schickten Waffensysteme, Munition, Geld – und vor allem versammelten sie die freie demokratische Welt zur Unterstützung der Ukraine.
Coalition of the Willing
Am 26. April 2022 fand in Ramstein das erste Treffen der Coalition of the Willing statt, um der Ukraine die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Zwar scheuten die Nationen ein direktes Eingreifen, schließlich ist Russland Atommacht und ein verzweifelter Despot könnte vor seinem Untergang nukleare Maßnahmen ergreifen, aber zumindest mit der Lieferung von Rüstungsgütern, von Lebensmitteln und durch finanzielle Unterstützung ließ sich Hilfe leisten.
Das jüngste Treffen dieser “Ukraine Defense Contact Group” fand am 20. Januar 2023 ebenfalls in Ramstein statt. Hierbei verkündeten allein die USA als neuestes Unterstützungspaket Ausrüstung im Wert von rund 2,5 Milliarden Dollar. “Mehrere Länder haben wichtige Beiträge zum Schutz des ukrainischen Luftraums, der Städte und der Bürger geleistet”, sagte US-Verteidigungsminister Lloyd J. Austin bei diesem Treffen. So sagten beispielsweise Frankreich, Deutschland, Kanada, die
Ein Jahr Krieg
Zusammenhalt der demokratischen Welt (BS/Dorothee Frank) In diesem Monat geht der Ukraine-Krieg in sein zweites Jahr. Geschätzte 200.000 Tote, gefallene Soldaten und getötete Zivilpersonen, forderte der Krieg, der mit dem Angriff Russlands am 24. Februar 2022 begann. Zu behaupten, dieser Krieg schade vor allem Russland, lässt die großen ukrainischen Verluste außer Acht – auch wenn aus sicherheitspolitischer Sicht ein Körnchen Wahrheit enthalten ist.
Seite bezifferte der ranghöchste amerikanische Soldat, General Mark A. Milley, mit “weit über 100.000 Gefallenen”.
Auch wenn die ukrainischen Verluste an Soldatinnen und Soldaten deutlich geringer sein dürften, muss die Ukraine dafür viele zivile Opfer beklagen.
“Aus militärischer Sicht ist dies ein sehr, sehr schwieriger Krieg”, sagte General Milley. “Dieser Einsatz erstreckt sich über die gesamte Frontlinie von Charkiw bis hinunter nach Cherson, und es finden erhebliche Kämpfe statt. Es ist mehr oder weniger eine statische Frontlinie in diesem Moment, mit Ausnahme von Bachmut und Soledar.”
Lloyd J. Austin die deutschen Leistungen – und dies vor der Ankündigung zur Lieferung von Leopard-2-Kampfpanzern: “Deutschland hat viel zu dieser Operation beigetragen. Von Anfang an haben wir miterlebt, wie sie Luftverteidigungssysteme –den Gepard, die Patriots und zuletzt IRIS-T – zur Verfügung stellten.” Austin führte fort: “Sie werden die Marder zur Verfügung stellen und die Ausbildung auf diesen Plattformen durchführen. Und wir bilden ukrainische Soldaten in Manövern und anderen Spezialbereichen auch hier in Deutschland aus. Deutschland hat seine Türen geöffnet und stellt uns die Übungsgebiete und Einrichtungen zur Verfügung, damit wir unsere notwendige Arbeit fortsetzen können. Und Deutschland bildet auch selbst Truppen und Bataillonsund Brigadekommandos aus.” Deutschland sei ein verlässlicher Verbündeter – und das schon “seit sehr, sehr langer Zeit”.
Niederlande und die USA die Lieferung von Luftverteidigungssystemen an die Ukraine zu. Deutschland und Polen werdenzudem Leopard-2-Kampfpanzer, die USA M1-Abrams-Kampfpanzer und Großbritannien Kampfpanzer des Typs Challenger 2 an die Ukraine liefern. Schweden kündigte an, CB-90-Schützenpanzer zu senden und Dänemark will 19 Panzerhaubitzen zur Verfügung stellen. Lettland liefert der Ukraine weitere Stinger, Hubschrauber und andere Ausrüstung. Estland schließlich verkündete, ein umfangreiches neues Paket mit dringend benö-
tigten 155-mm-Haubitzen und Munition zur Verfügung zu stellen, genauer gesagt wird Estland seine gesamten Bestände an diesen Haubitzen und Munition in die Ukraine liefern. Zählt man diese neuen westlichen Zusagen zu den bereits erfolgten Leistungen, Polen lieferte beispielsweise bereits über 200 Kampfpanzer sowjetischer Bauart, dann verfügt die Ukraine mittlerweile über eine Landmacht, die in Europa second to none ist. Aus dem vermeintlich leicht einzunehmendem Land wurde eine wehrfähige Gesellschaft, die über das nahezu unbegrenzte
Rüstungspotenzial der gesamten freien Welt verfügt. Während Russland selbst herstellen oder teuer einkaufen muss.
Ein schwieriger Krieg
Dennoch ist es zu früh in Euphorie auszubrechen, da eine “Ressource” dem russischen Machthaber unbegrenzter zur Verfügung steht als den Ukrainern: die Menschen.
Laut dem CIA World Factbook besaß Russland im Jahr 2022 eine Bevölkerung von knapp über 142 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, die Ukraine aber nur 43,5 Millionen. Die bisherigen Verluste auf russischer
Der deutsche Beitrag zum Kampf um die Freiheit Deutschland besitzt in diesem Krieg nicht nur als Waffen- und Geldgeber, sondern auch als logistische Drehscheibe und Ausbildungszentrum für ukrainische Kräfte eine überaus wichtige Position. Schließlich existieren hier noch genügend amerikanische Einheiten und Standorte, die sich nun aufgrund der räumlichen Nähe zur Ausbildung anbieten.
So finden gerade im Combined Arms Maneuver Training Center auf dem amerikanischen Übungsplatz in Grafenwöhr umfassende Ausbildungsmaßnahmen ukrainischer Soldatinnen und Soldaten statt. So lobte auch der amerikanische Verteidigungsminister
Das Ende des Krieges Doch wie könnte dieser Krieg nun enden? “Ich denke, dass dieser Krieg, wie viele Kriege in der Vergangenheit, am Ende an einer Art Verhandlungstisch enden wird”, schätzt General Milley. Insgesamt geht der oberste amerikanische Soldat von einer Verhärtung der Front aus, wobei die Ukraine mithilfe der neuen zugesagten Waffensysteme durchaus signifikantes ukrainisches Territorium von den russischen Besatzern befreien könnte.
Der Krieg entwickele sich zu einer Katastrophe für Russland, dies sei bereits jetzt festzustellen, sagte General Milley. “Präsident Putin könnte diesen Krieg heute beenden. Er hat ihn begonnen. Es ist der Krieg seiner Wahl und er könnte ihn heute beenden.”
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 33
Deutschland
Gepard Crotale Alvis Stormer Avenger MIM-23 HAWK Frankreich Großbritannien USA Marder Leopard 2 Leopard 1 M1 Abrams Challenger 2 CAESAR Dänemark CAESAR Zuzana 2 M109 AS90 Österreich M777 M109 M109 Archer Norwegen Zuzana 2 M109 Lettland M109 Polen Krab Italien M109 PzH 2000 PzH 2000 Zuzana 2 RCH 155 Estland FH70 Zuzana 2 Slowakei Schweden CV-90 Bradley MARS II LRU M270 HIMARS NASAMSPatriot Spanien Patriot Niederlande IRIS-T SLPatriot
Dieses Bild schrieb Geschichte: das erste Treffen der Ukraine Defense Contact Group am 26. April 2022 in Ramstein. Foto: BS/U.S. Department of Defense
Mit Putin kann es keinen Frieden geben
Die Sicht der Ukraine
(BS/df) Am 19. Januar veranstaltete der Behörden Spiegel eine neue Ausgabe seiner Online-Diskussionsrunde “Defence Days”. Erneut stand der Ukraine-Krieg im Fokus, diesmal schilderten Ukrainerinnen und Ukrainer ihre Sicht der Dinge – und ihre Erfahrungen aus dem Kriegsgebiet. So antwortete Professorin Inna Sovsun, Mitglied des ukrainischen Parlaments, auf die Frage, ob Friedensverhandlungen mit Wladimir Putin denkbar wären, deutlich mit “Nein”.
“Präsident Putin hat in der Vergangenheit alle seine Zusagen, alle seine Versprechen gebrochen”, sagte Sovsun. “Er hat wenige Wochen vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine noch von einer reinen Militärübung gesprochen. Und kurz danach befahl er den Angriff.”
Auch die von Putin einseitig angekündigte Feuerpause zwischen den Jahren habe es nicht gegeben, vielmehr fand der russische Beschuss ohne Unterbrechung durchgehend statt. “Putin könnte uns keine Zusage machen, die wir ihm glauben würden.”
Eine Einschätzung, die auch Sviatoslav Yurash teilte. Mit (heute) 26 Jahren ging er als jüngstes Mitglied des ukrainischen
Parlaments in die Geschichte ein. Nachdem er die Bilder der russischen Massaker an der ukrainischen Zivilbevölkerung
gesehen hatte, schrieb er sich bei den ukrainischen Streitkräften ein. Yurash ist aktuell also Parlamentarier und aktiver Soldat, eine Mischung, die im derzeitigen ukrainischen Parlament nicht ungewöhnlich ist.
Deutlicher Mangel an Artillerie
Anschaulich sprach Yurash etwa von den anfänglichen Eng-
pässen. So seien ihnen zuerst Maschinengewehre gegeben worden, die noch von 1914 stammten. “Mein Ur-Großvater, der bei Stalingrad kämpfte, wäre schockiert gewesen – oder hätte gelacht, wenn er solche Waffen erhalten hätte.” Weitere Systeme zur Bekämpfung gegnerischer Artillerie und zur eigenen Luftverteidigung seien dringend notwendig. In den umkämpften Gebieten seien die Menschen schließlich andauerndem russischen Artilleriefeuer ausgesetzt.
zu unterstützen, um die Isolation aufzubauen.”
MELDUNGEN
“Wir sind immer noch hier, wir arbeiten immer noch und wir versuchen weiterhin, den Menschen so gut wir können zu helfen”, betonte die ukrainische Parlamentarierin Inna Sovsun. Screenshot: BS
“Wir wurden jeden einzelnen Morgen beschossen, jede einzelne Nacht”, berichtet Yurash seine Erfahrungen. “Den Mangel an eigener Artillerie habe ich sehr deutlich erfahren.”
Yurash machte in seinem Vortrag deutlich, dass die Ukraine sich zwar an internationale Normen halte und auch die Bedenken anderer Nationen beachte, sich aber gleichzeitig in einem Kampf um das Überleben als Demokratie, als Rechtsstaat und als unabhängige Kultur und Volksgruppe befi nde. Deshalb würden die ukrainischen Streitkräfte selbstverständlich auch versuchen, etwa die russischen Versorgungslinien zu unterbrechen. Egal ob diese sich auf ukrainischem oder russischem Gebiet befänden.
Das Ziel russischer Propaganda Sorge macht Yurash allerdings, dass die Aufmerksamkeit des Westens nachlassen könnte. “Die Russen setzen ihre Anstrengungen nicht dazu ein, um eine prorussische Position im Westen zu verbreiten. Sie versuchen, die Gleichgültigkeit zu fördern und
Deutsche Verpflichtung
Der Wille zur Umsetzung ist gefordert
von General a. D. Jörg Vollmer
Der 24. Februar 2022 ist eine Zäsur. Der Überfall Russlands auf die Ukraine und die brutale menschen- und völkerrechtsverachtende Kriegführung Russlands sind ein tiefgreifender Einschnitt in die europäische Sicherheitsordnung. Zu Recht ist dies als eine Zeitenwende bezeichnet worden. Für die NATO ist Russland seit dem Gipfel in Madrid die “größte und unmittelbarste Bedrohung”. Der Schwerpunkt liegt wieder auf der Kernaufgabe, der Verteidigung der NATO-Mitgliedsländer. Das neue Strategische Konzept sieht erstmals wieder einen Gesamtverteidigungsplan für das Bündnisgebiet vor, mit einvernehmlich definierten, regionalen Verantwortungsräumen und regional fest zugeordneten Kräften in allen Dimensionen. Die neuen regionalen Pläne werden die nach 2014 entwickelten, abgestuften Reaktionspläne zur Sicherung der Ostflanke der NATO ablösen. Auf der Grundlage der regionalen Verteidigungspläne werden die Mitgliedsstaaten zu belastbaren Zusagen im Rahmen des neuen "New Force Model" (NFM) aufgefordert, zur Einmeldung von einsatzbereiten Streitkräften, regional zugeordnet und gemäß der jeweiligen Bereitschaftszeiten abgestuft in 10, 30 oder 180 Tagen mobilisierbar. Landes- und Bündnisverteidigung
(LV/BV) verlangen im Rahmen vorbereiterer Planungen die Verlegung voll ausgestatteter, personell einsetzbarer und interoperabler Großverbände über bis zu 1.000 Kilometer an die Ostflanke der NATO. Sie müssen im Dimensionsverbund, gemeinsam mit anderen verbündeten Streitkräften, interoperabel und weitgehend autark kämpfen können. Die Herausforderungen an Verlegbarkeit, Versorgung, Verbindung und Instandsetzung sind in ihrer Größenordnung weder vergleichbar mit dem Verteidigungsauftrag in den Zeiten des Kalten Krieges im eigenen Land noch mit den deutlich beschränkteren Anforderungen unter geringerer Bedrohung in Einsätzen des internationalen Krisenmanagements. Der Bundeskanzler hat beim NATO-Gipfel in Madrid neben 60 Flugzeugen und 20 Schif-
Die Tendenzen für diese Gleichgültigkeit seien in den westlichen Bevölkerungen vor allem am politisch rechten und linken Rand zu sehen. Die russischen Propagandainstanzen setzten genau auf diese Tendenzen, um sie zu stützen und weiterzuverbreiten. “Sie treiben dies Monat für Monat an und setzen darauf, dass der Westen des Krieges müde wird, während sich dieser weiter hinzieht. Und dass der Westen die Ukraine aufgibt. Ich bin deshalb sehr froh, das Commitment zur Unterstützung unseres Kampf durch die westlichen Regierungschefs zu sehen.”
Solange die freie Welt zur Ukraine stehe, könne die Ukraine ihre Freiheit bewahren. Dies wüssten auch die Machthaber in Russland und würden ihre im Ausland tätigen Propagandaagenten dementsprechend für die Förderung der Gleichgültigkeit einsetzen. Die Ukraine verfüge selber nicht über solche Mittel. “Unsere Informationsarbeit ist nur so gut wie eure Aufmerksamkeit im Westen”, betonte Yurash. “Und Veranstaltungen wie diese helfen uns enorm bei unserem Versuch, unseren Fall und unseren Kampf den Menschen nahe zu bringen.”
Hier geht es zur Aufzeichnung des Defence Days:
scheidung eines Sondervermögens von 100 Milliarden Euro und der Zusage der Einhaltung des ZweiProzent-Ziels der NATO. Die notwendige ergänzende Ausstattung der für 2025 zugesagten einsatzbereiten Division hat noch nicht einmal begonnen! Im Gegenteil, durch die notwendigen Abgaben von Großgerät, Ersatzteilpaketen und Munition an die Ukraine erhöht sich der Bedarf täglich noch weiter. Notwendige Neuordnung der Beschaffung
Vertrag zum neuen Bundeswehr-Sturmgewehr (BS/df) Die Bundeswehr erhält –endlich, möchte man sagen – mit dem “System Sturmgewehr” ein neues Standard-Sturmgewehr. Mitte Januar trafen sich bei der deutschen Beschaffungsbehörde BAAINBw in Koblenz Vertreter der Geschäftsführung des Herstellers Heckler & Koch sowie die Projektleitenden des BAAINBw zum Abschluss von letzten vertraglichen Details. Ab 2026 erhält die Bundeswehr das Gewehr mit der Bezeichnung G95A1 als neue Standardwaffe und das G95KA1 in einer kurzen Ausführung für spezialisierte Kräfte. Im Rahmen dieses Vorhabens können nunmehr in den kommenden Jahren neue Sturmgewehre für die gesamte Bundeswehr beschafft werden. Das neue Gewehr basiert auf dem HK416 A8 des Herstellers Heckler & Koch. In einem ersten Schritt werden 390 Nachweismuster an die Bundeswehr ausgeliefert. Hiervon werden der Wehrtech-
nischen Dienststelle für Waffen und Munition 40 Sturmgewehre zur Qualifi zierung übergeben. Die restlichen 350 Waffen erhält die Truppe zur Einsatzprüfung, welche unter anderem in verschiedenen Klimazonen stattfinden wird. Die umfangreiche Erprobung dient dem Vergleich mit den durch den Hersteller im Vergabeverfahren eingereichten Waffen.
Die Auswahlentscheidung für diese Waffe fiel bereits im Frühjahr 2021. Aufgrund eines längeren Nachprüfungsverfahrens kam es zu Verzögerungen. Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für solche Fälle folgend wurden mit der Vertragszeichnung die durch die Verfahrensdauer erforderlichen vertraglichen Anpassungen vorgenommen, berichtet das BAAINBw.
Die aktuell genutzten G36-Standard-Sturmgewehre der Bundeswehr sollen zur Ausrüstung der Reserve dienen.
Übergabe der OCCAR
(BS/df) In kleinem Rahmen fand am 20. Januar in Bonn die offizielle Übergabe vom OCCARDirektor Vizeadmiral Matteo Bisceglia an Joachim Sucker statt. Ministerialdirigent Sucker war bisher Unterabteilungsleiter A IV im BMVg. Er wird nun ab dem 1. Februar eine der größten Rüstungsbehörden weltweit leiten, die für Programme mit einem Gesamtwert von über hundert Milliarden Euro und einem Volumen von rund 4,5 Milliarden Euro pro Jahr verantwortlich ist. Zu den Vorzeigeprojekten der OCCAR zählen der modulare Radpanzer Boxer, das Transportflugzeug A400M oder auch die Transportflugzeugflotte (Multi Role Tanker Transport Aircraft –MRTT) der NATO, um nur einige der Systeme zu nennen. Der Vorsitzende des OCCAR-Aufsichtsrats, Vizeadmiral Carsten Stawitzki , dankte Vizeadmiral Bisceglia für seine hervorragende
Leitung der OCCAR und seine strategische Sichtweise. Vizeadmiral Bisceglia bedankte sich wiederum bei allen OCCARAkteuren für die gute Zusammenarbeit während seiner Zeit als OCCAR-Direktor und dankte allen Mitgliedern des Verwaltungsrats und der entsprechenden Ausschüsse sowie allen OCCARMitarbeitern für die immense Unterstützung, die sie ihm und der OCCAR zuteil werden ließen. Dank dieser gemeinsamen Anstrengungen ist die OCCAR heute als Kompetenzzentrum für das Management komplexer kooperativer Rüstungsprogramme in Europa anerkannt. Auch wiederholte Vizeadmiral Bisceglia das Ziel all seiner bisherigen Anstrengungen als Direktor der OCCAR, dass die OCCAR für die Nationen die erste Wahl zur Durchführung von internationalen Programmen werde. Ein Ziel, das nun sein Nachfolger übernehmen kann.
SIGINT für die Eurodrohne (BS/df) Das BAAINBw erteilte einen Auftrag zur Umsetzung und Erprobung eines SIGINTDemonstrators (SIGINT = Signals Intelligence) im Wert von circa 15 Millionen Euro an Hensoldt. Im Rahmen dieses Auftrags soll eine in einen Pod integrierbare Sensorausrüstung entwickelt werden, die der kürzlich ebenfalls beauftragten Eurodrohne eine Fähigkeit zur Signalaufklärung geben soll. Die Sensorik zur Aufklärung von Funk- und Radarsignalen basiert auf einer Kombination neuester Technologien der Di-
gitalisierung, der elektronischen Strahlsteuerung und des metallischen 3D-Drucks, die Hensoldt in seiner “Kalaetron”-Produktfamilie teilweise bereits entwickelt hat. Elemente der Kalaetron-Familie kommen etwa in Selbstschutzund Signalaufklärungssystemen bei der Bundeswehr zum Einsatz. Außer der Sensorsuite selbst soll im Rahmen dieses Auftrags auch eine Systemarchitektur für die Integration der SIGINT-Fähigkeit in das künftige Missionssystem der Eurodrohne entwickelt werden.
fen eine einsatzbereite Division eingemeldet, verlegebereit innerhalb von 30 Tagen. Die ursprünglich für 2027 geplante Division muss nun bis 2025 einsatzbereit sein. Das ist die verbindliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland. Diese Verpflichtung verlangt die Vollausstattung der hierfür vorgesehenen Verbände mit allem notwendigen Gerät, von Waffensystemen über IT und digitalen Funk, Gefechtsstände, Ersatzteile, Munition bis zu vielem weiteren Gerät, das am Ende erst das erfolgreiche Zusammenwirken im Gefecht gewährleistet.
Das Defizit steigt
Der Jahrestag des Beginns des russischen Angriffskriegs liegt unmittelbar vor uns, ebenso der der Zeitenwenderede mit der Ent-
Ohne eine Änderung oder teilweise Aussetzung der bisherigen Vergabe- und Beschaffungspraxis wird die eingegangene Verpflichtung nicht zu erfüllen sein. Die notwendigen Finanzmittel stehen grundsätzlich zur Verfügung, der politische Auftrag ist klar formuliert und die Rüstungsindustrie steht bereit. Jetzt kommt es auf den Willen an, die zugesagten Kräfte in der kurzen noch verbleibenden Zeit so auszustatten, dass sie ihren Auftrag erfüllen können. Dieser Wille ist von allen Ebenen gefordert und er bedarf der politischen Unterstützung. Die notwendige und fortwährende Unterstützung für die Ukraine muss um den Willen ergänzt werden, die eigenen Streitkräfte jetzt (!) einsatzbereit zu machen. Zu viel Zeit ist bereits ungenutzt verstrichen.
Künstliche Intelligenz der dritten Welle (BS/df) Die Technologie ist bereit für die “dritte Welle der Künstlichen Intelligenz”, sagen Fachleute. Nach der ersten Welle, bei welcher der Mensch die Algorithmen programmierte und die Künstliche Intelligenz (KI) diese einfach anwendete, und der zweiten Welle, bei welcher der Mensch die KI mit Daten fütterte und diese selbst statistische Zusammenhänge herstellte, zielt die dritte Welle auf die Entwicklung einer KI ab, die nicht auf einen bestimmten Bereich beschränkt ist, sondern bei der Lösung vieler verschiedener Aufgaben erfolgreich sein könnte. Erste Implementierungen dieser neuen Generation von KI sind bereits erfolgt. Nun vereinbarten der SensorHersteller Hensoldt und das KIUnternehmen 21strategies eine strategische Zusammenarbeit. Ziel ist es, gemeinsam die Entwicklung von KI der nächsten Generation für wehrtechnische
Systeme voranzutreiben. Zur Vertiefung der Zusammenarbeit beteiligt sich Hensoldt an der Finanzierungsrunde von 21strategies. KI ist für die Leistungsfähigkeit vieler Hensoldt-Produkte von entscheidender Bedeutung. Durch die vereinbarte Partnerschaft werden die KI-Kompetenzen von Hensoldt auf ein neues Level gehoben. Denn mit neuen KI-Ansätzen der sogenannten dritten Welle, wie beispielsweise kognitiver KI, können Entscheidungen in Gefechtssituationen und Reaktionen auf unbekannte Bedrohungen entscheidend beschleunigt werden. Darüber hinaus können Hensoldts bestehende Open- Source-Intelligence Lösungen die Performanz der KI weiter steigern.
“Als Technologie-Unternehmen der Verteidigungsindustrie haben wir besondere Anforderungen an KI”, sagt Celia Pelaz, Vorstandsmitglied und Chief Strategy Officer bei Hensoldt.
Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 34 Verteidigung / Wehrtechnik
Der ukrainische Soldat und Politiker, Sviatoslav Yurash, stellte sich den Fragen des Moderators Reinhard Wolski (Chairman Berlin Security Conference). Screenshot: BS
General a. D. Jörg Vollmer ist Senior Adviser des Behörden Spiegel. Foto: BS
MELDUNGEN
EDA-Projekt zur automatischen Zielerfassung (BS/df) Die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) startete Mitte Januar ein neues Projekt, um die Technologie für die automatische Zielerfassung sowie die Erkennung und Identifizierung von Bedrohungen zu verbessern. Die automatische Bedrohungserkennung, Identifizierung und Zielerfassung für Landsysteme (ATRIT) kann die Streitkräfte bei der Erkennung, Verfolgung, Priorisierung und Auswahl von Zielen unterstützen. Diese technische Unterstützung erhöht nicht nur die Genauigkeit militärischer Operationen, sondern vor allem die Geschwindigkeit. Computer sind dem Menschen schließlich bei der Auswertung großer Datenmengen deutlich überlegen und nichts
anderes ist die Zielauswertung dank des Vorhandenseins moderner Sensoren. Die von der EDA geförderte Technologie kann jedoch nicht ohne menschliche Führung eingesetzt werden, betont die EDA in ihrer Beschreibung. In der ersten Phase von ATRIT werden unter deutscher Leitung auch Frankreich, Griechenland, die Niederlande und Polen sowie Norwegen beteiligt sein. Sie wird von einem Konsortium unter der Leitung des deutschen Unternehmens Rheinmetall durchgeführt, an dem die IABG (Deutschland), Safran und Thales (Frankreich), ISD SA (Griechenland), TNO und Thales (Niederlande), Rheinmetall (Norwegen) und PCO (Polen) beteiligt sind.
Die Hubschrauber sind vorbereitet
VJTF(L) Aviation Task Force meldet sich einsatzbereit
(BS/rw) Die Aviation Task Force der NRF VJTF(L) ist mit Kampf-, Transport- und Tac-Air-Medevac-Hubschraubern sowie unterstützenden Panzergrenadieren und Sanitätspersonal einsatzbereit. Der Commander der Task Force, Oberst Sönke Schmuck, Kommandeur des Kampfhubschrauberregiments 36, stellte die Task Force in Fritzlar am 12.01.2023 der Öffentlichkeit vor.
Die Aviation Task Force, deren Truppensteller das Kampfhubschrauberregiment 36, die Transporthubschrauberregimenter 10 und 30 sowie eine Kompanie des Panzergrenadierbataillons 371 und die Sa nitätseinsatzstaffel Hammelburg sind, wurde als erster Verband der VJTF(L) 2023 sowohl national als auch durch die NATO zertifiziert. Die Zertifizierung wurde vor allem im Rahmen der Übungen “Green Griffin” und “Wettiner Heide”, der größten Übung der Landstreitkräfte seit langer Zeit, durchgeführt.
Vertrag über die neuen Leclerc XLR (BS/df) Die französische Beschaffungsbehörde (DGA) erteilte Nexter jüngst einen Auftrag über 50 modernisierte Leclerc-Panzer (XLR). Ein erster Prototyp dieses Panzers ging Ende 2022 an die französische Rüstungsagentur DGA. Die Lieferung der ersten 18 einsatzfähigen Leclerc XLR ist für 2023 vorgesehen.
Neu an dem Leclerc XLR ist das Gefechtsführungssystem “Scorpion” mit dem neuen Kampfinformationssystem (SICS). Der XLR
ist mit dem Funkgerät “contact” und der Vetronik ausgestattet, die allen SCORPION-Fahrzeugen gemeinsam sind. Darüber hinaus werden seine Defensiv- und Offensivfähigkeiten verbessert. So erhält er einen verbesserten Schutz gegen Minen und Lenkfl ugkörper, einen ferngesteuerten 7,62-mm-Turm sowie ein neues Feuerleitsystem, das den Abschuss von Munition mit programmierbarem Effekt oder Auslöser ermöglicht.
Start der Lynx-Produktion in Ungarn (BS/df) Ungarn war der Erstkunde des durch Rheinmetall auf der Grundlage der Puma-Erkenntnisse entwickelten Schützenpanzers
Lynx.
Insgesamt 209 Lynx in sieben Varianten orderte das ungarische Verteidigungsministerium im September 2020, die Lieferung der ersten Schützenpanzer aus ungarischer Produktion soll planmäßig noch in diesem Jahr beginnen. Der erste Lynx aus deutscher Produktion wurde bereits am 15. Oktober 2022 an die ungarischen Streitkräfte übergeben.
Zum Jahresstart begann nun in Ungarn die sogenannte LowRate Initial Production (LRIP). Diese Vorserienproduktion gilt als wichtiger Meilenstein, der auch die Fertigung des Mittelkaliber-Turms Lance sowie weiterer Lynx-Varianten umfasst. Die Serienfertigung (Full-RateProduktion/FRP) soll im Juli
2023 beginnen. Hierfür werden die Rekrutierung qualifizierten Personals und der Zulauf der technischen Ausstattung für das Lynx-Kompetenzzentrum am Standort Zalaegerszeg im Laufe des Jahres fortgesetzt, meldet Rheinmetall. In der ersten Phase des insgesamt rund Zwei-MilliardenEuro-Auftrags soll Ungarn 46 Lynx in der Konfiguration Schützenpanzer und Command & Control sowie neun Bergepanzer 3 Büffel aus deutscher Fertigung erhalten. In einer zweiten Phase sollen dann in Ungarn in einem Joint Venture 172 weitere Lynx und Unterstützungsfahrzeuge produziert werden. Die Lieferung der ersten dieser Fahrzeuge soll 2024 erfolgen. Insgesamt umfasst der Auftrag neben den Fahrzeugen auch die Lieferung von Munition und logistische Serviceleistungen sowie 16 Lkws.
Entwicklung der Laserkommunikation (BS/df) Airbus und die VDLGruppe haben eine Partnerschaft zur Entwicklung und Herstellung eines Laserkommunikationsterminals für Flugzeuge mit der Bezeichnung UltraAir unterzeichnet. Auf der Grundlage der von Airbus und der niederländischen Organisation für angewandte wissenschaftliche Forschung (TNO) geleiteten Entwicklung werden die beiden Unternehmen nun die Demonstration eines Prototyps und einen ersten Flugtest im Jahr 2024 vorbereiten. Ab 2024 werden Airbus und die VDL Group den Prototyp weiter industrialisieren, um ihn für die Integration in ein Gastflugzeug bereit zu machen. UltraAir wird den Austausch großer Datenmengen mithilfe von Laserstrahlen in einem Netz von Bodenstationen und Satelliten in einer geostationären Umlaufbahn in 36.000 km Höhe über der Erde ermöglichen. Mit einer neuartigen Technologie, zu der auch ein hochstabiles und präzises optisches mechatronisches System gehört, wird dieses Laserterminal den Weg für Datenübertragungsraten mit mehreren Gigabit pro Sekunde ebnen und gleichzeitig einen Schutz vor Störungen und eine geringe Wahrscheinlichkeit des Abfangens bieten.
Auf diese Weise soll UltraAir es militärischen Flugzeugen und UAV (Unmanned Aerial Vehicles) ermöglichen, sich dank laserbasierter Satellitenkonstellationen wie dem SpaceDataHighway von Airbus innerhalb einer Multidomain-Combat-Cloud zu verbinden.
Laserkommunikationstechnologien gelten als eine der herausragenden Lösungen für den Datenverkehr der Zukunft und vor allem im kommenden Quantenzeitalter. Sie stellen laut Airbus die “nächste Revolution in der Satellitenkommunikation (Satcom) dar”. “Da der Bedarf an Satellitenbandbreite steigt, kommt es in den herkömmlichen Satcom-Funkfrequenzbändern zu Engpässen”, erläutert Airbus. “Mit der Laserkommunikation lassen sich 1.000 Mal mehr Daten übertragen, zehnmal schneller als mit dem derzeitigen Netz. Laserverbindungen haben auch den Vorteil, dass sie nicht gestört und nicht entdeckt werden, da sie im Vergleich zu den bereits überfüllten Funkfrequenzen aufgrund des viel schmaleren Strahls extrem schwer abzufangen sind. Daher können Laserterminals leichter sein, verbrauchen weniger Strom und bieten eine noch bessere Sicherheit als Funk.”
“Sie können sich auf uns verlassen!”: Die VJTF(L) Aviation Task Force meldet sich einsatzbereit.
Foto: BS/Reinhard Wolski
des Gegners einzudringen”, so Armin Schwarz, MdB, in seiner Grußadresse. Der Kommandeur des Kommandos Hubschrauber, Brigadegeneral Ulrich Werner Ott, wies auf die gestiegene Ernsthaftigkeit der VJTF(L) seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hin.
Leistung, Taktik, Technik und Mindset der Soldatinnen und Soldaten sind auf den Auftrag einer kriegstauglichen Aviation
Task Force mit einer “Notice to move” von fünf Tagen ausgerichtet. Alarm- und Gefechtsübungen werden die “Stand-by”-Phase dieses luftmechanisierten Einsatzverbandes 2023 begleiten.
Vor allem der Einsatz der Kampfhubschrauber Tiger unterscheidet sich dabei durchaus von den Einsatzgrundsätzen anderer Staaten, um im Gefecht am “tiefsten in den Raum
Der Weg des Leopard
Lieferungen an die Ukraine
Die Verleihung des Fahnenbandes “Einsatz” durch den Kommandeur der Division Schnelle Kräfte, Generalmajor Dirk Achim Faust, an das Kampfhubschrauberregiment 36 für die Bewährung auf dem Balkan, in Afghanistan und in Mali mit den einsatzrobusten Hubschraubern Bo-105, NH90 und Tiger schloss den eindrucksvollen Appell ab.
(BS/Dorothee Frank) Ende Januar fiel eine weitere Hürde bei den militärischen Unterstützungsleistungen für die Ukraine: die Lieferung von Kampfpanzern westlicher Bauart, vor allem von deutschen Leoparden und amerikanischen Abrams. Seitdem wird hinter den Kulissen an der Ausgestaltung der politischen Zusagen gearbeitet.
Das Ziel sei es, rasch zwei PanzerBataillone mit Leopard-2-Panzern für die Ukraine zusammenzustellen, berichtet der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, und führt weiter aus: “Dazu wird Deutschland in einem ersten Schritt eine Kompanie mit 14 Leopard-2-A6-Panzern zur Verfügung stellen, die aus Beständen der Bundeswehr stammen. Weitere europäische Partner werden ihrerseits Panzer vom Typ Leopard 2 übergeben.”
In seinem Tagesbefehl vom 26. Januar führte Verteidigungsminister Boris Pistorius die Planungen weiter aus: “Deutschland wird 14 Kampfpanzer Leopard 2 A6 und zwei Bergepanzer an die Ukraine liefern.” Hinzu kommen Munition und Ersatzteile. Insgesamt sollen also zwei Bataillone unter deutschem Lead aus internationalen “Spendenpanzern” Marke Leopard 2 zusammengestellt werden. Neben dem Lead, was sicherlich auch die Anpassung aller Spenden auf einen einheitlichen Rüststand bedeutet, wird Deutschland zudem eine Kompanie bestehend aus 14 Kampfpanzern für eines dieser Bataillone stellen. Nun ist international nicht festgelegt, aus wie vielen Kompanien ein Panzerbataillon zu bestehen hat. In Deutschland sind drei Kampfkompanien plus eine Unterstützungskompanie üblich, wobei eine Kampfkompanie aus 12 Kampfpanzern – drei Züge mit jeweils vier Kampfpanzern –und zwei Führungspanzern des Kompaniechefs besteht.
Für die zwei Bataillone würden nach deutscher Einteilung also mindestens drei Kompanien a 14 Kampfpanzern plus zwei Kampfpanzer in der Bataillonsführungsgruppe benötigt. Und zwar Leopard 2, wie Regierungssprecher Hebestreit sagte, womit die polnischen Leopard 1 nicht zum Zuge kämen. Da die aktuellen Zusagen unter diesem Ziel liegen, wird über eine Splittung nachgedacht, womit ein Leopard2-Bataillon unter deutschem Lead und ein Leopard-1-Bataillon unter polnischem Lead stünde. Polen müsste für die Leopard 1 den Lead übernehmen, weil in Deutschland keine entsprechende Struktur mehr vorhanden ist.
Die ukrainische Einteilung
Da Streitkräfte im Krieg – vor allem, wenn sie auf die Integration verschiedenster ausländischer Rüstungsspenden angewiesen sind – allerdings nicht den strik-
ten Organigrammen einer Friedensarmee folgen, ist aktuell in der Ukraine eine gewisse Bandbreite zu sehen. Der ursprünglich sowjetischen Doktrin folgend, an welcher sich auch das ukrainische Heer orientierte, besteht ein Panzerbataillon aus drei Kompanien mit jeweils zehn Kampfpanzern plus einem Kommandeurspanzer, also 31 Kampfpanzern. Aktuell existieren im ukrainischen Heer daneben Panzerbataillone mit insgesamt 40 Kampfpanzern, die entweder aus drei Kompanien mit jeweils 13 Kampfpanzern plus einem Führungspanzer oder aus vier Kompanien mit jeweils zehn Kampfpanzern bestehen.
Praktische Umsetzung
Es gibt also durchaus noch Ungewissheiten bei der praktischen
Umsetzung. Deutschland hat aber zumindest die Weichen gestellt und beginnt mit konkreten Planungen, die Pistorius in seinem Tagesbefehl erläuterte: “Die sechswöchige Ausbildung der ukrainischen Besatzungen kann, in Ergänzung unserer mittlerweile bewährten Ausbildungsunterstützung für die ukrainischen Soldaten, Anfang Februar am Standort Munster beginnen und gemeinsam mit Vertretern der Heeresinstandsetzungslogistik (HIL) und der Industrie durchgeführt werden. Unser Ziel ist, die Ausbildung zeitlich mit der Instandsetzung der abzugebenden Kampfpanzer und der Ausbildung am Schützenpanzer Marder zu synchronisieren, sodass die ukrainischen Besatzungen und die Gefechtsfahrzeuge zum En-
DEUTSCHEGESELLSCHAFT
de des I. Quartals 2023 in der Ukraine gefechtsbereit an der Front stehen.”
Ein Problem bei der praktischen Umsetzung der politischen Wünsche ergibt sich daraus, dass die Industrie nicht zeitgerecht liefern könnte. Die Leopard-2-Kampfpanzer stammen also aus den Beständen der Bundeswehr. Zusätzlich muss die Bundeswehr Ausbildungskapazitäten für die ukrainischen Soldatinnen und Soldaten bereithalten, die dann ebenfalls nicht der Bundeswehr für ihre eigenen Schulungen zur Verfügung stehen. Gefordert ist die deutsche Industrie dennoch, sie muss schließlich die ganzen Leopard 2, die unter anderem aus Kanada und Portugal stammen, auf einen einheitlichen Stand bringen.
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Behörden Spiegel / Februar 2023 Seite 35 Wehrtechnik
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Deutschland wird Kampfpanzer vom Typ Leopard 2 A6 an die Ukraine liefern. Foto: BS/Bundeswehr, Jörg Koch
Von Oktober 2012 bis Oktober 2015 studierte der gebürtige Gubener an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg. In dieser Zeit wohnte er auch dort. Anschließend war Kraft für zwei Jahre bei der Bereitschaftspolizei in Cottbus tätig. Von Oktober 2017 bis Oktober 2019 arbeitete der verheiratete Vater eines Sohnes dann im Wach- und Wechseldienst in Cottbus. Zudem war er im Rahmen einer Teilverwendung bereits in seiner Heimatstadt tätig. Seither arbeitet Kraft in Vollzeit beim deutsch-polnischen Polizeiteam.
Sein Interesse am Nachbarland und dessen Sprache kam auch durch seine Fußballmannschaft zustande, in der viele Polen spielten. Inzwischen tritt Kraft dessen Ehefrau als Erzieherin in Guben tätig ist, aufgrund seiner familiären Verpflichtungen nicht mehr gegen den Ball. Vielmehr widmet sich der märkische Polizist nun in seiner Freizeit vor allem der Familie sowie Haus und Grundstück. Zu Schulzeiten konnte er seine polnischen Sprachkenntnisse übrigens nicht aufbauen oder verbessern. Denn: “Als zweite Fremdsprache hatte ich Französisch”, so Kraft
Intensive Sprach- und Rechtsschulungen in Polen
Im deutsch-polnischen Projekt erhielt er dann einen intensiven Sprachkurs. Mittlerweile spricht Kraft Polnisch auf dem internationalen Referenzniveau B 2, also verhandlungssicher. Insgesamt war er dafür – allerdings nicht durchgängig – 24 Wochen im Nachbarland. Dort absolvierte er auch Rechtskurse, etwa zum Verkehrsrecht. Denn nicht alle juristischen Bestimmungen in Deutschland und Polen sind identisch. Dies gilt nicht nur im Verkehr, sondern auch in anderen Rechtsgebieten. So ist in unserem östlichen Nachbarland z. B. der Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten. “Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Das kontrollieren wir an bestimmten Hotspots in Gubin regelmäßig”, so Kraft Grundsätzlich sind die zweisprachigen Doppelstreifen für alle polizeilichen Angelegenheiten in Guben und Gubin zuständig. Ihre Tätigkeit findet dabei jeweils hälftig in beiden Städten statt, sodass sie mehrmals am Tag die deutschpolnische Grenze überschreiten. Die Beamtinnen und Beamten sind vorrangig präventiv tätig. Falls erforderlich, gehen Kraft und seine deutschen und polnischen Kolleginnen und Kollegen aber auch repressiv vor. Der Brandenburger Polizist erläutert: “Wir sprechen viel mit den Bürgerinnen und Bürgern, sind Ansprechpartner für sie und erklären ihnen polizeiliches Handeln.”
Das deutsch-polnische Team ist von Montag bis Freitag sowie bei Sonderlagen tätig. Zu Letzteren zählen z. B. gemeinsame Stadtfeste. Im Regeldienst gibt es zwei Schichten. Die eine dauert von sieben bis 15 Uhr, die andere von 13 bis 21 Uhr. Diese Überlappung ermöglicht eine gute Dienstübergabe. Insgesamt sind drei deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie zwei Polinnen und Polen im Team tätig. Dort gibt es einen festen Wochendienstplan.
Sprachbarriere überwinden
helfen
Die Beamtinnen und Beamten um Kraft, deren vorrangiges Ziel die Überwindung der Sprachbarriere ist, können auf beiden Se i ten der Grenze polizeilich tätig werden. Dazu erklärt der 28-jährige Polizeioberkommissar:
“Die Grundlage dafür bildet der deutsch-polnische Polizeivertrag, der sehr weitgehend ist und sogar gegenseitige Haftungsregelungen enthält. Im konkreten Fall hat jeweils der Beamte oder die Beam-
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Florian Kraft arbeitet im deutsch-polnischen
Polizeiteam
(BS/Marco Feldmann) Er spricht sehr gut Polnisch und hat schon immer Interesse an dem osteuropäischen Land gehabt: Polizeioberkommissar
Florian Kraft ist Teil des gemeinsamen deutsch-polnischen Polizeiteams in Guben und dessen Partnerstadt Gubin jenseits der Neiße. Vor seiner derzeitigen Tätigkeit durchlief der 28-Jährige die klassische Polizeikarriere.
Florian Kraft (r.) ist Teil des deutsch-polnischen Polizeiteams in Guben/Gubin. Im BIld ist der 28-jährige Polizeioberkommissar, der auch gebürtig aus Guben stammt, mit seiner polnischen Kollegin Julita Cholewińska auf Streife. Dabei sind sie im einzigen Streifenwagen mit dreisprachiger Anzeige unterwegs und kümmern sich um alle polizeilichen Sachverhalte. Ihr Fokus liegt auf der Aufnahme von Verkehrsunfällen und – im Sinne der Prävention –auf der Kommunikation mit den Menschen beiderseits der Staatsgrenze.
Fotos: BS/Feldmann
Auf deutscher Seite – direkt neben der Grenzbrücke nach Gubin – befindet sich dieser Grenzpfahl in den Farben der Bundesflagge. Nur wenige Meter entfernt befindet sich die Dienststelle der Landespolizei. Und nur einmal über die Neiße hinweg und schon ist man in Polen.
Aus Projektmitteln beschafft und bislang einzigartig in Brandenburg: Ein spezieller Streifenwagen, der über eine dreisprachige Anzeige verfügt. Eingeblendet werden können Deutsch, Englisch und Polnisch.
sen Kraft und seine Kolleginnen und Kollegen, die eigene Proj ekt -Badges besitzen und diese an ihren Uniformen anbringen können, immer auf ihrer jeweiligen Dienststelle erledigen. Die Deutschen haben zwar auch Büros in Gubin und andersherum. “Aber in Polen existiert keine Anbindung an unser deutsches Polizeinetz”, erklärt der Beamte. Für die Polen gelte Entsprechendes hierzulande. Hinzu kommt laut Oberkommissar Kraft, dessen deutsche Dienststelle sich direkt an der Grenzbrücke zwischen Guben und Gubin mit dem Grenzfluss Neiße befindet: Der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOSDigitalfunk) sei in Gubin noch nutzbar. Müsse man aber weiter im polnischen Hinterland agieren, sei dies nicht mehr der Fall. Besonders hilfreich bei Verkehrsunfällen Während der Streifen kümmere man sich um alle anfallenden polizeilichen Einsätze. Dazu gehörten vor allem Verkehrsunfälle mit binationaler Beteiligung.
Über EU-Mittel finanziert
Das gemeinsame deutsch-polnische Polizeiteam Guben/Gubin hat zahlreiche Fördermittel der Europäischen Union (EU) erhalten. Dabei handelt es sich um Gelder aus dem Programm Interreg 5a . Dieses ist nun ausgelaufen, das Team existiert aber weiter. Es wird in die reguläre Struktur der Brandenburger Landespolizei überführt. Werden derartige Projekte zu früh beendet, werden Fördermittel anteilig gekürzt.
Foto: BS/Feldmann
Das brandenburgische Guben grenzt unmittelbar an die polnische Partnerstadt Gubin an. Getrennt werden die Orte nur durch den Fluss Neiße und eine Brücke. Direkt an dieser liegt die Gubener Dienstelle der Brandenburger Landespolizei.
tin den Hut auf, auf dessen oder deren Hoheitsgebiet die Straftat oder Ordnungswidrigkeit stattgefunden hat.” Der jeweils andere unterstütze dann. Anzeigen müssten Betroffene Straftaten grundsätzlich in dem Land, in dem das Delikt stattgefunden hat. “Denn es gilt das sogenannte Tatortprinzip”, erklärt Kraft der am Tag des Behörden Spiegel-Besuchs mit seiner polnische Kollegin Julita Cholewińska auf Streife unterwegs ist. Feste Doppelstreifen gibt es im Team aber nicht. Vielmehr wechseln die Doppelstreifen immer wieder. Cholewińska ist seit 2005 bei der polnischen Polizei. Seit 2008 arbeitet sie – zusammen mit ihrem Ehemann – in der Gubiner Dienststelle. Die Teammitglie-
der können neben Streifenwagen auch zwei E-Bikes nutzen. Diese kommen vor allem im Sommer zum Einsatz, um auch in Parks patrouillieren und FußgängerGrenzübergänge im Blick behalten zu können. Im Fahrzeugpark wurde ein Streifenwagen aus Projektmitteln finanziert. Er ist der einzige in ganz Brandenburg, der über eine dreisprachige Anzeige verfügt. Der Satz “Polizei: bitte folgen” wird auf Deutsch, Englisch und Polnisch angezeigt. Üblich sind eigentlich nur Deutsch und Englisch.
Nicht alles in beiden Staaten möglich
Aller Binationalität und Grenzenlosigkeit im Schengen-Raum zum Trotz: Schreibarbeiten müs-
“Hier ist es gut, wenn ein Polizist oder eine Polizistin bei der Unfallaufnahme dabei ist, der/die die Sprache des Betroffenen spricht. Aber auch Kapitaldelikte würden gegebenenfalls verfolgt. Sie erhielten überwiegend sehr positives Feedback von den Bürgerinnen und Bürgern in beiden Ländern. “Das ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass die gesamte Gubener Region sehr binational geprägt ist. Es gibt beispielsweise auch Kinder mit polnischen Eltern in unseren Kindertagesstätten”, erklärt Kraft Am Tag des Behörden SpiegelBesuchs bleibt es bei der allgemeinen Streifentätigkeit. Nur auf polnischer Seite werden einmal einige Männer angesprochen, die sich dort auf einem öffentlichen Platz aufhalten. Sie werden von Krafts polnischer Kollegin Cholewińska gefragt, ob sie Alkohol dabei hätten und diesen dort konsumieren wollten. Als sie das – auch auf erneute Frage –verneinen, geht die Streifenfahrt weiter. Bald darauf kehren wir nach Deutschland zurück.
(BS/mfe) Das gemeinsame deutsch-polnische Polizeiteam in Guben und Gubin ist maßgeblich durch Fördermittel der Europäischen Union (EU) finanziert worden. Maßgeblicher Fördertopf war das Programm “Interreg 5a”. Damit wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsstaaten unterstützt. Die Interreg-Initiative der EU existiert seit 1990. Ziel ist die Förderung und Unterstützung der Kooperation benachbarter Regionen an Binnengrenzen. In ganz Europa gibt es circa 90 Interreg-Programme. Dabei existieren drei Ausrichtungen. Entweder wird – wie in Guben und Gubin – die grenzüberschreitende Kooperation gefördert. Oder es geht darum, die transnationale Zusammenarbeit zu unterstützen. Einen dritten Strang bildet die interregionale Zusammenarbeit. In das deutsch-polnische Projekt flossen insgesamt 296.500 Euro. Daraus wurden die Einsatzmittel für die Beamtinnen und Beamten bezahlt. Hierzu gehören neben den Streifenwagen und den EBikes auch Diensthandys. Ebenso bezuschusst wurden die Sprachkurse im jeweiligen Nachbarland. Das Projekt endete im Oktober letzten Jahres. Das Team bleibt aber bestehen und wird in die Allgemeine Aufbauorganisation (AAO) der Brandenburger Polizei überführt. Das deutsch-polnische Polizeiteam in Guben und Gubin startete im Oktober 2019. Die binationalen Streifen begannen im Januar 2020. Aufgrund der Corona-Pandemie waren sie jedoch zwischen März und August 2021 ausgesetzt. Dennoch habe es fast täglich Kontakt zu den polnischen Kolleginnen und Kollegen gegeben, so Polizeioberkommissar Florian Kraft. “Entweder haben wir telefoniert oder uns auf der Grenzbrücke getroffen”, berichtet der 28-jährige Beamte, der in Guben geboren wurde und dort immer noch wohnhaft ist. Das Projekt, dessen Stellen sowohl in Brandenburg als auch auf polnischer Seite ausgeschrieben wurden, wurde zunächst von der Landesregierung in Potsdam vorfinanziert. Sie erhält die Kosten von der EU erstattet, sofern das Projekt für mindestens fünf Jahre fortgeführt wird. Ist dies nicht der Fall, erfolgt eine Kürzung des Rückerstattungsbetrages.
Behörden Spiegel / Februar 2023
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